Hallo zusammen, nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Folgende Situation: Junges Paar, Er 23, Sie 20, Kind Monate, gemeinsame Wohnung in NRW, alle Hartz4. Gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nun möchte die junge Mutter aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und in die Nähe ihrer Mutter in Niedersachsen ziehen. Der Junge Mann sagt nur, das sie das Kind nicht mitbekommt, da er auch das ABR hätte und das Kind bei ihm bliebe. ISt dies möglich? Die Mutter muss doch die Chance haben dort weg zu kommen.
Für helfende Antworten wäre ich sehr Dankbar!
LG Oldenburger
Nun möchte die junge Mutter aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und in die Nähe ihrer Mutter in Niedersachsen ziehen. Der Junge Mann sagt nur, das sie das Kind nicht mitbekommt, da er auch das ABR hätte und das Kind bei ihm bliebe. ISt dies möglich? Die Mutter muss doch die Chance haben dort weg zu kommen.
Für helfende Antworten wäre ich sehr Dankbar!
LG Oldenburger