Mutter wehrt sich mit Händen und Füßen gegen das zahlen von Unterhalt...

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    • Mutter wehrt sich mit Händen und Füßen gegen das zahlen von Unterhalt...

      Moin,
      mein 16 jähriger Sohn hat sich im März dazu entschlossen ( erstmal ) zu mir zu ziehen. Geplant waren erstmal 6 Monate, im Juni hat mein Sohn beschlossen das er ganz bei mir bleibt. Da die Mutter mir unmissverständlich klar gemacht hat das sie weder auf Unterhalt verzichten wird und schon gar keinen zahlen wird führte mein Weg zum Jugendamt. Ich forderte die KM trotzdem per Einschreiben mit Rückschein auf ab dem 1.4.13 das Kindergeld an mich weiterzuleiten und den Mindestunterhalt zu zahlen. Natürlich kam das Schriftstück ungeöffnet zurück und gilt damit als zugestellt. Daraufhin beantragte ich eine Beistandschaft beim Jugendamt, das JA forderte Gehaltsnachweise und berechnete daraus einen zahlbaren Unterhalt von 170Euro mtl. rückwirkend vom 1.4.13. Das Kindergeld wird mittlerweile direkt an mich gezahlt (nach 5 Monaten). Die KM sah das Geld allerdings in einem Anwalt besser angelegt als im Kindsunterhalt, dieser fordert jetzt mich auf bis Juli (Ummeldung des Kindes, ist vorher aufgrund des lfd. Schuljahres nicht erfolgt) Unterhalt zu zahlen und zwar in voller Höhe. Dieser gibt ebenfalls an das die KM von 1070 Euro Netto nicht Leistungsfähig ist. Natürlich streitet sie den LAG mit dem sie seit 10 Jahren unter einem Dach wohnt ab und bringt noch einen Rentenfonds in höhe von 50 Euro in abzug. Wie seht Ihr den Fall? Wer trägt die Gerichtskosten ? Was passiert wenn der KM recht gegeben wird und sich nicht zahlen muss? Bleiben die Gerichtskosten dann auch an mir hängen? Ein verzweifelter Vater...
    • Hi!

      Erst mal: drück dich bitte genauer aus, wann du welche Schreiben geschickt hast, das hilft beim Antworten.

      Ich hatte den Fall mal aus anderer Perspektive geschildert:

      Änderung Betreuung - Wann ändern sich Unterhaltspflicht und Berechtigung Kindergeldbezug

      In dem Fall hat KM rückwirkend umgemeldet (hast du nicht, vielleicht geht das nachträglich?). Ebenfalls hat sie bei der Kindergeldkasse angegeben, ab wann Kind bei ihr eingezogen war. Diese hat dann das zu Unrecht bezogene Kindergeld vom KV zurückgefordert und einen bösen Brief geschrieben, von wegen Ordnungswidrigkeit/Strafbarkeit, wenn zu Unrecht Leistungen bezogen werden.

      Der Unterhaltsklage des gegnerischen Anwaltes würde ich ganz gelassen entgegen sehen.

      Klagst du allerdings und KM ist tatsächlich nicht leistungsfähig, dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Ob der Rentenfonds absetzbar ist, wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist, weiß ich nicht, sieh mal in den Leitlinien deines OLG nach.

      Gruß Adler
    • Erst einmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.

      Ich habe die KM erstmals am 15.3. angeschrieben und hab dann am 1.4. das Einschreiben verschickt in dem ich sie in Verzug gesetzt habe. Die Frage des Kindergeldes ist für mich erstmal zweitrangig, der Ansatz des Anwaltes der KM das noch nicht klar war wo das Kind in Zukunft lebt und ich deshalb weiter Unterhaltspflichtig war bereitete mir ein böses grummeln im Magen.

      Es widerspricht einfach meinem Rechtsempfinden das ich alle kosten für ein Kind trage und dann der Mutter noch Unterhalt zahlen soll.

      Der link hat mir schon sehr weiter geholfen, ich hoffe das auch der Richter der Meinung ist das dem, der dem Kind Obhut bietet auch der Unterhalt zusteht.
    • Hallo, Velortreter !

      Im Zweifelsfalle wäre das Kind doch in der Lage, Angaben zum Verlauf der Sache zu machen ?! Damit wäre eine verspätete Ummeldung nachweisbar.

      Ansonsten fänd´ ich es doch etwas hilfreich, wenn Du hier und da mal Punkt + Kommas und DaSS benutzt - macht die Sache einfacher zu lesen 8)

      Nix für ungut und viel Erfolg !!!

      LG baumeister
      Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
    • hallo Velortreter,

      ich sehe da für Dich wenig Probleme. Zunächst ist zu beachten, dass nicht Du Antragsteller/Beteiligter in dem gerichtlich einzuleitenden Verfahren ("Kläger") bist, sondern Dein Sohn.Der ist sicherlich "arm" im Sinne des Verfahrenskostenhilferechts und wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Du bist nur gesetzlicher Vertreter Deines Sohnes, da er sich in Deiner "Obhut" befindet bzw. mit Einverständnis der Mutter befand. Die Einhaltung der Meldevorschriften ist zivilrechtlich nicht entscheidend. Ich gehe davon aus, dass Ihr rechtskräftig geschieden seid. Wenn das nicht der Fall wäre, bist allerdings Du Verfahrensbeteiligter. Nur ein Verfahrensbeteilgter trägt in einem solchen Verfahren je nach Ausgang ein eventuelles Kostenrisiko.

      Liegt aus der Vorzeit ein Unterhaltstitel vor, der Dich zur Zahlung verpflichtete ?

      Mit freundlichem Gruß
      Prinzip