Unterhaltsberechnung zum Festpreis?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsberechnung zum Festpreis?

      Liebes Forum,

      ich habe an manchen Stellen lesen können, dass es Rechtsanwälte geben soll, die Unterhaltsberechnungen zu einem Festpreis machen. Es ist bei uns wohl auch nicht weiter kompliziert, aber das Verhältnis zum Kindsvater leider etwas schwierig (gottseidank nur für mich, die Kids haben ein gutes Verhältnis zu ihm). Es geht hier um die 18-jährige Tochter, die nicht unbedingt zum Jugendamt gehen möchte, aber da sie 18 ist kann ich da nicht mehr hingehen. Sie möchte demnächst zu ihrem Papa ziehen. Der hat wohl seit ein paar Monaten zuviel gezahlt (war mir nicht bekannt) und ich möchte jetzt einfach, dass das einmal neu durchgerechnet wird, was ich bezahlen muss und was er bezahlen muss. Es ist auch nicht das Problem das einer von uns nicht zahlen will oder so. Es soll halt Hand und Fuß haben, und daher von unabhängiger Stelle berechnet werden. Nur kann ich es mir nicht leistern, horrende Summen dafür auszugeben.

      Die Frage ist also, ob jemand in Münster (Westf.) einen Anwalt kennt, der das zu einem bezahlbaren Festpreis macht. Oder was von solchen Online-Angeboten zu halten ist? Da gibt es ja verschiedene Anbieter.
      Ich bin für jeden Hinweis dankbar, oder auch sonstige Gedankenanstöße.

      Viele Grüße

      gipsy-7

      P. S. Ich hoffe, ich verstoße gerade nicht gegen irgendwelche Forenregeln - die habe ich nämlich noch nicht gefunden. (Ich meine, falls Fragen nach Anwälten verboten sein sollten oder so)
    • Hallo gibsy-7,

      Wenn beide dann mit der Berechnung zufrieden sind ist das evtl.günstig.

      Dann geht es aber vielleicht auch mit einem google Unterhaltsrechner ?


      geändert da falschen Rechner verlinkt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo edy,

      was ist denn das für ein Murks, den Du da verlinkst?

      Du bist doch eigentlich, im Familienrecht ganz gut bewandert.

      Der Rechner nimmt einen Freibetrag (Selbstbehalt?) bei auswertiger Unterbringung von 1010€ an.

      Den Rechner würde ich nicht weiter trauen, als ich ihn werfen könnte.

      LG chico
    • Hallo Gibsy

      Informiere Dich Hier im Forum. Man wird Dir sicherlich hier besser weiterhelfen, als irgendein Unterhaltsrechner.

      Die Unterhaltsberechung eines Elternteil scheitert jedoch meistens an den Information über das Einkommen und Abzüge des anderen Elternteils.
      Oder hast Du diese Informationen alle?

      Wenn nicht, so kann Dir auch ein Rechtsanwalt nicht weiterhelfen.
      Es soll halt Hand und Fuß haben, und daher von unabhängiger Stelle berechnet werden.
      Das kannst Du knicken. Ein Rechtsanwalt, der von wem auch immer beauftragt wurde ist nicht unabhängig. Er ist verpflichtet die bestmögliche Unterhaltsberechnung für seinen Auftraggeber zu erstellen.

      Also spar Dir Dein Geld und laß alles auf Dich zu kommen. Du mußt erst Unterhalt zahlen, wenn das volljährige Kind Dich dazu auffordert. Dazu wird es von Dir eine Auskunft über Dein Einkommen verlangen, die Du selbstverständlich umgehend nachkommst. Danach wird es ein Unterhaltsbetrag von Dir fordern unter gleichzeitiger Vorlage über das Einkommen des anderen Elternteils, damit Du die Berechnung nachvollziehen kannst.

      Hinsichtlich der zuviel gezahlten Unterhaltsbeträge der Vaters, mußt Du Dich auch nicht kümmern, da dies ausschließlich eine Sache zwischen dem KV und dem volljährigen Kind ist.

      Das Kind ist nun Volljährig. Es muß nun auch wie ein Erwachsener handeln. Wenn das Kind die Unterhaltsbeträge nicht selbst berechnen kann, so muss es sich an jemanden wenden, der dies kann. Da gibt es nur die zwei Möglichkeiten Rechtsanwalt oder Jugendamt. Ich bevorzuge das Jugendamt, um die Eskalation möglichst flach zu halten.
      Gruß

      Beno
    • Hallo gipsy-7,

      die Kosten für eine sogenannte Erstberatung belaufen sich bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auf maximal €190,-- zuzüglich 19 % Merwertsteuer. Angesichts der Volljährigkeit der Tochter macht es aber nur Sinn, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Sonst heißt es zunächst abzuwarten, bis Dich die Tochter zur Zahlung auffordert. Dann iost es aber gleichzeitig ihre Aufgabe, Dir das Einkommen des Vaters darzulegen und ggf. zu beweisen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • hy gibsy,

      die Forenregeln findest Du hier: --> forum.isuv.de/index.php?page=Rules

      Du kannst mit jedem RA einen Festpreis vereinbaren. ISt halt nur die Frage ob RA darauf eingehen will, wie weit er absehen kann wie kompliziert das wird.

      ein RA ist immer parteiisch, für seinen Klienten/-in.

      es gibt von ISUV sog. Merkblätter , --> isuv-online.de/?page_id=145916 da wird alles von RA in für Laien verständlicher Sprache erläutert. Sind auch Berechnungsbeispiele drin. Damit könnt Ihr Euch gütlich einigen, einfach zusammensetzen, und Eure Zahlen einsetzen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Vielen Dank für Eure Antworten! Der Onlinerechner ist ja äußerst kreativ, da würde Adam Riese ja vor Scham rot werden 8) Aber es steht ja auch dabei
      * Leider funktioniert der Rechner nicht
      vollständig - Wir werden uns bemühen, das Problem so schnell wie möglich

      Ich werde nochmal in mich gehen, über eure Anregungen und Gedanken nachdenken und überlegen, wie wir eine gute Lösung finden können.

      Viele Grüße

      gipsy-7
    • Benutzer online 1

      1 Besucher