Ehescheidungskosten werden weitgehend nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen anerkannt

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    • Ehescheidungskosten werden weitgehend nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen anerkannt

      Die Neuregelungen des Einkommensteuergesetzes durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz schließt Aufwendungen für Zivilprozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ab In-Kraft-Treten des Gesetzes (30.06.2013) grundsätzlich aus, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige in Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,

      wie geht dann die Gesetzesänderung mit der Entscheidung des Finanzgericht Düsseldorf vom 19.02.2013 zusammen (10K 2392/12 E)?

      isuv-online.de/?p=147942

      Ich finde es schon ein starkes Stück, dass der Gesetzgeber mit dem Deutschen Familienrecht die Möglichkeit für langwierige und kostspiele Auseinandersetzungen schafft, denen man sich als Betroffene/Betroffener mitunter nicht entziehen kann, und er am Ende sagt: Es ist Deine staatsbürgerliche Pflicht, dem Staat auf diesem Umwege finanziell unter die Arme zu greifen.

      Klar ist das spitz formuliert, aber ich halte das für äußerst grenzwertig.

      Ist denn die aktuelle Gesetzesänderung als Folge der oben genannten Entscheidung zu verstehen?

      Gruß,

      Marcus