Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen.
Frage 1:
Durch meinen Einkommensteuerbescheid 2012 habe ich erfahren, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde. Als Grund wurde genannt, dass der Stiefvater (die Kindesmutter hat erneut geheiratet) meinen mittlerweile 20-jährigen Sohn in seinem Haushalt aufgenommen und betreuen würde. Mein Sohn war bis Juli 2013 in der Ausbildung, und da seine Einkünfte höher waren als meine Unterhaltsverpflichtung, brauchte ich für ihn keinen Unterhalt mehr zahlen. Daher meine Frage, ob die Aberkennung der Freibetrages statthaft und ohne eine Information an mich in dieser Weise erfolgen durfte.
Frage 2:
Auch ich habe erneut geheiratet. Durch meine Frau wurde eine 9-jährige Tochter mit in die Ehe gebracht, die auch seit Oktober 2012 in unserem gemeinsamen Haushalt lebt.
Von Oktober 2012 bis April 2013 zahlte der Kindesvater gar keinen Unterhalt, und wir bekamen ersatzweise vom Jugendamt einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von € 180. Da wir im Juli geheiratet haben, entfällt nun aber dieser Zuschuss ersatzlos.
Der Kindesvater hingegen kommt aufgrund seiner relativ geringen beruflichen Einkünfte (ca. 1100 € netto) und der Tatsache, dass er noch für ein zweites uneheliches Kind Unterhalt zahlen muss nur auf eine monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von € 53 (statt des gesetzlichen Mindestunterhalts von € 364 (?). Kann ihm aufgrund dieser Umstände sein hälftiger Kinderfreibetrag ebenfalls entzogen werden? Schließlich zahlt er ja deutlich weniger als 75% des eigentlich zustehenden Unterhalts.
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Eine schöne Restwoche und meinen Dank im Voraus,
Patriot
Patriot
ich habe zwei Fragen.
Frage 1:
Durch meinen Einkommensteuerbescheid 2012 habe ich erfahren, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde. Als Grund wurde genannt, dass der Stiefvater (die Kindesmutter hat erneut geheiratet) meinen mittlerweile 20-jährigen Sohn in seinem Haushalt aufgenommen und betreuen würde. Mein Sohn war bis Juli 2013 in der Ausbildung, und da seine Einkünfte höher waren als meine Unterhaltsverpflichtung, brauchte ich für ihn keinen Unterhalt mehr zahlen. Daher meine Frage, ob die Aberkennung der Freibetrages statthaft und ohne eine Information an mich in dieser Weise erfolgen durfte.
Frage 2:
Auch ich habe erneut geheiratet. Durch meine Frau wurde eine 9-jährige Tochter mit in die Ehe gebracht, die auch seit Oktober 2012 in unserem gemeinsamen Haushalt lebt.
Von Oktober 2012 bis April 2013 zahlte der Kindesvater gar keinen Unterhalt, und wir bekamen ersatzweise vom Jugendamt einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von € 180. Da wir im Juli geheiratet haben, entfällt nun aber dieser Zuschuss ersatzlos.
Der Kindesvater hingegen kommt aufgrund seiner relativ geringen beruflichen Einkünfte (ca. 1100 € netto) und der Tatsache, dass er noch für ein zweites uneheliches Kind Unterhalt zahlen muss nur auf eine monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von € 53 (statt des gesetzlichen Mindestunterhalts von € 364 (?). Kann ihm aufgrund dieser Umstände sein hälftiger Kinderfreibetrag ebenfalls entzogen werden? Schließlich zahlt er ja deutlich weniger als 75% des eigentlich zustehenden Unterhalts.
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Eine schöne Restwoche und meinen Dank im Voraus,
Patriot
Patriot