Mein Neffe soll erben

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    • Mein Neffe soll erben

      Hallo und guten Abend hier im Forum,

      ich habe heute eine Frage zu meiner Lebensversicherung inkl. BUZ und deren Bezugsrechtserklärung. Seit ca. 25 Jahren zahle ich in diese Lebensversicherung ein, die 2019 fällig wird. Aktuell möchte ich ein Testament erstellen. Ich möchte im Falle meines Todes, dass die Auszahlung mein Neffe uneingeschränkt erhält. Selbst habe ich leider keine Kinder und bin seit 8 Jahren verheiratet mit einem Mann mit 22 jähriger Tochter.

      Ich möchte, dass im Todesfall die Auszahlung weder an meinen Ehemann noch an meine Mutter fällt, sondern an meinen Neffen uneingeschränkt geht. Wie würde der Erbfall aussehen.

      a) wenn ich meinen Neffen als alleinigen Erben bezüglich der Lebensversicherung einsetze. Er ist gerade mal 15 Monate.

      b) dürfen die Eltern das Vermögen bis zu seiner Volljährigkeit verwenden? Er ist ja noch ein Kleiner.

      c) gibt es eine Möglichkeit, dass das Geld erst zu seinem 18. ausgezahlt wird ?

      d) partizipiert mein Ehemann von dieser Lebensversicherung ? Und wenn ja, in welchem Anteil ? Was erbt meine Mutter ?

      e) was würde mein Ehemann für einen Anteil erben, wenn ich es ihm vermache? Wie hoch wäre der Pflichtteil der an meine Mutter ausgezahlt werden muss ?

      Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten

      Frau Free
    • Hallo Frau Free,
      deinen Mann kannst du nicht vom Erbe ausschließen. Du kannst ihn nur auf sein Pflichtteil setzen, sofern er nicht freiwillig auf sein Erbe verzichtet.
      Falls du deinem Enkel vererben möchtest solltest du möglichst eine Verfügung treffen, wer sein Erbe bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet.

      Viele Grüße

      heute
    • Hallo,

      die Lösung ist denkbar einfach.

      Die Versicherung geht nicht in die Erbmasse, wenn Du bei der Versicherung den Neffen als Begünstigten angibst. Heißt, wenn die Versicherung fällig wird, oder Du verstirbst, wird das Geld allein dem Neffen zugesprochen und fällt nicht in die Erbmasse.

      Wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht volljährig ist, kannst Du mit dem Versicherungsunternehmen ausmachen, dass die Auszahlungssumme, bis zur Volljährigkeit des Neffen, angelegt wird. Über solche Vereinbarungen freuen sich die Versicherer sogar, weil sie das Geld nicht sofort auszahlen müssen und weiter damit abreiten können. Und zusätzlich zur Versicherungssumme gibt´s noch Zinsen bis zum 18ten.

      Frag mal bei Deinem Versicherer nach. Das geht!

      LG chico
    • Hallo,
      in Ergänzung zu den Ausführungen von chico:
      Juristisch gesehen handelt es sich bei der Einräumung der Begünstigung Deines Neffen um eine Schenkung von Todes wegen. Siehe § 2301 BGB. Zu beachten ist allerdings, dass Schenkungssteuer - je nach Höhe des Auszahlungsbetrages - anfällt.
      Wenn Du allerdings den Fälligkeitszeitpnkt erlebst, erfolgt die Auszahlung an Dich, soweit Du Deinen Neffen nicht ausdrücklich auch als Bezugsberechtigten für den Fall Deines Überlebens einsetzt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,
      vielen Dank für Deine Antwort.

      Da es sich um meinen Neffen handelt, hätte dieser einen Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro.

      Falls ich versterbe, erbt mein Bezugsberechtigter Neffe uneingeschränkt die LV-Summe. Falls ich noch lebe, möchte ich die Auszahlungs-Summe bei der Versicherung verwahren, bis mein Neffe volljährig ist. (Kann mein Neffe schon ein eigenes Konto haben?) Erbt in diesem Fall, auch mein Mann seinen Pflichtteil ?

      Was aber ist bei einer Scheidung ? Wie ich hier im Forum gelesen habe, fällt eine LV auch in den Zugewinnausgleich.

      Sollte die Scheidung in diese Zeit fallen, müsste ich dann den Zugewinn ausgleichen ? Wir haben eine Zugewinngemeinschaft, möchte aber diese Summe nur meinem Neffen zugute kommen lassen. Gibt es hier eine Möglichkeit dies in einem Ehevertrag zu regeln ?

      Danke für eure Antworten
      Frau Free
    • Hallo Frau Free,

      Frau Free schrieb:

      Was aber ist bei einer Scheidung ? Wie ich hier im Forum gelesen habe, fällt eine LV auch in den Zugewinnausgleich.

      Solch ein fall ist mir aus der Resprechung noch nicht bekannt, obwohl ich sicher bin, dass er schon einmal eingetreten ist.
      ich würde zu folgender Regelung tendieren:
      Grundsätzlich kann eine Einsetzung als sogenannter Bezugsberechtigter jederzeit widerrufen werden, es sei denn, die Einsetzung als Bezugsberechtigter erfolgt "unwiderruflich". Im letzteren Fall hast Du Dich praktisch schon des Vermögens entledigt und es dürfte Dir im Scheidungsfall nicht im Rahmen des Endvermögens zugerechnet werden. Aber Vorsicht in diesem Falle: "Vor Gericht und auf hoher See...."

      MfG
      Prinzip
    • Hallo Frau Free ,

      Das ist ein interessantes Thema, bei dem vieles zu beachten ist.

      Wenn bei einem Zugewinnausgleich die Möglichkeit offen ist , das dir das Geld noch evtl. zusteht,

      dann ist es eben nicht "wasserdicht".

      Eine Möglichkeit wäre evtl. einen Versicherungsnehmerwechsel vorzunehmen. D.h. den Namen des Neffen

      als Versicherungsnehmer einzusetzen.

      Doch auch hier Achtung:

      sollte der Neffe irgendwann Bafög usw. beantragen, müsste er alles über z.Z. 5200€ verbrauchen, um Bafög

      zu bekommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy, Hallo Prinzip,

      vielen Dank für Eure Überlegungen. Ich merke schon, es sind hier lauter schlaue Füchse unterwegs. Ihr habt Recht.... wasserdicht sollte es sein.

      Bis mein Neffe studiert vergehen noch mindestens 18 Jahre und für seine Ausbildung war es auch gedacht. Bafög daran habe ich noch gar nicht gedacht. :) Ist es nicht so, dass Bafög zurückgezahlt werden muss ?

      Ich habe nun meiner Versicherung geschrieben und warte auf Antwort.... eventuell gibt es eine Lösung. Die einfachste wäre vielleicht doch ein Ehevertrag.

      Euch ein schönes Wochenende frau free
    • Hallo Edy, Hallo hier im Forum,

      meine Versicherung hat mich nun aufgeklärt. Im Falle einer Scheidung wird die Versicherung beim Zugewinn mit berücksichtigt. Es ist auch nicht möglich, die Erlebensfallleistung bei der Versicherung verzinst parken zu lassen, bis mein Neffe volljährig ist. Es wird kein Verwaltungsaufwand übernommen.

      So wird mir nichts anderes übrigbleiben, mich selbst als Bezugsberechtigten einzusetzen und das Geld für ihn auf seinen Namen anzulegen. Wenn das geht ?

      Meinen Neffen als Versicherungsnehmer einzusetzen, geht auch nicht, da er noch nicht volljährig ist.

      Viele Grüße Frau Free
    • Hallo Frau Fee,

      was ist das denn für eine Versicherung? Ich hatte den Fall neulich, Versicherung würde fällig und der Versicherer bot die Möglichkeit an, falls ich das Geld (edit: Wort vergessen) nicht frei bräuchte, es weiter verzinst anzulegen. Das war die Versicherung, für die die früher mal Streitigkeiten um Kirschen? reguliert hat.

      LG chico
    • chico_LB schrieb:

      Hallo Frau Fee,

      was ist das denn für eine Versicherung? Ich hatte den Fall neulich, Versicherung würde fällig und der Versicherer bot die Möglichkeit an, falls ich das Geld frei bräuchte, es weiter verzinst anzulegen. Das war die Versicherung, für die die früher mal Streitigkeiten um Kirschen? reguliert hat.

      LG chico

      Hallo Chico,

      ich habe mich auch gewundert. Werde morgen nochmals anrufen, eventuell habe ich dann eine/n anderen Berater/in, die verkaufsfreudiger ist. Seit wann wollen Versicherungen kein Geld mehr und man bedenke, mein Neffe ist 13 Monate alt. Das wären 17 Jahre schlecht verzinstes Geld, ein Schnäppchen für H..D...I ??

      LG Frau Free
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