Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten

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    • Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten

      Hallo zusammen,

      mein Anliegen heute scheint vielleicht etwas komisch zu klingen, aber ich finde im Netz nicht das, was ich suche, und ich frage mich ganz ernsthaft Folgendes:
      * Muss ein Anwalt die Dinge, die sein Mandant/seine Mandantin behauptet, eigentlich überprüfen, spätestens, bevor Klage eingereicht wird? Oder sollte er das nur, und wenn er dann vor Gericht durch Gegenbeweise aus allen Wolken fällt, ist er quasi selbst schuld?
      * Wenn ein Mandant versucht, seine Ziele mit Lügen und Betrügen zu erreichen, darf der Anwalt dies dann "decken"? Oder muss er dann einschreiten, weil das sonst so etwas wie "Beihilfe" ist?

      Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe nichts dergleichen vor, es geht hier um die Gegenseite.

      * Muss bei Familiensachen (Unterhalt, Mehrbedarf etc.) zuvor versucht werden, sich außergerichtlich zu einigen, oder kann die Gegenseite "gleich" klagen, ohne dem Beklagten eine faire Chance gegeben zu haben?

      Besten Dank für eure Einschätzungen & einen schönen Sonntag,
      Gruß, Hochtief
    • Hallo Hochtief,
      nur deine letzte Frage kann ich eindeutig beantworten:
      Niemand ist gezwungen, der anderen Seite die Möglichkeit zu einer außergerichtlichen Einigung zu geben.
      Ob dies sinnvoll ist ist nicht Gegenstand deiner Frage, dennoch möchte ich meine Meinung nicht verhehlen:
      Zunächst sollte eine einvernehmliche Einigung angestrebt werden. Das spart Geld und schont oft die Nerven.
      Übrigens: Unter "fairer Chance" können zwischen den Beteiligten durchaus unterschiedliche Auffassungen bestehen.

      Viele Grüße

      heute
    • Hey Hochtief,

      es ist in der Tat so, dass die Gegenpartei gleich den Anwalt einschalten kann. Allerdings trägt dann auch die Gegenseite die Kosten des Anwalts und eventuell auch Kosten Deines Rechtsvertreters, weil die Gegenseite sich dann schadensersatzpflichtig gemacht hat.

      Anders wäre es, wenn die Gegenseite Dich zu etwas auffordert, Du dem dann aber nicht nachkommst, und in dessen Folge dann der RA beauftragt wird. Dann hättest Du Dich schadenersatzpflichtig gemacht.

      Was den ersten Teil Deiner frage angeht, würde ich es mal so sehen...

      Der RA ist Interessenvertreter seines Mandanten. Was der ihm sagt, glaubt er zunächst mal. Was soll er da nachprüfen?

      Wenn dann ein Lügenkonstrukt vor Gericht auffliegt, wird der RA genau so nackig dastehen wie der Verbreiter der unwahren Aussagen.

      LG chico
    • Hallo zusammen,

      Danke für die ersten Einschätzungen!

      Mit "fairer Chance" meine ich, dass ich z.B nie den Unterhalt in Frage gestellt habe und mehrfach versucht habe, eine Neuberechnung "anzuleiern", von der Gegenseite aber immer abgeblockt wurde. Nachdem ich aufgrund des Abblockens und der Befristung des Titels sowie fehlender Nachweise über die weitere Ausbildung den Unterhalt eingestellt habe, kam dann Post vom RA. Das hätte man sich meiner Meinung nach sparen können, zumal das JA kostenlos berechnet und ich nie einen Zweifel an der Zahlungsbereitschaft aufkommen ließ.

      Zur Frage: "Was soll er da prüfen?": Naja, wenn der Mandant Mehrbedarf fordert und dafür Argumente anführt, die einer Überprüfung nicht standhalten, dann frage ich mich schon, ob der RA sich nicht Beweise vorlegen lassen sollte.
      Muss man, um Klage erheben zu können, "Beweise" anführen?

      Vielleicht weiß jemand, was die Pflichten des RA sind, wenn er weiß, dass sein Mandant lügt?

      Danke & Gruß,
      Hochtief
    • Hallo Hochtief,

      Hochtief schrieb:

      Vielleicht weiß jemand, was die Pflichten des RA sind, wenn er weiß, dass sein Mandant lügt?
      damit solltest Du Deine Kraft nicht weiter verschwenden.

      Wichtig ist das:
      Muss bei Familiensachen (Unterhalt, Mehrbedarf etc.) zuvor versucht
      werden, sich außergerichtlich zu einigen, oder kann die Gegenseite
      "gleich" klagen, ohne dem Beklagten eine faire Chance gegeben zu haben?
      Ja, die Gegenseite muss zunächst außergerichtlich versuchen ihre Forderungen geltend zu machen.
      Mehr Antwort dazu ist nur möglich, wenn Butter bei die Fische kommt... (in einer neuen Frage, nicht an dieser Stelle)

      VG, imi
    • Guten Morgen heute (hört sich lustig an),

      ist das hier wirklich nicht bekannt?

      Paragraf 93 der Zivilprozessordnung: "Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt."

      VG, imi
    • Hallo imi,

      Danke für den Hinweis auf § 93! Gut zu wissen! :)

      Hallo chico_LB - oder wer auch immer das sonst noch weiß ;-),

      könntest du mir das mit dem Schadensersatz noch mal erklären. Also, bei uns ist es so, dass ich mehrfach vergeblich auf die Notwendigkeit der Neuberechnung ab 18 hingewiesen habe; mit Hilfe des JA könnte das Ding längst (und ohne Kosten) vom Tisch sein. Der Kontakt wurde jedoch strikt verweigert. Die Forderung ging gleich über einen RA, sodass ich ebenfalls gezwungen bin, mir einen RA zu nehmen.

      Danke & Gruß,
      Hochtief
    • Hallo Hochtief,

      das ist ja im Prinzip das, was der § 93 aussagt. Nur eben noch im Vorfeld einer Klage.

      Wenn die Gegenseite Unterhalt begehrt, müsste sie diesen zunächst direkt von Dir einfordern. Wenn Du dann darauf nicht reagieren würdest, wäre das Einschalten eines RA gerechtfertigt, und die Kosten dafür, hättest Du zu tragen. Tut die Gegenseite das nicht, und fordert direkt über einen RA, dann trägt die Gegenseite die Kosten für diesen RA plus eventuelle Kosten, die Dir dadurch entstehen könnten.

      Die Gegenseite hat hier den Schadensfall eröffnet und ist Dir ggü. damit schadenersatzpflichtig geworden. Denn ohne das entsprechende Handeln der Gegenseite, wären Dir niemals Kosten (hier für Deinen RA) entstanden.

      LG chico
    • Hallo !

      ... alles reine Theorie.

      Die "Gegenseite" muß für die Klagerhebung blos Prozesskostenhilfe beantragen... Dann aufpassen, dass man(n) sich auf keinen Vergleich einlässt !

      LG und@all: guten Rutsch in ein prozesskostenfreies Jahr !

      baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo und ein gutes neues Jahr in die große Runde !

      @Hochtief, schau ggf. mal in meine Beiträge...
      Meine liebe Ex (selbstständig) und die Töchter klagen lieber direkt, anstatt sich bei mir zu melden - und funktioniert. Mit PKH. Und in meinem Falle hat das Gericht die Berechtigung der Klage gar nicht geprüft...
      Im jüngsten Fall (Restunterhalt für minderjährige Tochter in Ausbildung) habe ich bis heute noch keine schriftliche Zustimmung zur Neuberrechnung des KU... im Zweifelsfalle ist der RA der Ex entweder überarbeitet, im Urlaub oder just krank... und bereits 695 € Anwaltskosten für die Herabsetzung des KU von 334 € auf 131 €. Hier habe ich aber - da geleisteter Unterhalt im Zweifelsfall nicht zurückgefordert werden kann - gleich den gekürzten Unterhalt überwiesen.

      Bei einem gerichtlichen Vergleich akzeptierst Du, das sich die Pateien vergleichen = jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten und ggf. auch die hälftigen Kosten des Gerichtsverfahrens - wenn Deine Gegenseite PKH erhält, zahlst Du Deine Kosten und die "Gegenseite" nix. Stimmst Du einem Vergleich nicht zu, muss entschieden werden, wer "gewinnt" und damit die Prozesskosten und auch die RA-Kosten des anderen zahlen muss. So zumindest meine Auskunft.

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • Hallo baumeister,

      Danke für die Info. Ist bei uns ähnlich. Absolute Kontaktverweigerung, stattdessen Einschalten eines RA...

      Das mit dem Vergleich hatte ich so befürchtet, also dass man dann auf seinen Kosten sitzenbleibt; es sei denn, man erkennt, dass man vielleicht doch wider Erwarten verlieren könnte. Meine größte Sorge ist eigentlich ein absurdes Urteil, das gegen jeden gesunden Menschenverstand spricht. Wäre ja im Familienrecht nicht so ungewöhnlich.....

      Ist das wirklich so, dass man, wenn man PKH bekommt, bei einem Vergleich nix zahlt? Das ist ja quasi eine "Einladung", sofort vor Gericht zu ziehen?!?

      LG, Hochtief
    • Hallo Hochtief,

      also, bei uns ist es so mit der "Einladung".
      Insbesondere meine volljährige Tochter wurde vom Familienrichter so behandelt (siehe Beitrag).
      Ich habe mir vorgenommen, "hirnrissige" Entscheidungen nicht mehr zu akzeptieren, zumal der hiesige Familienrichter seinen Ruf hat... Es gibt ja GsD noch eine Instanz darüber...

      Viel Erfolg und berichte mal !!!

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...