Familiengerichte Welche Macht haben die Gutachter?

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    • Hallo kurt,

      ich hatte kürzlich einen Trennungsfall im nahen Bekanntenkreis, in dem ein Gutachter zum Einsatz kam.

      Sie Situation wie folgt:

      KM trennt sich von KV und zieht zu ihrer neuen Lebenspartnerin. Das 12jährige Kind verbleibt im Haushalt des KV. Bis dahin alles ok.

      Dann fordert die KM den Zugewinnausgleich und muss feststellen, dass das Haus, welches gemeinsam bewohnt wurde, vom KV bereits vor der Eheschließung zu 95% abbezahlt wurde. Das war ihr, dem Anschein nach entfallen. KV verdient sehr gut und hatte zu Baubeginn ein sehr hohes Eigenkapital eingebracht.

      Der Zugewinnausgleich fällt also entsprechend gering aus. KU will die KM auch nicht zahlen. Trotz Leistungsfähigkeit

      Nun strengte die KM beim FamG an, dass das Kind zu ihr kommen sollte. Kind möchte das aber nicht, weil es in der gewohnten Umgebung verbleiben möchte, und sich im neuen Haushalt der KM nicht wohlfühlt. Mit der Situation der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist das Kind überfordert. Das Kind äußerte auch ganz klar, dass es weiter beim KV leben möchte.

      Dann wurde ein Gutachter bestellt, welcher mehrere Gespräche mit allen Beteiligten führte. Auch ggü. dem Gutachter äußerte das Kind den Wunsch, beim KV wohnen zu dürfen.

      Dann kam es zur Verhandlung vor dem FamG. Beschluss, das Kind ist sofort in die Obhut der KM zu überführen. Der Gutachter hatte "herausgehört", dass das Kind vom KV beeinflusst und manipuliert wurde.

      Situation heute:

      Das Kind ist weiterhin im Haushalt des KV, solange wie der KV die KM vom KU freistellt. So die Bedingung der KM.

      Fazit:

      Vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand. Und kommt ein Gutachter hinzu, werden die Wellen noch ein wenig höher...

      LG chico
    • Hallo Chico,
      Du bist ja nun ein sehr aktives Mitglied in diesem Forum und schreibst viele Beiträge. Darf ich Dich bitten, in Deinen Beiträgen Abkürzungen wie KU = Kindesunterhalt, KV = Kindesvater,, KM, etc. auszuschreiben. Neue Besucher des Forums müssen dann nicht rätseln, was damit gemeint ist, und Du hilfst uns ungemein, in dem Google, mit diesen Begriffen auch etwas anfangen kann

      Vielen lieben Dank und Gruß

      Marcus
    • Hallo Kurt,

      nicht erst seit Gustl Mollath stehe ich Gutachtern äußerst skeptisch gegenüber.

      Mir ist ein Fall bekannt, wo der Vater um das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes gestritten hatte (damals wohl aus gutem Grund). Das Verfahren wurde durch den Vater angestrengt und ruht quasi seit dem wegen fehlender Fortführung des Verfahrens. Die Eltern hatten einen weiteren Versöhnungsversuch, der jedoch mehrere Jahre später scheiterte. Das Kind ist darauf hin bei der Mutter geblieben. Vater und Kind haben einen guten Kontakt. Im Nachhinein hat sich die Sache für das Kind trotz Scheidung zum "Guten" gewendet: Es wurde nicht mehr um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestritten und das Kind hat regelmäßig Umgang mit dem Vater, der jedoch von der Mutter kaum unterstützt wird.

      Der Richter am zuständigen Amtsgericht hatte in dem Verfahren ein Gutachten durch den Haus- und Hof-Gutachter angefordert. In dem Verfahren selbst habe sich der Richter bereits abfällig über den Kindesvater geäußert ("Nur einfach strukturierte Menschen streiten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht").

      Mein Eindruck ist, dass solche Gutachten von Richtern häufig nur deshalb angefordert werden, damit sie Verantwortung von sich weisen können. Haus- und Hof-Gutachter eines Gerichtes wissen, was der/die anfordernde Richter/Richterin lesen möchte und genauso fällt das Gutachten aus.

      So auch in diesem Fall. Das Gutachten enthielt nachweislich falsche Aussagen einer Kindergärtnerin über den Vater, die den Vater in ein schlechtes Licht stellten. Falsch in dem Sinne, dass die Kindergärtnerin die dokumentierten Aussagen nicht gemacht hatte. Zu einer Bestätigung dieses Sachverhaltes vor Gericht wäre sie bereit gewesen. Hierzu ist es jedoch nie gekommen, da es den Richter schlicht nicht interessiert hat.

      Das Gutachten enthielt eine Empfehlung für die Mutter, obwohl aufgrund Erkrankung eine Versorgung des Kindes durch die Mutter von dem Vater angezweifelt wurde.

      Richter sind übrigens nicht an die Empfehlung eines Gutachtens gebunden.

      Gutachter haben bei der Entscheidungsfindung vor Gericht eine wichtige Aufgabe, die ich grundsätzlich nicht in Frage stelle. Allerdings ist jedem Gutachter, der objektiv nachvollziehbare handwerkliche Fehler macht (z.B. falsche Zitierung, willentlich oder fahrlässig) die Zulassung zu entziehen. Richter/Richterinnen, die begründeten Zweifeln an der Objektivität eines Gutachtens nicht nachgehen, gehört mächtig auf die Füße getreten.

      Die bloßen Existenz eines Gutachtens darf Justitia nicht dazu verleiten zu den geschlossenen Augen auch noch das Hirn auszuschalten.

      Richter und Richterinnen müssen Gutachten selbst kritisch sowie selbstkritisch hinterfragen.

      In dem oben beschrieben Fall ist es für das Kind halbwegs glimpflich ausgegangen. Ein möglicherweise unbegründeter Freiheitsentzug über 7 Jahre...

      Was passiert eigentlich mit solchen Richtern.

      Vergleichbare Fehler in der freien Wirtschaft führen sofort zum Rauswurf.