Diese Frage stellt Christine Raether, selbst Mediatorin, im ISUV Merkblatt 83
In dem Vorwort dieses Ratgebers schreibt Christine Raether:
Die aktuelle Rechtslage ist im Mediationsgesetz vom 21.07.2012 festgeschrieben. Der Gesetztesentwurf wurde erst nach Anrufen des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass nach einer Übergangszeit nur außergerichtliche Mediation möglich sein solle, obwohl sich die gerichtsinterne Mediation durch Richter bewährt habe. Während die außergerichtliche Mediation kostenpflichtig durch Rechtsanwälte und Mediatoren angeboten wird, ist die gerichtsinterne Mediation vergleichsweise günstig zu haben.
Es muss an dieser Stelle die kritische Frage erlaubt sein, warum der Gesetzgeber die gerichtsinterne Mediation nicht durchgesetzt hat?
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ISUV fordert
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In dem Vorwort dieses Ratgebers schreibt Christine Raether:
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt schon seit vielen Jahren für die einvernehmliche Lösung der Partner und Eheleute bei Trennung oder Scheidung ein. Daher stehen wir auch vorbehaltlos zu einer außergerichtlichen Konfliktbearbeitung bzw. Konfliktlösung, denn die Wahrscheinlichkeit, mit dieser Methode zu einer Einigung zu kommen, mit der alle Beteiligten „leben“ können, ist sehr groß. Ganz wichtig ist hierbei, dass jede einvernehmliche Lösung, welche die Streitbeteiligten selber finden, jeder von außen herbeigeführten Regelung der Streitpunkte vorzuziehen ist.
Die aktuelle Rechtslage ist im Mediationsgesetz vom 21.07.2012 festgeschrieben. Der Gesetztesentwurf wurde erst nach Anrufen des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass nach einer Übergangszeit nur außergerichtliche Mediation möglich sein solle, obwohl sich die gerichtsinterne Mediation durch Richter bewährt habe. Während die außergerichtliche Mediation kostenpflichtig durch Rechtsanwälte und Mediatoren angeboten wird, ist die gerichtsinterne Mediation vergleichsweise günstig zu haben.
Es muss an dieser Stelle die kritische Frage erlaubt sein, warum der Gesetzgeber die gerichtsinterne Mediation nicht durchgesetzt hat?
Mehr Information erhalten Sie hier:
- Deutscher Anwaltsverein – Mediation
- familienrecht.de – Mediationsgesetz: Bleibt die gerichtsinterne Mediation am Leben?
ISUV fordert
- Wir fordern, mediative Verfahren in allen Bereichen der Gesellschaft, weil diese Verfahren ein erhebliches „Befriedungspotential“ enthalten, das noch nicht annähernd ausgeschöpft ist.
- Wir fordern eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Chancen und Möglichkeiten mediativer Verfahren in verschiedensten Lebenslagen.
- Wir fordern, dass grundsätzlich bei Trennung und Scheidung mediative Verfahren vorgeschaltet sind. Erst wenn sie scheitern, sollte das Familiengericht entscheiden.
Weitere Artikel des ISUV zum Thema Mediation
- Merkblatt 83 – Scheiden tut weh – Mit Mediation etwas weniger?
- Merkblatt 06 – Scheidungsfolgenvereinbarung
- Beibehahltung der richterlichen Mediation – Streitkultur in Deutschland verbessern
- Am Anfang wichtiger als Familienrecht – Emotionscoaching oder „Wie gehe ich mit „negativen“ Gefühlen um?“
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