Da die Mutterrente für vor 1992 geborene Kinder erhöht werden soll, ich
mit meiner Ex (1984 geschieden) 2 Kinder habe, die vor 1992 geboren
wurden, stellt sich für mich nun folgende Frage, da ich erst durch die
jetzige Diskussion über Mutterrente darauf aufmerksam geworden bin:
Da bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der
Scheidung 1984 diese Mutterrente noch gar nicht existierte und meine Ex
während der Ehezeit auch nicht gearbeitet hatte (aber von mir reichlich
Unterhalt bekam), bekam sie nachträglich die Mutterrente zuerkannt,
zusätzlich zu dem 50% Rentenanteil von mir aus der Scheidung?
Wenn ja, das kann doch nicht rechtens sein. Zumal diese Mutterrente ja
noch erhöht werden soll, würde es ja bedeuten, daß sie nachträglich
rentenmäßig deutlich besser gestellt worden ist, als ich.
Gibt es andere Betroffene ?
mit meiner Ex (1984 geschieden) 2 Kinder habe, die vor 1992 geboren
wurden, stellt sich für mich nun folgende Frage, da ich erst durch die
jetzige Diskussion über Mutterrente darauf aufmerksam geworden bin:
Da bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen der
Scheidung 1984 diese Mutterrente noch gar nicht existierte und meine Ex
während der Ehezeit auch nicht gearbeitet hatte (aber von mir reichlich
Unterhalt bekam), bekam sie nachträglich die Mutterrente zuerkannt,
zusätzlich zu dem 50% Rentenanteil von mir aus der Scheidung?
Wenn ja, das kann doch nicht rechtens sein. Zumal diese Mutterrente ja
noch erhöht werden soll, würde es ja bedeuten, daß sie nachträglich
rentenmäßig deutlich besser gestellt worden ist, als ich.
Gibt es andere Betroffene ?