Scheidung - wie Vorgehen

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    • Scheidung - wie Vorgehen

      Hallo zusammen,

      bin seit Juni 2012 getrennt und die Frau hat nun die Scheidung eingereicht. Einvernehmliche Scheidung war mal im Gespräch, aber nun hat Sie doch den Weg zum RA genommen.

      Also bekam ich Post vom Gericht worin Ihre RAín schriftlich festhielt, wann die Trennung war, wieviel Kinder etc. und das Sie nun um Zusendung der Formulare für den Versorgungsausgleich bittet.

      Ich wollte mir keinen RA nehmen aus finanziellen Gründen. Im Anschreiben vom Gericht wird von einer Frist gesprochen (14 Tage), bedeutet das ich mich auch nochmal schriftlich dazu äußern sollte/müsste und wenn ja was sollte dort festgehalten werden ? Bekommen ich die Formulare zum Versorgungsausgleich automatisch zugeschickt oder muss ich diese beim Gericht anfordern ?

      Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar :thumbup:
    • Scheidung - wie vorgehen

      Hallo,

      das Gericht muss Dir Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Ob die Frist von Dir gewahrt wird bzw. ob Du überhaupt eine Stellungnahme abgibst, bleibt Dir überlassen. Ich empfehle Dir allerdings die Abgabe einer Stellungnahme, für die Du zunächst keinen Rechtsanwalt benötigst. Allerdings kannst Du keinen eigenen Scheidungsantrag stellen, wenn Du nicht anwaltlich vertreten bist. Alleine ohne Anwalt kannst Du nur der Scheidung persönlich zustimmen.

      In der Stellungsnahme solltest Du - vorausgesetzt, die von der Gegenseite angegebenen persönlichen Daten stimmen - diese Daten bestätigen und insbesondere dem Gericht mitteilen, ob Du dem gegnerischen Scheidungsantrag zustimmst. Auch zu letzterer Erklärun bedarf es keiner anwaltlichen Vertretung.Letztlich solltest Du dem Gericht mitteilen, ob eine einvernehmliche Ehescheidung geplant ist.

      Ich empfehle jedoch, Dich anwaltlicher Hilfe zu versichern, da Du nur mit anwaltlicher Hilfe vor einer etwaigen Übervorteilung geschütz bist und aktiv Einfluß auf den Prozessablauf nehmen kannst.

      Wenn Du in wirtschaftlich beengten Verhältnissen lebst, kannst Du bei gericht um Bewilligen von verfahrenskostenhilfe und beiordnung eines Dir genehmen Rechtsanwalts nachzusuchen.

      Die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommst Du zugeschickt.

      Viel Erfolg
      Prinzip
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