Telefonkontakt zwischen Tochter und Mutter während des Umgangs beim Vater

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    • Telefonkontakt zwischen Tochter und Mutter während des Umgangs beim Vater

      Hallo zusammen, bin neu hier. Folgende Fakten: Ich habe eine 6 jährige Tochter, die bei mir lebt. KV und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Als unsere Tochter 2 Jahre alt war, hat er uns verlassen und wollte keinen regelmäßigen Umgangszeiten mit mir außergerichlich vereinbaren, sondern gab mir immer seine Umgangzeiten je nach Lust und Laune vor. Habe das 1 Jahr so mitgemacht bis ich ihm sagte, dass regelmäßige Besuchszeiten für das Kind besser wären. Er wollte keine vereinbaren, stattdessen stellte er einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, da er inzwischen mir unbekannterweise in die Schweiz verzogen war und er wollte, dass unser Kind bei ihm lebt. Das Gericht sprach mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, was ihn sehr erzörnte. Daraufhin stellte der KV einen Antrag auf Umgangsregelung. Endlich konnten mit Hife des Gerichtes Umgangszeiten festgelegt werden, die dem Kindeswohl entsprechen, aber dem Vater nicht passen. Im Beschluß wurden keine Telefontermine aufgenommen, da das Gericht davon ausgeht, dass die Eltern allein in der Lage dazu sind. Wir sind verpflichtet telefonisch sowie postalisch erreichbar zu sein. Meine Tochter ist jetz für 9 Tage beim KV in der Schweiz. Vorm Umgang habe ich per Email versucht mit dem Vater 2 Telefontermine zu vereinbaren, um kurz mit meiner Tochter sprechen zu können. Er hat sich bis dato nicht dazu geäußert. Sie hat mich gefragt, ob ich sie beim Papa anrufen könnte. Nächste Woche Montag wäre der 1. Telefontermin. Würdet ihr trotzdem beim KV arufen? Nebenbei bemerkt, hat er noch nie bei mir angerufen, um mit seiner Tochter zu sprechen. Auch an ihren leztzen 3 Geburtstagen hat er sich nicht telefonisch gemeldet, keine Karte und kein Geschenk von ihm erhalten. Nun meine Frage: Wie würdet ihr das mit den Telefonterminen handhaben? Würde mich über jeden Tip von euch freuen. Gruß hababe

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    • Hallo, wenn deine Tochter es gerne möchte und dich evtl. in den 9 Tagen auch vermisst oder das Bedürfniss hat mit dir zu sprechen, dann würde ich es wg. der Tochter machen... unabhängig wie der KV das findet oder reagiert... es geht ja auch nicht um Stundenlange Telefonate... ich würde es machen ...
    • Hallo Hababe,

      ich würde nicht anrufen (habe ich auch nie getan)

      Unsere Tochter ist jetzt 12 und wir sind seit 7 Jahren getrennt. Wenn sie in den Ferien 3 Wochen (21 Tage) dort war,
      habe ich 21 Tage nichts von ihr gehört oder gesehen! Sie hat das selbst so entschieden, hat sogar gesagt, dass sie
      nicht so gern anrufen mag, weil sie mich dann so vermisst, wenn sie meine Stimme hört.

      Kinder in dem Alter neigen zu Heimweh und das führt dann am Ende dazu, dass eure Tochter vorzeitig nach Hause
      möchte. Das ist bestimmt für alle Beteiligten die schlechteste Lösung.

      Wenn eure Tochter möchte, kann sie sicher bei Dir anrufen, ansonsten solltest Du Dich meiner Meinung nach zurückhalten.
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo Hababe,

      wir sind hier zunächst davon ausgegangen, dass es sich um zwei Telefontermine pro Tag handelt: Anrufe der KM bei Umgang.

      Aber keine Sorge:

      damafre wrote:

      Natürlich darf meine Tochter mit ihrer Mama telefonieren, wenn sie es möchte.

      Insofern kannst du doch einfach abwarten, bis deine Tochter sich aus der Schweiz bei dir meldet. Sie wird das tun, wenn sie weiß, dass das für Papa und für Mama in Ordnung ist.

      Im übrigen ist es interessant, hier zwei Seiten derselben "Wahrheit" kennenzulernen:

      hababe wrote:

      Nebenbei bemerkt, hat er noch nie bei mir angerufen, um mit seiner Tochter zu sprechen.

      damafre wrote:

      Wenn ich mit der Tochter telefonieren wollte, wurde sie mir nie ans Telefon gegeben. Also ruf ich auch nicht mehr bei der KM an.


      Eurer Tochter ist zu wünschen, dass ihr in Zukunft und möglichst bald einen Weg findet, euch über solche im Grunde einfachen Dinge zu verständigen.

      Gruß
      Kurt
    • Hy Damafre, es ist schon traurig genug, dass Ihr Euch nicht ohne Gericht über den Umgang einigen konntet. Nun mach nicht genauso weiter sondern versuche eine Kommunikation zwischen Euch Eltern aufzubauen.

      Nimm dazu den Wunsch der KM auf. Halte auch Kind an, sofort nach Ankunft bei Dir Mutter bescheid zu geben "bin gut angekommen".

      Nach einigen Telefonaten kannst Du versuchen KM zu Telefonaten zwischen Dir + Kind in der "nicht Umgangszeit" überzeugen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Hallo,

      habe bisher immer nur mitgelesen, aber das Thema interessiert mich dann doch sehr.
      Ich finde auch, dass du in deiner Situation die Tochter vorziehen solltest. Wenn sie das möchte, sollte sie auch die Möglichkeit dazu haben.
      Die Meinung des KV wäre mir da ehrlich gesagt ziemlich egal...

      MfG