Auslandsaufenthalt der Tochter als Au-Pair

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    • Auslandsaufenthalt der Tochter als Au-Pair

      Ein freundliches Hallo an alle Foren-Mitglieder,

      seit heute Morgen bin ich neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage:

      Meine Tochter (19 Jahre) möchte - sofort nach ihrem Abi - für ein Jahr als Au-Pair ins Ausland gehen.
      Dies habe ich eher zufällig und leider nicht direkt von ihr selbst erfahren...

      Wie sieht es dann mit meiner Unterhaltszahlung (KU) für sie aus... muss ich weiter zahlen während dieser Zeit?

      Meine
      Ex-Frau (wo die Tochter normalerweise lebt), geht keiner Arbeit nach
      und beteiligt sich daher auch nicht am Kindesunterhalt.

      Danke und Gruss,
      BN_2013
    • Hallo BN_2013,

      herzlich willkommen in unserem Forum.

      Nach meiner Information hat Deine Tochter keinen Anspruch auf KU. Sicher bekommt Sie ja auch eine Entlohnung sowie freie Kost und Unterkunft.

      Wenn nach dem Jahr Au Pair eine Ausbildung aufgenommen wird besteht ein Anspruch auf Unterhalt (oder/und Bafög).

      Besteht ein Unterhaltstitel?

      Das beste ist wenn Du sie mal fragst wie sie sich das so vorstellt.
      Ich bin immer für eine versöhnliche Lösung. Wenn Du geklärt hast dass sie rechtlich keinen Anspruch hat kannst Du sie ja auf der Grundlage einer Vater Tochter Beziehung unterstützen.

      VG Holger
    • Hallo Holger und vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

      Leider ist das in unserem Fall ein wenig problematisch, denn ich habe leider seit mehr als einem Jahr keinerlei Kontakt mehr zu meiner Tochter, da die Mutter dies unterbindet (hat die Tochter mir selbst damals so mitgeteilt).
      Dass meine Tochter für ein Jahr als Au-Pair ins Ausland geht, habe ich eher zufällig erfahren...

      Wäre meine Tochter nicht auch von sich aus verpflichtet, mir den Aufenthalt im Ausland mitzuteilen... eben weil sie ja KU von mir erhält?

      Es besteht ein Unterhaltstitel aus dem Jahr 2011. Was bedeutet das nun für mich?

      Gerne würde ich die versöhnliche Lösung wählen, was allerdings dadurch erschwert wird, dass wir ja keinen Kontakt mehr haben. Eine Vater-Tochter-Unterstützung jenseits von KU könnte ich mir schon vorstellen... schon alleine deshalb, um unser Verhältnis mal wieder zu verbessern.

      Schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN_2013,
      deine Tochter geht als Au Pair keiner Ausbildung nach. Daher hat sie für diesen Zeitraum keinen Unterhaltsanspruch.
      ABER: Aufgrund des Titels könnte sie einen UH-Anspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus haben. Dies hängt davon ab, ob in dem Titel (Jugendamtsurkunde?) eine zeitliche Befristung des Anspruchs festgelegt wurde. Fehlt ein Hinweis darauf ist davon auszugehen, dass auch nach dem 18. Lebensjahr noch Anspruch auf Unterhalt besteht.
      Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du sofort den Unterhalt einstellen (bitte Tochter informieren).
      Falls dies nicht der Fall ist: Tochter um Herausgabe des Originals des Titels bitten, weil nun auch ihre Mutter unterhaltsverpflichtet sei. Sollte sie dem Wunsch nicht entsprechen würde ich den Unterhalt sofort einstellen.
      Aber Vorsicht: Sollte sie den Titel nicht herausgeben, bitte im Falle der zwangsweisen Eintreibung des Unterhalts sofort Vollstreckungsabwehrklage einreichen.

      Gruß
      ein Mann
    • Auch Dir "ein Mann" vielen Dank für Deine Antwort.

      Das mit dem Titel verstehe ich nicht so ganz.
      Soweit ich mich erinnere, wurde dieser Titel damals in einem Unterhaltsverfahren (KU) vom Gericht erlassen. Damals stand meine Tochter kurz vor ihrem 18. Geburtstag.
      Daher kann ich jetzt nicht so recht verstehen, wie es sein kann, dass ich - nur wegen dieses Titels - ggf. doch KU an sie zahlen müßte, wenn sie als Au-Pair im Ausland ist?
      Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum das nochmal etwas genauer erklären.

      Auch die Herausgabe des Titels dürfte eher unrealistisch sein... denn wer würde sowas schon freiwillig machen und somit quasi freiwillig auf Unterhalt verzichten?
      Darüber hinaus wird die Mutter meiner Tochter diese ganz sicher so beraten, den Titel auf keinen Fall herauszugeben.
      Bleibt mir dann nur eine "Abänderungsklage"? Ich würde weitere Rechtsstreite gerne verhindern...

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN,

      Ich würde an erster Stelle versuchen, jetzt wo die Tochter selbständig wird und eigene Wege geht, damit auch aus dem Einfluss der Mutter heraus kommt, das Verhältnis zu ihr zu verbessern. Kann heißen, ihr Au-Pair-Vorhaben zu unterstützen. Ich halte viel davon, wenn ein junger Mensch so etwas unternimmt, bringt Lebenserfahrung und Sprachkenntnisse. Sie wird danach sicher nicht mehr so leicht von KM zu beeinflussen sein.

      Zum Titel: sie ist zur Herausgabe verpflichtet. Sie kann einen neuen haben, wenn wieder Ansprüche bestehen, z.B. während des Studiums. Rechtswidriges Vollstrecken aus einem Titel führt zur Schadensersatzpflicht, dies würde ich der Tochter auch verdeutlichen. Ob du auf Herausgabe klagen willst...

      Gruß Adler
    • Hallo "Adler72" und vielen Dank für Deine Hinweise.

      Ich möchte das Au-Pair-Vorhaben in jedem Fall unterstützen und meiner Tochter ja auch ggf. anbieten, ihr quasi freiwillig einen gewissen Betrag monatlich ins Ausland zu überweisen.
      Ich verspreche mir dadurch auch, dass sich unser (durch die Mutter) zerrüttetes Verhältnis wieder entspannt...

      Wenn sie also zur Herausgabe des Titels verpflilchtet ist, da sie für ein Jahr ins Ausland geht, dann kann ich ihr das ja in einer späteren Email schreiben. Was bedeutet denn diese Herausgabe? Reicht es, wenn sie mir (z.B. per Email) bestätigt, dass sie akzeptiert, dass ich für dieses Jahr keinen KU mehr zahlen werde... oder wie muss ich mir das vorstellen?

      Ich möchte möglichst verhindern, dass ich eine Abänderungsklage bezüglich des Titels erheben muss. Das würde alles sicher nur noch schlimmer machen im Verhältnis miteinander. Allerdings befürchte ich (sicher zurecht), dass die Mutter ihr davon abraten wird, mir irgend eine Bestätigung zu geben.

      Tja - da ist jetzt guter Rat teuer, wie man so schön sagt.

      Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?
      Gerne darf sich auch einmal eine Frau / Mutter melden. Oft bringt es mehr, alles mal aus anderer Sicht zu betrachten...

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN_2013,
      zunächst würde ich an deiner Stelle nichts unternehmen und warten, ob deine Tochter Unterhalt von dir fordern wird, wenn sie das Abitur gemacht hat.
      Das kann z. B. baldmöglichst in einem Gespräch zwischen euch geklärt werden, wenn du sie fragst, welche Pläne sie nach dem bestandenen Abitur hat.
      Rechtlich hätte sie keinen Anspruch auf Unterhalt von diesem Zeitpunkt an, wenn eine Ausbildung nicht zügig aufgenommen wird, wenn..., ja, wenn der Titel nicht bestünde.
      Biete ihr die Zahlung eines Taschengeldes für das Au-Pair-Jahr an, bitte sie, dir für diese Zeit den Gerichtsbeschluss auszuhändigen und nimm nach Neuberechnung des Unterhalts, sobald deine Tochter zurückkommt, die Fortsetzung der Unterhaltszahlung wieder auf.

      Das meint
      ein Mann
    • Hallo nochmal und danke für die weiteren Infos.

      So ganz funktioniert das sicher nicht...

      Ich zahle ja den KU zur Zeit jeden Monat und das läuft per Dauerauftrag ganz automatisch.
      Meine Tochter wird also - nachdem sie ihr Abi bestanden hat - keinen KU von mir fordern, da dieser ja regelmäßig läuft...

      Ein Gespräch zwischen uns ist ja - wie bereits beschrieben - schwierig, da aufgrund der destruktiven Beeinflussung meiner Ex-Frau, kein Kontakt mehr zur Tochter besteht.

      Wie auch schon weiter oben geschrieben, verstehe ich auch jetzt noch nicht so recht, was "Dir den Gerichtsbeschluss auszuhändigen" nun genau bedeutet? Muss sie mir irgendeine Urkunde übersenden oder wie ist das zu verstehen?

      Wie ja auch schon geschrieben, wird sie das nicht tun, da sie mit 100%-iger Sicherheit ihre Mutter da einbeziehen und fragen wird und diese wird in jedem Falle verhindern, dass meine Tochter mir irgendetwas zurück gibt oder mir irgendein OK gibt.

      Ich kann auch nicht verstehen, wieso ich - nur wegen dieses Titels - ggf. doch weiter den KU zahlen müßte, obwohl dies gar nicht rechtens wäre, wenn meine Tochter im Ausland ist?

      Bleibt mir notfalls also nur eine Abänderungsklage?
      Ich habe auch gelesen, dass - wenn aufgrund des Titels die Gegenseite eine Vollstreckungsmaßnahme für etwas einleitet, die unberechtigt ist - die Vollstreckung aus dem Titel nicht möglich ist und dagegen angegangen werden kann (...od. so ähnlich).

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN_2013,

      wenn Deine Tochter als Au Pair ins Ausland geht ist sie ja erstmal aus dem Umfeld Deiner Frau raus.
      Du kannst ihr ja auch den Link auf diese Diskussion hier im Isuv Forum schicken mit dem Hinweis dass Du zumindestens bis sie wieder eine Ausbildung/Studium beginnt ihr keinen Unterhalt mehr schuldest.
      Vielleicht schreibst Du ihr dazu, dass Du ihr weil sie Deine Tochter ist ganz normal ab und an helfen würdest. Wie dass in normalen Familien zwischen Vater und Tochter üblich ist.

      Zum Titel haben Ein Mann und Adler72 schon alles gesagt. Ergänzend nur dazu: Eine eingeleitete Gehaltspfändung, auch wenn diese nicht gerechtfertigt ist, kann Dir berufliche Nachteile bringen.

      Viele Grüße

      Holger
    • Hallo BN,

      eine kleine Ergänzung: für eine gewisse Übergangszeit (drei bis vier Monate) wärst du noch zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie z.B. im Juni Abi macht und im Oktober anfängt zu studieren.

      Ich würde die meiste Energie darauf verwenden, das Verhältnis zu meiner Tochter wieder in Ordnung zu bringen. Ihr klarmachen, dass sie dir fehlt, aber auch, dass sie sich etwas nimmt, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil aufgibt. Regelmäßig anrufen, wenn sie im Ausland ist.

      Gruß Adler
    • Hallo,

      Adler72 schrieb:

      Ihr klarmachen, dass sie dir fehlt, aber auch, dass sie sich etwas nimmt, wenn sie den Kontakt zu einem Elternteil aufgibt.

      Ich finde, nur ersteres solltest du ihr mitteilen. Auf das zweite muss sie selber kommen. Oder auf Psycho-Deutsch: Nur die Ich-Botschaft "Ich vermisse dich" und nicht dazu die belehrende und appellierende Du-Botschaft: "Du nimmst dir etwas, wenn du den Kontakt zu mir aufgibst"

      Gruß
      Kurt
    • Hallo wieder mal...

      Ich habe - wie ja auch hier vorgeschlagen - bereits vor mehr als einer Woche eine sehr nette Email an meine Tochter gesendet.
      Leider hat sie mir bis heute noch nicht darauf geantwortet... keinerlei Reaktion.
      Offenbar ist die Beeinflussung der Mutter noch extremer, als ich angenommen hatte.

      Nun habe ich es über ihr Facebook-Profil versucht und ihr dort geschrieben, dass sie mir doch bitte auf meine Email antworten möge...
      In der Email steht nichts von KU oder Ähnlichem drin. Ich möchte gerne zunächst einfach nur mal wieder den Kontakt zu ihr aufbauen, nachdem die Mutter dies ja nun bereits über ein Jahr erfolgreich verhindert hat.
      Zur Erinnerung: Meine Tochter hatte mir vor ca. einem Jahr geschrieben, dass sie totalen Stress Zuhause bekommt und unter Druck steht, wenn sie weiter Kontakt mit mir hat... Daraufhin hatte ich ihr angeboten, unseren Kontakt wieder etwas zurück zu fahren - hatte aber nicht damit gerechnet, dass sie ihn komplett einstellen würde.

      Bisher habe ich auch über Facebook noch keine Antwort erhalten.
      Ich werde mal noch 1-2 Tage abwarten...
      Dank könnte ich ggf. noch einen herkömmlichen Brief an sie schreiben. Aber dann müßte ich wohl meinen Absender weg lassen, da ich ansonsten befürchten muss, dass meine Ex-Frau den Brief gar nicht an meine Tochter weiterleitet.

      Was würdet Ihr mir nun raten? Ich bin echt durch mit meinem Latein ;(

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN,

      ich würde Dir raten, den Fall rein rechtskonform abzuwickeln. Alles andere bringt nichts und hilft Dir nicht weiter. E-mail, facebook... alles Käse.

      Dank könnte ich ggf. noch einen herkömmlichen Brief an sie schreiben.

      Ne, keinen normalen Brief. Hier ist ein Einschreiben mit Rückschein angesagt. Wenn dieses nicht entgegengenommen wird, sollte eine Zustellung durch einen GVZ vorgenommen werden.


      Aber dann müßte ich wohl meinen Absender weg lassen, da ich ansonsten befürchten muss, dass meine Ex-Frau den Brief gar nicht an meine Tochter weiterleitet.


      Das erübrigt sich beim Einschreiben oder Zustellung durch GVZ. Die Tochter ist volljährig, und kann den Brief daher nur selber entgegennehmen.

      In dem Schreiben forderst Du die Tochter zunächt dazu auf, ihre beruflichen Absichten nach dem Abitur aufzuzeigen. Dazu setzt Du ihr eine Frist von 14 Tagen.

      Wenn dann nichts kommt, den nächsten Brief. Gleiche Zustellung wie beim Ersten.

      Sollte sich dem Abitur kein Studium oder berufliche Ausbildung anschließen, kündigst Du an, dass Du die Herausgabe mit Verzichtserklärung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangst, sobald die Zeugnisvergabe stattgefunden hat.

      Kommt die Tochter dem nicht nach, kannst Du in selben Brief gleich die Abänderungsklage ankündigen. Du kannst der Tochter auch aufzeigen, dass sie sich mit ihrem Verhalten schadensersatzpflichtig macht, und die gesamten Kosten einer solchen Abänderungsklage zu ihren Lasten fallen.

      Alles andere bringt nichts. Man kann sich die Zuneigung eines Kindes auch nicht erkaufen, in dem man weiter zahlt. Das Kind muss lernen, sein Handeln selber zu bestimmen und sich der Fremdleitung der Mutter zu entziehen. Ab Volljährigkeit ist der Streichelzoo geschlossen.

      LG chico
    • Vielen Dank "chico_LB" für Deine offenen Worte.

      Mittlerweile bin ich auch echt verzweifelt.
      Ich würde es ja gerne "im Guten" regeln, aber offenbar geht das nicht.

      Du schreibst u.a. von einer Schadensersatzpflicht meiner Tochter und dass dann die gesamten Kosten der Abänderungsklage zu ihren Lasten fallen.
      In welchem Fall wäre das denn so? Wenn sie weiterhin nicht antwortet und mich einfach weiterzahlen läßt?
      Offenbar ist das ja so geplant... denn ich habe ja nur durch Zufall (über meine Krankenkasse) erfahren, dass sie für 1 Jahr als Au-Pair ins Ausland gehen will.

      Dann noch eine Frage:
      Habe ich ein Recht auf Herausgabe mit Verzichtserklärung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels?

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN,

      schadensersatzpflichtig macht sie sich ab dem Zeitpunkt, wo sie keine Auskunft erteilt. Dann bleibt Dir ja kein anderer Weg, den Unterhaltsanspruch zu prüfen und anzupassen.

      Habe ich ein Recht auf Herausgabe mit Verzichtserklärung der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels?


      Ja. Weil mit Beendigung des Abiturs sich die Rechtsgrundlage für einen weiteren Anspruch ändert.

      LG chico
    • Hallo chico...

      Danke für die weitere Antwort.

      Dann müßte ich wohl als Nächstes so vorgehen, dass ich meiner Tochter eine Email schreibe, in der ich um die entsprechenden Auskünfte bitte.
      Somit stehe ich dann natürlich schon gleich wieder so da, als ob es mir nur ums Geld geht, was ich ja verhindern wollte...
      Aber wenn sie ja bisher nicht auf meinen Kontaktversuch (ohne diese Frage) reagiert hat, bleibt mir wohl keine andere Wahl.

      Wäre meine Tochter eigentlich nicht sogar verpflichtet, mir mitzuteilen, wenn sie ins Ausland geht - da es ja immerhin sein kann, dass sie dadurch keinen Anspruch mehr auf KU hat?

      Gibt es eigentlich für diese Verzichtserklärung in Bezug auf den Titel einen Vorschlag von Dir/Euch, wie ich das schreiben kann, ohne dass es gleich so aggressiv klingt? :whistling:
      Oder würde es ggf. schon reichen, wenn ich ihr schreibe, dass ich von der Krankenkasse informiert worden bin, dass sie für ein Jahr ins Ausland geht und dass ich aus diesem Grund dann in diesem Jahr den KU einstellen werde?
      Mir ist noch nicht klar, was nun am Ende ausreicht, um sagen zu können, dass sie auf diesen Titel verzichtet?

      Ich hoffe, Du/Ihr versteht, wie ich das meine...
      Sobald ich sie frage, ob das für sie so OK ist, wird sie ihre Mutter einbeziehen und diese wird dann mit 100%-iger Sicherheit sagen, dass sie das auf keinen Fall machen soll (JA, die Mutter ist leider so...).

      Ich möchte möglichst eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, da ich von der letzten vor fast 2 Jahren noch absolut fertig bin, um ehrlich zu sein ;(

      Danke und schöne Grüße,
      BN_2013
    • Hallo BN,

      Dann müßte ich wohl als Nächstes so vorgehen, dass ich meiner Tochter eine Email schreibe, in der ich um die entsprechenden Auskünfte bitte.

      Nein, keine e-mail. Du schreibst einen Brief und schickst diesen per Einschreiben mit Rückschein an die Tochter. Der Zugang des Schreibens muss nachweisbar sein. Sonst könnte die Tochter in einem späteren Verfahren behaupten, dass Du sie nie zur Auskunft aufgefordert hast.

      Zur Verzichtserklärung reicht ein formloser Text...

      Hiermit verzichte ich, NAME, für die Zukunft auf die Ansprüche aus dem Beschluß des Familiengerichtes ORTmit der Nummer xxxxx vom xx.xx.xxxx

      Du kannst der Tochter ja versuchen klar zu machen, und das kannst Du auch gerne per e-mail tun, dass sie nur dann Anspruch auf Unterhalt hat, wenn sie sich in Ausbildung befindet, das aber bei Au pair nicht gegeben ist, und Du natürlich wieder Unterhalt leisten wirst, wenn sie nach dem Jahr eine Ausbildung beginnt. Außerdem ist ja auch ihre Mutter mitlerweile barunterhaltspflichtig.

      Die schlimmste Kombination im Unterhaltsrecht sind echt unbefristete Unterhaltstitel und völlig verstrahlte (ehemalige) Betreuungselternteile.

      LG chico
    • Hallo chico_LB...

      danke für die weiteren Tipps.

      Ich glaube, ich muss da nochmal in mich gehen. Aber wahrscheinlich gibt es keine andere Möglichkeit.
      Habe eben auch gesehen, dass meine Tochter meine Nachricht in facebook gelesen hat... das wird ja dort angezeigt.
      Darin hatte ich ja auch auf meine Email verwiesen. Aber sie hat dennoch nicht geantwortet.

      Schade - nach all dem, was ich für sie und ihren Bruder getan habe, als es ihnen mit ihrer Mutter schlecht ging... und jetzt das.

      Naja - offenbar darf man von seinen Kindern keine Dankbarkeit erwarten... wieder was gelernt.

      Schöne Grüße,
      BN_2013