ISUV Wahlprüfstein 17 – Scheiden tut weh – “Mit Mediation etwas weniger?”

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    • ISUV Wahlprüfstein 17 – Scheiden tut weh – “Mit Mediation etwas weniger?”

      Diese Frage stellt Christine Raether, selbst Mediatorin, im ISUV Merkblatt 83

      In dem Vorwort dieses Ratgebers schreibt Christine Raether:
      Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt schon seit vielen Jahren für die einvernehmliche Lösung der Partner und Eheleute bei Trennung oder Scheidung ein. Daher stehen wir auch vorbehaltlos zu einer außergerichtlichen Konfliktbearbeitung bzw. Konfliktlösung, denn die Wahrscheinlichkeit, mit dieser Methode zu einer Einigung zu kommen, mit der alle Beteiligten „leben“ können, ist sehr groß. Ganz wichtig ist hierbei, dass jede einvernehmliche Lösung, welche die Streitbeteiligten selber finden, jeder von außen herbeigeführten Regelung der Streitpunkte vorzuziehen ist.

      Die aktuelle Rechtslage ist im Mediationsgesetz vom 21.07.2012 festgeschrieben. Der Gesetztesentwurf wurde erst nach Anrufen des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat hatte bemängelt, dass nach einer Übergangszeit nur außergerichtliche Mediation möglich sein solle, obwohl sich die gerichtsinterne Mediation durch Richter bewährt habe. Während die außergerichtliche Mediation kostenpflichtig durch Rechtsanwälte und Mediatoren angeboten wird, ist die gerichtsinterne Mediation vergleichsweise günstig zu haben.

      Es muss an dieser Stelle die kritische Frage erlaubt sein, warum der Gesetzgeber die gerichtsinterne Mediation nicht durchgesetzt hat?

      Mehr Information erhalten Sie hier:
      Die Möglichkeiten der Mediation sind nach wie vor weitgehend unbekannt und werden als bevorzugtes Mittel zur einvernehmlichen Konfliktlösung kaum von Betroffenen wahrgenommen. ISUV wird daher nicht müde auf die Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung für Partner und Eheleute bei Trennung oder Scheidung hinzuweisen.

      ISUV fordert
      • Wir fordern, mediative Verfahren in allen Bereichen der Gesellschaft, weil diese Verfahren ein erhebliches „Befriedungspotential“ enthalten, das noch nicht annähernd ausgeschöpft ist.
      • Wir fordern eine verstärkte Aufklärung der Bevölkerung über die Chancen und Möglichkeiten mediativer Verfahren in verschiedensten Lebenslagen.
      • Wir fordern, dass grundsätzlich bei Trennung und Scheidung mediative Verfahren vorgeschaltet sind. Erst wenn sie scheitern, sollte das Familiengericht entscheiden.

      Weitere Artikel des ISUV zum Thema Mediation

      Weiterführende Artikel im Internet
    • Das meinen die Bundesparteien

      CDU/CSU
      Wir wollen die außergerichtliche Streitbeilegung weiter fördern und ausbauen. Ein im Mediationsverfahren gefundener Kompromiss erhöht die Akzeptanz beider Elternteile deutlich und hilft teure und lange gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Um die außergerichtliche Streitbeilegung weiter auszubauen, wollen wir die Einführung einer Mediationskostenhilfe prüfen.

      FDP
      Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Mediation beschlossen. Die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung sollen dadurch gefördert werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die außergerichtliche Mediation gestärkt wird. Die Ausbildung zum Mediator wird in den Grundzügen geregelt. Die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens wird durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatoren geschützt. Zudem wird die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert.
      Piraten
      Auch wir wenden mediative Verfahren zur Konfliktbereinigung an und begrüßen daher jegliche Initiative, die dies fördert. Und wie bereits unter 11) erwähnt: Der Staat sollte in der Pflicht sein, Mediation zwischen Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern.

      Die Linke
      Die Linke hat die Wahlprüfsteine 13-17 zusammen wie folgt beantwortet:
      DIE LINKE sieht in der Ermöglichung der Berufstätigkeit beider Elternteile einen zentralen Ansatzpunkt, um Armut von Familien während des Erwerbslebens und im Alter zu verhindern. Damit beide Eltern berufstätig sein können, muss aus Sicht der Partei DIE LINKE vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Insbesondere Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung. Deswegen spricht sich DIE LINKE für den Ausbau der Kindetagesbetreuung sowie die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt aus. Eltern soll ein Rechtsanspruch auf Rückkehr auf Vollzeit und ein verbesserter Kündigungsschutz eingeräumt werden sowie die Möglichkeit, die Elternzeit flexibel aufzuteilen.
      DIE LINKE fordert eine gebührenfreie und qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung. Bedarfsgerecht bedeutet, dass neben einem ausreichenden zeitlichen Umfang auch Angebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten bereitgestellt werden. Betreuungsangebote sind grundsätzlich altersgerecht und inklusiv auszugestalten. Qualitativ hochwertig bedeutet: Wir brauchen gut ausgebildete Erzieher/innen, kleine Gruppen sowie einheitliche Qualitätsmindeststandards, um qualitativ hochwertige Kinderbetreuung flächendeckend gewähren zu können und den Ansprüchen der frühkindlichen Bildung gerecht zu werden. In solchen Einrichtungen kann auch Trennungskindern besondere Unterstützung gegeben werden.
      DIE LINKE setzt sich für mediative Verfahren ein. Besonders in Sorgerechtstreitigkeiten sollte auf diese Methode zurückgegriffen werden, um unnötigen Stress und Belastungen für Kinder und Eltern zu vermeiden.

      Grüne
      Wir setzen uns dafür ein, dass Mediation und andere Verfahren der alternativen Konfliktlösung in verschiedensten Lebenslagen viel stärker als bisher genutzt werden. Wir sind ebenso der Ansicht, dass solche Verfahren für unsere Gesellschaft ein großes Potential bieten und dass dieses noch viel stärker genutzt werden könnte und sollte. Die Bevölkerung muss entsprechend über die Chancen und Möglichkeiten, die diese Verfahren bieten, verstärkt informiert werden.

      SPD
      Von der SPD liegt uns zu diesem Wahlprüfstein leider keine Stellungnahme vor.
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