Hallo,
ich habe gestern ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit dem Betreff "Übergang der Unterhaltsansprüche blabla Auskunftsaufforderung blabla..."
Leider schmeissen sie in dem Schreiben derart mit Paragraphen um sich, dass man als Nichtjurist keine Chance hat durchzublicken. Als Randbedingung weiss ich wenigstens, dass meine Ex-Freundin (Mutter der gemeinsamen 4jährigen Tochter, die bei ihr lebt) seit ein paar Wochen arbeitslos ist.
Ich vermute mal, darum geht die Zuständigkeit für meine Tochter vom Jugendamt (die ursprünglich mal den Unterhalt festgesetzt hatten) auf das Jobcenter über. Und die prüfen jetzt nach, ob sich bei mir nicht noch mehr holen lässt.
Soweit richtig?
Was ich aufgrund unverständlicher Formulierungen aber nicht wirklich verstehe:
- Zahlt das Jobcenter jetzt für mein Kind, und ich muss den Unterhalt ans Jobcenter zahlen?
- im angehängten Fragebogen wollen sie, dass ich komplett die Hosen runterlasse: Einkommen, Monatliche Ausgaben, Vermögen, Persönliche Verhältnisse. WAS GEHT DIE DAS ÜBERHAUPT AN???? Für den Unterhalt ist meines Wissens nur das Einkommen massgeblich, also Einkommensnachweis und Steuerbescheid, wie es beim Jugendamt damals der Fall war. Angeblich muss ich aber unter Androhung von Strafe ("Ordnungswidrigkeit... Geldbuße bis zu 2.000 Euro....") alles angeben was die wollen. Ist das zulässig?
Gibt es mittlerweile neue Gesetze und die können mir jetzt auch noch ans Ersparte ran?
ich habe gestern ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit dem Betreff "Übergang der Unterhaltsansprüche blabla Auskunftsaufforderung blabla..."
Leider schmeissen sie in dem Schreiben derart mit Paragraphen um sich, dass man als Nichtjurist keine Chance hat durchzublicken. Als Randbedingung weiss ich wenigstens, dass meine Ex-Freundin (Mutter der gemeinsamen 4jährigen Tochter, die bei ihr lebt) seit ein paar Wochen arbeitslos ist.
Ich vermute mal, darum geht die Zuständigkeit für meine Tochter vom Jugendamt (die ursprünglich mal den Unterhalt festgesetzt hatten) auf das Jobcenter über. Und die prüfen jetzt nach, ob sich bei mir nicht noch mehr holen lässt.
Soweit richtig?
Was ich aufgrund unverständlicher Formulierungen aber nicht wirklich verstehe:
- Zahlt das Jobcenter jetzt für mein Kind, und ich muss den Unterhalt ans Jobcenter zahlen?
- im angehängten Fragebogen wollen sie, dass ich komplett die Hosen runterlasse: Einkommen, Monatliche Ausgaben, Vermögen, Persönliche Verhältnisse. WAS GEHT DIE DAS ÜBERHAUPT AN???? Für den Unterhalt ist meines Wissens nur das Einkommen massgeblich, also Einkommensnachweis und Steuerbescheid, wie es beim Jugendamt damals der Fall war. Angeblich muss ich aber unter Androhung von Strafe ("Ordnungswidrigkeit... Geldbuße bis zu 2.000 Euro....") alles angeben was die wollen. Ist das zulässig?
Gibt es mittlerweile neue Gesetze und die können mir jetzt auch noch ans Ersparte ran?