Presseerklärung 30 2013- Rechtspolitische Sprecherin der CDU Andrea Voßhoff: Alle Familien sollen von familienpolitischen Leistungen profitieren: „Anhebung des Kinderfreibetrages in geeigneter Weise“

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  • Presseerklärung 30 2013- Rechtspolitische Sprecherin der CDU Andrea Voßhoff: Alle Familien sollen von familienpolitischen Leistungen profitieren: „Anhebung des Kinderfreibetrages in geeigneter Weise“

    Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass die CDU nach der Wahl den Kinderfreibetrag, bzw. das Kindergeld um monatlich 35 EURO erhöhen will. ISUV kritisierte aber auch in der Presseerklärung am 14. 07.2013 : „Vorausgesetzt, das Ganze wird tatsächlich nach der Wahl umgesetzt, könnten Unterhaltszahler/innen und Zweitfamilien die „Verlierer“ des Wahlversprechens sein. Steigt der Freibetrag, steigen auch die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle. Auch die Zweitfamilien könnten dann leer ausgehen, wenn die Erhöhung des Kindesunterhalts so hoch ausfällt, dass der höhere Kinderfreibetrag bzw. das höhere Kindergeld an das Kind oder die Kinder aus erster Ehe abgegeben werden muss.“

    Wir fragten nach bei der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Andrea Voßhoff:


    „Zunächst freue ich mich, dass Sie die von CDU und CSU geplante schrittweise Erhöhung des Kinderfreibetrages begrüßen. Mit den in unserem Regierungsprogramm beschriebenen Vorhaben wollen wir die finanzielle Situation der Familien insgesamt verbessern. Daher wollen wir das Ehegattensplitting erhalten und im Sinne eines Familiensplittings die steuerliche Berücksichtigung von Kindern schrittweise auf den für Erwachsene geltenden Freibetrag anheben. Zugleich werden wir das Kindergeld ebenso wie den Kinderzuschlag erhöhen.

    Mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 wurde das Verfahren zur Festsetzung des Mindestunterhalts auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben wesentlich transparenter gestaltet. Der Mindestunterhalt wird gemäß § 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB auf der Grundlage des sächlichen Existenzminiums eines Kindes nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes berechnet. Daneben wird die für die Höhe des Kindesunterhalts in der Praxis maßgebliche Düsseldorfer Tabelle regelmäßig überprüft. In diesem Zusammenhang wurden sog. Zweitfamilien zu Beginn des laufenden Jahres durch einen höheren Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei unverändertem Kindesunterhalt entlastet.

    Gleichwohl sehen wir, dass eine Anhebung des Kinderfreibetrages ohne weitere Rechtsänderungen gemäß § 1612a BGB unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Mindestunterhalts hätte. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass grundsätzlich alle Familien von den familienpolitischen Leistungen des Staates profitieren. Wir werden daher prüfen, wie wir dies bei der Anhebung des Kinderfreibetrages in geeigneter Weise sicherstellen können.“


    Kontakt
    Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg, Telefon 0911 550478, info@isuv.de
    ISUV-Bundesvorsitzender Josef Linsler, Ulrichstraße 10, 97074 Würzburg, Telefon 170 4589571, j.linsler@isuv-online.de
  • Hallo!
    [i]In diesem Zusammenhang wurden sog. Zweitfamilien zu Beginn des laufenden Jahres durch einen höheren Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei unverändertem Kindesunterhalt entlastet.


    Wenn ich das lese schwillt mir der Kamm. Durch die Anhebung des Kinderfreibetrages in 2010, hat sich der durch mich zu leistende KU von 352€ auf 398€ erhöht. Wie bitte entlastet mich, oder meine "Zweitfamilie", da die Anhebung der Selbstbehalte?

    Das waren damals 46€ weniger in unserer Familienkasse. Dann gab es aber 30€ mehr Kindergeld für mein kind in meinem Haushalt. Da fehlten nur noch 16€. Hmm schade, dann eben nicht mehr Geld für die Zweitfamilie.

    In der Familie der Kindesmutter konnte man sich hingegen um einen um 46€ höheren Kindesunterhalt freuen und über 30€ mehr Kindergeld.

    KV 16€ weniger

    KM 76€ mehr.

    Und genauso wird es Anfang 2014 wieder laufen. Das geht doch so nicht.

    Traurigen Gruß
    chico

    [/i]
  • Hallo chico_LB

    Genau das ist ja der Punkt, warum ISUV bei der CDU nachgefragt hat. Konkrete Zahlen liegen mir zwar gerade nicht vor, aber Stand heute sähe es so aus, dass bei einer Erhöhung des Kindergeldes soviel mehr an Unterhalt zu zahlen wäre, dass bei den Unterhaltsverpflichteten und damit natürlich auch Zweitfamilien weniger im Säckel bleibt.

    ISUV ist hier am Ball und wird die Entwicklung verfolgen und - soweit möglich - auch beeinflussen.

    Gruß

    Marcus
  • Hallo,

    die ziehen das genauso wie 2010 einfach durch. Am Anfang ist das Geschrei groß aber die UH-Zahler haben ja keine Lobby und die UH-Empfänger gehen einfach zum JA oder klagen das Geld notfalls ein.
    Der UH-Zahler (bei mir für 4 Kinder) ist und bleibt der Dumme. Da werdet auch Ihr leider nichts dran ändern. Selbst die OG's werden nichts machen, die schieben einfach alles auf die Politik.

    Ich bin alleinstehend und mir bringt ein höherer Selbstbehalt auch rein gar nichts. Aber wie chico_LB schon schrieb die UH-Empfänger dürfen sich doppelt freuen.

    G Excalibur
  • Hallo an alle UH-Zahler

    Mal eine kleine Rechnung was passieren könnte, wenn CDU nach der Wahl den Steuerfreibetrag für Kinder auf die gleiche Höhe wie für Erwachsene anheben würde.

    Steuerfreibetrag im Jahr 2013 ist 7008.- Euro.
    Dieser teilt sich auf in 4368.- Euro Kinderfreibetrag und 2640.- Euro Freibetrag für Erziehung und Ausbildung.

    Bei eine Anhebung des Steuerfreibetrag auf 8352.- Euro und gleicher prozentualer Aufteilung wäre der neue Kinderfreibetrag 5208.- Euro (ca.62,4%). Der Freibetrag für Erziehung und Ausbildung steigt dann auf 3154.- Euro (ca. 37,6%).

    Unterhaltsrechnung:
    5208 / 12 = 434

    Somit ergeben sich folgende UH-Beträge:
    0 -5 Jahre 378.-Euro (87% aus 434.-)
    6-11 Jahre 434.-Euro
    12-17 Jahre 508.-Euro (117% aus 434.-)

    Zahlbeträge:
    0-5 Jahre 286.- Euro
    6-11 Jahre 342.- Euro
    12-17 Jahre 416.- Euro

    Durch gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes wären die Zahlbeträge dann noch etwas geringer.

    Gruss

    Dödel
  • Guten Abend!

    Kann mir das jetzt mal jemand hochrechnen auf EK-Stufe 4 für ein Kind älter 12 Jahre?

    Dagegen muss man doch was machen. Ich leiste aktuell 398€, 450€ oder mehr kann ich mir nicht leisten.

    Ich fahre jede Woche 1.000€ hin und zurück zu meiner Arbeitsstätte und unterhalte dort eine Wohnung für 430€ im Monat, um den Unterhalt leisten zu können. Sonst wäre ich arbeitslos geworden.

    Der Beistand frag schon seit 2010 nicht mehr nach einer Auskunft.(Da wurde ich arbeitslos und musste mich neu orientieren) Damals hatte ich diese Aufwendungen nicht. Würde das heute berücksichtigt werden, wäre ich vermutlich beim Mindestunterhalt.

    Aber als unterhaltspflichtiges Elternteil kann man ja den Beistand nicht in Anspruch nehmen.

    Abänderung des Unterhalts nur über einen RA, mittels Klage.

    LG chico