Fiktives Einkommen der KM

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Fiktives Einkommen der KM

      Hallo liebe Forengemeinde,

      im April nächsten Jahres steht eine Unterhaltsneuberechnung für meinen, dann 18jährigen Sohn (geht dann weiter zur Schule) an, wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, habe ich auch noch einen 12jährigen Sohn. Meine Ex-Frau geht derzeit halbtags arbeiten. Ist es "zulässig", dass ich meiner Ex-Frau bei der Neuberechnung des Unterhaltes für die Kinder dann ein fiktives Mehreinkommen anrechnen kann ? Wenn ja, wie gehe ich da vor ?

      Wenn ich ihre Lohnabrechnungen bekomme, sehe ich ja nur, auf wie viele Stunden die Lohnabrechnung beruht. Ich kann es zwar nicht nachweisen, aber derzeit scheint es so zu sein, dass meine Ex-Frau mehr als halbtags arbeitet (sie ist Verwaltungsfachangestellte in einem Gemeinde-Amt), sich diese Arbeit aber nicht vergüten lässt, sondern sich dafür Freizeitausgleich nimmt, was ich bei knapp 2.500 € Netto (incl. Kindesunterhalt und Kindergeld) durchaus verstehen könnte....damit lässt es sich ja ganz brauchbar leben...Die Wohnung der Ex und der Kinder ist ca. 400 Meter von ihrer Arbeitsstelle und ca. 800 Meter von der Schule der Kinder entfernt, die Arbeitsstelle befindet sich genau in der Mitte zwischen Schule und Wohnung, falls das von Interesse sein sollte.

      Grüße, KlaraKorn
    • Hallo KlaraKorn,

      Die Kinder wohnen bei der Mutter?

      Ich denke ein fiktives Einkommen der Kindesmutter wird deinen

      zu leistenden Unterhaltsbetrag nicht mindern.

      Beide Einkommen werden zusammen gezählt und dann wird gequotelt.


      Zitat Leitlininien OLG Frankfurt;
      Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus
      seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo!

      Das volljährige Kind ist also weiterhin privilegiert. Demnach ist das Einkommen aus der Teilzeitstelle auf Vollzeit hochzurechnen. Wegen Betreuung des anderen Kindes wird sich die Kindesmutter wohl kaum auf die Teilzeitbeschäftigung berufen können.

      Im Gegensatz zu edy bin ich durchaus der Meinung, dass sich die Haftungsquoten dadurch verschieben könnten. Um das mal überschlägig rechnen zu können, müsste aber Deine Einkommen, KlaraKorn, bekannt sein.

      LG chico
    • Halo KlaraKorn!

      "demnach ist das EK aus Teilzeit auf Vollzeit anzurechnen"
      Da hatte ich wohl einen Tippfehler. Sollte "hochzurechnen" heißen.

      Im Bezug auf die Leistungsfähigkeit ggü. privilegierten Kindern wird voller Einsatz gefordert.

      Anders herum wäre es Dir auch nicht gestattet, nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes, Deine Einkommen zu verringern.

      LG chico
    • Mir ging es nicht um "hochzurechnen" oder "anzurechnen", ich habe schon verstanden, was Du meinst ! Mir geht es um das "demnach". Dieses "demnach" muss eine rechtliche Grundlage haben, oder eine Quelle, aus der Du die Gewissheit nimmst. Das und nur das interessiert mich, Fakten eben.

      Mir ist es auch vor dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes nicht gestattet, mein Einkommen zu verringern....anders herum zählt nicht...

      Grüße, KlaraKorn
    • Hallo KlaraKorn,
      ich denke die entscheidenden Frage für dich sollten sein:
      1. Ist es rechtlich durchsetzbar, bei der Mutter ein fiktives Einkommen anzusetzen?
      2. Wie hoch ist des Kostenrisiko bei einer Unterhaltsklage deiner Tochter gegen dich?
      3. Lohnt sich dieses Risiko angesichts der zu erwartenden Reduzierung der monatlichen Unterhaltszahlungen?

      Da genauere Angaben zu den Einkommen fehlen hab ich mal grob überschlagen, was bei einem angesetzten bereinigten Netto von 2000 € bei deiner Exfrau für dich an Einsparung herauskommen könnte. Es handelt sich um einen Betrag von etwa 20 €, vorausgestzt du würdest bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Anrechnung dieses fiktiven Einkommens durchsetzen können.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo KlaraKorn,

      es ist ja nicht so, dass Du über die Anrechnung von fiktiven Einkünften entscheiden kannst. Dafür müsstest Du schon einen Gerichtsbeschluss herbeiführen.

      Für entsprechende Urteile könntest Du Tante Goggel bemühen. "gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber privilegierten Kindern"

      LG chico
    • @kurtkurt

      er hat genaue Angaben gemacht:
      Mein bereinigtes Netto liegt bei ca. 3.200€, dass der KM schätze ich auf 1.200€


      d.h. bei ca. 450 € Unterhalt/Kind hat er noch 2300 € für eine Person und die KM knapp 2500 € für 3 Personen einschließlich Kindergeld.
      und um KlaraKorn selbst zu zitieren: mit 2300 € lässt es sich ja ganz brauchbar leben

      Und Halbtagsjob für eine Frau mit 2 Kindern (auch wenn eines "volljährig" wird) ist nicht. Ein Haushalt mit 2 Kindern erledigt man nicht so nebenbei, 2 Kinder versorgt man auch nicht nebenbei. Essen, Hobbies, Mama-Taxi.

      Ausgleich der Mehrstunden in Freizeit?
      Bei 13 Wochen Ferien im Jahr, Krankheitstagen der Kinder und selbst braucht die Mutter vielleicht auch mal einen freien Tag für eigene Angelegenheiten, da reichen max. 30 Tage Urlaub nicht.
      Wer lässt einen 12jährigen der richtig krank ist alleine zuhause?

      Vom Kindesunterhalt müssen auch Rücklagen gebildet werden für z.B. Schulfahrten, Tanzkurs u.ä.
      Da wird nicht nur Kleidung und Nahrung davon bezahlt sondern auch die Hobbies.
      Der Wasser- und Deoverbrauch eines 17jährigen ist auch nicht ohne... :whistling:
      Die Mutter leistet Betreuungsunterhalt. Sie arbeitet ihre 1000 € durch ihre Leistungen zuhause rein.
      Nimmt man 3 Stunden täglich an (bei 2 Kindern), 30 Tage und dem Mindestlohn den jetzt Lidl zahlt ist man auch bei 1000 €.
      Sie zahlt eigentlich verhältnismäßig mehr als der KV.
      Und das immer unter der Voraussetzung dass der Kindesunterhalt und das Kindergeld für ALLE Kosten die wirklich als €-Betrag auf das Kind entfallen ausreicht.

      Ich kenn die ganzen "Argumente" von einem Vater. Auch immer: die Mutter hat soviel Geld zur Verfügung mit "seinem" Unterhalt.
      Seit der Junge jetzt aber mit 16 zu ihm gezogen ist gibt der Vater zu: der frisst mir die Haare vom Kopf und der Rest wie Kleidung, Taschengeld, Schulmaterial und sonstigen Kleinigkeiten kostet richtig Geld.
      Ach ja, und wenn Junge mal richtig krank ist bleibt Papa auch zuhause :rolleyes:
      Der Bub braucht sein tägliches warmes Mittag- oder Abendessen,
      und das "Jammern" über die viele Wäsche die plötzlich da ist, will ich erst gar nicht erwähnen. :D

      Deshalb ist die Aussage:
      Es sei gesagt, dass meine Ex-Frau ausschließlich auf Geld fixiert ist und es ihr sicher nicht gefallen wird, wenn sie weniger Kindesunterhalt bekommt und daher wird sie auch freiwillig nicht darauf verzichten.

      zumind. für mich völlig daneben.

      Kleine Hexe
    • schon klar Kurt.
      Aber weil der ältere Sohn jetzt volljährig ist soll die Mutter ein fiktives Einkommen angerechnet bekommen oder eben in Vollzeit arbeiten zu Lasten des jüngeren Sohnes.
      Mit 12 brauchen die Kinder noch jemanden nachmittags, der ihnen auf die Füße bei den Hausaufgaben steht, der mit ihnen lernt, der sie zum Teil zum Hobby begleitet/fährt.
      Wir haben hier noch einige weiterführende Schulen die kein Mittagessen und Nachmittagsbetreuung anbieten.

      Der 18jährige mag volljährig sein und trotzdem braucht er Essen, saubere Wäsche, Mama-Taxi, also immer noch eine Art Versorgung.
      Hier kleinlich zu sein damit die Mutter ein paar Euro zuzahlt zum Unterhalt nach DDT (Kindergeld wird ja sowieso jetzt voll angerechnet) finde ich beim (bereinigten) Nettoeinkommen des Vaters etwas daneben. Und was Kinder kosten je älter sie werden, wissen wir doch alle die Kinder im Haushalt haben.

      Ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf die Konstellation von 2 Kindern, davon eines erst 12 Jahre und beide mit dem gleichen Vater.

      Kleine Hexe
    • Hallo KleineHexe,

      Die ursprüngliche Frage von @KlaraKorn ging davon aus, ob die Möglichkeit besteht, ein fiktives

      Einkommen der Mutter zu berücksichtigen.

      Diese Frage sollte primär beantwortet werden.

      Die moralische Seite ist hier eher sekundär.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo KleineHexe,

      natürlich braucht auch ein 12-jähriges Kind noch Betreuung, und jeder weiß, dass mit dem 18. Geburtstag die "Arbeit", die das zu Hause wohnende Kind macht, nicht aufhört.
      Darum geht es ja aber auch gar nicht.

      Die Frage ist, ob und inwiefern im Falle des dann Volljährigen, der dem Gesetze nach nun keinen Sorgeberechtigten und analog dazu auch keinen Sorgepflichtigen mehr hat, auch der betreuende Elternteil zur Finanzierung mit herangezogen werden kann.

      Und keiner weiß, das nur zur "moralischen Bewertung", was sich in der Vergangenheit zwischen KlaraKorn und der Kindsmutter abgespielt hat. In seiner Wahrnehmung geht es der KM nur ums Geld, und sie ist nicht bereit, die Nachzahlung in Raten zu akzeptieren, obwohl er den Betrag nicht auf einmal zahlen kann. Wer weiß, inwiefern ihm noch Knüppel zwischen die Beine geworfen wurden? Und wenn er dann noch den begründeten Verdacht hat, dass die KM vielleicht bzgl. des Einkommens "beschei....t", dann kann ich schon nachvollziehen, dass man sich eine solche Frage, nämlich die nach dem fiktiven Einkommen, stellt. Bei den Einkommensverhältnissen ginge es ohnehin nur um einen symbolischen Beitrag, den die KM wohl beizutragen hätte, aber für das Gerechtigkeitsgefühl des KV wäre das sicher dennoch enorm "viel".

      Im Übrigen zahlt er derzeit 454 € je Kind, zusammen mit dem Kindergeld ist das eine stattliche Summe, zu der immer freiwillige Zusatzleistungen geflossen sind. Warum diese KM ihm das Leben jetzt unnötig schwer macht, ist m.E. nicht nachvollziehbar.

      Gruß, Hochtief
    • Hallo Hochtief,

      warum diese KM ihm das Leben unnötig schwer macht? Weil sie von Hass und Neid getrieben ist, ihm nichts, aber auch garnichts gönnt und wahrscheinlich ebenso faul ist, wie andere KMs dieser Welt auch, die ihre Kinder aufhetzen, den Vater auf KU zu verklagen, aber sie selbst möchten nicht mehr arbeiten und bitte auf Dauer vom KU des Ex leben. Ihn unter Kontrolle haben, ihm kein schönes Leben gönnen, obwohl ER für sein Leben arbeitet. Das läuft in meinen Augen gehörig etwas schief im Land.
      Schau den anderen Thread: KM wehrt sich mit Händen und Füßen KU zu zahlen - da ist doch klar, wie der Hase läuft. Würde dies ein Mann tun, wäre der Aufschrei durchs Forum meilenweit zu hören - darf er nicht, er drückt sich usw. Tut es aber eine Frau... Wenn zwei das Gleiche tun!

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo Hemshöfer,

      sehe das ähnlich. Viele Frauen arbeiten "voll", weil z.B. kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt werden kann oder weil der Ehemann unterhaltspflichtig ist und das Einkommen einfach nicht für alle reicht. Oder einfach, weil sie es wollen, weil es ihnen (und damit ihren Kindern!) gut tut. Die Kinder müssen darunter nicht zwangsläufig leiden. Es gibt auch genügend Elternteile, die nicht oder halbtags arbeiten und sich trotzdem nicht sinnvoll um ihre Kinder kümmern und sie z.B. lieber vor dem Fernseher "parken".

      Aber ich denke, wir entfernen uns inzwischen weit von der eigentlichen Frage, um die es hier geht. Und das zeigt, dass das Unterhaltsrecht ein stark emotional beladenes Recht ist.
      KleineHexe verweist z.B. darauf, dass eine alleinerziehende Mutter, die "nur" halbtags arbeitet, dennoch einen Vollzeitjob hat. Das ist prinzipiell richtig, aber: Viele Väter arbeiten "voll" und bringen sich darüber hinaus dennoch in Kindererziehung und Haushalt ein, und viele Väter würden sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern und der Kindsmutter Arbeit abnehmen, dürfen das aber nicht, weil sie es nicht "erlaubt" oder gar den Umgang komplett vereitelt...

      Die geltenden Regelungen werden der Realität vielfach nicht gerecht, und man müsste einmal offen darüber reden, dass es nicht nur die armen Alleinerziehenden gibt (was ich hier gar nicht leugnen will!), sondern eben auch die vielen "Opfer" unter den Männern, die ihre Kinder kaum noch sehen dürfen und die nur noch "gemolken" werden wie eine Kuh, ohne dass die Öffentlichkeit sich darüber empören würde, denn es scheint ein Tabu zu sein, eine Mutter als "Täterin" zu sehen.

      Hochtief
    • Uuuups, ist ja echt interessant, wie hier die Emotionen dargelegt werden, aber darauf kommt es mir gar nicht an. Beiträge, wie die von "Kleine Hexe", werden gelesen, belächelt und sind neben der Fragestellung. Ist aber auch egal. Warum ist etwas "daneben", nur weil ein Einkommen so hoch ist ?

      Hochtief hat es ausschließlich und absolut auf den Punkt gebracht. Ich habe meine Ex-Frau scheinbar damit gekränkt, dass ich ihr nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes keinen Unterhalt mehr zahlen wollte, was sie natürlich nicht so gut fand. Habe ihr angeboten, den Unterhalt über 3 Jahre abschmelzen zu lassen, was sie nicht akzeptierte. Der Unterhalt betrug übrigens 550€ für meine Ex-Frau. Da sie gar nicht mit sich reden ließ, habe ich den nachehelichen Unterhalt einfach halbiert und sie ist damit zu nem' Anwalt gegangen. Das Ende vom Lied war, dass sie nach einem Anwaltsvergleich über einen Zeitraum von einem Jahr weniger Unterhalt für sich erstritten hatte, als ich ihr angeboten hatte. Dazu noch die Anwaltskosten...ärgerlich für sie, oder ?

      Als wir uns haben scheiden lassen, habe ich ihr ehebedingte Schulden aus einem Bausparvertrag erlassen, da ich nicht wollte, dass sie als Alleinerziehende mit Schulden startet. Das Darlehen von 225€/Monat habe ich von 2006 an abbezahlt und es endet dieses Jahr im November. Hatte auch noch Ratensparverträge auf meinen Namen, die vor der Ehe abgeschlossen wurden. Auch hiervon habe ich ihr stets die Hälfte abgegeben, wenn Auszahlungen anstanden. In Summe hat sie hier ca. 4.500 € bekommen. Dass ich seit dem Jahr 2004 für meine Kinder in eine Rentenversicherung mit dynamisiertem Beitrag einzahle (derzeit 66 €/Kind und Monat), damit sie im Alter von ca. 30 Jahren eine Auszahlung von ca. 30.000€ erhalten, sei nur am Rande erwähnt.

      Grüße, KlaraKorn
    • Hallo zusammen,
      die Kommentare, Meinungen und Vorschläge zu diesem Thread machen aus meiner Sicht wieder einmal exemplarisch deutlich:
      Es wird eine relativ klare Frage gestellt, und schwups, wird zum Teil mit Vermutungen und Unterstellungen "geantwortet". In einigen Antworten sind deutlich die (negativen) Erfahrungen oder Verallgemeinerungen zu spüren, die nun in einen ganz anderen Sachverhalt eingebracht werden.
      Das Familienrecht ist ein sehr spezielles Recht, bei dem das Wichtigste und Nötigste im Gesetz steht, den Gerichten aber ein relativ großes Ermessen zusteht. Warum ist das so?
      Jede Ehe und Partnerschaft ist mehr oder weniger etwas Einmaliges und sehr Privates. Bei Privatangelegenheiten hält sich der Staat aus gutem Grund so weit wie möglich und nötig raus; schließlich haben die beteiligten Partner die Möglichkeit, sich ohne Anwalt und ohne Gericht einvernehmlich zu einigen. Erst wenn dies nicht möglich ist wird man andere
      Regelungsmöglichkeiten suchen. Es ist gar nicht möglich, die Lebenssachverhalte individuell und abschließend per Gesetz zu regeln.
      Emotionen schwingen wohl bei jeder Trennung und Scheidung mit. Das ist normal; unnormal wäre es eher, wenn sie fehlten. Bei Fragen, die ausschließlich sachbezogen sind, sollten aber jene, die antworten, auch sachbezogen antworten.
      Zwar finde ich es sehr wichtig, dass in diesem Forum Emotionen und die Beziehungsebene diskutiert werden, halte es aber für angebracht, dies mehr in den Bereich "Plausch" zu verlagern und dort ausgiebig zu behandeln.

      Das meint
      heute