Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Wohnungszuweisung.
Fakten:
- Getrennt Mitte 2008
- Scheidung erfolgte im Feb. 2010
- Gemeinsamer Mietvertrag ist leider noch gültig
Warum:
- Leider hat es meine Ex-Anwältin verpennt, mich auch die Frist von einem Jahr nach der Scheidung hinzuweisen (§ 1568a Absatz 6 BGB)
und das im Scheidungsverfahren zu klären
- Ich habe nicht mehr daran gedacht und jetzt kocht das Thema wg. einer anderen Sache wieder hoch
- Die Ex weigert sich mich komplett aus der Haftung zu lassen und der Vermieter stellt sich stur
Wie komme ich aus der Nummer wieder raus? Ich kann ja nicht ewig im Außenverhältnis haften?
Fakten:
- Getrennt Mitte 2008
- Scheidung erfolgte im Feb. 2010
- Gemeinsamer Mietvertrag ist leider noch gültig
Warum:
- Leider hat es meine Ex-Anwältin verpennt, mich auch die Frist von einem Jahr nach der Scheidung hinzuweisen (§ 1568a Absatz 6 BGB)
und das im Scheidungsverfahren zu klären
- Ich habe nicht mehr daran gedacht und jetzt kocht das Thema wg. einer anderen Sache wieder hoch
- Die Ex weigert sich mich komplett aus der Haftung zu lassen und der Vermieter stellt sich stur
Wie komme ich aus der Nummer wieder raus? Ich kann ja nicht ewig im Außenverhältnis haften?
Viele Grüße
midimorpher
midimorpher