Hallo Forum
wieweit geht die Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht? U.a. was Schule betrifft - wie weit geht die Auskunftspflicht hier? Das Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt verlangt monatlich Kopien von Schulheften und eine Zusammenfassung über alles, was das Kind betrifft, nun wird verlangt, dass das Betreuungselternteil sämtliche Telefonnummern der Lehrer besorgen soll ( die Schule ist dem anderen Elternteil bekannt, inklusive Homepage und Telefonnummer der Schule), das Betreuungselternteil hat diese Telefonnummern nicht, da die Lehrer diese nicht rausgegeben haben.
Seit der Einschulung bekommt das Elternteil monatlich Post über Schule und Co, aber oftmals gibt es gar nichts Neues und es werden einfach nur Kopien aus den Heften des Kindes gemacht. Alle 3 Monate gibt es drei neue Fotos des Kindes, einmal im Jahr einen ausführlichen Entwicklungsbericht und selbstverständlich gibt es zeitnah eine Zeugniskopie nach Zeugnisausteilung.
Desweiteren besucht das Betreuungselternteil momentan eine Erziehungsberatungsstelle mit dem bei sich wohnenenden Kind und der Zweitfamilie ( die weit nach der Trennung gegründet wurde) , da beim Kind Folgeschäden aufgetreten sind aufgrund der damaligen Trennung und es kommt zu belastenden Situationen für die ganze Familie. Das nicht betreuende Elternteil verlangt auch von dort die Telefonnummer und will dort anrufen und alles genau wissen, um was es geht. Das betreuende Elternteil möchte dieses nicht, da es auch um private Sachen innerhalb der Zweitfamilie geht.
Das betreffende Kind leidet darunter, dass das nicht betreuende Elternteil im Höchstfall einmal im Jahr vorbei kommt ( dieses Elternteil hat auch die Entfernung geschaffen, so dass ein regelmäßiger persönlicher Umgangskontakt nicht möglich ist, es wäre aber durchaus möglich für dieses Elternteil ca. 4mal im Jahr vorbei zu kommen). Dafür werden dem Kind oft stundenlange ( nicht übertrieben! ) Telefongespräche dieses Elternteils aufgedrängt, womit das Kind überfordert ist ( reizbar, aggressiv, weinen, will eigentlich nicht - traut sich aber nicht Nein zu sagen, weil es Angst hat, von diesem Elternteil dann abgelehnt zu werden).
Wir möchten gerne endlich zur Ruhe kommen ( dürfen), werden aber wöchentlich vom anderen Elternteil mit irgendwelchen Forderungen angeschrieben, werden sozusagen aus der Ferne dirigiert und es belastet das Familienleben. Wir würden es für sehr wichtig halten, dass regelmäßige ( auch wenns nur wenige) Umgangskontakte entstehen und bei diesen Besuchen dann auch jeweils ein moderiertes Elterngespräch geführt werden könnte, aber wir stossen nur auf taube Ohren, es wird gar nicht drauf eingegangen, sondern immer nur drauf beharrt a la "dieses ist mein Recht, und das ist auch mein Recht und dass will ich und das will ich", aber es geht nie darum : " das ist das Recht des Kindes".
Wie verhalten wir uns denn nun richtig? Was beinhaltet die Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht ( aber alleinigem Aufenthaltsrecht) ?
Und was versteht man unter angemessene Telefonkontakte ( Kind wird 8J. , männlich) , wenn ein Elternteil weit entfernt wohnt? In der Umgangsvereinbarung steht ein Wochentag ( mehr möchte Kind auch nicht) mit einer bestimmten Zeit. Die Gespräche dauern teils bis über 2 Stunden, bis das Kind gar nicht mehr kann. Dürfen wir mittendrin abbrechen oder ist das dann sozusagen Umgangsverweigerung? Zudem wird Kind gegen seinen Willen dazu genötigt, an anderen Wochentagen auch zu telefonieren - und genau dem wollten wir mit der Umgangsvereinbarung vorbeugen mit dem genannten Wochentag - klappt aber nicht Zudem weigert Kind sich, momentan überhaupt ans Telefon zu gehen, wir müßten es quasie dazu zwingen. Falls es dann doch mal Lust hat, sind die Gespräche, wie oben schon geschrieben, über 2 Stunden lang und Kind völlig ausgepowert und fertig. Wenn Kind nicht telefonieren will, bekommen wir in der Woche darauf Post vom Anwalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Unterstellung, den Umgang zu verweigern. Wir wissen nicht mehr weiter.
Wir haben langsam das Gefühl, eine Beziehung mit diesem Elternteil zu führen, weil es nur noch darum geht, dass dieses Elternteil SMS und Briefe, sowie Anwaltsbriefe schreibt, immer nur Forderungen und wir gar nicht mehr wissen, wie wir das alles erfüllen sollen. Ums Kind gehts kaum noch, sondern darum, dass dieses Elternteil depressiv wird, wenn es diese Infos nicht bekommt und nicht stundenlang mit Kind telefonieren kann, das Elternteil wurde diesbezüglich auch schon in einer Klinik und mit Antidepressive behandelt, ein weiteres Problem ist, dass das Elternteil mit der Beziehung zum Betreuungselternteil noch nicht abgeschlossen hat und sogar erzwingen wollte, dass Betreuungselternteil nicht mit dem Ehepartner zusammenzieht, sonst würden in Zukunft alle Unterschriften verweigert werden.
LG Janice
wieweit geht die Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht? U.a. was Schule betrifft - wie weit geht die Auskunftspflicht hier? Das Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt verlangt monatlich Kopien von Schulheften und eine Zusammenfassung über alles, was das Kind betrifft, nun wird verlangt, dass das Betreuungselternteil sämtliche Telefonnummern der Lehrer besorgen soll ( die Schule ist dem anderen Elternteil bekannt, inklusive Homepage und Telefonnummer der Schule), das Betreuungselternteil hat diese Telefonnummern nicht, da die Lehrer diese nicht rausgegeben haben.
Seit der Einschulung bekommt das Elternteil monatlich Post über Schule und Co, aber oftmals gibt es gar nichts Neues und es werden einfach nur Kopien aus den Heften des Kindes gemacht. Alle 3 Monate gibt es drei neue Fotos des Kindes, einmal im Jahr einen ausführlichen Entwicklungsbericht und selbstverständlich gibt es zeitnah eine Zeugniskopie nach Zeugnisausteilung.
Desweiteren besucht das Betreuungselternteil momentan eine Erziehungsberatungsstelle mit dem bei sich wohnenenden Kind und der Zweitfamilie ( die weit nach der Trennung gegründet wurde) , da beim Kind Folgeschäden aufgetreten sind aufgrund der damaligen Trennung und es kommt zu belastenden Situationen für die ganze Familie. Das nicht betreuende Elternteil verlangt auch von dort die Telefonnummer und will dort anrufen und alles genau wissen, um was es geht. Das betreuende Elternteil möchte dieses nicht, da es auch um private Sachen innerhalb der Zweitfamilie geht.
Das betreffende Kind leidet darunter, dass das nicht betreuende Elternteil im Höchstfall einmal im Jahr vorbei kommt ( dieses Elternteil hat auch die Entfernung geschaffen, so dass ein regelmäßiger persönlicher Umgangskontakt nicht möglich ist, es wäre aber durchaus möglich für dieses Elternteil ca. 4mal im Jahr vorbei zu kommen). Dafür werden dem Kind oft stundenlange ( nicht übertrieben! ) Telefongespräche dieses Elternteils aufgedrängt, womit das Kind überfordert ist ( reizbar, aggressiv, weinen, will eigentlich nicht - traut sich aber nicht Nein zu sagen, weil es Angst hat, von diesem Elternteil dann abgelehnt zu werden).
Wir möchten gerne endlich zur Ruhe kommen ( dürfen), werden aber wöchentlich vom anderen Elternteil mit irgendwelchen Forderungen angeschrieben, werden sozusagen aus der Ferne dirigiert und es belastet das Familienleben. Wir würden es für sehr wichtig halten, dass regelmäßige ( auch wenns nur wenige) Umgangskontakte entstehen und bei diesen Besuchen dann auch jeweils ein moderiertes Elterngespräch geführt werden könnte, aber wir stossen nur auf taube Ohren, es wird gar nicht drauf eingegangen, sondern immer nur drauf beharrt a la "dieses ist mein Recht, und das ist auch mein Recht und dass will ich und das will ich", aber es geht nie darum : " das ist das Recht des Kindes".
Wie verhalten wir uns denn nun richtig? Was beinhaltet die Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht ( aber alleinigem Aufenthaltsrecht) ?
Und was versteht man unter angemessene Telefonkontakte ( Kind wird 8J. , männlich) , wenn ein Elternteil weit entfernt wohnt? In der Umgangsvereinbarung steht ein Wochentag ( mehr möchte Kind auch nicht) mit einer bestimmten Zeit. Die Gespräche dauern teils bis über 2 Stunden, bis das Kind gar nicht mehr kann. Dürfen wir mittendrin abbrechen oder ist das dann sozusagen Umgangsverweigerung? Zudem wird Kind gegen seinen Willen dazu genötigt, an anderen Wochentagen auch zu telefonieren - und genau dem wollten wir mit der Umgangsvereinbarung vorbeugen mit dem genannten Wochentag - klappt aber nicht Zudem weigert Kind sich, momentan überhaupt ans Telefon zu gehen, wir müßten es quasie dazu zwingen. Falls es dann doch mal Lust hat, sind die Gespräche, wie oben schon geschrieben, über 2 Stunden lang und Kind völlig ausgepowert und fertig. Wenn Kind nicht telefonieren will, bekommen wir in der Woche darauf Post vom Anwalt des nicht betreuenden Elternteils mit der Unterstellung, den Umgang zu verweigern. Wir wissen nicht mehr weiter.
Wir haben langsam das Gefühl, eine Beziehung mit diesem Elternteil zu führen, weil es nur noch darum geht, dass dieses Elternteil SMS und Briefe, sowie Anwaltsbriefe schreibt, immer nur Forderungen und wir gar nicht mehr wissen, wie wir das alles erfüllen sollen. Ums Kind gehts kaum noch, sondern darum, dass dieses Elternteil depressiv wird, wenn es diese Infos nicht bekommt und nicht stundenlang mit Kind telefonieren kann, das Elternteil wurde diesbezüglich auch schon in einer Klinik und mit Antidepressive behandelt, ein weiteres Problem ist, dass das Elternteil mit der Beziehung zum Betreuungselternteil noch nicht abgeschlossen hat und sogar erzwingen wollte, dass Betreuungselternteil nicht mit dem Ehepartner zusammenzieht, sonst würden in Zukunft alle Unterschriften verweigert werden.
LG Janice