Berechnung KU mit 21 Jahren + 1 Kind aus 2 Ehe (Vaterschaftsurlaub)

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    • Berechnung KU mit 21 Jahren + 1 Kind aus 2 Ehe (Vaterschaftsurlaub)

      Hallo Zusammen, …

      zunächst möchte ich schreiben das hier im Forum in meinem Fall vieles geklärt wurde und da durch auch einen guten Wissensstand habe (Forenberichte / Isuv Hefte)

      Nun zu meinem Problem:

      Ich habe eine 21 Jährige Tochter die im 1 Ausbildungsjahr (08.2013) ist und der Unterhalt vom Jugendamt geklärt wurde.
      Nun werde ich Papa mit meiner 2 Frau im Juni 2014 und wollte anschließend in Vaterschaftsurlaub gehen für 7 Monate.

      Anhand der Forenberichte konnte ich feststellen das der Unterhaltsanspruch bestehen bleibt und nur Reduziert (Neuberechnung) werden kann !

      Wo finde ich eine Tabelle zur Berechnung ?
      Gibt es evtl eine Isuv Broschüre ?

      Mit freundlichem Gruß
      René Hertel
    • Hallo rhertel,

      in welcher Höhe musst Du denn noch Unterhalt für das nicht privilegierte Kind leisten?

      Das Neugeborene und die Mutter des Kindes gehen dem nicht privilegiertem Kind im Rang vor. Ihre Ansprüche daher vorrangig zu bedienen wären.

      Ok, die Mutter vielleicht nicht, diese scheint ja nach der Geburt wieder arbeiten zu wollen.

      LG chico
    • Hallo rhertel,

      da sich das Kind nicht mehr in der allg. Schulausbildung befindet, ist es nicht mehr privilegiert, d.h.

      a) es besteht meines Wissens keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr, die Elternzeit oder eine ähnliche "mutwillige" Reduktion des Gehalts i.d.R. bei minderjährigen oder privilegierten Berechtigten nicht zulässt (bzw. wird sonst von einem fiktiven Einkommen ausgegangen),

      und b) ist das neu geborene Kind damit im Rang VOR dem erwachsenen Kind, das jetzt sogar "hinter" die Kindsmutter rutscht. § 1609 BGB

      Eine Neuberechnung sollte deshalb einzufordern sein.

      Gruß, Hochtief
    • Hallo rhertel,

      wie hoch ist denn Dein unterhaltsrelevantes Einkommen?

      Geht das mit der gemeinsamen Elternzeit eigentlich? Habe ich bisher noch nicht gehört. Ich kenn das nur mit 12 Monaten und 2 Monaten. Aber je Elternteil 7 Monate gleichzeitig wäre mir neu. Habt ihr euch da mal erkundigt?

      LG chico
    • chico_LB schrieb:

      Geht das mit der gemeinsamen Elternzeit eigentlich? Habe ich bisher noch nicht gehört. Ich kenn das nur mit 12 Monaten und 2 Monaten. Aber je Elternteil 7 Monate gleichzeitig wäre mir neu. Habt ihr euch da mal erkundigt?

      Hallo zusammen,

      das geht auf jeden Fall, habe ich selbst auch gemacht (8 Monate ich, meine Frau 6 Monate und das gleichzeitig), Unterhalt habe ich für mein erstes Kind allerdings normal weitergezahlt. Denke nicht, dass Elternzeit ein Grund darstellt, den Unterhalt zu reduzieren. Es handelt sich ja um dein "Privatvergnügen", bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit muss man ja m.W. nach auch den Unterhalt erst einmal normal weiterzahlen?

      Grüße,

      runnerx