Kind macht Ferienjob und Vater meint er braucht kein Unterhalt zu zahlen?

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    • Kind macht Ferienjob und Vater meint er braucht kein Unterhalt zu zahlen?

      Guten Tag Zusammen,

      ich habe nun viele Einträge hier gelesen, aber leider noch keine die uns weiterhelfen würde.

      Mein volljähriges Kind (19 Jahre) hat sich für die Ferien einen Job gesucht um Ihre Kasse aufzufüllen und einen Führerschein beginnen zu können.

      Jetzt meint Ihr nichtehelicher Vater, dann braucht er für die Zeit (Auszahlung des ersten Verdienst) auch nicht bezahlen, immerhin würde es ja gut verdienen!

      Ich möchte erwähnen, das Verhältnis zwischen Vater und Kind war immer gut (bis zu dem Zeitpunkt wo Kind 18 Jahre würde ((davor war sie seine Prinzessin)) und er eine neue Frau geheiratet hat).

      Ich selber weiß jetzt nicht was richtig ist und habe zu den Zweien auch kein Kontakt mehr seit das Kind Ihren 18 Geburtstag gefeiert hat.

      Der Unterhalt würde seitdem auf das Konto vom Kind überwiesen. Ist der Standpunkt vom Vater richtig?

      Würde mich über eine paar Antworten freuen.

      VG 94TSM
    • Hallo 94TSM,
      herzlich willkommen hier im Forum.
      Ob das Verhalten des Vaters richtig oder falsch ist, kann man bei deinen spärlichen Angaben leider nicht beantworten.
      Was macht die Tochter? Ist sie noch Schülerin oder befindet sie sich in der Ausbildung? Lebt sie noch bei dir?
      Wie ist der Unterhalt geregelt? Gibt es einen Titel (Jugendamtsurkunde, Urteil o.ä.)?
      Dass der Unterhalt auf das Konto der volljährigen Tochter fließt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      ich versuche mal aus dem Geschriebenen etwas zu machen.

      Mein volljähriges Kind (19 Jahre) hat sich für die Ferien einen Job gesucht um Ihre Kasse aufzufüllen
      Ferien, die liegen jetzt an, demnach ist anzunehmen, dass das Kind noch Schüler ist. Vielleicht das letzte Jahr vorm Abitur?

      Das volljährige Kind in schulischer Ausbildung trifft keine Erwerbsobliegenheit. Der Ferienjob wäre demnach überobligatorisch und der KV dürfte den Unterhalt nicht einstellen.

      So nur mal ´nen Schuss in´s Blaue. Die Fragen von Kurt haben natürlich ihre Berechtigung.

      LG chico
    • Hallo Zusammen,

      danke für die Info. Hier nun die Antworten zu euren Fragen.

      Sie ist nun in der Oberstufe der Höheren Handelsschule und lebt bei mir.

      Da der KV damals seine Schulden nicht bei mir bezahlen wollte, habe ich einen Vaterschaftsklage eingereicht, das Urteil wurde dann 10/2000 ausgesprochen. Anwalt hat sich dann nach DDT gerichtet und seitdem zahlt er nach Abzug des 1/2 Kindergeldbetrag, Stand jetzt 421,- €.

      Ich habe im Laufe der Zeit nie nach neuen Verdienstabrechnung oder so gefragt (ich weiß dass er im Laufe der Zeit mehr verdient), weil es mir egal war.

      Nur mischt sich jetzt die neue Frau immer mehr ein, sie soll arbeiten gehen, er braucht nicht mehr zu zahlen und und.

      KV hat auch nach Volljährigkeit unserer Tochter, den Satz an Kind weiterhin überwiesen und man merkt der Frau passt dies nicht..

      Ich möchte erwähnen, wenn mein Kind auch volljährig ist, würde sie niemals einen Anwalt oder so einschalten, da sie dafür auch einfach zu sensible ist! Für sie ist es schon schlimm genug, dass sich Ihr Vater total verändert hat.

      Ich hoffe die Antworten helfen bei den Fragen von Euch.

      VG 94TSM
    • Hallo LG 94TSM,

      Titel ist eine vollstreckbare Urkunde.
      Dann könnte bei nicht zahlen einfach gepfändet werden.

      Die Tochter sollte ihn sofort schriftlich auffordern, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen .( zwecks Unterhaltsberechnung)

      Denn erst ab dann ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

      Tochter müsste dann weitere Nachweise erbringen:

      Dein Einkommen

      Sein Einkommen

      Schulbescheinigung (der Tochter)

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Edy,

      danke für die Erläuterung.

      Wir bzw. Kind ist nicht auf Krieg aus und würden die Sache auf sich beruhen lassen.

      Mein Verdienst besteht z.Z. aus einer Rente (befristet) von netto 837,-€

      und die Schulbescheinigung liegt aktuell auch vor (wurde für den Kindergeldantrag verlangt).

      Sie würde niemals jetzt von ihm einen Nachweis verlangen!!

      Sie soll lieber frei entscheiden können, ob sie die Oberstufe am 03.09.13 oder die Ausbildung ab 01.10.13 beginnt.

      Das mit dem Ausbildungsplatz ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern und entscheidet sich im August.

      Dann wäre KV ja sowieso raus bei dem Verdienst im 1. Ausbildungsjahr und die neue Frau hätte endliche Ruhe.

      LG 94TSM
    • Hallo 94TSM,

      Ist natürlich die Entscheidung der Tochter.

      Ein Gespräch zu dritt wäre hier angebracht.

      Ich als Vater freue mich, wenn meine Kinder Eigeninitiative zeigen, und würde

      ein Zusatzeinkommen ( für ihre persönlichen Wünsche) nicht mit Unterhaltsentzug bestrafen.

      Hoffentlich wird dem Vater bewusst was er damit verursacht,

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      danke für Deine Antworten.

      Ich denke dem KV wird es nicht bewusst sein, was er generell mit seinem Verhalten u. Wesensveränderung anrichtet.

      Mein Mann und ich sind seit über 14 Jahren zusammen, der KV konnte immer vorbei komme, die Kleine spontan zu Motorrad fahren usw. abholen, ist auf Kaffee trinken oder Abend essen hier geblieben.

      Seit über einen Jahr haben wir ihn persönlich nicht mehr gesehen, geschweige mit ihm persönlich geredet, Nichts mehr?!

      Ich weiß noch als es um Kinds 18.ten Geburtstag ging:

      Sie wünschte sich, dass die ganze Familie dabei war, da haben mein Mann und ich das Gespräch mit KV u. neue Frau gesucht.

      Endresultat: Neue Frau hat für Ihn geantwortet: Kind wird noch heiraten und dieses Jahr steht noch die Goldenen Hochzeit Ihr Eltern an, sie hätten kein Geld dafür. Kein Wort vom KV *kopfschüttel.

      Mein Mann nur nachdem wir aus der Wohnung waren, die spinnt doch und Kind bekommt Ihre Party.

      Weder Kind noch KV sind noch nie Menschen vieler Worte gewesen, aber hier zu zuschauen, wie sie darunter leidet tut schon sehr weh. Ich war normalerweise die Person, die sich um alles kümmert und regelte. Aber nun ist sie volljährig und es gibt Sachen, die kann ich nicht mehr für sie erledigen.

      Wenn ich könnte (nur meine Gesundheit lässt es nicht zu) würde ich gerne KV mal abfangen, ihn schütteln und fragen ob ihm überhaupt bewusst ist, wie sehr seine Tochter darunter leidet.

      Ich möchte nur, dass meine Tochter frei entscheiden kann, ob Sie Schule (Event. danach Studium) oder eine Ausbildung macht. Sie hat von unserer Seite her die Türen alle offen. Sie hat gelernt, wenn sie extra Wünsche hat, muss sie dafür sparen oder Geld verdienen, sollte dann was fehlen, bekommt sie für den Fleiß den Rest dazu. Kein Problem. Aber es wird nix auf Raten usw. gekauft.

      Ich fand es früher schon schlimm, wenn KV versuchte unserem Kind (da war sie noch klein) einzureden ich würde den Unterhalt verprassen.

      Trotz unserem Baby bin ich Vollzeit arbeiten gegangen (habe Tagesmutter usw. bezahlt) um meinem Kind bei zu bringen, nur wer fleißig ist, wird etwas. Meine Tochter weis nun, wo das Geld ist, wie hoch ihr Sparkonto ist und dass seit 13 Jahren schon eine private Rentenversicherung für sie läuft.

      Ich denke, dass ich als KM gut mit dem Geld umgegangen bin und es nicht für Private Zwecke verwendet habe, sondern immer nur im Interesse meiner Tochter und das sie abgesichert gehandelt habe.

      Edy, ich hoffe das dem KV irgendwann bewusst wird aber glaube dann ist es zu spät.

      Vielen Dank und LG

      94TSM
    • hy 94TSM, ich finde Deine Einstellung toll, in_Ordnung !

      den KV kann ich - als Mann - nicht verstehen.

      allerdings scheint Ihr Beide keine Ahnung vom Unterhalt für Volljährige Kinder zu haben. Bestell Dir mal das entsprechende Merkheft von der ISUV-Homepage.

      kurz hierzu: Maßgebend ist ab Volljährigkeit das Einkommen beider Eltern. daraus aus der DT den Bedarfsbetrag auslesen, davon geht KG (mußt Du an Tochter weiterleiten) ab, der Rest wird im Verhältnis Eurer Einkommen aufgeteilt.

      kann also sein dass KV seit 18. Geburtstag zuviel gezahlt hat. weis aber niemand, da weder sein Einkommen Dir noch Dein Einkommen ihm bekannt sind.
      wenn Du sein Einkommen abschätzen kannst, kannst Du ja mal rechnen, im MErkblatt sind Beispiele drin, in die man dann "seine" Zahlen einsetzt.


      selbstverständlich kann Kind seinen Ausbildungsgang wählen, unter Berücksichtigung seiner Neigungen, Interessen und (schulichen) Leistungen. dann hat es auch bis zum Ende der Ausbildung Anspruch gegen beide Eltern auf Unterhalt.

      ggf. muß der geltend gemacht werden, wenn keine Einigung erzielt wird. Dann müssen alle notwendigen Daten allen Beteiligten bzw. deren RA, mitgeteilt werden.
      kann z.B. bei Studium über die Bafög-Kasse gemacht werden.

      ob der KU während eines Ferienjob weitergezahlt werden !muß! ist öfters strittig, kommt auf verschiedene Konstellationen an. wie z.B. auch die Höhe, ob der Job Auswirkungen auf die Dauer der Ausbildung hat usw.
      der von Dir genannte Zweck hätte (hatte mich "damals") mich von jeder Überlegung darüber abgehalten, selbstverständlcih weiter gezahlt.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Hallo an alle,
      bisher wird von allen Antwortenden die Tatsache übersehen, dass es auch auf das Einkommen des jetzigen Ehemannes der Fragestellerin ankommen könnte, die nach eigener Aussage eine Rente von mehr als 800,-- € erzielt. Wenn es sich bei dem Ehemann = "Stiefvater" um einen sogenannten Besserverdiener handeln sollte, könnte nämlich die Rechtsprechung greifen, wonach der Bedarf der Fragestellerin durch den Anspruch auf Familienunterhalt gegen ihren jetzigen Ehemann gedeckt ist und ihr Renteneinkommen voll für den Unterhalt der Tochter zur Verfügung stünde.

      Im Übrigen bin ich auch der Auffassung, dass eine nur vorrübergehende Erwerbstätigkeit überobligationsmäßig ist und die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unberührt lässt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Hemshöfer und Prinzip,

      wie man schon gemerkt hat, haben wir wirklich keine Ahnung wie es mit dem Unterhalt für volljährige Kinder aussieht. Ich werde mir das Merkblatt hier auf der Seite mal raussuchen.

      Prinzip, bedenke von der Rente wurde bis dato nur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ende des Jahres kommt dann die Berechnung was ich von der Rente noch zu versteuern habe und ans Finanzamt rückwirkend bezahlen muss. (Nur zur Info bezüglich Erwerbsgeminderte Renten)

      Für 2011 mussten wir 750,-€ nachbezahlen und für 2012 sind wir mit einer Vorauszahlung von 550,-€ festgesetzt wurden. Ganz ehrlich, wir verstehen bis heute noch nicht, wie das genau gerechnet wird.

      Nichts desto trotz war uns nicht bewusst, wie viel Wirbel ein Ferienjob aufwirbeln kann und jetzt noch mehr verunsichert wie vorher.

      Ich danke für die zahlreichen Antworten.

      VG 94TSM
    • Hallo 94TSM,

      damit wir uns richtig verstehen:
      Ich wollte mit meinem Hinweis nur sagen, dass die theoretische Möglichkeit besteht, dass indirekt eine Einbeziehung des Einkommens Deines Ehemannes in Betracht kommt. Diese Frage kann aber letztlich erst beantwortet werden, wenn Deine Einkünfte und diejenigen Deines Ehemannes feststehen und so ermittelt werden kann, ob Du rechnerisch gegen Deinen Ehemann einen Anspruch auf Zahlung von Familienunterhalt hast.

      Mein entsprechender Hinweis war also nur vorsorglich gemeint.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Ähm jetzt raucht mein Kopf....... und sprachlos bin ich dazu!

      Ich soll prüfen, ob mein Mann mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist? Welche Normalen Ehepaare tun dies bitte?

      Ich wüsste nicht, wo meine Tochter und ich (100% Geh- u. Schwerbehindert und mit einem Fuß im Grab) ohne meine damaligen Freund und jetzigen Ehemann stehen würden.

      Okay habe jetzt hier die Merkblätter angefordert.

      Soll der KV nicht mehr zahlen ist auch okay, dass ist mir jetzt eine Nummer zu hoch.

      Mein Freund bzw. Mann war es der bei Nachhilfe, Klassenfahrten, Urlaube oder ärztliche Behandlung mit eingesprungen ist (ohne das ich ihn fragen musste) und nicht der KV!

      Chico darauf hätte ich auch gerne eine Antwort, denn das weiß ich auch nicht!

      Kind ist mit 7 eingeschult worden, 1x hängen geblieben, hat Realabschluss und ist dann für das Fachabitur (bräuchte sie für Ihren Wunschjob) auf die Höhere Handelsschule und käme nach den Sommerferien in die Oberstufe.

      Der erwähnte und noch nicht feste Ausbildungsplatz steht in keinen Zusammenhang zur H H Schule noch zu dem Ferienjob, da es sich um einen ganz anderen Berufszweig handelt.

      MfG TSM
    • Hallo Chico,

      soweit mir Entscheidungen zu dieser Frage bekannt sind, ist immer angenommen worden, dass der Besuch einer höheren Handelsschule zu Privilegierung des Kindes führt. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn ein Forenteilnehmer einen anderen Kenntnisstand hat.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,

      unstreitig ist ja das Hauptschule, Realschule und Gymnasium allgemeinbildende Schulen sind, weil sie eben allgemeines schulisches Wissen vermitteln sollen.

      Bei der Höheren Handelsschule ist es aber so, dass diese eine kaufmännische Ausrichtung hat und Wissen in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung vermittelt. Also keinesfalls mehr allgemeinbildend.

      Ob das aber in der Rechtssprechung schon mal so gesehen wurde ist mir nicht bekannt. Ich würde aber eine Privilegierung des 19. jährigen Kindes verneinen.

      LG chico
    • Hallo Chico
      Bei der Höheren Handelsschule ist es aber so, dass diese eine
      kaufmännische Ausrichtung hat und Wissen in den Bereichen Wirtschaft und
      Verwaltung vermittelt. Also keinesfalls mehr allgemeinbildend.
      Das stimmt so nicht. Die Stundentafel ist vorwiegend allgemeinbildend ausgeprägt mit zusätzliche Elementen BWL. Mit Abschluß der Höheren Handeslschule wird die Fachhochschulreife erreicht. Die Rechtsprechung erwartet nur von eine höhere allgemeinbildendere Schulqualifikation. Selbst ein Berufsorientierungsjahr mit Abschluss "Oberschulreife m. Quali" wurde als priviligiert angesehen.
      Gruß

      Beno
    • Hallo chico,
      genau die von beno zitierte Argumentation ist nach der mir bekannten Rechtsprechung einschlägig, wobei vielleicht ein weiteres Merkmal zu ergänzen ist, nämlich der Umstand, dass die Ausbildung streng reglementiert ist und praktisch schulischen Charakter hat. Im Übrigen sei in diesem Zusammenhang auf die Bezeichnung Höhere "Handelsschule" verwiesen.

      ich teile also uneingeschränkt die Auffassung von beno.

      Mit freundlichem Gruß
      Prinzip