Unterhaltanspruch nach Abbruch des 2. Studiums

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    • Unterhaltanspruch nach Abbruch des 2. Studiums

      hallo zusammen,

      es ist mal wieder so weit und ich brauche Eure Hilfe/Meinung.

      Meine Tochter (22 Jahre alt) hat nun nach 3 Jahren Studieren, ihr 2. Studium abgebrochen und fängt eine Ausbildung an. Das erste Studium "Mehrsprachige Kommunikation" hat sie nach 2 Semestern abgebrochen. Das zweite Studium "Alternativer Tourismus" hat sie nach 4 Semestern agbebrochen und fängt nächste Woche nun eine Ausbildung zur "Veranstaltungskauffrau" an.

      Meine Frage ist, ob ich noch weiterhin an sie Unterhalt zahlen muss? Meines Erachtens ist das bereits eine zweite Umorientierung und das nach insgesamt 3 Jahren Studium!

      Über viele Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen.



      Gruß

      JG68
    • Hallo JG68

      Schau mal unter isuv-online.de/?p=148174 nach.

      Von einem jungen Menschen könne nicht von Beginn an eine zielgerichtete, richtige Entscheidung in der Berufswahl erwartet werden.
      Es gibt nichts schwammigeres als das Deutsche Familienrecht. Richter scheinen hier einen so großen Ermessensspielraum zu haben, dass Du die Antwort auf diese Frage wohl erst mit einem Beschluss des zuständigen Gerichtes finden wirst.
      Wenn sie nun eine Ausbildung beginnt, dürfte sich aufgrund ihrer Einnahmen während der Ausbildung, die "Unterhaltspflicht" eh reduzieren. Ein Rechtsstreit könnte vermutlich weit mehr Kosten produzieren, als Du möglicherweise Unterhalt zahlen müsstest. Sofern ihr ein gutes Verhältnis habt, wird sie es Dir danken, wenn Du sie weiterhin bezuschusst.

      Allerdings kenne ich Deine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht...

      Gruß

      Marcus
    • Hallo Marcus,

      hier traue ich mir auch keine sichere Prognose zu, tendiere allerdings dazu, dass ein Gericht eine weitere Unterhalzsverpflichtung des Fragestellers verneinen dürfte.Entscheidend dürfte die Frage der Zumutbarkeit weiterer Unterhaltszahlungen sein, wobei ein entscheidendes Kriterieum - wie Du richtig siehst - die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten sind.

      Rein menschlich gesehen sind wir beide auf einer Linie. Wenn es wirtschaftlich machbar ist und das Verhältnis zu der Tochter intakt ist, würde auch ich empfehlen, den Weg zu gehen, den Du vorgeschlagen hast. Der Fragesteller sollte alllerdings in einem persönlichen Gespräch mit der Tochter mit Nachdruck darauf hinweisen, dass ein weiterer Ausbildungsabbruch zu einer Einstellung der Zahlungen führen würde.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip