Gemeinsames Sorgerecht - (Telefon)kontakt wird unterbunden

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    • Gemeinsames Sorgerecht - (Telefon)kontakt wird unterbunden

      Guten Abend.

      Meine Frage: Darf die Mutter bzw. ihr neuer Partner unserem Sohn verbieten, mich auf seinem Handy anzurufen?

      Hintergrund:

      Meine Frau und ich leben seit Februar getrennt, haben das gemeinsame Sorgerecht und praktizieren (mehr schlecht als recht) das Wechselmodell. Meine Frau leidet an einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung, was sowohl innerhalb der Ehe, wie auch jetzt, vor allem auf die Kinder einen sehr problematischen druck ausübt. Seit wir nicht mehr zusammenleben, hat sich das Verhältnis zwischen unseren Kindern (3 und 7 Jahre) erheblich verschlechtert. Die Kinder werden permanent angeschrien, oft beleidigt und Ohrfeigen bzw. auch mal der Faust bedroht (zu Schlägen kam es bislang nicht. Allerdings zog sie unserem achtjährigen Sohn vor einiger Zeit heftig an den Haaren, was letztlich bagatellisiert wird). Seit Februar hat sie einen neuen Partner, der sehr aggressiv und ohne jede Umsicht auch an die Kinder herangeführt wird und sich extrem weit in die "Pädagogik" reingrätscht. Nun ist es so, dass die Kinder, allen voran der Sohn (8) immer häufiger und vehementer ablehnt, zur Mutter zu gehen. Bislang habe ich, sofern nichts gravierenderes vorgefallen war, immer gut zugeredet und ihn ermuntert, auch zur Mutter zu gehen. An der Entfremdung auf Grund des Verhaltens der Mutter, hat das nichts ändern können und der Druck stieg immer mehr. Meine Frau ist überzeugt, diese Entfremdung würde nicht durch ihr Verhalten, sondern durch Manipulation meinerseits hervorgerufen. In der Folge kam es dazu, dass sie unserem Sohn in den Zeiten bei ihr, immer häufiger verwehrt hat, sich telefonisch bei mir zu melden, weil sie verhindern will/wollte, dass er mich bittet, ihn vorzeitig abzuholen. Ich habe ihm dann ein Handy geschenkt, damit er autonomer ist. Nun "verschwindet" das Telefon gern mal und ist bis zur erneuten Übergabe der Kinder "unauffindbar". Vor zwei Tagen maßte der neue Partner sich an, meinem Sohn, als es ihm dort nicht gut ging und er mich anrufen wollte, das Telefon zu entreissen und einzuziehen. - Jegliche Interventionen bei der Mutter wie ihrem Partner (den ich erst heute zum ersten Mal sprach), werden voll ignoriert.

      Da die allgemeine Situation der Kinder dort alles andere als unproblematisch ist, kann und möchte ich diesen Telefonboykott nicht akzeptieren, zumal meine Frau ihrem neuen Partner zugleich ein Exklusivrecht einräumt, sich auch dann jederzeit bei unserem Sohn zu melden, wenn er bei mir ist...

      Wie sieht das konkret rechtlich aus? Mir ist klar, dass es zum Sorgerecht nicht nur gehört, auch telefonischen Kontakt mit dem anderen Elternteil zu tolerieren, sondern letztlich sogar zu unterstützen. Aber wie lässt sich das im Zweifelsfall wirksam durchsetzen und wie ist die geschilderte Situation rechtlich zu bewerten?

      Danke im voraus.

      PS: Ich möchte noch anfügen, dass meine Frau sich in den letzten Wochen gern mal bis zu einer Woche in anderen Städten aufgehalten hat (der neue Partner war dort jeweils auf Montage) und in dieser Zeit weder telefonisch erreichbar war, noch sich bei den Kindern, die ich betreute, gemeldet hat.
    • Hallo Zugvogel,

      ich denke, dass sich dein Problem rechtlich nicht durchsetzen lässt, es sei denn es eskaliert und die Kinder wechseln ganz zu dir (Könntest du das leisten, neben deiner beruflichen Tätigkeit?).

      Vorher würde ich dir empfehlen, dich und danach wenn irgend möglich euch beide beraten zu lassen, beim Jugendamt oder kirchlichen Beratungsstellen. Wenn ihr alle mit der Situation besser klar kommt, dann lässt sich die Frage mit dem Telefonieren sicher auch lösen.

      Gruß Adler
    • Ich habe heute jedenfalls einen Antrag auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren gestellt und die richterliche Untersagung der Wegnahme von Telefonen, sowie auch die Untersagung des Verbotes von Kontaktaufnahmen beantragt. Da nicht nur das Zulassen, sondern explizit das Unterstützen der Kommunikation der Kinder mit dem jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteil integraler Bestandteil des Sorgerechtes ist, kann ich mich schwer vorstellen, mit welcher Begründung dieser Antrag einfach abgelehnt werden sollte. Zumal die Begründung ausführlich und deutlich erfolgt ist.
    • Auch ich würde gerne wissen, was daraus geworden ist - ist bei mir ein ziemlich ähnlicher Fall, bei dem Mami eben möglichst weitgehend versucht, Telefonkontakte zwischen Papa und Kindern zu minimieren und zu unterbinden, obwohl ich aufgrund der Distanz (850km, die sie durch Wegzug geschaffen hat), nicht in der Lage bin, die Kinder wenigstens 14tägig zu besuchen, sondern höchstens 1 mal im Monat ...