Presseerklärung 34 2013 - Musterantrag: Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Väter und deren Kinder leicht gemacht

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    • Presseerklärung 34 2013 - Musterantrag: Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Väter und deren Kinder leicht gemacht

      Seit 19.Mai dieses Jahres ist die Reform des Sorgerechts für nichteheliche Kinder und deren Väter in Kraft. Dadurch sind Väter nichtehelicher Kinder nicht mehr rechtlos gegenüber dem eigenen Kind. Sie können jetzt mit besseren Chancen als bisher das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) beobachtet seitdem, dass vergleichsweise wenige Väter von dem neuen Recht Gebrauch machen und einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Das hat nach Auffassung von ISUV mehrere Ursachen: Einerseits wollen Väter, die in einer intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaft wohnen, mit einem Antrag keine Irritationen bei der Partnerin auslösen, andererseits scheuen sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten. Um diese Bedenken zu entkräften, stellt ISUV einen Antrag zum Downloaden zur Verfügung. Anhand eines entsprechenden Musters wird deutlich, dass mit wenig bürokratischem Aufwand ein Antrag gestellt werden kann.

      ISUV verweist darauf, dass mit einem Musteranschreiben an das zuständige Familiengericht jeder nichteheliche Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen kann, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss.

      Der Verbandsvorsitzende Josef Linsler rät: „In jedem Fall sollten Väter – auch wenn sie das nach dem neuen Recht nicht müssen – vor Antragstellung mit der Mutter sprechen, um Irritationen vorzubeugen. In jedem Fall sollten alle Väter nichtehelicher Kinder einen Antrag stellen, um den Kindern ihren Anspruch auf Teilhabe an der elterlichen Verantwortung zu zeigen.“

      Der Verband fühlt sich in seiner Kritik bestätigt. Deswegen forderte ISUV – und fordert weiterhin – die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetz ab Feststehen der Vaterschaft. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Recht machen deutlich, dass zumindest dann eine automatische gemeinsame Sorge geboten ist, wenn die Eltern zusammenleben.
      Kontakt

      Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon 0911 550478, info@isuv.de
      ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg, Telefon 170 4589571, j.linsler@isuv-online.de