Hallo ISUV-Gemeinde,
ich bin heut zum ersten mal hier und wie so Viele hier hab ich gute Gründe, Mitglied geworden zu sein, denn in diesem Gesetzeswald sieht man Selbigen vor lauter Bäumen nicht mehr... Aber zur Sache:
Ich bin Vater zweier Kinder (14 und 22 Jahre alt). Der Kleine ist auf einer Hochbegabtenschule, der Große mittlerweile fertig ausgebildeter Krankenpfleger. Jetzt hab ich mit meinem Großen folgendes Problem:
Bis zu seinem 12. Geburtstag ist das Jugendamt eingesprungen, wenn ich außerstande war, meinen Unterhalt zu zahlen. Zwischen seinem 13. und 18. Lebensjahr war das nicht mehr der Fall. Ich hab zwar immer gezahlt, wenn ich konnte, da aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit dabei waren, war das nicht immer möglich. Da der Anspruch wohl demnächst verfallen würde, fordert mein Sohn von mir 'eine deutlich mit dem Verwendungszweck "Unterhaltsrückstand" gekennzeichnete Überweisung' - was hätte das für rechtliche Folgen?
Würde die Forderung dann sofort vollstreckbar?
Für wieviele Jahre würde dieser Anspruch verlängert?
Ist das dann gleichbedeutend mit einem Titel?
Hat er ein Recht darauf, da er ja schon berufstätig ist?
Noch Folgendes zu meiner Situation: Ich verdiene nicht wirklich gut aber seit vielen Jahren regelmäßig, aber es wird wohl noch lange dauern bis ich meine Schulden beim Jugendamt abbezahlt habe. Diese Rückzahlung und den Unterhalt für meinen Kleinen zusammengerechnet, bleibt mir gerade noch das gesetzliche Existenzminimum, und das vermutlich bis zur Rente. Kurz: wenn da noch mehr weggeht, kann ich unter die Brücke ziehen...
Vielen,vielen herzlichen Dank schon mal für Euren Rat!!
ich bin heut zum ersten mal hier und wie so Viele hier hab ich gute Gründe, Mitglied geworden zu sein, denn in diesem Gesetzeswald sieht man Selbigen vor lauter Bäumen nicht mehr... Aber zur Sache:
Ich bin Vater zweier Kinder (14 und 22 Jahre alt). Der Kleine ist auf einer Hochbegabtenschule, der Große mittlerweile fertig ausgebildeter Krankenpfleger. Jetzt hab ich mit meinem Großen folgendes Problem:
Bis zu seinem 12. Geburtstag ist das Jugendamt eingesprungen, wenn ich außerstande war, meinen Unterhalt zu zahlen. Zwischen seinem 13. und 18. Lebensjahr war das nicht mehr der Fall. Ich hab zwar immer gezahlt, wenn ich konnte, da aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit dabei waren, war das nicht immer möglich. Da der Anspruch wohl demnächst verfallen würde, fordert mein Sohn von mir 'eine deutlich mit dem Verwendungszweck "Unterhaltsrückstand" gekennzeichnete Überweisung' - was hätte das für rechtliche Folgen?
Würde die Forderung dann sofort vollstreckbar?
Für wieviele Jahre würde dieser Anspruch verlängert?
Ist das dann gleichbedeutend mit einem Titel?
Hat er ein Recht darauf, da er ja schon berufstätig ist?
Noch Folgendes zu meiner Situation: Ich verdiene nicht wirklich gut aber seit vielen Jahren regelmäßig, aber es wird wohl noch lange dauern bis ich meine Schulden beim Jugendamt abbezahlt habe. Diese Rückzahlung und den Unterhalt für meinen Kleinen zusammengerechnet, bleibt mir gerade noch das gesetzliche Existenzminimum, und das vermutlich bis zur Rente. Kurz: wenn da noch mehr weggeht, kann ich unter die Brücke ziehen...
Vielen,vielen herzlichen Dank schon mal für Euren Rat!!