Hallo zusammen,
meine Stieftochter hat derzeit ein ziemliches Problem an der Backe, und ich möchte hier einmal nachfragen, wie die Rechtslage aussieht.
Sie ist mittlerweile 24 Jahre alt und studiert mit Ausrichtung auf ein Magisterexamen an einer Universität in Bayern.
Allerdings hat sie bei ihrem Studium die Regelstudienzeit jetzt überschritten, weshalb sie ab dem Herbst auch kein Bafög mehr erhalten wird. Das Examen ist für das kommende Frühjahr geplant.
Besondere Gründe für die Überschreitung der Höchstdauer wie zum Beispiel Krankheit liegen meines Wissens nicht vor.
Sie wird also ab dem Herbst kein Bafög mehr bekommen – und nun kam der nächste Schlag für sie: Ihr leiblicher Vater (sie ist aus erster Ehe meiner Frau), der für sie den Bauunterhalt bezahlt, möchte ebenfalls ab dem Herbst die Unterhaltszahlungen komplett einstellen – mit der Begründung, dass er nicht verpflichtet sei, sie weiter zu ernähren, wenn sie die Regelstudienzeit überschritten habe.
Anscheinend gibt es so etwas wie ein Studienabschlussdarlehen, wobei ich darüber nicht genau informiert bin.
Falls das Darlehen nicht funktionieren sollte, würde sie also ab dem Herbst ohne Geld dastehen. Sie wohnt mit ihrem Freund am Studienort, eine Stunde von zu Hause entfernt.
Meine Frau kann aus gesundheitlichen Gründen nur geringfügig erwerbstätig sein, kann also keinen Barunterhalt leisten, und ich bin selbst noch für zwei Kinder aus erster Ehe unterhaltspflichtig, könnte also nicht auch für ihren Unterhalt aufkommen. Das wird vom Vater auch anerkannt, weshalb er immer den Barunterhalt alleine aufgebracht hat.
Wie sieht die Situation aus? Ist der Vater wirklich im Recht, mit dieser Begründung die Finanzierung einzustellen – solange die Überschreitung der Regelstudienzeit nicht so weit fortgeschritten ist, dass sie exmatrikuliert wird?
Und wie würde es aussehen, wenn sie ab dem Herbst völlig mittellos wäre? Ich habe gehört, dass man so etwas wie Hartz IV erst ab dem 27. Lebensjahr beantragen könne und bis dahin die Eltern für den Lebensunterhalt aufkommen müssten im Falle eines Falles – stimmt das?
Danke im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße, Harry
meine Stieftochter hat derzeit ein ziemliches Problem an der Backe, und ich möchte hier einmal nachfragen, wie die Rechtslage aussieht.
Sie ist mittlerweile 24 Jahre alt und studiert mit Ausrichtung auf ein Magisterexamen an einer Universität in Bayern.
Allerdings hat sie bei ihrem Studium die Regelstudienzeit jetzt überschritten, weshalb sie ab dem Herbst auch kein Bafög mehr erhalten wird. Das Examen ist für das kommende Frühjahr geplant.
Besondere Gründe für die Überschreitung der Höchstdauer wie zum Beispiel Krankheit liegen meines Wissens nicht vor.
Sie wird also ab dem Herbst kein Bafög mehr bekommen – und nun kam der nächste Schlag für sie: Ihr leiblicher Vater (sie ist aus erster Ehe meiner Frau), der für sie den Bauunterhalt bezahlt, möchte ebenfalls ab dem Herbst die Unterhaltszahlungen komplett einstellen – mit der Begründung, dass er nicht verpflichtet sei, sie weiter zu ernähren, wenn sie die Regelstudienzeit überschritten habe.
Anscheinend gibt es so etwas wie ein Studienabschlussdarlehen, wobei ich darüber nicht genau informiert bin.
Falls das Darlehen nicht funktionieren sollte, würde sie also ab dem Herbst ohne Geld dastehen. Sie wohnt mit ihrem Freund am Studienort, eine Stunde von zu Hause entfernt.
Meine Frau kann aus gesundheitlichen Gründen nur geringfügig erwerbstätig sein, kann also keinen Barunterhalt leisten, und ich bin selbst noch für zwei Kinder aus erster Ehe unterhaltspflichtig, könnte also nicht auch für ihren Unterhalt aufkommen. Das wird vom Vater auch anerkannt, weshalb er immer den Barunterhalt alleine aufgebracht hat.
Wie sieht die Situation aus? Ist der Vater wirklich im Recht, mit dieser Begründung die Finanzierung einzustellen – solange die Überschreitung der Regelstudienzeit nicht so weit fortgeschritten ist, dass sie exmatrikuliert wird?
Und wie würde es aussehen, wenn sie ab dem Herbst völlig mittellos wäre? Ich habe gehört, dass man so etwas wie Hartz IV erst ab dem 27. Lebensjahr beantragen könne und bis dahin die Eltern für den Lebensunterhalt aufkommen müssten im Falle eines Falles – stimmt das?
Danke im Voraus für alle Antworten!
Liebe Grüße, Harry