Meine Tochter meinte als Schülerin eines Gymnasiums gerne selbstständig sein zu wollen. Ich bin geschieden und meine Tochter lebte bei mir.
Mit erreichen der Volljährigkeit sind nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ich hatte mich vorerst auf die Gewährung von Naturalunterhalt berufen. Meine Tochter hat mich jedoch so verleumdet, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr denkbar ist.
Sie hat ihren Unterhaltsanspruch eingeklagt.
Grundsätzlicher Bedarf ist 670,- Euro, abzüglich Kindergeld in voller Höhe, Ihre Nebeneinkünfte sind billigend mit 200,- Euro angerechnet worden. Im Raum stehen jetzt noch 286,- Euro. Davon soll ich ca. 210,- Euro zahlen, meine geschiedene Frau 76,- Euro.
Sie hat aber nur mich verklagt. Berechnet sich jetzt der Streitwert aus dem Bedarf 670,- Euro, dem tatsächlich noch offenen Bedarf von 286,- Euro oder dem von mir zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 210,- Euro?
Die kostenentscheidung war entsprechend quotiert 73% ich und 27% mein Töchterlein, das ja über PKH abgedeckt ist. Muss ich jetzt von den gegnerischen Anwaltskosten 23% ( also 73% der Gesamtkosten ) oder 73 % tragen?
Ich mag meine Anwältin nicht nach dem Streitwert fragen, da sie mir ja alles erzählenkann und auch wirtschaftliche Interessen hat.
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit erreichen der Volljährigkeit sind nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Ich hatte mich vorerst auf die Gewährung von Naturalunterhalt berufen. Meine Tochter hat mich jedoch so verleumdet, dass ein weiteres Zusammenleben nicht mehr denkbar ist.
Sie hat ihren Unterhaltsanspruch eingeklagt.
Grundsätzlicher Bedarf ist 670,- Euro, abzüglich Kindergeld in voller Höhe, Ihre Nebeneinkünfte sind billigend mit 200,- Euro angerechnet worden. Im Raum stehen jetzt noch 286,- Euro. Davon soll ich ca. 210,- Euro zahlen, meine geschiedene Frau 76,- Euro.
Sie hat aber nur mich verklagt. Berechnet sich jetzt der Streitwert aus dem Bedarf 670,- Euro, dem tatsächlich noch offenen Bedarf von 286,- Euro oder dem von mir zu zahlenden Unterhalt in Höhe von 210,- Euro?
Die kostenentscheidung war entsprechend quotiert 73% ich und 27% mein Töchterlein, das ja über PKH abgedeckt ist. Muss ich jetzt von den gegnerischen Anwaltskosten 23% ( also 73% der Gesamtkosten ) oder 73 % tragen?
Ich mag meine Anwältin nicht nach dem Streitwert fragen, da sie mir ja alles erzählenkann und auch wirtschaftliche Interessen hat.
Über eine Antwort wäre ich dankbar.