Kosten notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

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    • Kosten notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo,

      der mittlerweile dritte Beitrag von mir zur Scheidugnsfolgenvereinbarung, ich mache das Thema hier auf, damit es bei Bedarf von anderen leichter zu finden ist.

      Im Entwurf zur Vereinbarung fragt der Notar nach unserem Vermögen.

      1. Hängt davon die Gebühr ab?
      2. Zählt der Wert meiner Kapitallebensversicherung dazu?
      3. Was ist mit geleisteten Beiträgen zu Rentenversicherungen, betrieblicher Altersvorsorge?

      Gruß Adler
    • Kosten notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

      Hallo Adler72
      der Wert der Regelungen im notariellen Ehescheidungsfolgenvergleiich bestimmt sich grundsätzlich ebenso wie der Wert der Regelungen in einem gerichtlichen Vergleich die Höhe des Gebührenanspruchs der Recchtsanwälte bzw. der Notare. Der Unterschied liegt in der in der Art der Ermittlung des Gegenstandswertes. Der Notar berechnet den Wert nach der sogenannten Kostenordnung und der Rechtsanwalt den Wert nach dem Gerichtskostengesetz i.V.m. dem Rechtsanwaltsvergütunggesetz. Die Gebühren sind für beide Berufsgruppen unterschiedlich hoch. Diejenigen des Notars sind bei gleichen Gegenstandswerten niedriger als diejenigen des Rechtsanwalts. Der Grund hierfür ist, dass die Notare in der Regel nach höheren Gegenstandswerten abrechnen, weil ihre übliche Tätigkeit mit höheren gegenstandswerten verbunden ist.
      Zu deinen 3 Fragen ist also folgendes zu sagen:
      1. ja, auch
      2. ja, aber allenfalls der Rückkaufswert, nicht etwa der Vertragswert,
      3. nein.

      MfG
      Prinzip