Vermögensausgleich Hobbies "Sammlung" - vs teures Hobby der Frau

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    • Vermögensausgleich Hobbies "Sammlung" - vs teures Hobby der Frau

      Liebe Mitbetroffene,

      In den vergangenen Ehejahren hat meine Ex-Frau sich irgendwann ein Pferd gekauft und Ihr Taschengeld in die Unterhaltung von selbigen investiert.
      hat Sprachkurse udn Reitstunden besucht.

      Ich habe mein Taschengeld immer wieder in den Kauf von Zubehör zu meiner Modellbahn gesteckt.

      Nun haben wir uns getrennt - und meine Frau möchte hier einen Vermögensausgleich hinsichtlich des angesammelten Modellbahn-Zubehörs haben haben.

      Wie geht man mit einer solchen Forderung um ?

      Grüße,

      Stefan
    • Es gibt "eingentlich" keine Modellbahn-Anlage in dem Sinne - ein paar Gleise auf einer Holzplatte - ich hab da in der Trennungspahse dann nicht mehr weitergemacht - ich hab schon immer mit Technik/Elektronik usw. rumgebastelt ... und wenn mir mal eine Lok oder ein Wagen gefallen hat , hab ich mir diese gekauft ... oder zu Geburtstagen oder Weihnachten "selbst" geschenkt - da meine Ex es irgendwie nicht geschafft hat mir etwas zu schenken ...

      Sie hat ihr "Taschengeld" eben in das Pferdefutter gesteckt ... und ich habe mir einen "Wert" erschaffen ...
    • Wert ..

      den kann ich schwierig beziffern - die Rechnungen habe ich - da ich anfangs von einer gütlichen Einigung Ausging nicht mitgenommen ... aufsummiert vielleicht 15..20 TD€ ... ( über 15 Jahre )

      Wobei auch in das Pferd über die Jahre 10 TDE€ geflossen sind ... ( Die hat das Tier halt verfressen + Pflege )
      Dann hat meine Ex Brillianten im Wert von 2000€ Verschlampt ... ( sind nicht mehr auffindbar )
    • Hallo back2live,

      Es gibt doch bestimmt noch andere Sachen nach einer Trennung zu klären?

      Fordert ein Partner vom anderen Trennungsunterhalt ?

      Wie hoch schätzt du denn den Wert deiner Modelleisenbahn ein?

      Wenn sie einen Ausgleich verlangt dann verlangst du eben auch einen Ausgleich (Pferd).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo back2life,
      beim Vermögensausgleich geht es doch nicht darum, welche Gelder ihr in den Ehejahren jeweils für eure Hobbys verpulvert habt, sondern welche Werte aktuell vorhanden sind. Ein krankes Pferd und irgendwelche Modellbauteile, ich weiß nicht, ob es sich da um Werte handelt, um die es sich zu streiten lohnt.
      Wie Edy schon anklingen lässt, da muss es doch andere Bereiche geben, über die jetzt zu verhandeln wäre, oder?
      Gruß
      Kurt
    • Das ist der Rosenkriegfaktor daran ...

      eigentlich haben wir nur ein Haus - ( sie hat noch eine ETW mit in die Ehe gebracht ).
      Aufgrund der Zuwendungen seitens der Jeweileigne Eltenr gehört das Haus zu 4/5 meiner Ex - 1/5 mir -das ist auch so im Grudnbuch eingetragen.
      Sie hatte zu begin einige WErtpatiere - die aber in Küche, Parkett, Kamin geflossen sind ... udn ich hab die Jahre Über das Familienleben mit meinem Einkommen finanziert...
    • Hallo Back2Live,

      beim Zugewinnausgleich geht es ja nur darum was für ein Vermögen hatte jeder am Tage der Hochzeit und was für ein Vermögen hat sich in den Ehejahren angesammelt. Der Stichtag für die Ermittlung des relevanten Vermögens ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Das ist ja anscheinend bei Dir noch nicht der Fall.
      Ich würde das nicht so ängstlich sehen. Die Modellbahnteile haben ja nun nicht mehr den Wert wie beim Neukauf. Ausserdem kannst Du ja auch einige Teile verkaufen um Deine neue Lebenssituation (neue Wohnung, Makler Einrichtung usw. ) zu finanzieren. Das ist ja wenn es sich im Rahmen des üblichen hält auch legitim.

      Spocky
    • Der Scheidungsantrag ist bereits ( von mir ) gestellt und auch zugegangen.

      Ich hätte mich nur gerne auf wirklich relevantes konzentriert.
      Und finde es einfach unverschämt, dass die ganzen Hobbyausgaben meiner Ex unberücksichtigt bleiben - ich meine Brösel Teilen darf ...

      Kann ich eigentlich irgendwelche Kostn geltend machen - ich habe mich nach der Trennung und nach dem ich ausgezogen bin neu einrichten müssen da ich alles da gelassen habe ...

      VG Stefan
    • Hallo Stefan,

      Einen Ausgleich kannst du nur zum Zeitwert der Sachen verlangen.

      Besser wäre eine Aufteilung gewesen:" du bekommst die Küche, ich das Wohnzimmer".

      Aber wenn noch ein Haus usw, vorhanden ist, werdet ihr um eine Zugewinnberechnung nicht rumkommen.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Stefan,

      bei uns hat die Ex ebenfalls gemeint, sie wolle einen Teil des Hobbys haben... ebenfalls Eisenbahn!

      Und auch die Ex meines Freundes hatte ein Pflegefall-Pferd... Rehe und so!
      Wir haben ihr über den Anwalt mitteilen lassen, dass sie bitte den Schlachtwert ausgleichen soll.
      Alternativ wollte mein Ex die Hälfte vom Pferd haben, die würde ihm ja wohl gehören...!

      Danach war sie so empört, dass auch die Eisenbahn vom Tisch war :)

      Klappt natürlich nicht immer!!!
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo Triene,

      interessanter Ansatz.... Wie hoch war denn der Wert der Eisenbahn ?
      Ich bin da etwas im Zwiespalt ... Ich hab noch einen Flügel ... wenn Sie dann da auch noch die Hälfte will.

      Das ist echt mega-Doof - Jahrelang Reitstunden, unterstellen und das Futter - das was eben "verbraucht" wurde kann ich leider schlecht aufrechnen ...

      Echt - wer Spart ist der Doofe.

      LG, Stefan
    • Hallo back2live,
      natürlich kann man sich kaum wehren, wenn "die andere Seite" einen Rosenkrieg beginnt. Du musst ihn aber nicht mitmachen.
      Mich wundert etwas, dass dein Anwalt nicht schon sehr frühzeitig das Thema "Zugewinnausgleich" angesprochen und dich darüber aufgeklärt hat. Oder ist das geschehen?
      Hat denn deine Frau per Anwalt Anspruch auf Teile deiner Vermögenswerte erhoben? Dann lass' über deinen Anwalt, wie hier bereits vorgeschlagen, eine komplette Zugewinnausgleichsberechnung durchführen. Dies Anwaltskosten ist die Sache wert!
      Vielleicht wolltest du aber auch schnellstmöglich geschieden werden und dein Anwalt hat dir geraten, dies zunächst allein (isoliert) voranzutreiben.
      Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann bis zu drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung erhoben werden.

      Viele Grüße
      heute
    • Hallo an alle Diskussionsteilnehmer,

      ich habe mir alle Diskussionsbeiträge durchgelesen und mir ist hierbei aufgefallen, dass ein ganz wesentlicher Hinweis ausdrücklich nicht gegeben worden ist, obwohl das Problem in manchen Beiträgen anklinkt.

      Die isolierte Betrachtung eines Vermögensgegenstandes, egal ob Eisenbahn oder Pferd, bringt für den Zugewinnausgleich überhaupt nichts. Es hat immer - und für jeden Ehepartner getrennt - eine Saldierung alller Vermögenswerte des jeweiligen Ehepartners zu erfolgen.

      Wenn dieser jeweilige Saldo - einschließlich der jeweiligen Verbindlichkeiten zu den beiden maßgeblichen Berechnungszeitpunkten - festgestellt ist, muss die Differenz zwischen beiden Salden festgestellt werden. Ausgleichspflichtig ist derjenige Ehepartner, der den höheren Saldo hat mit der Hälfte des höreren Betrages.

      Im konkreten Fall mus folgendes noch bedacht werden:
      Die erwwähnte Eigentumswohnung dürfte mit gewisser Wahrscheinlichkeit einen Wertzuwachs während der Ehe erfahren haben.Da die beiden Anteile unterschiedlich hoch sind, dürfte der größere Teil des Wertzuwachsen auf Seiten der Ehefrau eingetreten sein (Verhältnis der Beteiligungsanteile 4: 1. Allein dieser Umstand dürfte zur Folge haben, dass ein Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau nicht besteht.

      Wenn meine Annahme hinsichtlich des Wertzuwachses stimmt, würde ich empfehlen, den Anspruch der Ehefrau zurückzuweisen.

      MfG
      Prinzip
    • "Alle Vermögenswerte" ....

      ... und was macht man mit Hausrat ... ( den ich eigentlich garnicht will ) ?
      Wozu zu Zählen "Geschenke" (?) wärend der Ehe - Z.b. haben wir vor vielen Jarhen einmal ein Paar Brilliant-Ohrringe für Sie gekauft.
      Ist das nun Vermögenszuwachs bei Ihr ?

      Oder - da sie nicht Kompetent war ( mir das zu schenken was ich mir gewünscht habe ) - hab ich mir die Geschenke fürs Hobby selbst gemacht ...

      VG,

      Stefan
    • Hallo


      back2live
      ,

      Hausrat ist und bleibt Hausrat und hat nichts mit Vermögen zu tun. Genau aus diesem Grund gibt es im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens ein "Folgesachenverfahren Hausrat". Der Hausrat kommt also nicht in die Vermögensbilanz. Es wäre ja auch noch schöner, wenn in deratigen Fällen die Möglichkeit bestünde, dem anderen Ehepartner Hausrat aufzudrängen, den auch dieser nicht zu erhalten wünscht.

      Ich habe die Erfahrung gemacht, dass derartige "Großzügigkeiten" von Männern nur gezeigt werden, wenn im Hintergrund schon eine "neue Liebe" vorhanden ist, die über eine voll eingerichtete Wohnung verfügt.

      Dafür, dass Du an dem Hausrat "nicht interessier" bist, kannst Du keinerlei Gegenleistung erwarten.

      MfG
      Prinzip