Mein Exmann ist der Vater meines Sohnes (stimmt aber nicht)

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    • Mein Exmann ist der Vater meines Sohnes (stimmt aber nicht)

      Hallöchen

      Ich habe mich 2010 von meinem damaligen Ehemann getrennt sofort das Trennungsjahr und Scheidung eingereicht.Anfang 2011 habe ich meinen jetzigen freund und Vater meines Sohnes kennengelernt.Geschieden bin ich seit dem 22.10.2013 geboren wurde mein Sohn am 11.11.2013 die Vaterschaft wurde von meinem freund am 23.10.2013 anerkannt die frau vom Jugendamt fügte aber was hinzu das sie Scheidungsurteil,Aberkennung der Vaterschaft und zustimmung meines exmannes haben will das mein freund der Vater ist.
      Das scheidungsurteil habe ich jetzt vor weihnachten bekommen.Da mein armer Exmann ja soviel arbeiten muss(Ironie)da er keinen anwalt hatte musste ihm das ganze zugeschickt werden.
      Das Jugendamt hat ihm auch die Unterlagen für die Aberkennung und Zustimmung zugeschickt.Die er bei seinen Jugendamt erledigen muss.Was er aber bis heute Warscheinlich nicht getan hat da er mir nicht Antwortet auf meine frage ob er schon war.

      Mein Sohn braucht eine Geburtsurkunde die ich auf Grund der ganzen Sache auch nicht bekomme. :pinch: erst wen die Vaterschaft rechtskräftig wird will man mir die Urkunde ausstellen. X(
      am 11.2 sind 2 Monate um die ich ihn laut Jugendamt als frist geben sollte dann solle ich mit dem Anwalt eine Anfechtung machen.Bekomme ich da eine geburtsurkunde ausgestellt? von mir aus auch ERSTMAL ohne richtigen Vater sondern mein Exmann drauf.
      Die Frau vom standesamt meinte zu mir das mein damals nochmann herkommen müsse :thumbsup: JAAAA und unterschreiben muss das mein sohn überhaupt seinen Vornamen haben darf da er ja damals noch rechtlich Vater ist. Ich habe der guten Frau erklärt das mein exmann 400 km weg wohnt und dies nicht tuhen wird nichtmal wenner um die ecke wohnt.Somit hat sie mich wieder weggeschickt und ich solle wieder kommen wen die unterlagen vorhanden sind.

      Ich hoffe jemand weis wie ich es meine und entschuldigt meine Rechtschreibfehler :huh:
    • Hallo Ela1984,

      Mein Sohn braucht eine Geburtsurkunde die ich auf Grund der ganzen Sache auch nicht bekomme. :pinch: erst wen die Vaterschaft rechtskräftig wird will man mir die Urkunde ausstellen. X(
      Es besteht doch eine rechtskräftige Vaterschaft.

      Geschieden bin ich seit dem 22.10.2013
      Zahlt dein EX Kindesunterhalt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy
      Ja die rechtskräftige Vaterschaft für meinen Sohn hat der EX-mann aber mein freund hat eine vaterschafts anerkennung gemacht und somit weigert sich das Standesamt mir eine auszustellen
      Nein er zahlt keinen Unterhalt für ihn bzw.
      Ich habe ja auch 2 Kinder mit ihm für die er auch nicht zahlt.

      Das Standesamt gibt mir keine Geburtsurkunde weil mein jetziger freund der Vater ist dies aber mein Exmann nicht bestätigt hat.

      Der Ex-mann hat alle unterlagen bei sich zum bestätigen muss nur auf sein Jugendamt da unten gehen und abgeben. :thumbdown: was er aber nicht tut.Er antwortet mir auch nicht auf meine Sms ob er schon war nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ela1984 ()

    • hy, setze Ex Termin zur Erledigung. Sollte schon ca. 14 Tage nach voraussichtlicher Zustellung Brief sein.

      wenn nicht, dann erhebst Du Vaterschaftsklage bei Gericht. so wie Du schreibst ist der Ausgang ja klar.

      wegen Verweigerung Mitarbeit soll dann Dein (oder RA Vater) RA beim Richter beantragen die Kosten dem "Unwilligen" aufzuerlegen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • Ich werde Montag beim Jugendamt anrufen und fragen ob die Unterlagen eingegangen sind eigentlich hatte er eine frist bekommen auch vom Jugendamt schon.Dann werde ich warscheinlich laufe der nächste woche die klage schon einreichen.Das Jugendamt sagte damals ich solle 2 Monate warten.

      Ja nun brauch ich aber auch das Geld für meinen Sohn wir können ihn ja nicht ewig von unseren bischen Geld durchfüttern.Dann bekomme ich ja zurzeit ALG2 die wollen die ganzen unterlagen auch haben die muss ich dann schonwieder vertrrösten und hoffen das ich trotzdem mein bischen geld weiter bekomme.
    • Hallo,

      Ja nun brauch ich aber auch das Geld für meinen Sohn wir können ihn ja nicht ewig von unseren bischen Geld durchfüttern.Dann bekomme ich ja zurzeit ALG2 die wollen die ganzen unterlagen auch haben die muss ich dann schonwieder vertrrösten und hoffen das ich trotzdem mein bischen geld weiter bekomme.
      Warum zahlt der leibliche Vater keinen Unterhalt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Ela1984 schrieb:

      Das Standesamt gibt mir keine Geburtsurkunde weil mein jetziger freund der Vater ist dies aber mein Exmann nicht bestätigt hat.


      Das Standesamt kann sich nicht einfach weigern. Sofern rechtlich der "Ex" noch als Vater gilt, steht halt dieser noch auf der Urkunde. Für Anträge wie Kindergeld,ALG-2, Elterngeld usw. wäre diese auf jeden Fall ausreichend.

      Im ersten Post steht als Scheidung der Oktober!? Das wäre doch vor der Geburt des Kindes.
      Als Scheidungsdatum gilt der auf dem Beschluss vermerkte Tag der Rechtskraft, ist dies auch Oktober?
    • Diese Entscheidung ist rechtskäftig 17.12.2012

      drin steht das Amtsgericht hat am 22.10.2012 beschlossen die am 18.8.2006 vor dem Standesamt geschlossene ehe wird geschieden.


      Ich habe heute beim Jugendamt angerufen mein Exmann hat keine unterlagen an diese geschickt somit habe ich direkt einen Termin beim Anwalt gemacht und werde morgen abermals zum Standesamt gehen und dort kräftig aufn Tisch hauen
    • _Ernst_ schrieb:

      Ela1984 schrieb:

      Das Standesamt gibt mir keine Geburtsurkunde weil mein jetziger freund der Vater ist dies aber mein Exmann nicht bestätigt hat.


      Das Standesamt kann sich nicht einfach weigern. Sofern rechtlich der "Ex" noch als Vater gilt, steht halt dieser noch auf der Urkunde. Für Anträge wie Kindergeld,ALG-2, Elterngeld usw. wäre diese auf jeden Fall ausreichend.

      Im ersten Post steht als Scheidung der Oktober!? Das wäre doch vor der Geburt des Kindes.
      Als Scheidungsdatum gilt der auf dem Beschluss vermerkte Tag der Rechtskraft, ist dies auch Oktober?
      Ja sicher würde mein Exmann erstmal drin stehen aber der hat nicht unterschrieben das mein Sohn seinen namen bekommt und wird dies auch nicht machen.
    • Hallo Ela,

      da es doch weitere "eheliche" Kinder gibt, ist die Bestimmung eines Familiennamens doch bereits bei diesen erfolgt - eine Unterschrift sollte daher eigentlich überflüssig sein. Evetuell nochmal beim Standesamt fragen.

      Eine gerichtliche Anfechtung dauert ja seine Zeit. Sollte also tatsächlich der Ex-Ehemann noch unterschreiben müssen, würde ich einen Antrag beim örtlichen Amtsgericht nach § 1628 BGB (Alleinentscheidungsrecht) stellen. Bei jedem Amtsgericht gibt es hierfür vormittags eine Rechtsantragsstelle wo der Antrag aufgenommen wird. Einen Anwalt braucht man dazu nicht.
    • Ich werde morgen beim Standesamt nochmal nachfragen wen sie wieder sagt das ich keine bekomme.
      Ich weis nur das ich keine Urkunde bekomme weil mein Exmann nicht auf der Geburtsbescheinigung die das Standesamt bekommen hat unterschrieben hat sondern der leibliche Vater.
      Mein Ex-Ehemann wird nicht unterschreiben der hat nicht mal die Unterlagen für seine 2 leiblichen Kinder zurück geschickt zwecks Unterhalts Prüfung und auch seine Firma die durch das Jugendamt angeschrieben wurde hat nichts zurück geschickt.

      Dieser Mann hat mir schon mehrmals gesagt das ich ihn inruhe lassen soll er habe mit uns abgeschlossen.Von dahher erwarte ich nichts von ihm und das bestätigt mich in dieser Angelegenheit wieder mal.

      Dahher werde ich auch für die beiden Mädchen das alleinige sorgerecht beantragen da er mir unterlagen einfach nicht zurück schickt die er mit unterschreiben muss.
    • Sooo ich habe wieder keine Urkunden bekommen aber wenigstens ein paar Schriftstücke das es ihn gibt meinen sohn (hat ja kein vornamen)

      Dann hat die gute frau mich gestern gefragt ob ich die alleinige Personensorge beantragt habe Oo hätte ich wissen müssen HAB ICH NICHT.Jetzt muss ich morgen zum Amtsgericht die alleinige Personen sorge beantragen und wen ich die habe bekomme ich die Geburtsurkunde.Aber ob dann mein Sohn sein Name in der Urkunde steht weis ich nicht.

      Aber eins weis ich wen ich die Geburtsurkunde in den Händen halte und mein Exmann sollte drauf stehen werde ich beim Jugendamt versuchen Unterhalt geltend zu machen wenigstens für solange wie die anfechtung noch nicht durch ist und wen ich nur UVG bekomme ( weis ja nicht ob das geht)
    • Hallo Ela,
      die Übertragung der alleinigen Sorge geht normalerweise nicht "auf die schnelle". Daher war oben mein Vorschlag eines Antrages nach § 1628 BGB (Alleinentscheidungsrecht). Dies geht recht zügig und kann auf die aktuell notwendigen Behördengänge begrenzt werden: a) Bestimmung des Namens und b) Antrag Kindergeld.
    • Hallöchen
      Ja das hat der Mann mir heute beim Gericht auch gesagt.Mit dem sorgerecht.

      Da ich die Anfechtung mache soll ich die alleinige Personensorge auch beim Anwalt machen weil sonst 2x Gerichtskosten fällig wären.
      Also könnte ich mir ein verfahren ja auch spaaren.
      Dann war er sich nicht sicher ob nun der 22.10 Scheidungs tag war oder der 17.12 da steht Rechtskraft. Die Richterin war leider auch nicht im Haus den wen es der 22.10 ist habe ich das alleinige Sorgerecht ja schon da mein Sohn am 11.11 geboren wurde.Mein anwalt wird mir das Montag beim Termin sagen können welcher Tag nun der richtige ist.

      Für die behörden reichen die Unterlagen die ich Dienstag beim Standesamt ausgehändigt bekommen habe.
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