Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn der zur Zahlung "verurteilte" selbst zum Pflegefall wird?

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    • Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn der zur Zahlung "verurteilte" selbst zum Pflegefall wird?

      Hallo zusammen. Uns beschäftigt gerade aus gegebenen Anlass die Frage:

      Kann ein Rentner (ex Beamter), der seine Ex-Frau (Scheidung 1994, sie ist neu verheiratet, hat aber nie gearbeitet...) bisher über den Versorgungsausgleich "finanziert" hat und jetzt durch eine kurze, aber schwere und lebensbedrohliche Erkrankung selbst zum Pflegefall wurde (nahezu Gehirntod, liegt im Wachkoma), den Ausschluss des Versorgungsausgleichs erwirken?
      Der Grund dafür ist sicher leicht nachzuvollziehen: die Pension wird vollständig für die eigene Pflege und die anstehenden horrenden Kosten benötigt.

      Momentan liegt er noch auf der Intensivstation und wir wissen nicht, wie lange der jetzige Zustand anhält, ob er sich leicht stabilisiert oder er gar stirbt. Über kurz oder lang steht dann im Falle der Stabilisierung die Frage der Pflege an - zu Hause (aufgrund der Art der Erkrankung nahezu ausgeschlossen) oder Pflegeheim. Ich hoffe Ihr habt einen Tipp, es betrifft meinen Siefvater und wir sind momentan alle geschockt und ein wenig überfordert.

      LG

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von schnappi () aus folgendem Grund: Verständlichkeit der Frage verbessert.

    • Hallo Schnappi,


      Die Rentenpunkte sind dem anderen Partner übertragen? ( Vorsorgungsausgleich ist durchgeführt).


      Eine Rückübertragung ginge m.E. nur, wenn nach Tod der Exfrau ( die hier aber noch lebt) die Zahlung noch keine 3 Jahre geflossen wäre.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Edi, was bedeuten würde, dass er trotz schwerster Krankheit weiterhin die wieder-verheiratete Ex-Frau finanzieren muss und dadurch selbst an die finanziellen Grenzen stößt? Oder kann vielleicht der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden, ohne die Rückübertragung der Rentenpunkte?
    • Hallo Schnappi,

      Meine Überlegung:

      Würde man der EX die Punkte wieder nehmen, dann müsste sie evtl. alles "umstellen" ,könnte ihre nach der Ehe gemachten Schulden ( steht ihr ja zu) z.B. Eigentumswohnung usw., nicht weiter bedienen und müsste evtl. ALGII beantragen.

      Und die EX hat sich die Rentenpunkte halt durch die Ehe verdient.
      Hätte man darauf bestanden das sie arbeitet,dann wären nicht so viele Punkte von A nach B geflossen,
      denn A hätte ja dann Anteil an den Punkten von B bekommen.

      Man wird hier eher prüfen, ob nicht die Angehörigen in gerader Linie in Verpflichtung genommen werden können.

      Wir reden hier vom Versorgungsausgleich? oder von evtl. nachehelichen Unterhalt?

      lg
      edy
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • tja Schnappi, und Ex hat erst was davon wenn'se selbst Rente bekommt. Das sog. "Rentnerprivileg" (= solange Ex keine Rente aus dem VA bezieht + Unterhalt gezahlt wird, wird die Rente ohne Berücksichtigung VA ausgezahlt) wurde von der Regierujng mit der letzten VA-Änderung gestrichen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Hallo Schnappi,

      schnappi schrieb:

      Es geht ja primär um die Tatsache, dass der Zahlende zum Pfegefall geworden ist und damit dessen finazielle Mittel komplett in die eigene Pflege fliesen werden müssen. Findet dies denn überhaupt keine Berücksichtigung?
      Nach dem Versorgungsausgleich sind es aber nicht mehr "dessen" finanzielle Mittel.

      In die Pflege wird gesteckt was vorhanden ist, was nicht vorhanden ist, bezahlen evtl. Verwandte in gerader Linie

      ( nach deren Selbstbehalt,und Einkommens/Vermögensfreigrenzen), den Rest übernimmt der Sozialstaat.

      lg
      edy
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