Hallo Zusammen,
meine volljährige Tochter wurde am 19.06.2012 volljährig. Damit endte der vereinbarte Kinderunterhalt und auf anraten meiner mich vertretenden RA sollte ich jezt erst einmal meine Kindesunterhaltszahlung einstellen. Was ich auch veranlasste. Jetzt sollten die jeweiligen Verdienste, von meiner Ex und meine offengelegt werden. Ich habe in den letzten Jahren aufgrund der bekannten massiven Probleme auf dem Finanzsektor mehrfach meinen Job wechslen müssen ( Fusion mit Vorlage von neuen Knebelverträgen )und bin jetzt bei einem Finanzdienstleister tätig ohne garantierte Bezüge. Das Einkommen ist sehr gering weil ich mich ersteinmal einarbeiten musste und bedingt durch Krankheit und den Todesfall meiner Mutter bin ich massive finanzielle Probleme geraten. Hätte ich keine private Unterstützung in Form von privaten Krediten erhalten, die Bank wollte mir aufgrund der desolaten Einnahmesituation keine zusätzlichen Kredite mehr bewilligen, müsste ich schon lange die Insolvenz beantragen. So kämpfe ich weiter, aber am Existensminimum...ich habe aber bis Dato immer noch den Unterhalt für die minderjährige Tochter bedient 16 Jahre ( € 319 ) und für die dann volljährige Tochter ( € 319 ) wie bekannt ausgesetzt.
Mit dem Ergebnis das mir jetzt aufgrund einer Gerichtsverhandlung der nicht gezahlte Unterhalt der volljährigen Tochter ( € 319 ) nachgefordert wurde,und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, wobei mein neuer Arbeitgeber als Drittschuldner eingetragen worden. Die Situation war mir mehr als peinlich - weil ich mich auf die Aussage meiner RA verlassen habe " zahlen Sie ersteinaml nicht ".
Der Verdienst meiner Ex - Sie ist jetzt Chefsekretärin bei einer Bank - wurde nie zugrunde gelegt und ist mir bis heute nicht bekannt.
Jetzt liegt eine Gesamtforderung von € 2.842,51 den ich in Raten begleichen muss.
Ist das alles korrekt und was habe ich für Möglichkeiten?
Um Hilfe wird gebeten.
meine volljährige Tochter wurde am 19.06.2012 volljährig. Damit endte der vereinbarte Kinderunterhalt und auf anraten meiner mich vertretenden RA sollte ich jezt erst einmal meine Kindesunterhaltszahlung einstellen. Was ich auch veranlasste. Jetzt sollten die jeweiligen Verdienste, von meiner Ex und meine offengelegt werden. Ich habe in den letzten Jahren aufgrund der bekannten massiven Probleme auf dem Finanzsektor mehrfach meinen Job wechslen müssen ( Fusion mit Vorlage von neuen Knebelverträgen )und bin jetzt bei einem Finanzdienstleister tätig ohne garantierte Bezüge. Das Einkommen ist sehr gering weil ich mich ersteinmal einarbeiten musste und bedingt durch Krankheit und den Todesfall meiner Mutter bin ich massive finanzielle Probleme geraten. Hätte ich keine private Unterstützung in Form von privaten Krediten erhalten, die Bank wollte mir aufgrund der desolaten Einnahmesituation keine zusätzlichen Kredite mehr bewilligen, müsste ich schon lange die Insolvenz beantragen. So kämpfe ich weiter, aber am Existensminimum...ich habe aber bis Dato immer noch den Unterhalt für die minderjährige Tochter bedient 16 Jahre ( € 319 ) und für die dann volljährige Tochter ( € 319 ) wie bekannt ausgesetzt.
Mit dem Ergebnis das mir jetzt aufgrund einer Gerichtsverhandlung der nicht gezahlte Unterhalt der volljährigen Tochter ( € 319 ) nachgefordert wurde,und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, wobei mein neuer Arbeitgeber als Drittschuldner eingetragen worden. Die Situation war mir mehr als peinlich - weil ich mich auf die Aussage meiner RA verlassen habe " zahlen Sie ersteinaml nicht ".
Der Verdienst meiner Ex - Sie ist jetzt Chefsekretärin bei einer Bank - wurde nie zugrunde gelegt und ist mir bis heute nicht bekannt.
Jetzt liegt eine Gesamtforderung von € 2.842,51 den ich in Raten begleichen muss.
Ist das alles korrekt und was habe ich für Möglichkeiten?
Um Hilfe wird gebeten.