Madam ' I'm Adam

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    • Hallo,



      Private Nachrichten

      Es gibt User, die ihr Thema nicht bis ins kleinste Detail an die "Öffentlichkeit" des Forums weitergeben wollen.( der Feind könnte ja mitlesen),

      und wenden sich per PN an einen User ihrer Wahl( auch an mich) .


      Nachteil:

      Ein "drüber schauen" der anderen User ist so nicht möglich.

      Je mehr User mitlesen, desto "sicherer" ist das Ergebnis.( denn die Beurteilung, wird aus verschiedenen Sichtweisen vorgenommen ).

      Dem Fragesteller sollte das Forum sowieso nur als Hilfe dienen, sich einen ersten „Überblick“ zu verschaffen.


      Anschließend sollte er sich rechtsverbindliche Hilfe durch einen Fachanwalt-/in einholen.


      Er sollte sich auch über die Vorteile einer ISUV-Mitgliedschaft informieren.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,
      ich hoffe, es geht dir gut.
      Deine Auffassung teile ich.
      Es ist möglich, die eigene Situation in einer Form einzustellen, die keine Rückschlüsse auf den Themenstarter zulassen: "Ein Bekannter von mir..." oder auch in anderer Weise.
      Hinweise auf die ISUV-Broschüren und auf eine Mitgliedschaft - so wie du es handhabst - finde ich gut.

      Viele Grüße

      heute
    • Hier im Forum gefunden:



      Abkuerzungen aus dem familien(rechtlichen) Bereich

      ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht
      AG = Amtsgericht
      ASR = alleiniges Sorgerecht
      BGH = Bundesgerichtshof (oberstes Gericht, in Karlsruhe)
      BU = Betreuungsunterhalt (Nichtverheirateter, in der Regel bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder auch (ehemals) verheirateter die aus anderen Gründen (z. B. § 1579 BGB) keinen eigenen Unterhaltsanspruch mehr haben )
      BVerfG = Bundesverfassungsgericht (in Karlsruhe)
      eA = einstweilige Anordnung (wird auch e.A. abgekürzt)
      EU = Ehegattenunterhalt (als nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung), vgl. BU und TU
      EuGHMR = Europaeischer Gerichtshof für Menschenrechte (in Straßburg/Frankreich)
      eV = eidesstattliche Versicherung (wird auch e.V. abgekürzt)
      FamG = Familiengericht wird oft auch als
      FG abgekürzt
      FamK = Familienkasse (zur Auszahlung von KG)
      GA = Gutachten bzw. GutachterIn (auch SV = SachverständigeR)
      GSR = gemeinsames Sorgerecht
      GV = Gerichtsvollzieher oder auch
      GVZ= Gerichtsvollzieher
      JA = Jugendamt
      JAM = Jugendamtsmitarbeiter/in
      KG = Kindergeld in anderem Zusammen wird mit
      KG das Kammergericht (= das OLG in Berlin) gemeint
      KM = Kindesmutter
      KU = Kindesunterhalt
      KV = Kindesvater
      LG = Lebensgefährte/Lebensgefährtin in anderem Zusammenhang ist bei
      LG das Landgericht gemeint
      OLG = Oberlandesgericht
      MA = Mitarbeiter (meist vom Jugendamt)
      PKH = Prozesskostenhilfe (alt) Verfahrenskostenhilfe (neu)
      RA = Rechtsanwältin/-anwalt
      StB = SteuerberaterIn
      SV = SachverständigeR (auch GA = GutachterIn)
      TU = Trennungsunterhalt (Verheirateter bis zur Scheidung), vgl. BU und EU
      UP = UmgangspflegerIn
      VP = VerfahrenspflegerIn
      UVG =Unterhaltsvorschussgesetz

      VKH= Verfahrenkostenhilfe (neu) Prozesskostenhilfe (alt)


      Diese Auflistung ist unverbindlich und evtl. unvollständig bzw.benötigt evtl. einen Update.

      Bitte um Mitteilung
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Hinweis auf evtl. Unvollständigkeit/Richtigkeit neue Abkürz.hinzugefügt

    • Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht.

      Hallo,

      Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht.

      Da beschwerte sich doch tatsächlich jemand, der durch einen "One-Night-Stand" Vater wurde.

      Unterhalt für das Kind wäre ja ok, aber Unterhalt für die Mutter?

      Ja die Mutter hat ein Recht auf Betreuungsunterhalt. Da die Mutter sich die ersten 3 Jahre um das Kind kümmern muss/darf,

      braucht sie keine Arbeitsstelle anzunehmen. Wenn Kind und Mutter kein Einkommen haben, wird der Vater zu Kindesunterhalt ( für das Kind)

      dem Grunde nach zu Betreuungsunterhalt( für die Mutter) herangezogen.


      Vom moralischen mal ganz abgesehen, sollte immer das Hirn eingeschaltet bleiben


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ist ein One-Night-Stand 50000€ wert?

      Hallo,

      zum gleichen Thema:

      Ist ein One-Night-Stand 50000€ wert?


      Das ist eine ungefähre Summe an Mindestunterhalt die ein Elternteil (für das Kind) zahlen muss , wenn aus dem One-Night-ein neuer
      Erdenbürger hervor geht.

      Beteuerungen wie :"die Mutter sagte sie nimmt die Pille" usw. entbinden nicht von der Unterhaltsverpflichtung.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Gar nicht heiraten und keine Kinder bekommen bzw. nur Frauen heiraten, die den gleichen bzw. höheren sozialen Status haben und nach Hochzeit und Kind sofort auf Teilzeit gehen und die Kinder betreuen. Die Frau muss der Hauptverdiener der Ehe sein.

      Komisch, dass dies noch niemand geschrieben hat......

      GG §6 Abs 4


      (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
      Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung
      wacht die staatliche Gemeinschaft.

      (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
      Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
      Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen
      zu verwahrlosen drohen.

      (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

      (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
      Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
      Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
    • Bei Zitaten erfordert es den Anstand den Autor zu nennen.

      Die 20 Wünsche vpon Scheidungskindern stammen von Fr. Dr. Karin Jäckel

      karin-jaeckel.de/werhilft/waskinderwollen2.html


      Ich persönlich kann aus Erfahrung dem Pkt 3 vollkommen zusteimmen während ich den Pkt 13 kritisiere. Ich kann über mich sagen, dass ich für mein Kind ohne jegliche Unterstützung vom Staat oder des ExPartners alleine sorgen kann. Das ist eine positive und gute Eigenschaft die leider keine Anerkennung findet. Statt dessen werden genau diese Elternteile krminalisiert weil der andere Elternteil solch lebensnotwendige Eigenschaften nicht hat.
    • Hallo,

      wenn man das alles hier so liest, kommt man auf den Gedanken: " besser nicht heiraten und

      ohne Trauschein zusammen leben".

      Ist dann alles geklärt? ich denke nein.

      Die Ehe selbst ist ein Vertrag in dem schon vieles "gut/ nicht so gut" geregelt ist.

      Bei "zusammen leben ohne Trauschein" , sollte man "für alle Fälle" einiges selbst mit Verträgen "wasserdicht" machen.

      unser neues Thema:

      hier:

      kann euch dabei unterstützen.

      Hier könnt ihr Fragen stellen.

      lg
      edy
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