Übergang der Unterhaltsansprüche gem. §33 - was ist da los ???

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    • Übergang der Unterhaltsansprüche gem. §33 - was ist da los ???

      Hallo,

      ich habe gestern ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit dem Betreff "Übergang der Unterhaltsansprüche blabla Auskunftsaufforderung blabla..."

      Leider schmeissen sie in dem Schreiben derart mit Paragraphen um sich, dass man als Nichtjurist keine Chance hat durchzublicken. Als Randbedingung weiss ich wenigstens, dass meine Ex-Freundin (Mutter der gemeinsamen 4jährigen Tochter, die bei ihr lebt) seit ein paar Wochen arbeitslos ist.
      Ich vermute mal, darum geht die Zuständigkeit für meine Tochter vom Jugendamt (die ursprünglich mal den Unterhalt festgesetzt hatten) auf das Jobcenter über. Und die prüfen jetzt nach, ob sich bei mir nicht noch mehr holen lässt.

      Soweit richtig?

      Was ich aufgrund unverständlicher Formulierungen aber nicht wirklich verstehe:
      - Zahlt das Jobcenter jetzt für mein Kind, und ich muss den Unterhalt ans Jobcenter zahlen?

      - im angehängten Fragebogen wollen sie, dass ich komplett die Hosen runterlasse: Einkommen, Monatliche Ausgaben, Vermögen, Persönliche Verhältnisse. WAS GEHT DIE DAS ÜBERHAUPT AN???? Für den Unterhalt ist meines Wissens nur das Einkommen massgeblich, also Einkommensnachweis und Steuerbescheid, wie es beim Jugendamt damals der Fall war. Angeblich muss ich aber unter Androhung von Strafe ("Ordnungswidrigkeit... Geldbuße bis zu 2.000 Euro....") alles angeben was die wollen. Ist das zulässig?
      Gibt es mittlerweile neue Gesetze und die können mir jetzt auch noch ans Ersparte ran?
    • Hallo Cantaloupe,

      Das JC zahlt z.Z. für Mutter und Tochter.

      Der Tochter bist du zu Unterhalt verpflichtet.Die Höhe ergibt sich aus deinem unterhaltsrelevanten EK.

      d.h. dein Netto-EK muss noch bereinigt werden) Angeben solltest du nur die Ausgaben wie Versicherungen,Verträge usw. Damit kann dein

      EK für die Berechnung sinken.

      Was du an Unterhalt zahlst, wird Mutter und Kind an ALGII abgezogen.

      Wie nun die Zahlung erfolgt ( ob du an JC zahlst,oder an die Mutter wirst du erfahren).

      lg edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Cantaloupe,
      im vorliegenden Fall wird darüber informiert, dass die UH-Ansprüche der Ex-Freundin und der gemeinsamen Tochter auf das JC übergegangen sind, da von dort Leistungen an beide erbracht werden.
      Damit werden künftig alle UH-Zahlungen an das JC zu leisten sein.
      Die in dem Schreiben des JC aufgeführten §§ kann man über Google finden und nachlesen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für das konkrete Handeln und Fordern (Auskunftsersuchen) des JC. Es besteht die rechtliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Immerhin handelt es sich um Steuergelder, welche die JC als Leistungen bewilligen oder nicht.
      Oft geben sie sich mit weniger Angaben als den geforderten zufrieden.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo,
      um eindeutige Hinweise/Anregungen zu geben, hättest Du ein wenig mehr Daten aufführen können.

      Zahltst Du Unterhalt an die Mutter bzw. Jugendamt? Wenn ja, wie hoch

      Besteht ein Unterhaltstitel? (z.B. Urkunde)

      Wie ist das Jugendamt beteiligt: Beistandschaft oder Unterhaltsvorschuss?

      So leicht ist das mit dem Anspruchübergang nicht. So geht der Unterhaltsanspruch den man aktuell zahlt nicht auf das Jobcenter über. Nur der darüberliegende Teil, soweit man leistungsfähig hierfür ist, kann das Jobcenter geltend machen.

      Gruß
      ernst
    • Hallo,

      kleines Update:
      die Mutter hat sich nur zu 50% arbeitssuchend gemeldet (hatte vorher auch nur 50% gearbeitet), damit kriegt sie so wenig ALG 1, dass sie ausserdem zusätzlich mit ALG 2 aufstocken muss.

      Zu Ernsts Fragen:
      An die Mutter (also: FÜR die Mutter) zahle ich keinen Unterhalt mehr seit meine Tochter 3 Jahre alt ist.
      Den Kindesunterhalt habe ich immer direkt an die Mutter überwiesen (und überweise noch immer direkt).
      Das JA hatte Beistandschaft, hatte damals die Unterhaltshöhe festgesetzt.
      Es besteht ein Unterhaltstitel (beurkundet) über 115%, entspr. 273 Euro; mittlerweile zahle ich freiwillig 289 Euro (eigene Berechnungen nach Gehaltserhöhung), ist aber nicht beurkundet.

      Hat die ALG-2-Geschichte eigentlich auch Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe?
    • Hallo,
      ALG-II hat natürlich keine Auswirkung auf die Unterhaltshöhe.

      Wie bereits geschrieben, gibt es keinen Übergang nach 33 SGB II, da der Unterhalt ja gezahlt wird. Dies wäre dem Jobcenter auch so mitzuteilen.

      Sofern das Jugendamt als Beistand in den letzten 2 Jahren eine Unterhaltsberechnung gemacht hat, gäbe es auch keinen erneuten Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB. Evtl. wäre es jedoch notwendig/sinnvoll, dass man beim Beistand die aktuelle Höhe, also 120,0% = 289,-- Euro, beurkundet, damit dieser die aktuelle Urkunde dem Jobcenter vorgelegen kann.