Hallo zusammen,
ich (Vollzeit-Angestellter, jedoch mit geringem zusätzlichem Einkommen durch Selbständigkeit) bin gerade dabei, auf den Wunsch meiner Noch-Frau die Zusammensetzung des Kinderunterhalts zusammenzustellen und bin dabei auf ein paar Dinge gestoßen, zu denen ich keine rechte Antwort habe. Evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen:
- wir haben uns bisher zwar (mehr oder weniger) friedlich geeinigt, aber muss ich ihr dann trotzdem einfach so mein monatliches Einkommen seit der Trennung so detailliert offen legen, damit sie alles nachvollziehen kann, ob ich auch ja keinen Fehler gemacht habe bei meiner Berechnung?
- wie genau berechnet sich das Nettoeinkommen (Nichtselbständig) bei einer Einkommenserhöhung (auch wenn diese nur minimal ist): das Einkommen der letzten 12 Monate durch 12 teilen. Ok, verstanden soweit. Nur wenn der Betrag einmal errechnet wurde, wann wird dieser denn neu berechnet? Ihre Anwältin meinte, sobald sich am Gehalt etwas ändert, müsste das erneut ausgerechnet werden. Sprich ab dem Monat mit dem neuen Gehalt die letzten 11 Monate dazu nehmen und das durch 12 = neue Basis für Berechnung KU (so hab ich sie zumindest verstanden). Seit meiner ersten Zahlung Februar 2012 hab ich daher bereits 5 mal neu berechnet und immer das erhöhte Einkommen als Grundlage genommen. Stimmt das so oder ist das Humbug?
- Wie sieht das mit Steuerrückzahlungen aus. 2012 hab ich bis jetzt noch nicht gemacht. Wie verrechne ich das, wenn das Geld schließlich auf dem Konto ist? Das erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz. Angenommen das Geld für 2012 kommt, sagen wir, im Mai 2014. Wie genau schlage ich das auf mein Gehalt drauf? Gibt es da Sachen, die man vielleicht beachten sollte?
- Und die Steuerrückerstattung von 2011 (als wir noch zusammen waren) zählt denke ich mal nicht mit hier rein, auch wenn das Geld erst dieses Jahr reinkam, oder?
- meine Frau besteht darauf, dass ich auch die Nebentätigkeit mit anrechne. Laut der Einnahmen-Überschuss-Rechnung meines Steuerberaters habe ich jährlich ca. 2.000-3.000 Euro betriebliche Verluste. Hat sich meine Frau dadurch selbst ins Aus geschossen oder übersehe ich da jetzt ein Detail? Weil im Grunde genommen muss ich den Durchschnitt der letzten drei Jahre auf den Monat umgelegt ja vom Einkommen der nichtselbständigen Tätigkeit abziehen, oder?
Danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe
Pagare
ich (Vollzeit-Angestellter, jedoch mit geringem zusätzlichem Einkommen durch Selbständigkeit) bin gerade dabei, auf den Wunsch meiner Noch-Frau die Zusammensetzung des Kinderunterhalts zusammenzustellen und bin dabei auf ein paar Dinge gestoßen, zu denen ich keine rechte Antwort habe. Evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen:
- wir haben uns bisher zwar (mehr oder weniger) friedlich geeinigt, aber muss ich ihr dann trotzdem einfach so mein monatliches Einkommen seit der Trennung so detailliert offen legen, damit sie alles nachvollziehen kann, ob ich auch ja keinen Fehler gemacht habe bei meiner Berechnung?
- wie genau berechnet sich das Nettoeinkommen (Nichtselbständig) bei einer Einkommenserhöhung (auch wenn diese nur minimal ist): das Einkommen der letzten 12 Monate durch 12 teilen. Ok, verstanden soweit. Nur wenn der Betrag einmal errechnet wurde, wann wird dieser denn neu berechnet? Ihre Anwältin meinte, sobald sich am Gehalt etwas ändert, müsste das erneut ausgerechnet werden. Sprich ab dem Monat mit dem neuen Gehalt die letzten 11 Monate dazu nehmen und das durch 12 = neue Basis für Berechnung KU (so hab ich sie zumindest verstanden). Seit meiner ersten Zahlung Februar 2012 hab ich daher bereits 5 mal neu berechnet und immer das erhöhte Einkommen als Grundlage genommen. Stimmt das so oder ist das Humbug?
- Wie sieht das mit Steuerrückzahlungen aus. 2012 hab ich bis jetzt noch nicht gemacht. Wie verrechne ich das, wenn das Geld schließlich auf dem Konto ist? Das erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz. Angenommen das Geld für 2012 kommt, sagen wir, im Mai 2014. Wie genau schlage ich das auf mein Gehalt drauf? Gibt es da Sachen, die man vielleicht beachten sollte?
- Und die Steuerrückerstattung von 2011 (als wir noch zusammen waren) zählt denke ich mal nicht mit hier rein, auch wenn das Geld erst dieses Jahr reinkam, oder?
- meine Frau besteht darauf, dass ich auch die Nebentätigkeit mit anrechne. Laut der Einnahmen-Überschuss-Rechnung meines Steuerberaters habe ich jährlich ca. 2.000-3.000 Euro betriebliche Verluste. Hat sich meine Frau dadurch selbst ins Aus geschossen oder übersehe ich da jetzt ein Detail? Weil im Grunde genommen muss ich den Durchschnitt der letzten drei Jahre auf den Monat umgelegt ja vom Einkommen der nichtselbständigen Tätigkeit abziehen, oder?
Danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe
Pagare