Ehefrau wünscht nachträglicher Grundbucheintrag / Immobilie bisher im Alleinbesitz des Ehemanns /Zugewinngemeinschaft

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    • Ehefrau wünscht nachträglicher Grundbucheintrag / Immobilie bisher im Alleinbesitz des Ehemanns /Zugewinngemeinschaft

      Hallo Gemeinde,

      ich beschäftige mich aktuell mit folgender Frage und bin über einen Forenbeitragauf die ISUV-Seite gestoßen. Meine derzeitige Situation ist wie folgt:
      Verheiratet seit 15 Jahren, 4 Kinder von 7 - 13. Meine Frau arbeitet seit ca. 4 Jahren wieder in Teilzeit (40%) ich 100%, d.h. ich bin quasi der Hauptverdiener.
      1,5 Jahre bevor ich meine Frau kennenlernte und wir heirateten (gesetzlicher Güterstand, d.h. Zugewinngemeinschaft), kaufte ich ein Haus, dass wir heute noch bewohnen. Im Grundbuch bin nur ich eingetragen, die Schulden (derzeit noch knapp 70.000 Euro) laufen auch auf mich.



      Nun wollen wir - gemeinsam - ein Grundstück am Haus kaufen, dass bebauungsfähig wäre und dementsprechend kostet, d.h. der Darlehensvertrag würde auf uns beide laufen und wir würden bei DIESEM Grundstück beide im Grundbuch stehen. Die Bank würde als Sicherheit aber zusätzlich neben den Grundschulden auf dem Grundstück die Grundschulden auf meinem Haus belasten.


      Anläßlich dieses Kaufes möchte nun meine Frau nun auch mit ins Grundbuch des von uns bewohnten Hauses, weil sie sagt:
      „Das haben wir ja bisher auch mehr oder weniger "gemeinsam" finanziert und bewirtschaftet (d.h. kleinere Renovierungsarbeiten vorgenommen etc.) und mein Geld ist auch mit reingeflossen“

      -> Wir haben einen kleineren Umbau mit 20.000 Euro über ein Darlehen Ihrer Eltern finanziert, das auf uns beide läuft und -> klar Ihr Verdienst floß natürlich auch in die Lebenshaltung mit ein, wir haben keinen Unterschied gemacht, welcher Anteil nun für Tilgung und Zinsen draufging und welcher Anteil für Lebensmittel, Kleidung, Kinder etc..

      Wir waren auch schon beim Notar, der einen entsprechenden „Ehevertrag“ aufgesetzt hat, den ich nun zur Durchsicht bei mir habe. Dort steht u.a. drin, dass meine Frau im Grundbuch zu ½ eingetragen wird und das Ganze so sein soll, wie wenn wir von Ehebeginn an das Haus gemeinsam gekauft hätten (und das darüber hinaus im Falle einer Trennung/Scheidung entsprechende Vereinbarungen getroffen werden sollten).
      Die Steuerung der Schulden ist darin über eine Festlegung des Anfangsvermögens gesteuert so dass es so wäre, wie wenn wir das Haus schon zu Anfang unserer Ehe gemeinsam besessen hätten
      Weiter steht dort „Eine Wertsicherung im Sinne eines Inflationsausgleichs, z.B. durch Kopplung an einen Preisindex, wird ausdrücklich nicht vereinbart.“ -> Heißt das das Anfangsvermögen wird nicht indexiert, weshalb?


      Durch mehrere Beiträge u.a. hier im Forum bin ich unsicher geworden, ob das Konstrukt im Fall des Falles (also einer Trennung/Scheidung, denn nur dafür braucht man den ja) überhaupt haltbar ist, bzw. ob wir uns dadurch nicht noch mehr Probleme einhandeln? Ich habe auch schon gehört, dass Notare sich hier nicht so gut auskennen und ein Fachanwalt für Familienrecht in jedem Fall empfehlenswert wäre.
      „Moralisch“, bzw. „ethisch“ kann ich meine Frau schon verstehen, das sie möchte, das unser „gemeinsames“ Haus auch z.T. ihr Eigentum wird, damit hätte ich prinzipiell auch keine Problem,
      -> ABER ich möchte mich da auch nicht in Unkenntnis der Rechtslage auf dünnes Eis begeben, so dass es dann im Ernstfall zu noch mehr Problemen kommt.

      Ihr Standpunkt ist der, dass sie nur ins Grundbuch will und sonst nichts geregelt werden braucht, das könnte man dann im Fall des Falles immer noch. Und überhaupt wäre mein „Entgegenkommen“ eine Selbstverständlichkeit unter Ehepaaren. Wenn ich das Thema anspreche, sagt sie, warum sollen wir zusätzliche Themen besprechen, von denen wir gar nicht wissen ob und wie sie dann kommen. Außerdem hätte ich kein Vertrauen zu ihr, wenn ich das nun regeln möchte…

      Ich sehe das so: Mit der Grundbucheintragung komme ich ihr durch eine ehebedingte Zuwendung und mit der Grundbucheintragung auch das Gestehen eines Hausverfügungsrechtes sehr entgegen. Wenn sie mit ins Grundbuch möchte, MUSS man auch diverse andere Dinge ebenfalls zu regeln, z.B. was u.a. in diversen (heute vorstellbaren) Situationen passieren soll, ich rede hier nicht von irgendwelchen Phantasien. Ich „hänge“ nicht an dem Haus, möchte nur sichergestellt haben, dass wir beide im Fall des Falles heute schon Dinge regeln sollten und nicht erst, wenn wir uns zerstritten haben.

      Wie seht Ihr das (Moralisch/Rechtlich)?

      Wenn sie mit im Grundbuch steht, kann ich das Verfügungsrecht z.B. wenn ich darin wohnen bleiben würde über eine evtl. Vermietung des Hauses nicht mehr ausüben, gleichzeitig habe ICH ja die (alten) Schulden noch?
      Es ist dann auch nicht geklärt, wer dann im Haus wohnen bleiben soll, sie könnte eine Teilungsversteigerung anberaumen etc. pp.

      Spontan fällt mir als Beispiel für eine mögliche Formulierung ein:
      Derjenige der in dem Haus wohnen bleibt, müsste sofort nach Auszug des Ehepartners die Nebenkosten allein tragen, gleichzeitig wird die Schulden- und Zinstilgung geteilt. Trägt der unterhaltszahlende Teil diese Kosten, sind sie vom Unterhalt abziehbar oder so ähnlich
      Wie verhält es sich mit der ehebedingten Zuwendung, fällt das nun in den Zugewinn rein? Wie müsste man das konkret beziffern? Ein Rückforderungsrecht macht in meinen Augen keinen Sinn, dann kann ich es ja gleich lassen oder was spricht dafür?



      Fazit:
      -> Aus dem was ich gelesen habe, würde ich den Schluß ziehen, wenn sie schon ins Grundbuch möchte, den Vertrag von einem Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten zu lassen und darin zumindest den Teil zu regeln, was Vermögen, Haus etc. angeht. Die Kinder würde ich erstmal aussen vor lassen, weil je nachdem wann man sich trennt, die Situation dann wieder ganz anders aussehen könnte.

      Oder sehe ich „zu schwarz“ und sollte ich eher der Argumentation meiner Frau folgen und sagen: Ok, das Geld können wir uns sparen und wir sehen dann im Fall des Falles, was dann zu regeln ist?

      Vielen Dank für Euer geschätztes Feedback
    • 2. Grundstück

      Hallo edv,
      In diesem zweiten Projekt können dann beide ins Grundbuch eingetragen werden.
      das ist ja "sowieso" geplant, aber das ist ihr zu wenig, weil (Ihrer Meinung nach)

      a) das Haus und das Grundstück quasi zusammengehören (nicht grundbuchtechnisch, im Moment haben wir es gepachtet, der Eigentümer möchte es aber verkaufen) -> wir nutzen es als Garten am Haus.
      b) wir zeitnahe einige Umbauten am Haus machen möchten, in die dann unser gemeinsames Geld auch reinfließt

      Das Argument, dass ihr ja sowieso die Hälfte des Zugewinns bei einem evtl. Verkauf zusteht, lässt sie nicht gelten, weil ihr ja das Haus wichtig ist (bzw. das Gefühl, was gemeinsam zu haben, wenn Du mich fragst) und nicht (nur) das Geld....
      Aus meiner Sicht geht es darum, Ihre Gefühle ernst zu nehmen und gleichzeitig meinen (nüchternen) Argumente und Betrachtungsweisen Rechnung zu tragen
    • Hallo!

      meine Empfehlung: erstens das Vermischen von emotionalen und rechtlichen Gesichtspunkten weglassen. Wenn sie sich durch Eintrag ins Grundbuch absichern will, ist das eine Selbstverständlichkeit unter Ehepaaren, wenn du dich absichern willst ist das mangelndes Vertrauen - nicht besonders konsequent.

      Ich würde zu einem Fachanwalt für Erb- und Familienrecht gehen (oder eine Kanzlei, in der beides vertreten ist) und für den Fall der Scheidung und den Todesfall entsprechende Regelungen treffen. Erst überlegen, was in dem Fall passieren soll und dann, wie man es in Vertrags-/Testamentform gießt. Liebe und Vertrauen kannst du durch Bereitschaft zu fairen Regelungen beweisen, besser als durch Ignorieren von Fragen. Das Geld ist gewiss gut angelegt.

      Wenn deine Frau vier Kinder betreut hat und daneben noch Teilzeit gearbeitet hat, dann hat sie Ihren Teil der Familienarbeit geleistet und ist am Zugewinn zu beteiligen - insofern habt ihr natürlich schon das Haus gemeinsam bewirtschaftet und auch den Schuldenstand gemeinsam reduziert.

      Gruß Adler

      P.S.: Deinen Beitrag von 14:05 habe ich erst nach dem Absenden gelesen...
    • Hallo Adler72
      meine Empfehlung: erstens das Vermischen von emotionalen und rechtlichen Gesichtspunkten weglassen. Wenn sie sich durch Eintrag ins Grundbuch absichern will, ist das eine Selbstverständlichkeit unter Ehepaaren, wenn du dich absichern willst ist das mangelndes Vertrauen - nicht besonders konsequent
      -> Schön geschrieben, nur wie sage ich es meiner Frau so, dass sie es auch in diesem Sinne versteht ?
      Wenn deine Frau vier Kinder betreut hat und daneben noch Teilzeit gearbeitet hat, dann hat sie Ihren Teil der Familienarbeit geleistet und ist am Zugewinn zu beteiligen - insofern habt ihr natürlich schon das Haus gemeinsam bewirtschaftet und auch den Schuldenstand gemeinsam reduziert


      -> kann ich alles unterschreiben, sorry, wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass ich den oben geschilderten Umstand ignorieren würde, das mit dem Zugewinn ist ja auch kein Thema für mich, aber die Grundbucheintragung bringt meines Erachtens schon noch mehr Klärungsbedarf mit sich, deshal b bin ich auch völlig Deiner Meinnung, dass das Geld gut angelegt ist.

      Was würdest Du denn bei unserer Konstellation alles regeln wollen?

      Gruß von

      Igel
    • Hallo Igel,

      Ich bin schon ( auch) der Meinung dass das in die Ehe Mitgebrachte, nicht in gemeinsames Eigentum übergehen sollte.

      Evtl. macht ihr einen vorgezogenen Zugewinnausgleich, um festzustellen was wem zur Zeit am Haus gehört.

      Dann wird eine Prozentuale z.B. 70:30 Eintragung im Grundbuch vorgenommen.

      Die Eintragung im Grundbuch haben ja nichts mit dem Zugewinn zu tun, bringen halt für jeden Vor-/ Nachteile mit sich.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,
      a) Ich bin schon ( auch) der Meinung dass das in die Ehe Mitgebrachte, nicht in gemeinsames Eigentum übergehen sollte
      b) Evtl. macht ihr einen vorgezogenen Zugewinnausgleich, um festzustellen was wem zur Zeit am Haus gehört.

      a) Ich auch, mach das mal meiner Frau klar...

      b) Sie will auf jeden Fall 50:50. Bei Deinem Vorschlag wären m.E. die gleichen Dinge zu regeln, auch mit 30% könnte sie meines Wissens, Vermietung etc. verhindern, Teilungsversteigerung anleiern.....

      -> Ihr geht es vor allem um das BEDÜRFNIS EINES GEMEINSAMEN HEIMES (was sie mit 50% Anteil im Grundbuch als erfüllt ansieht)

      Die Eintragung im Grundbuch haben ja nichts mit dem Zugewinn zu tun, bringen halt für jeden Vor-/ Nachteile mit sich.

      -> GENAU, und dies Vor- und Nachteile möchte ich gern transparent machen, uns in diesen Punkten einigen und dann in Vertragsform festhalten
      -> Bisher entnehme ich Euren Antworten jedenfalls, dass mein Ansinnen nicht fern von der REalität sondern im Prinzip angemessen ist...

      lG Igel
    • Hallo Zugewinn_2/Igel,
      Adler hat bereits geschrieben, dass Emotionen hier wohl nicht der vernünftige Ratgeber ist.
      Edy hat eine 70/30 Regelung ins Gespräch gebracht. An Ähnliches hatte ich zunächst auch gedacht, bin dann gedanklich aber aus den von dir genannten Gründen ebenfalls abgerückt.
      Wenn ich dich richtig verstehe bist du bereit, deiner Frau bei deinem Haus hinsichtlich einer Art Entschädigung entgegenzukommen. Allein die Regelung über den Zugewinnausgleich reicht ihr nicht. Das verstehtst du wohl , aber deine Frau verlangt 50%-ige Beteiligung.
      Rechtlich betrachtet bist du in der besseren Position, und wenn sie sich nicht mit deinem Vorschlag einverstanden erklärt werdet ihr wohl kaum gemeinsam ein neues Haus bauen, denn dann wird die Ehe wahrscheinlich einen "Knacks" bekommen haben.
      Wie wäre es, wenn du dich mit einem geringeren Eigentumsanteil an dem neuen Haus begnügst? Vielleicht könnt ihr auf dieser Basis eine Einigung finden.
      Ich wünsche euch viel Erfolg.

      Gruß
      heute
    • Hallo Zusammen,

      ich habe lange überlegt, ob ich auf diesen Beitrag antworten soll.

      Die rechtliche Seite lasse ich hier mal außen vor, da aus meiner Sicht 50/50 Rechte auch dieselben
      Pflichten nach sich ziehen sollten.

      Moralisch halte ich den Wunsch Deiner Frau für gerechtfertigt und finde Vorschläge wie 70/30 fast
      schon eine Frechtheit.
      Du hast das Haus 1,5 Jahre allein abgezahlt... dann habt ihr das Haus 15 Jahre (die zehnfache Zeit)
      gemeinsam abgezahlt... was rechtfertigt hier 70/30?

      Deine Frau hat die Kids betreut, Du bist arbeiten gegangen! Klassische Rollenverteilung! Damit hat sie
      rein rechtlich dieselbe Arbeitsleistung für eure Familie erbracht wie Du!

      Das ist mal meine persönliche Meinung! Wäre ich Deine Frau... ich wär echt vergrätzt!
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo,

      DieTriene schrieb:

      Moralisch halte ich den Wunsch Deiner Frau für gerechtfertigt und finde Vorschläge wie 70/30 fast
      schon eine Frechtheit.
      Du hast das Haus 1,5 Jahre allein abgezahlt... dann habt ihr das Haus 15 Jahre (die zehnfache Zeit)
      gemeinsam abgezahlt... was rechtfertigt hier 70/30?
      Ich schrieb :" z.B." 70:30 ( hätte auch jedes andere Verhätlnis sein können.).

      Igel kaufte das Haus 1,5 Jahre vor der Ehe.( und bevor er seine Frau kennen lernte).

      Die Frage ist wieviel er in die Ehe mit eingebracht hat. ( er hat evtl. seine ganzen Ersparnisse ( wie viel? ) in das Haus vor der Ehe gesteckt.)

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo liebe PostantworterInnen,

      -> Triene, ich kann bis auf Deinen letzten Satz alles unterschreiben. Ich anstelle meiner Frau wäre aber nicht vergrätzt sondern würde sagen: Ok, und wie können wir das gerecht regeln? Das ganze Konstrukt wird ja nur im Trennungsfall benötigt, von daher muß ich doch genau für diesen Fall entsprechende Regelungen treffen oder ich sage "Egal, das regeln wir halt dann, wenn es soweit ist...."? Meinst Du das mit "Die rechtliche Seite lasse ich hier mal außen vor, da aus meiner Sicht 50/50 Rechte auch dieselben Pflichten nach sich ziehen sollten...."
      -> Rechtlich sind ja mit dem Grundbucheintrag gesetzliche Rechte verbunden, die Pflichten hingegen.......
      Hier kommen sich vermutlich unsere Naturen in die Quere, die eine eher nüchtern/sachlich die andere emotional -> Von daher bringt es vermutlich wenig zu versuchen, die jeweilig andere Seite überzeugen zu wollen, dass seine Sicht richtig ist...

      -> "heute" hat das Ganze aus meiner Sicht sehr gut überrissen und beschrieben. Ein Detail noch: Wir kaufen das Grundstück erstmal ohne Bauabsicht, es bietet sich halt nur gerade an....
      Ich denke, meine Frau möchte "einfach", das uns alles gemeinsam gehört....

      -> Edy, es waren nicht alle Ersparnisse, aber 50.000 Euro schon, der Rest wurde finanziert, außerdem haben mir meine Eltern auch noch ein Darlehen gegeben (Wie wirkt sich DAS eigentlich aus, weil es ja Anfangsvermögen ist, aber im Prinzip ja im Haus steckt (eine Grundschuld auf meine Eltern habe ich seinerzeit eintragen lassen)).

      -> Nochmal, dass wir zusammen einen Großteil der Tilgung bestritten haben ist unstrittig, ich habe auch den Kapitalstand zu Beginn des Hauses und zu Ehebeginn verfügbar

      Im Prinzip ist meine Frage -> Würde es aus Eurer Sicht ausreichen, diese Konstellation über das jeweilige Anfangsvermögen zu gestalten oder seht ihr wie Adler die Notwendigkeit zu einem Fachanwalt für Erb- und Familienrecht zu gehen (was auch mein bevorzugter Weg wäre, ich sehe das Geld auch gut angelegt).

      lG Igel
    • Hallo zusammen,

      ich denke, dass im Falle einer Scheidung, der Frau der Zugewinnausgleich zusteht ist unstreitig. So werhält sie ja ihren Anteil am gemeinsam Abbezahlten.

      Dass der TS sein Anfangsvermögen nicht teilen will ist verständlich. Würde ich auch nicht machen.

      Die Frau möchte ein gemeinsames Häuschern! OK, sollte bis zum Zeitpunkt einer Scheidung möglich sein. Auch wenn es bei uns andersherum ist, sollte es auch in die andere Richtung funktionieren.

      Meine Frau und ich haben vor 8 Jahren gemeinsam ein Haus gekauft. 50/50 im Grundbuch. Einige Zeit später habe ich meiner Frau dann, aus erbrechtlichen Gründen, meine Hälfte überschrieben. Allerdings mit der Einschränkung, dass, im Faller einer Scheidung, die Hälfte wieder an mich übertragen wird. Das wurde von einem Anwalt so ausgearbeitet und notariell beurkundet.

      Und das sollte doch auch in die andere Richtung möglich sein. Der TS überschreibt der Frau die Hälfte, mit der Auflassung, dass, im Falle der Scheidung, die Hälfte wieder an den TS geht.

      LG chico
    • Hallo chico

      chico_LB schrieb:

      Und das sollte doch auch in die andere Richtung möglich sein. Der TS überschreibt der Frau die Hälfte, mit der Auflassung, dass, im Falle der Scheidung, die Hälfte wieder an den TS geht.
      -> Danke für den Hinweis, soweit waren wir auch schon, das geht rechtlich auch, nur will sie das definitiv nicht fixiert haben, weil sie sagt, dann können wir es ja gleich lassen.
      Sie möchte, dass der Zustand so wäre, wie wenn wir von Anfang an das Haus gemeinsam gekauft hätten (so wie bei Euch, auch wenn das de facto nicht so ist). Ich bin ja allen Möglichkeiten gegenüber aufgeschlossen, nur wenn es dadurch komplizierter wird, wäre das aus meiner Sicht kontraproduktiv....

      Ihr könnt mir gern Eure Einschätzung weiter mitteilen: Habe ich zu wenig "Vertrauen oder Fairness" -> Entnehme ich u.a. dem Tenor des Beitrags von Triene oder ist es angebracht, so wie ich es im Moment empfinde, da mehr zu investieren und einen Kompromiß zu suchen oder ist meine Frau auf dem Holzweg, so was fordern zu wollen?

      Viele Grüße
      Igel
    • Hallo,

      Zugewinn_2 schrieb:


      der Rest wurde finanziert, außerdem haben mir meine Eltern auch noch ein Darlehen gegeben (Wie wirkt sich DAS eigentlich aus, weil es ja Anfangsvermögen ist, aber im Prinzip ja im Haus steckt (eine Grundschuld auf meine Eltern habe ich seinerzeit eintragen lassen)).

      Kommt das Darlehen ins Anfangsvermögen, dann ist es negatives Anfangsvermögen, und am Ende ein Zugewinn.

      Ich denke, zum Ehezeitpunkt war der Wert des Hauses um den Darlehensbetrag verringert.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo!

      Um meinen Beitrag von oben etwas zu korrigieren: Zuerst alle Gefühle öffnen, dann versuchen eine Lösung für möglichst alle Probleme zu finden, dann mit einem geeigneten Anwalt in Vertragsform gießen. Ich bin sicher, dies könnt ihr jetzt besser als im Falle einer Trennung, wenn verletzte Gefühle mit im Spiel sind. Ihr habt ein Heim für Euch und für vier Kinder geschaffen, da ist eine große Verantwortung. Es wäre gut eine Lösung zu finden, so dass dieses Heim auch im Falle einer Trennung erhalten bleibt.

      Es ist kein Anzeichen von fehlendem Vertrauen, an die Konsequenzen einer möglichen Trennung zu denken, vielleicht Ängste zu haben und deshalb die schlimmsten Folgen zu verhindern zu wollen. Es wäre ein Anzeichen von fehlendem Vertrauen, solche Ängste zu verschweigen. Es erfordert eine gewisse Stärke von deiner Frau, dies auszuhalten, dies kannst du ihr zutrauen und ihr das auch sagen.

      Ich wage jetzt mal eine Interpretation mit dem Risiko, falsch zu liegen: was deine Frau von dir will, ist so etwas wie ein neues Eheversprechen: ich lasse mich mit allem was ich habe, auf dich ein, ohne Netz und doppelten Boden. Dieser Wunsch ist genauso real wie deine Befürchtungen, schwierig übereinander zu bringen, ich wünsche dir ein gutes Händchen!

      Gruß Adler
    • Lieber Zugewinn,

      ich rate Dir ab, deine Frau zu 50 % ins Grundbuch einzutragen! Sie erhält bei einer Scheidung den Zugewinn - fertig, das muss ihr genug sein. Zudem seid ihr verheiratet, würdest du sterben, erbt sie als Ehefrau. Und wenn sie auf den Fortbestand der Ehe setzt und dich noch liebt, ist es sowieso unerheblich.

      Alles andere sieht für mich so aus, dass sie jetzt ihre Pfründe sichern will, um dich dann, bei einer Trennung, vor vollendete Tatsachen zu stellen, das sie das Haus behält. Mit dem Grundbucheintrag hat sie natürlich verbesserte Chancen.

      Genau dass sie jetzt so sensibel reagiert, weil du nicht gleich eingewilligt hast zeigt mir, dass sie möglicherweise ganz andere Gedanken im Kopf hat. Denn die ganzen Jahre vorher hat es sie auch nicht interessiert und es war für sie nicht notwendig. Zudem hast du mehr in das Haus investiert als sie - sie jetzt zu 100 % gleich zu stellen ist doch völliger Unsinn und nur zu deinem Nachteil!

      Kauft das andere Grundstück gemeinsam, dann steht sie mit drin - und sie soll dann bitte auch hälftig die Kosten tragen.

      Gruß von Frau Glück
    • Hallo liebe Mitbeteiligte,

      offenbar scheine ich meine Antwort von gestern nicht abgesendet zu haben oder sie ist untergegangen, also nochmal:

      EDY:

      Kommt das Darlehen ins Anfangsvermögen, dann ist es negatives Anfangsvermögen, und am Ende ein Zugewinn.
      Ich denke, zum Ehezeitpunkt war der Wert des Hauses um den Darlehensbetrag verringert.





      Wie wäre die Rechnung dann im Detail. Beispiel Haus ist zu Ehebeginn 240.000 Euro wert. 40.000 an Darlehen von meinen Eltern stecken mit Grundschuld drin.
      Gemäß Deinem Vorschlag würde dann das Haus mit 200.000 Euro angesetzt (jeder 100.000) und ich hätte diese 40.000 von meinem restlichen Anfangsvermögen abzuziehen, also z.B. 20.000 - 40.000 = - 20.000

      Wenn wir dann weitermachen mit dem Beispiel: Trennung/Scheidung in 2018: Haus wäre 280.000 Euro wert
      -> Meine Eltern würden dann in dem Fall das Darlehen wieder zurückfordern, d.h. bei einem Verkauf müsste diese Darlehenssumme abgezogen werden? Was passiert, wenn sie oder ich das Haus "übernehme", d.h. den anderen auszahlt?
      -> Jeder würde dann xxxxx an Zugewinn aus dem Haus erhalten, aber mein Zugewinn wäre höher, weil ich von einem Negativ Anfangsbetrag ausgehe -> D.h ich müsste meiner Frau mehr an Ausgleich zahlen????

      -> Könntest Du das ein bißchen detaillieren?

      Adler -> Ich denke, Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen...., die Frage ist, ob sich die Vorstellungen übereinander bringen lassen.

      Ich überlege mir auch die ganze Zeit, wenn es andersrum wäre, ich denke, ich würde auch nicht unbedingt auf eine Grundbucheintragung pochen,
      ABER
      wenn ich meine Arbeitsleistung und Engagement in das gemeinsame Heim investiere, möchte ich auch eine gewisse Sicherheit, dass sich das irgendwo niederschlägt und da ist die Frage, ob der reine "Zugewinn" mir da ausreicht...

      Na ja, nächste Woche haben wir einen Beratungstermin beim Anwalt....

      Bis dann
      Igel
    • Hallo Zugewinn,

      Zugewinn ist ein schwieriges Thema - dabei doch so einfach. Wenn ich all die Beiträge hier lese, werde ich ganz kirre im Kopf.

      So wird gerechnet:
      Endvermögen Mann minus Anfangsvermögen Mann = Zugewinn Mann
      Endvermögen Frau minus Anfangsvermögen Frau = Zugewinn Frau
      Die Differenz zwischen den Zugewinnen muss zur Hälfte dem anderen Partner ausgeglichen werden.

      Wichtig ist, nicht eine Sache isoliert zu sehen (hier die Immo), sondern alle Vermögens- und Schuldenwerte.

      Die spannende Frage ist hier, was in dein Anfangsvermögen gehört (zum Anfangsvermögen deiner Frau schreibst du nix - also Null?)
      Du hast privilegiertes Anfangsvermögen (Haus), du hast aber auch Anfangsschulden.
      Kommt das Darlehen ins Anfangsvermögen, dann ist es negatives Anfangsvermögen,


      Seit 2009 kennt man auch das negative Anfangsvermögen (vorher nicht, da war es einfach Null). Durch diese Neuregelung wurde erreicht, dass auch der Abbau von Schulden praktisch einen Zugewinn darstellt.

      Rechne das doch einfach mal mit konkreten Zahlen durch (nichts vorher abziehen und wieder teilen und vor den Spiegel halten :) )

      Dann mach nochmal die gleiche Rechnung mit 'gemeinsamer' Immobilie. Ich würde mich nicht wundern, wenn kein Unterschied herauskommt.

      Dein eigentliches Anliegen war aber ursprünglich weniger die finanzielle Seite (oder doch?), sondern die Verfügungsmöglichkeiten über das Haus. Die sind natürlich etwas besser, wenn du alleiniger Eigentümer im Grundbuch bist. Aber du müsstest auch die 'Auszahlung' an deine Frau stemmen können. Da ist die Verfügungsmöglichkeit schon sehr eingeschränkt. Trotzdem ist das natürlich eine Chance 'Herr des Verfahrens' zu bleiben.

      Im übrigen kann ich mich nur Triene anschließen. Nach mehr als 15 Jahren gemeinsamer Arbeit und Schuldentilgung sollte auch gemeinsames Vermögen möglich sein.

      Gruß
      Susanne
    • Frage zu Anfangsvermögen

      Hallo Gemeinde,

      melde mich nach längerer Zeit mal wieder zu dem Thema. Ich denke, meine Frau und ich sind uns nähergekommen, was einen Eintrag ins Grundbuch angeht, aber wie immer steckt die Problematik für mich im Detail....

      Dazu 2 Fragen:

      Wir haben von Ihren Eltern 20.0000 Euro erhalten, um eine neue Küche einbauen zu können.
      Meine Frage dazu: Da sie das als Schenkung erhalten hat, wäre das ihrem "Anfangsvermögen" hinzuzurechnen. Da sie die Summe jedoch ins Haus steckt, wird dadurch der Wert des Hauses höher. Ist dann folgende Rechnung korrekt (vereinfacht):

      Vorher
      AV Beide 0, Haus 0 (Schulden = Immowert)
      Wert Haus 200.000 (heute -> Schulden getilgt)
      Berechnung Zugewinn: Beide 100.000

      Nachher
      AV Sie 20.000 Er 0, Haus 0
      Wert Haus 220.000
      Berechnung Zugewinn: Hälfte Haus 110.000 - AV Frau 20.000 -> 90.000 Frau
      Hälfte Haus 110.000 - AV Mann 0 -> 110.000 Mann

      D.h. Mann müsste Frau die Hälfte (10.000) ausgleichen Ist das richtig so?

      Oben in der FAQ habe ich gelesen:

      Zuwendungen in Form einzelner groesserer Zahlbetraege seitens der
      (Schwieger-)Eltern, die vornehmlich im Hinblick auf das gemeinsame
      Ehe-/Familienleben erfolgen (zB im Rahmen einer Baufinanzierung), werden
      idR zur Haelfte dem eigenen Kind ins Anfangsvermoegen,



      Da wir das notariell regeln, ist die Frage: Sollen wir dann 10.000 eintragen lassen oder....



      2. Frage: Bringt die Aufstellung eines "Vermögenverzeichnisses" was (steht im Notarvertrag, dass wir das ggf. später selbst machen sollen..)
      Hintergrund wieder ähnlich wie oben: Meine Frau hat vor einigen Jahren Geld von Ihren Eltern bekommen und es in die Wohnungseinrichtung (Sofa, Gardinen, Tisch...) gesteckt.
      Könnte/Sollte man das so regeln, dass sie die Gegenstände ihr gehören/Sie diese bei einer Scheidung mitnehmen kann, das Geld aber dafür nicht ins AV kommt?

      Danke für Eure Hilfe.

      Viele Grüße
      Zugewinn 2
    • Hallo Zugewinn,

      Zu 1) die Berechnung stimmt, aber ob der Wert des Hauses durch den Einbau der Küche um 20000€ steigt?

      Was ist eine Küche nach z.B. 10-15 Jahren noch Wert?

      Würde jemand für das Haus mehr bezahlen mit eingebauter Küche? ( kommt auch auf den Geschmack an).

      Zu 2)

      Wenn sie die Möbel mitnehmen darf, hat sie nach ca. 10-15 Jahre nur noch Schrott ?

      Kommt die Summe nicht ins AV hast du evtl. 10-15 Jahre die Möbel mit abgewohnt (Nutzen gehabt),

      und sie ist das Geld für die Anschaffung der Möbel los.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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