Einverständnis Ummeldung - ggf. Ersetzung der Unterschrift

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    • Einverständnis Ummeldung - ggf. Ersetzung der Unterschrift

      Hallo zusammen,
      dies ist mein erster Beitrag hier :)

      Kurz die Fakten: KV und ich haben gemeinsames SR, waren nicht verheiratet und haben eine Sorgeerklärung.
      Leider kommt es wieder zu Themen und Punkten die wir nicht klären können :( meistens bleiben diese dann offen...
      Nun ziehe ich mit dem gemeinsamen Kind bald um (ca. 500 Meter weiter).
      Der KV möchte nun der Ummeldung nicht zustimmen ... mit der Begründung von meinem Lebenspartner gehe eine Gefahr für das Kind aus (dies wurde bereits vom Jugendamt verneint).
      Er sperrt sich weiterhin gegen die Ummeldung. Bietet Alternativ an, dass Kind bei sich anzumelden.
      Das Kind hat seinen ständigen Aufenthalt bei mir.

      Das Jugendamt riet mir die Unterschrift des KV´s bei Gericht ersetzen zu lassen.
      Ich möchte das eigentlich gerne ohne Gericht klären. Aber was soll ich machen, wenn der KV sich weiter weigert?
      Eine Ummeldung zu ihm macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da das gemeinsame Kind sich dort derzeit nicht/nie aufhält.

      Weiß evtl. jemand was es für Konsequenzen haben könnte, wenn keine Ummeldung erfolgt? Bzw. wo ist das Kind denn dann gemeldet (noch an der alten Adresse)?

      Ich finde es schade, dass man wegen so was lange Streitereien hat. :( Und im Endeffekt zum Gericht gehen muss... dem Umzug hat er im Übrigen zugestimmt...

      Weiß evtl. auch jemand was so eine Ersetzung der Unterschrift kosten würde? (Sollte es dann doch keine andere Lösung geben)

      Liebe Grüße
      Erin
    • Hallo Erin 37,
      wenn eine Ummeldung des Kindes nicht erfolgt, ist dies ein sogenannter ordnungswidriger Zustand, der ggf. mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden kann.

      ich würde Dir - genauso wie das Jugendamt - dringend empfehlen, beim Familiengericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechte bzw. die Ermächtigung zu beantragen, die Ummeldung des Kindes allein vorzunehmen. Den entsprechenden Antrag kannst Du allein bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichts unter Mithilfe des urkundsbeamten stellen. Du kannst aber auch die Hilfe eine Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nachzusuchen und ggf. die beiordnung eines Rechtsanwalts zu beantragen.

      Gruß
      Prinzip
    • Hallo Erin 37 und Prinzip,
      in einem gleichen mir bekannten Fall - Umzug innerhalb derselben Stadt und in die Nähe der Wohnung des Kindesvaters - hat die Kindesmutter das ständig bei ihr wohnende Kind ohne Probleme seitens der Behörde auf die neue gemeinsame Adresse ummelden können.
      Der Kindesvater hatte in diesem Fall bereits vor der Ummeldung die Behörde informiert, dass er der Ummeldung nicht zustimmt.
      Darüber hat sich die Meldebehörde hinweggesetzt und auf das Meldegesetz hingewiesen (Ummeldung innerhalb von einer Woche ab Umzug für alle Personen, die sich unter der neuen Anschrift ständig oder überwiegend aufhalten).
      Eine gerichtliche Ermächtigung für das Handeln der Mutter wurde nicht eingeholt und lag daher nicht vor.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo Prinzip,

      Prinzip schrieb:

      ich würde Dir - genauso wie das Jugendamt - dringend empfehlen, beim Familiengericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechte bzw. die Ermächtigung zu beantragen, die Ummeldung des Kindes allein vorzunehmen. Den entsprechenden Antrag kannst Du allein bei der Rechtsantragsstelle des Familiengerichts unter Mithilfe des urkundsbeamten stellen. Du kannst aber auch die Hilfe eine Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nachzusuchen und ggf. die beiordnung eines Rechtsanwalts zu beantragen.
      kurze Verständnis-Nachfrage :)
      Wieso sollte ich das alleinige ABR beantragen an Stelle von der "Ersetzung der Unterschrift"... Hat das eine oder das andere Vor- bzw. Nachteile.
      Den Umzug als solcher verweigert der KV nicht, sondern nur die Ummeldung an unsere neue Adresse. Alternativ bietet er an, dass Kind bei sich anzumelden. Was jedoch aus meiner Sicht unsinnvoll und formal auch nicht richtig ist, denn das Kind lebt ja bei mir.

      Komplizierte Sache, so eine einfache Unterschrift :-/

      Liebe Grüße
      Erin
    • Hallo an alle,

      auch mir ist bekannt, dass verschiedene Sachbearbeiter bei Meldebehörden sich über rechtlichee Erfordernisse hinwegsetzen. Dadurch wird deren handhabung naturgemäß nicht richtiger.

      ich bin immer dafür, den legitimen Weg zu gehen, wenn dies im konkreten Falle möglich ist, um sich zu einem späteren zeitpunkt nicht dem eventuellen Vorwurf asuzusetzen, einen Weg gegangen zu sein, der rechtlich nicht einwandfrei ist. Aber selbstverständlich steht es den Betroffenen frei, sich anders zu entscheiden.
      mit meinem Hinweis auf die beiden rechtlichen Möglichkeiten wollte ich nur zwei verschiedene Alternativen aufzeigen, sich dem vorliegenden Dilemma zu entziehen.

      Wenn man sich dür den Weg der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes entscheidet, betreibt man "vorsorgende Rechtspflege". Durch eine derartige Entscheidung wird ein größeres Spektrum der Entscheidungsbefugnisse abgedeckt als man es mit dem Altzernativvorgehen -Ersetzung der Unterschrift - erreichen könnte. Dies wäre angesichts der problematischen Haltung des Vaters schon ein riesiger Vorteil, weil man damit den unsinnigen Einwendungen des vaters vorbeugt.

      Gruß
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,
      ich habe das erst jetzt genau verstanden. Das du meinst entweder Antrag auf Ersetzung der Unterschrift oder Antrag alleiniges ABR - beides würde das Problem lösen ... beides wäre ein gerichtlicher Weg... Ich bin gespannt wie es weiter geht... Ich werde das mit einem Anwalt in Angriff nehmen.
      Vielen Dank!

      Hallo Spocky,
      ich bin auch dafür den korrekten Weg zu gehen um mir dies später nicht vorwerfen lassen zu müssen.
      Gerade in meinem persönlichen Fall lege ich da Wert drauf, da es hier schon unterschiedlichste Anschuldigungen durch den KV gab die zwar alle ausgeräumt werden konnten, jedoch immer einen Aufwand verursachen.

      Außerdem setzt sich unser Meldeamt darüber nicht hinweg.
      In einem ähnlichen Fall, gleiches Problem, bestand der Sachbearbeiter (und hier gibt es nur 1 für dieses Thema) auf die Unterschrift des KV. Was auch rein rechtlich betrachtet, bei gemeinsamen ABR und gemeinsamen SR korrekt ist, auch wenn es nur 500 Meter sind.



      Liebe Grüße
      Erin
    • Hallo Erin,
      deine Frage verstehe ich nicht so recht.
      Was meinst du mit:

      Erin37 schrieb:

      das alleinige ABR im o.g. Fall beantragen

      Meinst du eine Beantragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nur für diesen konkreten Fall? Wenn ja, dann nein. Das ABR ist ist ein Teilbereich des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort – den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das gilt dann bis auf weiteres und ermöglicht dir diesbezügliche Entscheidungen ohne den Vater nach der Unterschrift fragen zu müssen. Wie Prinzip schreibt, wird so:

      Prinzip schrieb:

      ein größeres Spektrum der Entscheidungsbefugnisse abgedeckt als man es mit dem Altzernativvorgehen -Ersetzung der Unterschrift - erreichen könnte.

      Wenn der Vater sich schon bei dieser aktuellen Sache so anstellt, dann wird er einen Gerichtsstreit um das ABR , was ja wirklich ein sehr entscheidender Aspekt beim Sorgerecht ist, vermutlich sehr hartnäckig ausfechten wollen, nehm ich mal an. Das solltest du bei der Wahl deiner Mittel mit bedenken.
      Damit verglichen ist die Ersetzung der Unterschrift eine vergleichsweise kleine Sache. Aber du löst damit halt nur das aktuelle Problem....
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt,
      ja in diese Richtung ging meine Frage. Ich meinte aber, nehmen wir an ich beantrage alleiniges ABR und der Antrag wird abgelehnt, dann ist ja mein aktuelles Problem bezüglich der Ummeldung nicht gelöst.
      Daher die Frage, ob man (ähnlich wie beim Sorgerecht, da kann man ja Antrag alleinige SR ersatzweise für den Teilbereich xy) alleiniges ABR beantragen kann und ersatzweise die Ersetzung der Unterschrift.

      Und ja, er wird bei beiden Anträgen kämpfen ohne Ende ... das ist ja sein gutes Recht... Ich kenne das inzwischen von ihm nicht mehr anders.

      Liebe Grüße
      Erin
    • Hallo Erin,
      du kannst für einen Einzelfall, hier: Ummeldung eures Kindes gegen den Willen des Vaters, eine etwaige Zustimmungspflicht des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters durch einen auf diesen Fall beschränkten Beschluss des Gerichtes erwirken lassen (sofern das Gericht deinem Antrag folgt).
      Prinzip hatte dies als eine von zwei Alternativen vorgeschlagen.
      Besser wäre es - hier wiederhole ich Prinzips Vorschlag - das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teilbereich des Sorgerechts komplett zu beantragen, um mögliche künftige Auseinandersetzungen um dieses Recht ein für alle Mal zu vermeiden.
      Sollte dein Ex-Mann im vorliegenden Fall kein Recht bekommen, so wird er in Zukunft möglicherweise bei jeder Kleinigkeit Streit suchen. Erhältst du das alleinige ABR, so hast du zumindest in diesem Bereich Sicherheit und hoffentlich Ruhe.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo an alle,

      um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich meine vorstehenden Ausführungen bzw. Vorschläge ausschließlich auf die familienrechtliche Seite des aktuell zur Debatte stehenden Falles beziehen. Hierbei ist es für die Erfolgsaussicht des Begehrens der Mutter vor dem familiengericht sogar hilfreich, im Rahmen der Antragstellung beim Familiengericht auf die Rechtsauffassung der Meldebehörde hinzuweisen, ohne auf die Frage einzugehen, ob die von der Meldebehörde vertretene Auffassung auch unter familienrechtlichen Gesichtspunkten zutreffend ist oder nicht.

      Gruß
      Prinzip
    • Hallo Erin,

      auch bei uns hat die Exfrau meines Mannes das Kind bei einem Umzug allein und ohne Unterschrift meines Mannes umgemeldet. Im Meldeamt wurde sie auch nicht nach der Unterschrift meines Mannes gefragt ( der aber auch nichts dagegen gehabt hätte).
      Hast Du es denn schon versucht die Tochter umzumelden ? Es wird doch sicher oft so sein, dass nur eine Person die Familie ummeldet, evtl. hast Du es über die Bühne und gut is...

      Gru
      stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • Hallo Erin37,

      klar kannst Du viel Zeit und Geld investieren um eine juristische Lösung herbeizuführen. Als meine Exfrau unsere Kinder (ähnlich wie bei Dir nur ca 800m ) umgemeldet hat war ich auch auf dem Meldeamt und habe die zuständige Leiterin gesprochen. Ihre Auskunft war dass in solchen Fällen vom Meldeamt eine Ummeldung erfolgt und es gäbe eine Anweisung dazu. Mir war es eher dass Problem dass ich überhaupt nichts davon wusste dass meine Kinder umziehen. Ich war sehr froh dass die Kinder in meiner Nähe geblieben sind.

      Und mal rein pragmatisch gesehen. Die juristische Lösung wird den Vater ja auch nicht friedlicher machen zumal Du ja wie ich im Forum gelesen habe auch noch Umgangsprobleme mit ihm hast.

      Dort stellt er sich ja auch aus Deiner Sicht genauso kompromisslos an. Die Feiertage halbieren statt diese einfach jährlich aufzuteilen ist ja genauso ein Unfug wie mit dem Umzug (zu deinem "gefährlichen" Freund) erlauben und eine Ummeldung nicht.

      Ich würde trotzdem euer Kind einfach ummelden. Dann ist das erstmal von der Bühne. Ich sehe da keine Gefahr für Dich und für den Vater eigentlich auch nicht.

      Aber ich würde versuchen ihm mit Umgang (allerdings mit vernünftigen Regelungen) sehr entgegenzukommen. Was würde den passieren wenn Du ihm sagst, dass er euer Kind wenn er will (und das Kind auch) von heute abend bis morgen abend bei sich haben darf?

      Viele Grüße

      Spocky
    • Hallo,
      ich habe mich und das Kind schon Mal umgemeldet, damals ging es nicht ohne Unterschrift bzw. Einverständniserklärung des KV. Daher bin ich davon ausgegangen, dass es jetzt nicht anders sein wird.

      Selbst wenn ich das Kind einfach ummelden könnte und die Behörde das nun mitmachen würde, weiß ich ja das er der Ummeldung nicht zustimmt. Ich will da rechtlich einfach nichts falsch machen...

      Und ja, wir haben nicht nur das Problem mit der Ummeldung. :(

      Liebe Grüße
      Erin
    • Ich habe jetzt aus Interesse mal in Nachbargemeinden bzw. Nachbarstädten gefragt. Es ist total unterschiedlich.

      Ich habe einem Herren sogar gesagt, dass (bei gemeinsamen SR und gemeinsamen ABR) der KV der Ummeldung nicht zustimmt. Da sagte er mir das wäre egal, er bräuchte die Unterschrift nur von mir.

      Wieder andere Auskunft: Generell beide Unterschriften, sogar wenn die Eltern verheiratet sind und zusammen leben...

      Na wunderbar ...

      Erin
    • Hallo Erin,

      ich stand als Vater genau auf der anderen Seite: Meine Exfrau hat versucht, ohne mein Wissen mit meinem Sohn, für den wir gemeinsames Sorgerecht haben, umzuziehen. Ich habe es nur durch Zufall (d.h. den neuen Ort) auf einem Elternabend meines Sohnes erfahren. Daraufhin habe ich die entsprechende Meldebehörde angeschrieben und einen Vermerk setzen lassen, dass ich dem Umzug (vorerst) nicht zustimme und ich persönlich auf dem Amt meine Unterschrift abgebe, wenn mir mitgeteilt wird, dass ein Ummeldungsantrag vorliegt. Mir ging es darum, dass ich einfach nur die neue Meldeadresse erfahre. Jugendamt und Mitarbeiter der Familienhilfe haben mir aus Datenschutzgründen - da muss ich immer noch den Kopf schütteln - mir die neue Anschrift meines Kindes nicht genannt.

      Die Meldebehörde hat auf die Regelungen im Meldegesetz verwiesen, wonach diejenige Person, bei der sich das Kind ständig aufhält, ohne Zustimmung des anderen Elternteils das Kind ummelden darf. Schluss, aus, fertig! Ich habe dann mehrfach eine EMA-Auskunft auf eigene Kosten einholen dürfen, nachdem die Kindesmutter das Kind erst 2,5 Monate nach dem eigentlichen Einzug umgemeldet hat.

      Von daher vielleicht versuche erst einmal, die Regelungen in dem Meldegesetz Eures Bundeslandes durchzuschauen.

      Es ist nur für die Zukunft sehr problematisch, wenn Du ständig auf eine Sperre bei ihm stößt, wenn Du Unterschriften von ihm benötigst (Schulanmeldung, etc.). Auch wenn ich meine Exfrau - so hart wie das klingt - gern aus meinem Leben verbannen würde, werde ich als Vater jederzeit alle erforderlichen Unterschriften für meinen Sohn abgeben - selbst wenn die Kindesmutter noch weiter wegziehen würde. Ich denke dabei immer an die Auswirkungen für meinen Sohn.

      Viele Grüße

      Papa2015

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    • Hallo zusammen,

      ich musste in der Vergangenheit auch mal zufällig feststellen, dass die Kinder umgemeldet waren, obwohl ich dem Amt mitgeteilt vorher hatte, dass das ohne mein Einverständnis nicht gemacht werden darf.
      Später, als die Kinder zu mir kamen, konnte ich sie dann ebenfalls alleine (wieder zurück) ummelden.

      Als ich dann nochmal nachdrücklich gebeten hatte, dass Ummeldungen nur mit meinem Einverständnis möglich sein sollen, musste ich einen Nachweis liefern, dass die Kinder bei mir leben. Das entsprechende Urteil war erstmal auf 6 Monate befristet, und mir wurde dann gesagt, dass eine solche Ummeldesperre nur für die Dauer der Gültigkeit des Urteils hinterlegt werden kann. Fand ich schon merkwürdig.

      Gruss
      Jon