Hallo Gemeinde,
ich beschäftige mich aktuell mit folgender Frage und bin über einen Forenbeitragauf die ISUV-Seite gestoßen. Meine derzeitige Situation ist wie folgt:
Verheiratet seit 15 Jahren, 4 Kinder von 7 - 13. Meine Frau arbeitet seit ca. 4 Jahren wieder in Teilzeit (40%) ich 100%, d.h. ich bin quasi der Hauptverdiener.
1,5 Jahre bevor ich meine Frau kennenlernte und wir heirateten (gesetzlicher Güterstand, d.h. Zugewinngemeinschaft), kaufte ich ein Haus, dass wir heute noch bewohnen. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen, die Schulden (derzeit noch knapp 70.000 Euro) laufen auch auf mich.
Nun wollen wir - gemeinsam - ein Grundstück am Haus kaufen, dass bebauungsfähig wäre und dementsprechend kostet, d.h. der Darlehensvertrag würde auf uns beide laufen und wir würden bei DIESEM Grundstück beide im Grundbuch stehen. Die Bank würde als Sicherheit aber zusätzlich neben den Grundschulden auf dem Grundstück die Grundschulden auf meinem Haus belasten.
Anläßlich dieses Kaufes möchte nun meine Frau nun auch mit ins Grundbuch des von uns bewohnten Hauses, weil sie sagt:
„Das haben wir ja bisher auch mehr oder weniger "gemeinsam" finanziert und bewirtschaftet (d.h. kleinere Renovierungsarbeiten vorgenommen etc.) und mein Geld ist auch mit reingeflossen“
-> Wir haben einen kleineren Umbau mit 20.000 Euro über ein Darlehen Ihrer Eltern finanziert, das auf uns beide läuft und -> klar Ihr Verdienst floß natürlich auch in die Lebenshaltung mit ein, wir haben keinen Unterschied gemacht, welcher Anteil nun für Tilgung und Zinsen draufging und welcher Anteil für Lebensmittel, Kleidung, Kinder etc..
Wir waren auch schon beim Notar, der einen entsprechenden „Ehevertrag“ aufgesetzt hat, den ich nun zur Durchsicht bei mir habe. Dort steht u.a. drin, dass meine Frau im Grundbuch zu ½ eingetragen wird und das Ganze so sein soll, wie wenn wir von Ehebeginn an das Haus gemeinsam gekauft hätten (und das darüber hinaus im Falle einer Trennung/Scheidung entsprechende Vereinbarungen getroffen werden sollten).
Die Steuerung der Schulden ist darin über eine Festlegung des Anfangsvermögens gesteuert so dass es so wäre, wie wenn wir das Haus schon zu Anfang unserer Ehe gemeinsam besessen hätten
Weiter steht dort „Eine Wertsicherung im Sinne eines Inflationsausgleichs, z.B. durch Kopplung an einen Preisindex, wird ausdrücklich nicht vereinbart.“ -> Heißt das das Anfangsvermögen wird nicht indexiert, weshalb?
Durch mehrere Beiträge u.a. hier im Forum bin ich unsicher geworden, ob das Konstrukt im Fall des Falles (also einer Trennung/Scheidung, denn nur dafür braucht man den ja) überhaupt haltbar ist, bzw. ob wir uns dadurch nicht noch mehr Probleme einhandeln? Ich habe auch schon gehört, dass Notare sich hier nicht so gut auskennen und ein Fachanwalt für Familienrecht in jedem Fall empfehlenswert wäre.
„Moralisch“, bzw. „ethisch“ kann ich meine Frau schon verstehen, das sie möchte, das unser „gemeinsames“ Haus auch z.T. ihr Eigentum wird, damit hätte ich prinzipiell auch keine Problem,
-> ABER ich möchte mich da auch nicht in Unkenntnis der Rechtslage auf dünnes Eis begeben, so dass es dann im Ernstfall zu noch mehr Problemen kommt.
Ihr Standpunkt ist der, dass sie nur ins Grundbuch will und sonst nichts geregelt werden braucht, das könnte man dann im Fall des Falles immer noch. Und überhaupt wäre mein „Entgegenkommen“ eine Selbstverständlichkeit unter Ehepaaren. Wenn ich das Thema anspreche, sagt sie, warum sollen wir zusätzliche Themen besprechen, von denen wir gar nicht wissen ob und wie sie dann kommen. Außerdem hätte ich kein Vertrauen zu ihr, wenn ich das nun regeln möchte…
Ich sehe das so: Mit der Grundbucheintragung komme ich ihr durch eine ehebedingte Zuwendung und mit der Grundbucheintragung auch das Gestehen eines Hausverfügungsrechtes sehr entgegen. Wenn sie mit ins Grundbuch möchte, MUSS man auch diverse andere Dinge ebenfalls zu regeln, z.B. was u.a. in diversen (heute vorstellbaren) Situationen passieren soll, ich rede hier nicht von irgendwelchen Phantasien. Ich „hänge“ nicht an dem Haus, möchte nur sichergestellt haben, dass wir beide im Fall des Falles heute schon Dinge regeln sollten und nicht erst, wenn wir uns zerstritten haben.
Wie seht Ihr das (Moralisch/Rechtlich)?
Wenn sie mit im Grundbuch steht, kann ich das Verfügungsrecht z.B. wenn ich darin wohnen bleiben würde über eine evtl. Vermietung des Hauses nicht mehr ausüben, gleichzeitig habe ICH ja die (alten) Schulden noch?
Es ist dann auch nicht geklärt, wer dann im Haus wohnen bleiben soll, sie könnte eine Teilungsversteigerung anberaumen etc. pp.
Spontan fällt mir als Beispiel für eine mögliche Formulierung ein:
Derjenige der in dem Haus wohnen bleibt, müsste sofort nach Auszug des Ehepartners die Nebenkosten allein tragen, gleichzeitig wird die Schulden- und Zinstilgung geteilt. Trägt der unterhaltszahlende Teil diese Kosten, sind sie vom Unterhalt abziehbar oder so ähnlich
Wie verhält es sich mit der ehebedingten Zuwendung, fällt das nun in den Zugewinn rein? Wie müsste man das konkret beziffern? Ein Rückforderungsrecht macht in meinen Augen keinen Sinn, dann kann ich es ja gleich lassen oder was spricht dafür?
Fazit:
-> Aus dem was ich gelesen habe, würde ich den Schluß ziehen, wenn sie schon ins Grundbuch möchte, den Vertrag von einem Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten zu lassen und darin zumindest den Teil zu regeln, was Vermögen, Haus etc. angeht. Die Kinder würde ich erstmal aussen vor lassen, weil je nachdem wann man sich trennt, die Situation dann wieder ganz anders aussehen könnte.
Oder sehe ich „zu schwarz“ und sollte ich eher der Argumentation meiner Frau folgen und sagen: Ok, das Geld können wir uns sparen und wir sehen dann im Fall des Falles, was dann zu regeln ist?
Vielen Dank für Euer geschätztes Feedback
ich beschäftige mich aktuell mit folgender Frage und bin über einen Forenbeitragauf die ISUV-Seite gestoßen. Meine derzeitige Situation ist wie folgt:
Verheiratet seit 15 Jahren, 4 Kinder von 7 - 13. Meine Frau arbeitet seit ca. 4 Jahren wieder in Teilzeit (40%) ich 100%, d.h. ich bin quasi der Hauptverdiener.
1,5 Jahre bevor ich meine Frau kennenlernte und wir heirateten (gesetzlicher Güterstand, d.h. Zugewinngemeinschaft), kaufte ich ein Haus, dass wir heute noch bewohnen. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen, die Schulden (derzeit noch knapp 70.000 Euro) laufen auch auf mich.
Nun wollen wir - gemeinsam - ein Grundstück am Haus kaufen, dass bebauungsfähig wäre und dementsprechend kostet, d.h. der Darlehensvertrag würde auf uns beide laufen und wir würden bei DIESEM Grundstück beide im Grundbuch stehen. Die Bank würde als Sicherheit aber zusätzlich neben den Grundschulden auf dem Grundstück die Grundschulden auf meinem Haus belasten.
Anläßlich dieses Kaufes möchte nun meine Frau nun auch mit ins Grundbuch des von uns bewohnten Hauses, weil sie sagt:
„Das haben wir ja bisher auch mehr oder weniger "gemeinsam" finanziert und bewirtschaftet (d.h. kleinere Renovierungsarbeiten vorgenommen etc.) und mein Geld ist auch mit reingeflossen“
-> Wir haben einen kleineren Umbau mit 20.000 Euro über ein Darlehen Ihrer Eltern finanziert, das auf uns beide läuft und -> klar Ihr Verdienst floß natürlich auch in die Lebenshaltung mit ein, wir haben keinen Unterschied gemacht, welcher Anteil nun für Tilgung und Zinsen draufging und welcher Anteil für Lebensmittel, Kleidung, Kinder etc..
Wir waren auch schon beim Notar, der einen entsprechenden „Ehevertrag“ aufgesetzt hat, den ich nun zur Durchsicht bei mir habe. Dort steht u.a. drin, dass meine Frau im Grundbuch zu ½ eingetragen wird und das Ganze so sein soll, wie wenn wir von Ehebeginn an das Haus gemeinsam gekauft hätten (und das darüber hinaus im Falle einer Trennung/Scheidung entsprechende Vereinbarungen getroffen werden sollten).
Die Steuerung der Schulden ist darin über eine Festlegung des Anfangsvermögens gesteuert so dass es so wäre, wie wenn wir das Haus schon zu Anfang unserer Ehe gemeinsam besessen hätten
Weiter steht dort „Eine Wertsicherung im Sinne eines Inflationsausgleichs, z.B. durch Kopplung an einen Preisindex, wird ausdrücklich nicht vereinbart.“ -> Heißt das das Anfangsvermögen wird nicht indexiert, weshalb?
Durch mehrere Beiträge u.a. hier im Forum bin ich unsicher geworden, ob das Konstrukt im Fall des Falles (also einer Trennung/Scheidung, denn nur dafür braucht man den ja) überhaupt haltbar ist, bzw. ob wir uns dadurch nicht noch mehr Probleme einhandeln? Ich habe auch schon gehört, dass Notare sich hier nicht so gut auskennen und ein Fachanwalt für Familienrecht in jedem Fall empfehlenswert wäre.
„Moralisch“, bzw. „ethisch“ kann ich meine Frau schon verstehen, das sie möchte, das unser „gemeinsames“ Haus auch z.T. ihr Eigentum wird, damit hätte ich prinzipiell auch keine Problem,
-> ABER ich möchte mich da auch nicht in Unkenntnis der Rechtslage auf dünnes Eis begeben, so dass es dann im Ernstfall zu noch mehr Problemen kommt.
Ihr Standpunkt ist der, dass sie nur ins Grundbuch will und sonst nichts geregelt werden braucht, das könnte man dann im Fall des Falles immer noch. Und überhaupt wäre mein „Entgegenkommen“ eine Selbstverständlichkeit unter Ehepaaren. Wenn ich das Thema anspreche, sagt sie, warum sollen wir zusätzliche Themen besprechen, von denen wir gar nicht wissen ob und wie sie dann kommen. Außerdem hätte ich kein Vertrauen zu ihr, wenn ich das nun regeln möchte…
Ich sehe das so: Mit der Grundbucheintragung komme ich ihr durch eine ehebedingte Zuwendung und mit der Grundbucheintragung auch das Gestehen eines Hausverfügungsrechtes sehr entgegen. Wenn sie mit ins Grundbuch möchte, MUSS man auch diverse andere Dinge ebenfalls zu regeln, z.B. was u.a. in diversen (heute vorstellbaren) Situationen passieren soll, ich rede hier nicht von irgendwelchen Phantasien. Ich „hänge“ nicht an dem Haus, möchte nur sichergestellt haben, dass wir beide im Fall des Falles heute schon Dinge regeln sollten und nicht erst, wenn wir uns zerstritten haben.
Wie seht Ihr das (Moralisch/Rechtlich)?
Wenn sie mit im Grundbuch steht, kann ich das Verfügungsrecht z.B. wenn ich darin wohnen bleiben würde über eine evtl. Vermietung des Hauses nicht mehr ausüben, gleichzeitig habe ICH ja die (alten) Schulden noch?
Es ist dann auch nicht geklärt, wer dann im Haus wohnen bleiben soll, sie könnte eine Teilungsversteigerung anberaumen etc. pp.
Spontan fällt mir als Beispiel für eine mögliche Formulierung ein:
Derjenige der in dem Haus wohnen bleibt, müsste sofort nach Auszug des Ehepartners die Nebenkosten allein tragen, gleichzeitig wird die Schulden- und Zinstilgung geteilt. Trägt der unterhaltszahlende Teil diese Kosten, sind sie vom Unterhalt abziehbar oder so ähnlich
Wie verhält es sich mit der ehebedingten Zuwendung, fällt das nun in den Zugewinn rein? Wie müsste man das konkret beziffern? Ein Rückforderungsrecht macht in meinen Augen keinen Sinn, dann kann ich es ja gleich lassen oder was spricht dafür?
Fazit:
-> Aus dem was ich gelesen habe, würde ich den Schluß ziehen, wenn sie schon ins Grundbuch möchte, den Vertrag von einem Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten zu lassen und darin zumindest den Teil zu regeln, was Vermögen, Haus etc. angeht. Die Kinder würde ich erstmal aussen vor lassen, weil je nachdem wann man sich trennt, die Situation dann wieder ganz anders aussehen könnte.
Oder sehe ich „zu schwarz“ und sollte ich eher der Argumentation meiner Frau folgen und sagen: Ok, das Geld können wir uns sparen und wir sehen dann im Fall des Falles, was dann zu regeln ist?
Vielen Dank für Euer geschätztes Feedback