Hallo zusammen,
mein Anliegen heute scheint vielleicht etwas komisch zu klingen, aber ich finde im Netz nicht das, was ich suche, und ich frage mich ganz ernsthaft Folgendes:
* Muss ein Anwalt die Dinge, die sein Mandant/seine Mandantin behauptet, eigentlich überprüfen, spätestens, bevor Klage eingereicht wird? Oder sollte er das nur, und wenn er dann vor Gericht durch Gegenbeweise aus allen Wolken fällt, ist er quasi selbst schuld?
* Wenn ein Mandant versucht, seine Ziele mit Lügen und Betrügen zu erreichen, darf der Anwalt dies dann "decken"? Oder muss er dann einschreiten, weil das sonst so etwas wie "Beihilfe" ist?
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe nichts dergleichen vor, es geht hier um die Gegenseite.
* Muss bei Familiensachen (Unterhalt, Mehrbedarf etc.) zuvor versucht werden, sich außergerichtlich zu einigen, oder kann die Gegenseite "gleich" klagen, ohne dem Beklagten eine faire Chance gegeben zu haben?
Besten Dank für eure Einschätzungen & einen schönen Sonntag,
Gruß, Hochtief
mein Anliegen heute scheint vielleicht etwas komisch zu klingen, aber ich finde im Netz nicht das, was ich suche, und ich frage mich ganz ernsthaft Folgendes:
* Muss ein Anwalt die Dinge, die sein Mandant/seine Mandantin behauptet, eigentlich überprüfen, spätestens, bevor Klage eingereicht wird? Oder sollte er das nur, und wenn er dann vor Gericht durch Gegenbeweise aus allen Wolken fällt, ist er quasi selbst schuld?
* Wenn ein Mandant versucht, seine Ziele mit Lügen und Betrügen zu erreichen, darf der Anwalt dies dann "decken"? Oder muss er dann einschreiten, weil das sonst so etwas wie "Beihilfe" ist?
Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe nichts dergleichen vor, es geht hier um die Gegenseite.
* Muss bei Familiensachen (Unterhalt, Mehrbedarf etc.) zuvor versucht werden, sich außergerichtlich zu einigen, oder kann die Gegenseite "gleich" klagen, ohne dem Beklagten eine faire Chance gegeben zu haben?
Besten Dank für eure Einschätzungen & einen schönen Sonntag,
Gruß, Hochtief