Trennungsunterhalt, Umgangsrecht

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    • Trennungsunterhalt, Umgangsrecht

      Guten tag,

      nach gerade mal 2 Jahren Ehe ist meine Frau ab.

      die gründe sind für mich keine gründe. Ihr gehts alleine besser meint sie.

      Alter 23, ich 33

      Nunja, die Vollmacht liegt seit eben beim Anwalt meinerseits.

      Sie wohnt seit 1 Woche bei ihren Eltern und hat sich auch schon umgemeldet.

      Ich sah bis heute noch hoffnung, aber sie hat ALG2 beantragt, nun ist es rum.

      Ich habe mich leider nie durchsetzten können und sie hat die ganzen 2 Jahre EHe nichts gearbeitet.

      Sie sagte immer, sie sei im Mutterschutz und 3 Jahre lang müsse man nichts tun.

      Sie war ist quasi daran gehindet Einkommen zu erzielen, wegen ihrem Kind.

      Er wird im Juni 3 Jahre alt. Es ist mein Stiefkind.

      Wie siehts nun aus? Sie war daran gehindert arbeiten zu gehen und bekommt dennoch Trennungsunterhalt von mir, obwohl das Kind nicht von mir selbst ist?

      Da ich noch eine leibliche Tochter im selben alter habe wird bei der berechnung des Trennungsunterhaltes auch sie berücksichtigt.

      habe ich eine chance auf umgangsrecht für stiefvater? Mein kleiner leidet unter dieser Situation wie sein papa.

      Wenn ich mich jetzt nicht bemühe, wird er mich vergessen ;( ;( ;(

      Kann man ca. sagen laut meinen Angaben was meine Ex erhalten wird:

      Brutto: 1700€
      leibliche Tochter : 225€
      Rückzahlung unterhalt an Tochter:50€
      Miete kalt: 460€
      Miete Warm: 600€
      Strom: 85€
      Darlehn : 110€/Monat von 3000€ , bin alleiniger Darlehnsnehmer. Wurde wärend der ehe abgeschlossen.
      Konto seit trennung im Minus
      Arbeitsweg : 21km einfach

      Kann sie einfach das bett verlangen ? oder muss sie mir zeit geben für die aufteilung des hausrats ?

      Sie meinte noch, wenn ich rumstresse sehe ich den kleinen gar nicht mehr.

      Sie möchte eine einvernehmliche scheidung.

      MfG
    • Hallo bozzhozz,

      herzlich willkommen im Isuv-Forum.


      Sie sagte immer, sie sei im Mutterschutz und 3 Jahre lang müsse man nichts tun.
      Sie bekam aber Kindesunterhalt für ihr Kind ( dein Stiefkind ? ) und Elterngeld?

      Dein Netto dürfte z.Z. bei 1350€ mtl. liegen.Dies wird noch bereinigt, und der Unterhalt für die leibliche Tochter

      wird abgezogen.

      Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1100€.

      Für Trennungsunterhalt dürfte hier nichts mehr zur Verfügung stehen.


      habe ich eine chance auf umgangsrecht für stiefvater? Mein kleiner leidet unter dieser Situation wie sein papa.
      Wenn die Mutter dagegen ist, eher nein.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • sorry hab mich verschrieben , die 1700€ sind netto.

      sie erhaltet seit 3 Monaten unterhalt für mein stiefsohn, ihr leibliches kind.
      Der rückwirkende unterhalt ab geburt wird derzeit berechnet.

      Elterngeld hat sie auch erhalten.

      desweiteren habe ich bis April noch eine Forderung des JA zurück bezahlt.

      600€ von 1000€ an die Unterhaltsvorschusskasse,. Wir hatten versäumt ab eheschliessung dies mitzuteilen.
      DIese zahlung habe ich bereits eingestellt.

      wie schauts bei 1700 netto aus? wird ihre faulheit belohnt oder eher nicht ?
    • Hallo bozzhozz,

      wie schauts bei 1700 netto aus? wird ihre faulheit belohnt oder eher nicht ?
      Kinder benötigen in den ersten drei Jahren schon eine intensive Betreuung. (War den ein KIGA für unter 3 vorhanden)?

      Du solltest die Sache fair beurteilen.

      Der Trennungsunterhalt könnte sich m.E. auf ca. 300€ belaufen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • 9 Monate Kita habe ich bezahlt halbtags. in dieser zeit war sie aber auch nicht arbeiten. seit 3 Monaten übernimmt der leibliche die hälfte von der kita + unterhalt.

      Entspricht es nicht dem Kindeswohl, wenn sich Stiefvater und Stiefsohn weiterhin regelmässig sehen?

      Ich war ab schwangerschaft bis heute für ihn da und auf einmal weg nur weil es die Kindesmutter so möchte?

      Kindesvater ist erst seit dezember 2012 anwesend, dafor hat es ihn nicht interessiert.
    • Hallo bozzhozz,
      rein vorsorglich nur der Hinweis, dass Du durch Deinen Rechtsanwalt etwa einen Monat vor Ablauf des Trennungjahres die Scheidung beantragen solltest, damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite erfolgen kann. Dann hast Du gute Chancen, keinerlei nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen, da es sich dann um eine "Ehe von kurzer Dauer" handelt. Gemeinsame minderjährige Kinder sind ja offensichlich nicht vorhanden.

      Nach der Rechtsprechung des BGH berechnet sich die Ehedauer wie folgt: Beginn der Ehedauer ist der Tag der Eheschließung. Ende der Ehedauer (nur für den Fall der Berechnung ) ist der Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages.

      Viel Erfolg

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • Guten Morgen,

      laut vorab berechnungen der Anwälte , fällt kein Trennungsunterhalt an!

      Jetzt mal schauen wann sich die Agentur für Arbeit meldet und berechnen möchte :thumbdown:

      Gestern meinte Sie, sie werde die scheidung auf keinen fall einreichen, es bleibe mir überlassen! Spielt sie auf Zeit ?

      Wir können gerne verheiratet bleiben , bis das der tot uns scheidet, nur eben getrennt lebend. hörte sich ja nicht schlecht an, so könnte ich ja Steuerklasse 3 bleiben.

      Aber, wenn sie dann mal richtig arbeitet sind wir beide steuerklasse 4, dann bringt mir dieses " ich bleibe verheiratet gar nix mehr " und sie verdient an meiner rente mit, solange sie kein einkommen erzielt !

      SIe will die scheidung, ich bin der idiot der sie nun beantragen muss! tztztztztztz

      mfg
    • Hallo bozzhozz,

      Das mit den Rentenpunkten hast du richtig erkannt. Weiterhin bliebe sie erbberechtigt
      (bei deinem jungen Alter nur informativ).

      Auch nach Trennung muss die Steuerklasse geändert werden ( das FA könnte/wird dahinter kommen).

      Würde sie die Scheidung einreichen, wäre ein VKH-Antrag ( Verfahrenskostenhilfe) etl. vorteilhaft.

      Bei einem ALGII-Antrag würde dein Einkommen immer mitgerechnet ( weil weiterhin verheiratet).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Edy,

      schau mal hier:


      ehescheidung24.de/blog/2009/01…klassen-im-trennungsjahr/

      wärend der Trennung bleiben die Steuerklassen so wie sie sind und meine Frau wird bei den Steuerlichen Vorteilen zu 50% beteiligt, da kein Trennungsunterhalt anfällt.

      Würde Unterhalt anfallen, bekäme sie von den steuerlichen vorteilen nix.

      Seh ich das richtig?

      Auch die gemeinsame veranlagung bleibt 12 monate bestehen.

      Erberechtigt? Dachte nur WitwenRente ?
    • Habe gerade erfahren, das die Steuerklassen bleiben wie sie sind und erst ab jahreswechsel geändert werden.

      Das Finanzamt macht das nicht wie früher, unter dem Jahr zu wechseln bei trennung.

      Die Ex Frau bekommt dann am ende des jahres, spätestens nachdem der Ex Mann die Steuer eingereicht hat Ihren Anteil ausbezahlt.

      Die Info kam gestern vom Steuerbüro wo meine Mum war.
    • Hallo bozzhozz,

      Die Steuerklasse ist am 1.1. des Folgejahres der Trennung zu ändern.

      Die Trennung dauert ja bis zur rechtskräftigen Scheidung an. ( also länger als 1 Jahr).

      Würde Unterhalt anfallen, bekäme sie von den steuerlichen vorteilen nix.
      Beim Unterhalt hätte sie einen gleichbleibenden Betrag.

      Der gezahlte Unterhalt, könnte bei deiner Steuer berücksichtigt werden usw.( evtl. Steuerberater fragen).


      Erberechtigt? Dachte nur WitwenRente ?
      So lange ihr verheiratet seid ?
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Noch was, wie schauts aus mit unserem haushaltskonto?

      Alle Eingänge um Abgänge gingen von diesem Konto ab.

      Ich war/bin EIgentümer des Kontos, sie hatte vollmacht.

      Nun ist sie der meinung, ich hätte die Dispo Schulden alleine zu bezahlen!?

      Die Schuldenspirale nahm zu und am ende bis zu ihrem auszug waren es 6000€ Soll

      Mittlerweile konnte ich Umschulden und zahle nun 4 Jahre lang ab.

      Muss sie die hälfte übernehmen?

      mfg
    • Hallo bozzhozz,

      Du bringst immer neue Fragen bzw. Tatsachen ins Spiel.

      ich kann Dir nur dringend raten, Dich an keinen steuerlichen Mauscheleien zu beteiligen.
      Wenn Ihr dauernd getrennt lebt, muss die Steuerklasse ab 01.01. des nach der Trennung folgenden Jahres geändert werden. Geschieht das nicht, lebst Du immer mit dem Risiko, dass das Finanzamt die hinterzogenen Steuern von Dir nachfordert.

      Dauerndes Getrenntleben hat zwar Vorteile für Deine Frau, keinesfalls jedoch für Dich. Je länger die Ehezeit dauert, desto nachteiliger wirkt sich ein späterer Versorgungsausgleich für Dich aus.

      Um weitere Nachteile für Dich zu vermeiden, solltest Du schnellstens die Deiner Frau erteilte Kontovollmacht gegenüber der Bank widerrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Prinzip
    • Hallo, bozzhozz
      1. die Auskunft, daß nächstes Jahr ein Steuerklassenwechsel notwendig sei, um Steuernachzahlungen zu vermeiden, ist definitiv falsch.
      Das familienrechtliche Trennungsjahr hat 12 Monate, was steuerrechtlich immer zwei (Steuer-)Kalenderjahren entspricht, in Grenzfällen sind es drei Jahre.
      2. Trennungsunterhalt ist keine Pflichtveranstaltung. Soweit ich verstanden habe, hat Deine derzeitige Ehefrau auch noch gar keinen TU verlangt (oder wie hoch wäre ihre Forderung)? Bei ALG zählt Dein derzeitiges Einkommen mit, egal, ob Ihr getrennt lebt oder nicht. Sollte TU gezahlt werden müssen, dann nur bis zur Scheidung, berechnet nach Steuerklasse III. Wenn Du Steuerklasse I(II) wählen solltest, um weniger TU zahlen zu müssen, schadest Du Dir nur selbst, denn Du hast dann ja auch für Dich weniger. Außerdem riskierst Du, daß Dir das, was Du dem Finanzamt unwiederbringlich geschenkt hast, fiktiv angerechnet wird (mutwillige Unterhaltsverkürzung).
      3. es ist eine einfache Rechenaufgabe: wieviel kostet ein Rechtsstreit, der oft länger als ein Jahr dauert gegenüber einem TU von Antragstellung Deiner Ehefrau! bis zur Scheidung, mal ganz abgesehen von immensen, irreversiblen immateriellen Schäden ?
      Einfach für ja nun weniger als 12 Monate TU zahlen, ist da wohl die günstigere Alternative. Auch mußt Du damit rechnen, daß ein Familiengericht nicht unbedingt vom 3. Geburtstag des Kindes an sofort eine Vollzeitstelle verlangen und ihr eine sog. Übergangszeit zubilligen wird.
      4. Geh (am besten mit Deiner Frau) zum für Euch zuständigen Familiengericht und erkundige Dich, wie viel Monate vor Ablauf der 12-Monate-Frist Dein Anwalt einen Scheidungsantrag stellen könnte, dem Deine Frau zustimmt, d.h. keinen eigenen Anwalt beauftragen wird (sog. Zustimmungsscheidung mit einem Anwalt). Du hattest ja ausdrücklich geschrieben, daß sie eine einvernehmliche Scheidung wolle.
      5. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß weitere Anträge (z.B. Hausrat, Umgang mit Kind etc.) entweder abgeschlossen sind oder nicht gestellt werden.
      Erkundigt Euch beide auch, wie es am Gericht mit dem Versorgungsausgleich nach nur zwei Ehejahren gehandhabt wird (könnte evtl. sogar wegfallen). Das Gericht ist für allgemeine Fragen bürgerfreundlich auskunftspflichtig; für fallbezogene Fragen sind Anwälte zuständig.
      6. Die Deinem Anwalt erteilte Universal-Vollmacht solltest Du vielleicht konkretisieren auf nur "Stellung eines Scheidungsantrages", also eben keine weiteren Anträge Deinerseits und Aktivitäten seinerseits; das schafft Klarheit bei der Abrechnung!
      7. Nach der Scheidung kann Deine Ex nachehelichen Unterhalt fordern, aber auch nur dann, wenn sie bedürftig ist und einen Grund hat. Mangelt es daran, wird ihr Antrag kostenpflichtig abgewiesen.
      Bei der Feststellung Deiner Leistungsfähigkeit werden dann Deine sonstigen Verpflichtungen wie Schulden, Tochter-Unterhalt etc. berücksichtigt werden.
      Es ist Unsinn, deswegen beim TU vor der Scheidung zu streiten.

      take care, be cool
      Opa Hans 8)

      P.S.: wegen Deines (Stief-)Vater-Sohn-Verhältnisses werde ich mich dort bald mal melden.

    • opa hans schrieb:

      Hallo, bozzhozz 1. die Auskunft, daß nächstes Jahr ein Steuerklassenwechsel notwendig sei, um Steuernachzahlungen zu vermeiden, ist definitiv falsch.
      Das familienrechtliche Trennungsjahr hat 12 Monate, was steuerrechtlich immer zwei (Steuer-)Kalenderjahren entspricht, in Grenzfällen sind es drei Jahre.

      8| 8| 8| :cursing: :cursing: 8| 8| 8|

      Unglaublich, wenn man keine Ahnung hat sollte man sich raushalten.

      Lieber bozzhozz 1 , bitte nicht beirren lassen, ab 01.01.2014 muss die Steuerklasse geändert werden, dieses Jahr kann diese beibehalten werden :

      Keine Pflicht zum Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr

      Einzige Ausnahme währe ein echter !! Versöhnungsversuch in 2014, alles andere kann auf Steuerhinterziehung hinauslaufen.

      Zu Punkt 2 bis xx von Opa Hans werde ich mich nicht äußern, seine Beiträge sind mir rechtlich zu schwammig und in der realen Scheidungswelt nicht umsetzbar.
    • edy schrieb:

      Hallo bozzhozz,


      Muss sie die hälfte übernehmen?
      Wenn es noch einen Gegenwert gibt ( Möbel,Küche usw.) dann nimmst du dies als Ersatz.

      lg
      edy
      Guten morgen,

      so einfach ist es glaub ich in meinem fall nicht: da alles hochwertige wie einrichtung , elektronik vor der eheschliessung gekauft wurde. meine gelesen zuhaben, somit ist jeder alleinEIgentümer seiner sache. Wenn ich das Schlafzimmer zurück halten würde , das Sie vor der Ehe mitgebracht hat, gibts eins auf den deckel juristisch ?

      Jeder Ehegatte kann grundsätzlich diejenigen Hausratsgegenstände
      mitnehmen bzw. herausverlangen, an denen er Alleineigentum hat, §
      1361 a Abs. 1 BGB.


      bezüglich trennungsunterhalt: wenn sie etwas haben will, muss sie es doch fordern oder? bis jetzt kam nix.
    • Hallo bozzhozz,

      bozzhozz schrieb:

      Jeder Ehegatte kann grundsätzlich diejenigen Hausratsgegenstände
      mitnehmen bzw. herausverlangen, an denen er Alleineigentum hat, §
      1361 a Abs. 1 BGB.


      Du kannst aber auch die Geräte als eine Art Kaution zurückbehalten, und gibst diese,
      wenn Ex ihre Schulden dir gegenüber beglichen hat, an die Ex zurück.


      Ein möglicher Unterhaltsanspruch wird erst ab Forderung gezahlt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Alles klar, werde mal diesen vorstoss in anspruch nehmen.... mal schauen wie die reaktion ausfällt. ( wetten stiefkind kommt als druckmittel ? )

      aber greif mal einer nackten frau in ihre bedürftige tasche ? wo nix ist, gibts auch nix zu holen, heisst letztendlich bleib ich auf den schulden vorerst oder ganz alleine sitzen . 7


      die art von kaution muss ich am besten über meinen anwalt festsetzten lassen. kurzer 3 zeiler an die madame, das die haushaltsgegenstände vorerst bleiben wo sie sind, bis geregelt ist, wer , wieviel schulden übernimmt ?

      Vielleicht wäre es auch besser, wenn mein anwalt ihr die Summe von 1€ als Trennungsunterhalt anbietet, so muss sie reagieren und Fordern . Sonst zieht sich das sicher noch in die Länge bis sie sich mal bewegt in Sachen TU. Nächstes Jahr um diese Zeit sollte das ganze beendet sein, wenn es nach mir geht.

      ich brauch endlich mal was schriftliches von der gegenseite, aber da kommt nix. das einzige was kommen wird, ist die ARGE.