Hallo zusammen, bin neu hier. Folgende Fakten: Ich habe eine 6 jährige Tochter, die bei mir lebt. KV und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Als unsere Tochter 2 Jahre alt war, hat er uns verlassen und wollte keinen regelmäßigen Umgangszeiten mit mir außergerichlich vereinbaren, sondern gab mir immer seine Umgangzeiten je nach Lust und Laune vor. Habe das 1 Jahr so mitgemacht bis ich ihm sagte, dass regelmäßige Besuchszeiten für das Kind besser wären. Er wollte keine vereinbaren, stattdessen stellte er einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, da er inzwischen mir unbekannterweise in die Schweiz verzogen war und er wollte, dass unser Kind bei ihm lebt. Das Gericht sprach mir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, was ihn sehr erzörnte. Daraufhin stellte der KV einen Antrag auf Umgangsregelung. Endlich konnten mit Hife des Gerichtes Umgangszeiten festgelegt werden, die dem Kindeswohl entsprechen, aber dem Vater nicht passen. Im Beschluß wurden keine Telefontermine aufgenommen, da das Gericht davon ausgeht, dass die Eltern allein in der Lage dazu sind. Wir sind verpflichtet telefonisch sowie postalisch erreichbar zu sein. Meine Tochter ist jetz für 9 Tage beim KV in der Schweiz. Vorm Umgang habe ich per Email versucht mit dem Vater 2 Telefontermine zu vereinbaren, um kurz mit meiner Tochter sprechen zu können. Er hat sich bis dato nicht dazu geäußert. Sie hat mich gefragt, ob ich sie beim Papa anrufen könnte. Nächste Woche Montag wäre der 1. Telefontermin. Würdet ihr trotzdem beim KV arufen? Nebenbei bemerkt, hat er noch nie bei mir angerufen, um mit seiner Tochter zu sprechen. Auch an ihren leztzen 3 Geburtstagen hat er sich nicht telefonisch gemeldet, keine Karte und kein Geschenk von ihm erhalten. Nun meine Frage: Wie würdet ihr das mit den Telefonterminen handhaben? Würde mich über jeden Tip von euch freuen. Gruß hababe
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