Wie muß ich nun weiter vorgehen- bin hilflos.

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    • Wie muß ich nun weiter vorgehen- bin hilflos.

      Zuerst einmal Guten Tag zusammen und schon vorab Vielen Dank für eine eventuelle Hilfestellung und das lesen meines Beitrages.
      Ich hoffe, ich habe mein Anliegen richtig im Forum eingeordnet.

      Ich versuche eine Kurzstellung meiner Problematik.
      Ich bin 36 Jahre alt, wurde im Jahr 2000 in meiner ersten Ehe geschieden aus der 2 Kinder entstanden sind.
      Neu verheiratet seit 2007 und lebe seitdem die "Dauerbaustelle" Patchworkfamilie.
      In der neuen Ehe sind ebenfalls 2 Kinder entstanden und zudem gibt es noch eine weitere Stieftochter.
      Gezahlt wird für meine 4 leiblichen Kinder der Mindestunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle.
      Mir verbleibt zusammen mit meiner Frau da nicht mehr viel, aber das ist hier weniger relevant.
      Mittlerweile kann der Vater meiner Stieftochter seit Anfang dieses Jahres keinen Unterhalt mehr leisten, da er Hartz IV Empfänger ist.
      Wir haben somit gelernt, mit noch weniger im Monat zu leben und meine Frau versucht wirklich alles, mit Nebenjobs die entstandene Lücke zu füllen.
      Es ist finanziell somit sehr eng- sonst hätte ich heute auch die Mitgliedschaft abgeschlossen- naja, ich werde es versuchen später über eine Spende nach zu holen, was hier von vielen ehrenamtlich an Ratschlägen erteilt wird.

      Nun zum Hauptproblem neben den anderen Baustellen.
      Kontakt zu meinen großen (16 Jahre und 15 Jahre) besteht seit ca. 5 Jahren nicht mehr, vorher waren sie regelmäßig da.
      Hintergrund war ein Mißbrauchsvorwurf (Verprügeln), der dann selbst vor dem OLG in Hamm abgewiesen wurde.
      Aber seitdem gab es trotz Vermittlungsversuchen über die zuständige Caritas (vom JA eingeschaltet) und sehr vielen Zugeständnissen meiner Frau und mir keinen Kontakt mehr zu den Kindern und wir haben beschlossen, Ihnen erst einmal Ruhe zu geben.
      Vor 6 Monaten teilte man mir dann plötzlich schriftlich mit, das mein Sohn in Obhut genommen wurde.
      Alle Anrufe und schriftlichen Anfragen bei dem Sozialarbeiter und dem Jugendamt (Beistandschaft), pers. Vorsprechen haben mir nicht viel Auskunft geben können.
      Ich werde immer auf die Mutter verwiesen.
      Daraufhin habe ich diese (per Einschreiben) angeschrieben und um Auskunft ersucht gem. §1686 BGB und AZ 2 UF 84/09 OLG Hamm.
      Fristsetzung ist mittlerweile abgelaufen und es ist nichts gekommen.
      Da ich Mutter und das Jugendamt (Beistandschaft) angeschrieben habe, hatte ich mir wenigstens etwas erhofft, zudem ich gerne wissen möchte, ob meine große Tochter, die dieses Jahr die Realschule beendet hinterher eine Ausbildung machen möchte.
      Vor 3 Wochen teilte mir das Jugendamt bereits schriftlich mit (der Beistand), das die Beistandschaft für beide Kinder wegen der Inobhutnahme ruhe.

      Wie muß ich jetzt nachdem ich den schriftlichen Weg versucht habe, über den Beistand und dem Sozialarbeiter des Kreises angesetzt habe, weiter vorgehen ?
      Welche kosten erwarten mich in etwa ?

      Danke euch
      Denker
    • Hallo Denker,

      Wie alt ist die Stieftochter? ( bis 12 Jahre kann Unterhaltsvorschuss vom JA beantragt werden).

      Was die Kosten betrifft, solltest du einen Antrag auf VKH (Verfahrenskostenhilfe) beim Amtsgericht einreichen und prüfen lassen, ob dir

      diese bewilligt wird.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      ja, das hätte ich erwähnen müssen.
      Meine Stieftochter ist im März 12 geworden.
      Wie schon geschreiben, das finanzielle ist für mich ganz ehrlich im Moment die ganz nachrangige Baustelle.
      Habe das auch in meinem Schreiben etwas unglücklich formuliert.
      Mich frißt es seit Jahren innerlich auf, nichts mehr über meine beiden großen zu erfahren, da alles von der Mutter geblockt wurde. Jede Information über die beiden, die ich über alle erdenklichen anderen Wege wie z.B. Treffen ehemaliger Nachbarn von früher, die heute die Kinder mal sehen oder sprechen, Schulhomepages, Presse, Facebook etc, bekommen habe war mir wichtig.
      Wir haben irgendwann sogar von der Caritas bestätigt bekommen, das es von Seiten der Mutter geblockt wurde, den Umgang nach dem Mißbrauchsvorwurf (der haltlos war) wieder her zu stellen.
      Ja, ich war zu naiv und habe gehofft, die beiden würden trotzdem einen Weg zu mir finden. Zudem war (und bin ich) vom rechtlichen Weg her nicht richtig informiert.
      Ich möchte wissen, ob es meinem Sohn nach einem fast halben Jahr in der Inobhutnahme gut geht und ob er überhaupt aus der Maßnahme wieder nach Hause kommt. Ich habe dem Sozialarbeiter sofort Hilfe angeboten, wenn diese benötigt werde.
      Ich möchte einfach wissen, wie es meiner Tochter in der Situation geht. Nach Aussage von Bekannten müsse sie nun angeblich einen Nebenjob machen, da ja der Unterhalt für meinen Sohn nun an die Wirtschaftshilfe des Kreises geht.
      Wie sieht die schulische Entwicklung meiner Kinder aus...
      Seitdem ich hier vor 3 Moanten darüber gestolpert bin, das mir diese Auskunft anscheinend rechtlich zusteht und dieses wenige Wissen mir lieber als gar kein Wissen ist, bin ich angefangen zu recherchieren und zu schreiben.
      Es wird immer durch die Mutter geblockt.
      Wie komme ich da nach erfolglosen Anschreiben an Informationen oder stehen mir diese nicht zu ?
      lg
      Denker
    • Hallo Denker,

      Du hast ja bereits die KM, nachweislich, zur Auskunft gemäß § 1686 BGB aufgefordert. Wenn sie der geforderten Auskunft nicht nachlommt. bleibt Dir nur der Weg über das Familiengericht.

      Daher solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und diesen mit der entsprechenden Klage beauftragen.

      Zur Kostendeckung solltest Du den Hinweis von edy befolgen. Ich keine eure wirtschaftliche Lage nicht, aber ggf. hättest Du Anspruch auf einen Beratungsschein von AG.

      Grundsätzlich macht sich die KM mit ihrem Verhalten schadenersatzpflichtig. Damit würden die gesamten Kosten eines Gerichtsverfahrens zu ihren Lasten fallen.

      LG chico
    • Hallo chico,

      ich hatte gehofft, diesen Weg (über ein Gericht) vielleicht noch vermeiden zu können.
      Ich weiß jetzt schon, das damit den Kindern wieder ein böser Vater vor Augen gehalten wird, wenn ich einen Anwalt einschalte um den Antrag bei Gericht zu stellen.
      Ich hoffe das ich Ihnen eines Tages mal den Einblick gewähren kann, was ich versucht habe und was ich alles über mich ergehen lassen mußte, bevor ich den Schritt gemacht habe.
      Ich werde die Ratschläge von Edy auf jeden Fall berücksichtigen, kann ja jeder nach vollziehen, wieviel uns über blebt, wenn man für 4 Kinder den Mindestunterhalt leistet und damit von Mindestunterhalt für einen 6 und 5 Jahre alten Sohn (aktuelle Ehe) und dem sog. Selbstbehalt eine 5- köpfige Familie (inkl. Stieftochter) unterhalten will.
      Bin schon froh, das meine Frau nun mit Nebenjobs unterstützt, damit wir auf staatliche Hilfen verzichten können.
      Nein, bin sogar stolz darauf, das wir neben dem Kindergeld keine weiteren Leistungen beziehen und über die Runden kommen.

      Ich habe mir gerade einen Beratungstermin bei einem Anwalt gemacht und vorher den entsprechenden Termin beim zuständigen AG.
      Danke für eure schnelle Beantwortung, auch wenn ich gehofft habe, vielleicht noch einen außergerichtlichen Ansatzpunkt zu finden.
      Da man bekanntlich auf hoher See und vor dem Familiengericht in Gottes Hand ist bin ich nicht gerade von dem Weg erbaut.
      lg
      Denker
    • Hallo Denker,
      jede Lösung, die ohne die Einschaltung von Anwälten oder Gerichten erfolgt, sondern die von den Eltern erreicht wird, ist vorzuziehen.
      Allerdings müssen beide Elternteile dazu bereit sein. Das beinhaltet oft einen Kompromiss. Auch das ist völlig in Ordnung.
      Das Problem: Wenn nur eine Seite an einer fairen Lösung interessiert ist bleibt oft nur der Weg zu entsprechenden Einrichtungen (Jugenamt, Familienberatung usw.), zum Anwalt und auch zum Gericht.
      Dieser Punkt ist bei dir offenbar erreicht. Dann soll es auch so sein.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo Denker,

      für mich stellt sich noch die Frage ob du das Sorgerecht für die Kinder noch hast?
      Wenn ja gäbe es die Möglichkeit Verwaltungsrechtlich gegen die Inobhutnahme vor zu gehen.
      Da bei einer Inobhutnahme Kosten entstehen, sollte eigentlich jede Kommune darauf bedacht sein, das Kind kostenneutral unterzubringen. Die Unterbringung kann auch beim Vater/Großeltern/Tante usw. geschehen, was unabhängig vom Sorgerecht ist. Die Praxis sieht aber häufig anders aus, auf die Hintergründe will ich jetzt nicht weiter eingehen.

      Das Sorgerecht brauchst du nur, wenn du gegen die Inobhutnahme vor den Verwaltungsgericht klagen willst. Bei der Gelegenheit würdest du auch an die Jugendamtakte heran kommen, da man die im Verfahren mit anfordern kann.
      Ansonsten kannst du auch im Rahmen der Inobhutnahme dem Jugendamt anbieten, dass du das Kind aufnehmen würdest und bereit wärst die Erziehung zu übernehmen.
    • Hallo Denker,

      ich kann mich den Hinweisen der Vorredner nur anschließen.
      Ergänzend möchte ich dir nur noch zwei Tipps bezügl. PKH geben. MIr hat ein befreundeter Anwalt gesagt, dass es im Internet einen PKH-Rechner gibt. Es werden im übrigen auch Posten wie Fahrtkosten, etc. bei der PKH berücksichtigt, was ich vorher nicht wusste und auch nicht jeder Anwalt einen korrekt darüber informiert. Leider arbeiten die wenigsten Anwälte gern über PKH und noch weniger gut, wenn sie darüber abrechnen.

      Traurig aber war habe ich auch feststellen müssen, dass sich meine Anwältin auf PKH-Basis erstaunlich wenig Mühe gegeben hatte (aufgrund vieler Eigeninitiative von mir ist aber trotzdem alles gut gegangen)

      Ich wünsche Dir auf alle Fälle einen motivierten Anwalt! (solltest du mal wechseln nimm einen Neuling, die sind zumindest auch auf PKH-Basis meist motiviert)

      Schönen Gruß, Jey
      Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.
      Marlon Brando
    • [font='&quot']Hallo liebe
      Forianer,[/font]


      [font='&quot']ich möchte
      euch jetzt einmal einen Überblick über den Fortgang der ganzen Angelegenheit
      geben.[/font]


      [font='&quot']Zuerst
      einmal aber den ganzen Sachverhalt (in Kürze), da der vielleicht (gem.
      gegnerischem Anwalt) entscheidend sein könnte.[/font]


      [font='&quot']Verheiratet
      bin ich mit meiner 1. Frau seit 1997- die Scheidung folgte viel zu schnell im
      Jahr 2001 nach gut 1 Jahr Rosenkrieg. Ich habe aus dieser Ehe 2 Kinder , die
      große ist mittlerweile 17, der Junge ist 15 Jahre alt. Es folgten wirklich
      viele Turbulenzen, die mich irgendwann auch mal zu einem (dummen) Suizidversuch
      geführt haben. In dieser Lage habe ich damals auf Antrag meiner Ex Frau auch
      auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet. Danach folgten ca. 3 Jahre mit
      unregelmäßigem Umgang, bevor der Umgang schließlich wieder regelmäßig (1
      Wochenende alle 2 Wochen) erfolgte. Vor 5 Jahren ist die ganze Situation dann
      eskaliert. Mittlerweile befinde ich mich in der 2. Ehe und habe aus dieser
      weitere Kinder (Stieftochter 12 Jahre und 2 weitere Kinder 7 und 5 Jahre). Ich
      gebe auch heute noch zu, ich war überfordert, mein jüngster ist gerade zur Welt
      gekommen, die beiden großen waren ab da jedes Wochenende bei uns, meine Frau
      war einfach fix und alle nach der Geburt und mit 5 Kindern und ich war nur am
      Wochenende zu Hause, da ich in der Woche auf Montage war. Die großen wollten
      Abends nicht schlafen (Nachts ca. 23:00) und ich habe den beiden die „Leviten“
      gelesen- also angeschrieen und es war auch die Ohrfeige dabei. Ich kann und
      will das auch heute nicht beschönigen, mir ist klar, das es andere Mittel dafür
      gegeben hätte, wenn man die Ruhe bewahrt hätte. Meine Ex Frau hat den Fall auch
      damals vor Gericht gebracht und der Fall endete gem. Richterlicher Begründung
      mit einer „körperlichen Züchtigung“, aber keinem Ausschluss des Umganges, der
      ursprünglich beantragt wurde. Ich habe dem Richter damals (ohne Anwalt) zur
      Anhörung geschrieben, das ich auf den Umgang verzichten würde, sofern die
      Kinder diesen nicht wollen.[/font]


      [font='&quot']Seitdem
      habe ich ca. 1 Jahr lang versucht über das Jugendamt (bzw. Caritas als Vertreter)
      den Kontakt zu den Kindern wieder her zu stellen. Dem war allerdings die Mutter
      im Wege, die nicht gerade kooperativ war. Also habe ich das ganze ruhen lassen
      und in der Zeit einfach gehofft, das die Kinder zu mir finden (was sehr naiv
      war).[/font]


      [font='&quot']Letztes
      Jahr im August (2012) wurde mir ganz unverhofft mit geteilt, das mein Sohn sich
      in Obhut begeben hat. Mittlerweile ist die Inobhutnahme beendet, aber er ist in
      einer Einrichtung für Jugendliche (Heim) untergebracht. Logischerweise (mangels
      Sorgerecht) habe ich nicht viele Informationen trotz aller Kooperationen
      meinerseits von den Sachbearbeitern bekommen können.[/font]


      [font='&quot']Mit
      Hilfe des Forums und Internetrecherche bin ich dann auf den §1686 BGB bezüglich
      der Auskünfte gekommen.[/font]


      [font='&quot']Das
      erste Einschreiben mit Rückantwort habe ich meiner Frau dann im Januar 2013
      geschickt, es folgte noch einmal eine Erinnerung per Einschreiben im März-
      beides Erfolglos.[/font]


      [font='&quot']Danach
      habe ich mir im Juni einen Anwalt genommen, der meine Ex Frau noch einmal
      angeschrieben hat. Es folgte erst eine Zusage des generischen Anwalts, dann
      wurde um Fristverlängerung gebeten und jetzt erreichte mich ein Schreiben mit
      folgendem Inhalt (Auszug):[/font]


      [font='&quot']„Erläutern
      Sie bitte Ihrem Mandanten, das die skizzierten Ansprüche (Schulzeugnis, Foto,
      Angabe des Wohnortes und Einwilligung das ich mir Auskünfte holen darf) nur
      durchgesetzt werden können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht….. die gesamte
      familiäre Situation spricht gegen die Vorgehensweise Ihres Mandanten…. Die erbetenen
      Auskünfte können nicht gegen den Willen der Kinder durchgesetzt werden… im
      übrigen ist das Jugendamt über die familiären Verhältnisse informiert. Auch
      dies zur Kenntnisnahme für Ihren Mandanten..“[/font]





      [font='&quot']Ich
      muß dazu sagen, ich bin weder Alkoholiker, noch nehme ich Drogen und habe mit
      meiner 2. Ehefrau, dem Stiefkind und unseren beiden Söhnen eine glückliche
      Familie und einen gesicherten Job in gehobener Position. Halt nur wenig Geld
      aufgrund der familiären Konstellation.[/font]


      [font='&quot']Was
      soll mir das Schreiben der Gegenseite nun mit teilen, außer das ich immer noch
      nichts nach einem ¾ Jahr über meine Kinder erfahre ? Ich möchte gerne etwas
      vorbereitet für den Termin mit meinem Anwalt in der nächsten Woche sein, denn
      so richtig traue ich dem da nicht, da beide Anwaltskanzeleien sich wohl gut
      kennen (die meiner Ex Frau und meine).[/font]


      [font='&quot']Wie
      würdet Ihr da vorgehen oder sollte ich vielleicht sogar besser einen anderen
      Anwalt (evtl. auch ISUV Anwalt) aufsuchen?[/font]


      [font='&quot']Steht
      mir wirklich nichts zu, wie ich dem Schreiben entnehmen soll ? Ich denke, da
      meine große dieses Jahr auch die Realschule beendet hat und evtl. ab 1.8. eine
      Ausbildung beginnt (mir auch unbekannt), das ich doch wenigstens das erfahren
      müßte.[/font]


      [font='&quot']Der
      Fall ist im Bereich OLG Hamm. Hier bin ich bereits über das Urteil 2 UF 84 / 09
      zu keinem anderen Ergebnis gekommen, als ich möchte.[/font]





      [font='&quot']Etwas
      sehr lang- aber ich mache mir einfach Sorgen um meinen Sohn und meine Tochter,
      ob es Ihnen überhaupt gut geht in der Situation (ich mache mir nichts vor- es
      geht Ihnen sicherlich nicht gut).[/font]





      [font='&quot']Danke
      schon mal vorab für eure Antworten / Tipps etc.[/font]






      Außerdem hoffe ich alle voran gegangenen Fragen hiermit auch beantwortet z haben.
    • Hallo Denker,

      da ist ein feiner, aber entscheidender Schnitzer im Schreiben des gegnerischen RA...
      Erläutern Sie bitte Ihrem Mandanten, das die skizzierten Ansprüche (Schulzeugnis, Foto,
      Angabe des Wohnortes und Einwilligung das ich mir Auskünfte holen darf) nur
      durchgesetzt werden können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht
      Das ist nicht richtig. Denn der § schreibt...
      soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht
      Nach der Formulierung RA müsstest Du nachweisen, dass Dein Auskunftsbegehren dem Kindeswohl entspricht.

      Lt. § müsste aber die Gegenseite darlegen, warum Dein Auskunftswunsch dem Wohl des Kindes widerspricht.

      Du verstehst den Unterschied?

      Und dass das minderjährige Kind da einwilligen muss, ist schon mal völliger Käse.

      LG chico
    • Danke euch für die Hinweise.
      Das gesamte Schreiben hat mich schon echt verunsichert. Es ist leider seit mittlerweile 13 Jahren grundsätzlich so, das meine Ex Frau der Meinung ist in puncto Kinder bin ich rechtlos und am besten wäre, wenn ich einfach nur monatlich überweise und ansonsten still bin.
      Auch meine neue Frau wurde hier schon massiv über Ihren Anwalt angegriffen um möglichst das Ziel zu erreichen.

      Bislang bin ich immer relativ unwissend zu einem RA gegangen um mich mal wieder zu verteidigen oder auch um das übliche Prozedere mit der Unterhaltsberechnung durch führen zu lassen.
      Dank euch hierhabe ich wirklich einiges dazu gelernt und finde es verblüffend, das man hierauf auch den eigenen RA oft erst konkret darauf hin weisen muß bevor er tätig wird.

      Denker