Moin,
mein 16 jähriger Sohn hat sich im März dazu entschlossen ( erstmal ) zu mir zu ziehen. Geplant waren erstmal 6 Monate, im Juni hat mein Sohn beschlossen das er ganz bei mir bleibt. Da die Mutter mir unmissverständlich klar gemacht hat das sie weder auf Unterhalt verzichten wird und schon gar keinen zahlen wird führte mein Weg zum Jugendamt. Ich forderte die KM trotzdem per Einschreiben mit Rückschein auf ab dem 1.4.13 das Kindergeld an mich weiterzuleiten und den Mindestunterhalt zu zahlen. Natürlich kam das Schriftstück ungeöffnet zurück und gilt damit als zugestellt. Daraufhin beantragte ich eine Beistandschaft beim Jugendamt, das JA forderte Gehaltsnachweise und berechnete daraus einen zahlbaren Unterhalt von 170Euro mtl. rückwirkend vom 1.4.13. Das Kindergeld wird mittlerweile direkt an mich gezahlt (nach 5 Monaten). Die KM sah das Geld allerdings in einem Anwalt besser angelegt als im Kindsunterhalt, dieser fordert jetzt mich auf bis Juli (Ummeldung des Kindes, ist vorher aufgrund des lfd. Schuljahres nicht erfolgt) Unterhalt zu zahlen und zwar in voller Höhe. Dieser gibt ebenfalls an das die KM von 1070 Euro Netto nicht Leistungsfähig ist. Natürlich streitet sie den LAG mit dem sie seit 10 Jahren unter einem Dach wohnt ab und bringt noch einen Rentenfonds in höhe von 50 Euro in abzug. Wie seht Ihr den Fall? Wer trägt die Gerichtskosten ? Was passiert wenn der KM recht gegeben wird und sich nicht zahlen muss? Bleiben die Gerichtskosten dann auch an mir hängen? Ein verzweifelter Vater...
mein 16 jähriger Sohn hat sich im März dazu entschlossen ( erstmal ) zu mir zu ziehen. Geplant waren erstmal 6 Monate, im Juni hat mein Sohn beschlossen das er ganz bei mir bleibt. Da die Mutter mir unmissverständlich klar gemacht hat das sie weder auf Unterhalt verzichten wird und schon gar keinen zahlen wird führte mein Weg zum Jugendamt. Ich forderte die KM trotzdem per Einschreiben mit Rückschein auf ab dem 1.4.13 das Kindergeld an mich weiterzuleiten und den Mindestunterhalt zu zahlen. Natürlich kam das Schriftstück ungeöffnet zurück und gilt damit als zugestellt. Daraufhin beantragte ich eine Beistandschaft beim Jugendamt, das JA forderte Gehaltsnachweise und berechnete daraus einen zahlbaren Unterhalt von 170Euro mtl. rückwirkend vom 1.4.13. Das Kindergeld wird mittlerweile direkt an mich gezahlt (nach 5 Monaten). Die KM sah das Geld allerdings in einem Anwalt besser angelegt als im Kindsunterhalt, dieser fordert jetzt mich auf bis Juli (Ummeldung des Kindes, ist vorher aufgrund des lfd. Schuljahres nicht erfolgt) Unterhalt zu zahlen und zwar in voller Höhe. Dieser gibt ebenfalls an das die KM von 1070 Euro Netto nicht Leistungsfähig ist. Natürlich streitet sie den LAG mit dem sie seit 10 Jahren unter einem Dach wohnt ab und bringt noch einen Rentenfonds in höhe von 50 Euro in abzug. Wie seht Ihr den Fall? Wer trägt die Gerichtskosten ? Was passiert wenn der KM recht gegeben wird und sich nicht zahlen muss? Bleiben die Gerichtskosten dann auch an mir hängen? Ein verzweifelter Vater...