Hallo liebe Forengemeinde,
im April nächsten Jahres steht eine Unterhaltsneuberechnung für meinen, dann 18jährigen Sohn (geht dann weiter zur Schule) an, wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, habe ich auch noch einen 12jährigen Sohn. Meine Ex-Frau geht derzeit halbtags arbeiten. Ist es "zulässig", dass ich meiner Ex-Frau bei der Neuberechnung des Unterhaltes für die Kinder dann ein fiktives Mehreinkommen anrechnen kann ? Wenn ja, wie gehe ich da vor ?
Wenn ich ihre Lohnabrechnungen bekomme, sehe ich ja nur, auf wie viele Stunden die Lohnabrechnung beruht. Ich kann es zwar nicht nachweisen, aber derzeit scheint es so zu sein, dass meine Ex-Frau mehr als halbtags arbeitet (sie ist Verwaltungsfachangestellte in einem Gemeinde-Amt), sich diese Arbeit aber nicht vergüten lässt, sondern sich dafür Freizeitausgleich nimmt, was ich bei knapp 2.500 € Netto (incl. Kindesunterhalt und Kindergeld) durchaus verstehen könnte....damit lässt es sich ja ganz brauchbar leben...Die Wohnung der Ex und der Kinder ist ca. 400 Meter von ihrer Arbeitsstelle und ca. 800 Meter von der Schule der Kinder entfernt, die Arbeitsstelle befindet sich genau in der Mitte zwischen Schule und Wohnung, falls das von Interesse sein sollte.
Grüße, KlaraKorn
im April nächsten Jahres steht eine Unterhaltsneuberechnung für meinen, dann 18jährigen Sohn (geht dann weiter zur Schule) an, wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, habe ich auch noch einen 12jährigen Sohn. Meine Ex-Frau geht derzeit halbtags arbeiten. Ist es "zulässig", dass ich meiner Ex-Frau bei der Neuberechnung des Unterhaltes für die Kinder dann ein fiktives Mehreinkommen anrechnen kann ? Wenn ja, wie gehe ich da vor ?
Wenn ich ihre Lohnabrechnungen bekomme, sehe ich ja nur, auf wie viele Stunden die Lohnabrechnung beruht. Ich kann es zwar nicht nachweisen, aber derzeit scheint es so zu sein, dass meine Ex-Frau mehr als halbtags arbeitet (sie ist Verwaltungsfachangestellte in einem Gemeinde-Amt), sich diese Arbeit aber nicht vergüten lässt, sondern sich dafür Freizeitausgleich nimmt, was ich bei knapp 2.500 € Netto (incl. Kindesunterhalt und Kindergeld) durchaus verstehen könnte....damit lässt es sich ja ganz brauchbar leben...Die Wohnung der Ex und der Kinder ist ca. 400 Meter von ihrer Arbeitsstelle und ca. 800 Meter von der Schule der Kinder entfernt, die Arbeitsstelle befindet sich genau in der Mitte zwischen Schule und Wohnung, falls das von Interesse sein sollte.
Grüße, KlaraKorn