Hallo zusammen,
bin seit Juni 2012 getrennt und die Frau hat nun die Scheidung eingereicht. Einvernehmliche Scheidung war mal im Gespräch, aber nun hat Sie doch den Weg zum RA genommen.
Also bekam ich Post vom Gericht worin Ihre RAín schriftlich festhielt, wann die Trennung war, wieviel Kinder etc. und das Sie nun um Zusendung der Formulare für den Versorgungsausgleich bittet.
Ich wollte mir keinen RA nehmen aus finanziellen Gründen. Im Anschreiben vom Gericht wird von einer Frist gesprochen (14 Tage), bedeutet das ich mich auch nochmal schriftlich dazu äußern sollte/müsste und wenn ja was sollte dort festgehalten werden ? Bekommen ich die Formulare zum Versorgungsausgleich automatisch zugeschickt oder muss ich diese beim Gericht anfordern ?
Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar
bin seit Juni 2012 getrennt und die Frau hat nun die Scheidung eingereicht. Einvernehmliche Scheidung war mal im Gespräch, aber nun hat Sie doch den Weg zum RA genommen.
Also bekam ich Post vom Gericht worin Ihre RAín schriftlich festhielt, wann die Trennung war, wieviel Kinder etc. und das Sie nun um Zusendung der Formulare für den Versorgungsausgleich bittet.
Ich wollte mir keinen RA nehmen aus finanziellen Gründen. Im Anschreiben vom Gericht wird von einer Frist gesprochen (14 Tage), bedeutet das ich mich auch nochmal schriftlich dazu äußern sollte/müsste und wenn ja was sollte dort festgehalten werden ? Bekommen ich die Formulare zum Versorgungsausgleich automatisch zugeschickt oder muss ich diese beim Gericht anfordern ?
Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar