Kind will dauerhaft beim Vater leben - Änderung Wohnsitz, KU etc.

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    • Kind will dauerhaft beim Vater leben - Änderung Wohnsitz, KU etc.

      Hallo zusammen,

      folgende Situation:
      Kind (15) ist zum Vater gezogen und will dort bleiben, da sie ihre Ruhe vor Streitereien der KM mit neuem Mann und nervigem Kleinkind-Halbbruder haben will. Nach mehr als 4 Wochen hat sie nur 3 Nächte nicht beim KV, sondern bei der KM verbracht, zudem nachmittags mal ein paar Stunden an den wenigen Tagen, an denen nachmittags keine Schule war. Jetzt in den Ferien ist sie tagsüber meist beim KV oder bei einer Freundin.

      Ist bei KM gemeldet, KU (rd. 350 EUR) und KG gehen an KM. Titel KU existiert.

      Wie lange würdet Ihr die Situation unverändert lassen? Bzw. wann sollte KU gestrichen werden bzw. von KM eingefordert werden?

      Ich finde, ab sofort (Januar-KU ist allerdings schon bezahlt), also bleiben 3 Wochen, um das möglichst ohne Anwalt zu klären. Ex hat Einkommen, wenn auch unterste Stufe, wird toben. Aber egal...
      Wenn die Tochter bei uns lebt, hat mein Freund Anspruch auf KG und KU. Oder?


      Gruß
      skydiver
    • hallo skydiver,

      folgendes klaeren:

      wer hat sorge-/abr?

      wenn sie schon ihre sachen bei euch hat und dein mann das gem. sorge-/abr auch inne hat, steht leider noch die frage nach dem derzeitigen lebensmittelpunkt im raum. wenn seine ex sich weigert, dann wird wieder schmutzige waesche vorm FG gewaschen....



      warscheinlich braucht die tochter erst mal eingewoehnungsweit fuer 2 monate!

      bb

      netlover
    • Hallo, skydiver,
      so etwas sollte man nicht immer gleich durch die Brille von Recht und Gesetz sehen, schon gar nicht mit Blick ins Portemonaie ("Ex wird toben, aber egal" ???).
      Ein 15-jähriges Mädchen ist durchaus in der Lage selbst auszudrücken, was es will.
      Ich empfehle, da nichts "anbrennen" zu lassen, sondern die Tochter sollte sich gleich nach den Schulferien mit ihrem Problem, das sie mit ihren zwei Elternhäusern hat, an eine seriöse, neutrale Autorität oder Institution wenden, z.B. Klassenlehrer/-in, Pastor, Jugendamt etc. Was spricht denn dagegen, daß sie sich unbeeinflußt allein ans JA wendet - in Begleitung ihrer Freundin? So könnte -- im Auftrag und im Namen der Tochter -- eine einvernehmliche Lösung zwischen KM und KV gefunden werden, der nicht nachgesagt werden kann, daß dabei befangene neue Partner der Eltern irgendwie mitgewirkt hätten.
      Jedes Familiengericht würde das Kind anhören und ebenso auf Einvernehmen drängen.
      Wenn Kinder keine (uneigennützige) Lobby haben, müssen sie eben selbst für sich sprechen (dürfen!).
      So long
      Opa Hans :thumbup:




      P.S.: Die Tochter ist im schwierigen Entwicklungsalter ! Sie sollte strikt angehalten werden, derzeit ihre Mutter immer zu informieren, wo sie sich (insbesondere über Nacht) aufhält, bzw. aufhalten wird.
      KM und KV haben gemeinsam Aufsichtspflichten ! :!:
    • N'Abend,

      danke erst einmal. Ich werde Ruhe bewahren...
      Manchmal nervt's mich Zweitfrau schon, dass für jede größere Anschaffung/Ausgabe gleich die Anforderung zur Mitfinanzierung kommt. Obwohl jetzt schon über 4 Wochen vergangen sind, kam von der KM jedoch - erwartungsgemäß - noch nix von wegen "Behalt den KU, sie ist ja jetzt bei dir."

      Wir haben heute mittag nochmal mit der Tochter gesprochen. Sie will bei uns bleiben und nur ab und an mal bei KM sein. Sie hat hier ein eigenes Zimmer, bei der KM muss sie wegen des 3. Kindes jetzt wieder mit der Schwester teilen.
      Die Tochter ist in den letzten Monaten echt "reif" geworden, wir müssen es nicht übereilen. Von Geld war mit ihr nun (noch) keine Rede, das hat schon noch ein bisschen Zeit. Für ein paar Monate geht das finanziell so. Das Geld für Shopping-Nachmittage oder das Frühjahrs-Outfit kann sie ja durchaus bei der Ex einfordern.

      Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht, Umgang war "geregelt" - bisher 14-tägig und halbe Ferien. ABR hat vermutlich die KM, oder? Das ist nicht gerichtlich geregelt worden.

      Die Tochter braucht im Mai einen neuen Pass; ich werde meinem Freund das mal vorschlagen als Termin für die Klärung der Aspekte Wohnsitz und Finanzen. Wenn allein die KU-Zahlung wegfällt, ist das eine enorme Erleichterung...

      Und vielleicht läuft es auch mit der Ex besser als ich befürchte? So kehrt dort ein wenig Ruhe ein - es scheint, dass die Große (es gibt noch ein 11j. gemeinsames Kind) ein Grund für viel Stress in der Familie in den letzten 2 Jahren war. Mit dem Stiefvater kam sie von Anfang an überhaupt nicht klar.
      Ich hingegen kam immer recht gut mit ihr zurecht - bin gespannt, wie das läuft, wenn sie dauerhaft hier lebt....

      Viele Grüße
      skydiver
    • Hallo, Skydiver
      das gemeinsame Sorgerecht -- besser: die elterliche Verantwortung -- bedeutet, daß leibliche Eltern Aufenthalt und Umgang so regeln können, wie sie es selbst gemeinsam für richtig halten oder dulden -- sinnvollerweise in Abstimmung mit ihren herauwachsenden Kindern.
      Niemand überwacht, kontrolliert das. Es ist genauso wie bei (Ein-)Trauschein-Familien.
      (auch bestehende) gerichtliche Regelungen (ABR und UR) spielen nur im Streitfall eine Rolle.
      Also überlaß es jetzt der Tochter und ihren leiblichen Eltern, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln, evtl. mit einer kompetenten Familienberaterin o.ä.
      Ich wiederhole ausdrücklich meine Empfehlung Dich da raus zu halten. Wenn Du den Umzug der Tochter zum Vater jetzt davon abhängig machst, daß die KM nicht mehr KU und KG bekommt oder z. B. Du mit dem Paßantrag Fakten schaffen lassen willst, bringst Du das Kind nur in einen Zwiespalt -- und Dich ins "Zwielicht" (Zweitfrau streitet mit Erstfrau um KU).
      Du solltest Dich dem Zweifamilienfrieden zuliebe mit dem Ergebnis zufrieden geben, das die Tochter und ihre leiblichen Eltern baldmöglichst aushandeln -- auch wenn es vielleicht nicht ganz Deinen Vorstellungen entsprechen sollte. Dir sollte vielmehr klar werden, welche (unbezahlbare) (Mit-)Verantwortung bei Aufnahme des Kindes in (Euren) Deinen Haushalt auf Dich zukommen wird.
      So long
      Opa Hans :thumbup:
    • hallo skydiver,

      im großen und ganzen stimme ich dem opa zu. ABER es hat auch grenzen mit der bereitschaft, den KU an die mutter zu zahlen, wenn kind vollverköstigt wird etc, angezogen wird und dafür vom papa noch KU für den "gebrauch des kindes" sage ich mal provokativ..... geld and die erzeugerin oder austrägerin gezahlt wird.



      hier sollte nach einem monat eine lösung gefunden werden und nach einem weiteren bedenkmonat die erzeugerin in die pflicht genommen werden. dann ist genug zeit ins land gegangen und das kind hat sich beim vater und dir eingelebt und sein nest errichtet....sag ich mal!

      alle administrativen aktivitäten wie titelumschreibung bzw. einstellung der zahlung wegen wegfall des anspruchs auf KU können zeitnah erfolgen und sollten auch!

      tip: falls sich das ganze aufzuschaukeln droht, nicht zögern, zum JA gehen, verfahrenspfleger beantragen oder vorgespräche führen. in eurem fall fallen kindswohl und kindeswille zusammen, physikalisch ausgedrückt - sind kohärent!

      bb

      netlover
    • Hallo, netlover und skydiver
      ich wünsche Euch fürs Neue Jahr alles Gute.
      mal kurz in eigener Sache:
      nur "Opa" finde ich etwas abschätzig, nur "Hans" ein wenig zu intim.
      Laßt es bitte beim "Opa Hans", der ich wirklich bin und auch so in meinem Umfeld genannt werde.


      Hallo skydiver,
      erst nach meinem letzten Beitrag war mir aufgefallen, daß Du ja auf diesem Forum schon sechs lange Jahre aktiv bist -- mit 151 Beiträgen.
      In fast allen Beiträgen berichtest Du vom 10-jährigen Trennungs-und Scheidungsschicksal Deines LG (manchmal Freund oder LAG) in einer Art und in einem Ausmaß, das ich an seiner Stelle nie zulassen würde. Er kommt in all den Jahren auch nicht ein einziges Mal selbst zu Wort.
      Was sich bei Euch abspielt, ist kein Rosenkrieg, sondern ein unbarmherziger Zickenkrieg, in dem die beiden Töchter Deines LG nicht nur als Nachrichtenkuriere "benutzt" werden.
      Du bist hier auch schon von anderen einige Male darauf hingewiesen worden -- nur noch nicht so drastisch.
      Die Ex Deines LG ist jetzt wieder verheiratet (der Geschiedenenunterhalt ist weggefallen), sie hat einen eigenen ca. zweijährigen Sohn und für ihre beiden Töchter einen bis zum Abschluß ihrer Schulausbildung gültigen KU-titel.
      Du solltest das respektieren und ihre neue Familie endlich in Ruhe zu lassen. Bitte!
      Du hast Dich hier als Akademikerin geoutet, die "mehr als doppelt" so viel verdient wie Dein LG, der in Deinem Haus wohnt und dessen ehelich bedingten Schulden Du mit abträgst.
      Was hindert Dich eigentlich, gegenüber seinen beiden Töchtern nicht ebenso großzügig (gewesen) zu sein, zumal Du eigene Kinder für Dich ausschließst? Wer A sagt, muß auch B sagen (können).
      Du lebst mit Deinem LG in Verhältnissen, in denen über Geld für "Shopping-Nachmittage" und "Frühjahrs-Outfit" nicht groß gesprochen wird -- man hat es. Bei KU-Empfängerinnen mit eigener Familie gibt es nun einmal zwangsläufig andere Prioritäten.
      Du hattest den Umzug der ersten Tochter von der Mutter zum Vater schon einmal ein Jahr zuvor (am 23.05.2011) hier thematisiert -- und darauf keine einzige Antwort erhalten. Warum wohl? Weshalb versuchst Du es jetzt noch einmal und willst der Ex Deines LG auch noch sofort KU und KG wegnehmen, nur weil die Tochter gerade mal vier Wochen bei Dir übernachtet hat -- Du sie hast übernachten lassen?
      Soll dafür der Unterhalt womöglich zukünftig von der Mutter gezahlt werden ?
      Kannst Du ((als Akademikerin)) nicht verstehen, daß Dein Problem juristisch niemals gelöst werden kann? Hast Du Dir eigentlich mal überlegt, wieviel Geld in Anwalts- und Gerichtskassen schon geflossen ist anstatt für z.B. Nachhilfe und außerschulische Aktivitäten beider Töchter Deines LG? Weißt Du wirklich nicht, daß verheirateten Eltern ihre Kinder weit mehr als den KU-Mindestsatz kosten ?
      Es ist natürlich sinnvoll, der "Großen" ein eigenes (sowieso vorhandenes) Zimmer anzubieten, wo sie in Ruhe ihre Schulaufgaben mit väterlicher und Deiner Mithilfe erledigen kann (Abitur?!). So hätte dann auch die "Kleine" wieder ihr eigenes Zimmer im mütterlichen Elternhaus. Praktisch und gerecht wäre sicherlich auch, wenn beide Mädchen jetzt zu jeder Zeit freien Zugang zu beiden Elternhäusern bekämen, die "Große" z.B. zum babysitten geht, wenn die Elternzeit der Mutter zu Ende ist und die "Kleine" auf Shopping-tour zusammen mit Dir und ihrer Schwester, beide sich vor allem nicht mehr an den schwachsinnigen Jahres-Stundenplan für den Umgang zwischen zwei 500 m voneinander entfernt liegenden Elternhäusern halten müssen. Die Mädchen sind jetzt in einem Alter, in dem sie selbst bestimmen können, wie sie "Umgang" mit ihren Elternteilen und anderen pflegen wollen.
      Warum kann denn der bis zum Schulabschluß befristete Unterhaltstitel der Mutter nicht unverändert bleiben, danach stehen doch ohnehin neue "Verhandlungen" an ? Warum willst Du den Mädchen denn nicht das Stigma nehmen, "arme" Scheidungs(streit)kinder zu sein ?
      Sorry, wenn ich indiskret und so direkt bin: Du hattest Dich selbst hier offenbart gehabt.
      So long
      Opa Hans


      P.S.: ich wünschte, es gäbe für Kinder ebenso ein Forum, auf dem sie sich über Probleme mit ihren verheirateten und unverheirateten, getrennt lebenden und geschiedenen Eltern austauschen könnten -- für diese zum Mitlesen/Mitlernen.
    • Hallo,
      @ ein Mann:
      ja, soweit schon - wir warten wie gesagt ab.

      @ Opa Hans:
      ich schreibe meine Beiträge nicht im Geheimen, mein Freund ist bestens informiert.

      opa hans schrieb:

      Die Ex Deines LG ist jetzt wieder verheiratet (der Geschiedenenunterhalt ist weggefallen), sie hat einen eigenen ca. zweijährigen Sohn und für ihre beiden Töchter einen bis zum Abschluß ihrer Schulausbildung gültigen KU-titel.
      Du solltest das respektieren und ihre neue Familie endlich in Ruhe zu lassen. Bitte!

      Ich respektiere die neue Familie und lasse sie in Ruhe.
      Zur Info: der KU-Titel gilt bis zur Volljährigkeit und unter der Voraussetzung, dass die Kinder bei der KM leben.

      opa hans schrieb:

      Du hast Dich hier als Akademikerin geoutet, die "mehr als doppelt" so viel verdient wie Dein LG, der in Deinem Haus wohnt und dessen ehelich bedingten Schulden Du mit abträgst.
      Was hindert Dich eigentlich, gegenüber seinen beiden Töchtern nicht ebenso großzügig (gewesen) zu sein, zumal Du eigene Kinder für Dich ausschließst? Wer A sagt, muß auch B sagen (können).
      Als Akademikerin, die doppelt so viel verdient wie der Partner sich "outen"? Muss das ein Geheimnis sein?
      Und heißt das, dass ich seinen Kindern gegenüber großzügig sein muss, weil die Mutter ein anderes Lebenskonzept hat als ich?
      D.h. ich kleide die Kinder aus der ersten Ehe meines Freundes ein? Was ich eh immer mal seit Jahren mache, weil ich will, dass sie Kleidung tragen, die ihnen gefällt und passt.
      Und wenn die Große dauerhaft hier bleibt, zeige ich mich dann auch noch großzügig ggü der Ex, weil sie andere Prioritäten hat, und lasse ihr bis zum Schulabschluss, noch gute 3 Jahre, den KU?
      Abgesehen davon, dass sich ein Haus (das zu großen Teilen noch der Bank gehört) sich nicht von Shopping-Nachmittagen finanziert, irgendwo darf meine Großzügigkeit durchaus aufhören, oder? Und 400 EUR mehr im Monat kann mein Freund für seine Tochter ja vielleicht auch noch gut anlegen - die großen Wünsche kommen noch: Führerschein, Auslandsaufenthalt nach dem Abi, etc.


      Ich liebe meinen Freund, ich liebe ihn mit den Kindern, ich mag die Kinder unheimlich gern, ich verzichte auf vieles, ihm und ihnen zuliebe und bin bereit vieles zu geben bzw. habe gegeben:
      - beide Kinder haben ein eigenes Zimmer (für bisher eine Nacht alle 14 Tage und halbe Ferien!),
      - mein Büro ist im Keller, weil ich die Privatsphäre der Kinder respektiere.
      - Urlaub zu zweit ist nicht möglich, weil wir beide wollen, dass der KV die halben Ferien (= 30 Urlaubstage) mit den Kindern verbringt,
      - sie machen mit dem Papa mind. 2 Wochen Urlaub im Jahr (meist ohne mich),
      - und und und.

      Also bitte unterstelle mir nicht, dass ich es hier auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will, der den Kindern noch mehr finanzielle Mittel entzieht. Mein "Problem" ist mein Dasein als Zweitfrau. Das schrieb ich zuletzt auch. Deine Denke unterscheidet sich - was das Finanzielle betrifft - nicht von der der Ex. Die Zweitfrau hat's ja, das kann sie doch dann auch den Kindern zukommen lassen. Hallo? Habe ich die in die Welt gesetzt? Bin ich quasi moralisch verpflichtet, zu zahlen, weil ich selbst keine Kinder habe, aber zufälligerweise einen Mann mit Kindern liebe?
      Es nervt mich, wenn das von mir erwartet wird. Was ich tue, tue ich aus freiem Willen.

      Ich habe - das kannst du nicht wissen, weil ich im Forum bestimmt oft meinen Frust raus gelassen habe - sehr mäßigend auf meinen Freund eingewirkt, er hätte aufgrund seiner bitteren Erfahrungen noch mehr gestritten...
      Die Streitigkeiten gab es schon vor meiner Zeit, zwei Aktenordner voll. Die nachfolgenden zu meiner Zeit füllen nur noch einen, inkl. Scheidung und nachehelichem Unterhalt. Und seither ist zumindest offiziell Ruhe im Karton, am liebsten gehen sich die beiden Elternteile aus dem Weg - gut, dass es Emails gibt.

      Das mit dem schwachsinnigen Jahresstundenplan - bei der Bewertung gebe ich dir rundum recht - ist übrigens nach wie vor so: keine Abweichung geduldet, wenn überhaupt nur zum Nachteil des KV.
      Ja, die Kinder sind alt genug, selbst etwas daran zu ändern und man könnte das Ganze viel lockerer sehen (auch wenn sie mittlerweile weiter entfernt wohnen, eine halbe Stunde mit dem Stadtbus). Man könnte....Die KM will nicht, die Kinder gehorchten - in einem Gutachten im Sorgerechtsstreit vor 5 Jahren war von PAS die Rede. Den Kindern kann niemand einen Vorwurf machen.
      Die Große hat sich nun darüber hinweggesetzt. Schier unglaublich.

      Vielleicht schnackelt sie einfach vieles mittlerweile.

      Keine Sorge, den Gang zum Gericht werden wir nicht mehr machen. Da findet sich schon eine andere Lösung.

      Nix für ungut.
      Gruß
      skydiver
    • Hallo, Holger
      es ist die unmißverständliche "Kampfansage" der TS Skydiver
      ZITAT: "die Ex....... wird toben. Aber egal........"
      gewesen, die mein "Interesse" geweckt hatte.
      Wie Du ja gut weißt, bin ich auf dem ISUV-Forum auch im Namen der Kinder, die Probleme mit ihren Eltern haben, unterwegs.
      Ich hatte der TS Skydiver bereits am 30. Dezember 12.35 eine sachliche, eindeutige Antwort ohne jegliche Ausschweifungen gegeben.
      Meiner Stellungnahme hatte tags darauf -netlover- "im großen und ganzen" zugestimmt.
      wohl übersehen?
      so long
      Opa Hans :thumbup:



      Hallo, Skydiver
      Deine Verknüpfung von Geld und Gefühle finde ich nicht besonders "geistreich".
      ZITAT: "Keine Sorge, den Gang zum Gericht werden wir nicht mehr machen. Da findet sich schon eine andere Lösung."
      Welche wohl?
      take care
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo, Skydiver
      obwohl Du die Nachfrage von <ein Mann> vage mit "ja, soweit schon" beantwortet hattest, hat er mich per PN darauf hingewiesen, daß meine Beiträge beleidigend sein würden.
      Ich muß ihm da Recht geben. Der Leser, der den Hintergrund Deiner Frage nicht kennt, kann wirklich leicht einen solchen Eindruck gewinnen.
      Es ist keinesfalls meine Absicht gewesen, Dich zu beleidigen. Welchen Sinn sollte das denn auch haben?
      Allerdings hatte mich Dein Spruch "Ex wird toben. Aber egal......" auf- und angeregt, den Hintergrund auszuforschen anhand Deiner 151 Beiträge, die auf diesem Forum mit allen persönlichen Details auf viele Jahre abgespeichert sind -- für jeden zugänglich ( auch für die Ex-Familie incl. Tochter! ).
      Dabei habe ich festgestellt, daß Du langjährige coach Deines Freundes bist, Du ihn bereits seit zwei Jahren nach seiner Trennung bei zeit-und kostenintensiven, ungewöhnlich heftigen Auseinandersetzungen mit seiner Frau/Ex begleitet und geleitet hast.
      Ich sehe Dich also nicht als Zweitfrau, jedenfalls nicht in dem Sinne, wie die Ex einen Zweitmann hat, der die Verantwortung für ihre beiden Töchter übernommen hat, nicht nur für Kost und Logis sorgt. Er macht keinen Unterschied zwischen seinem leiblichen Sohn und den angeheirateten Töchtern.
      Du sagst dagegen: "Hallo? Habe ich die in die Welt gesetzt?"
      Du hast Dich in fast allen Deinen Beiträgen ungewöhnlich "abfällig" über die Ex Deines Freundes geäußert, Du hast in 2010 unter Berufung auf eine Kinder-und Familienpsychiaterin für die Tochter sogar einen "Schulwechsel, ggfs. mit Wiederholung einer Klassenstufe" angestrebt, was sie ja von einer akademischen Ausbildung ausgeschlossen hätte und das, obwohl oder weil? Deinem Freund das Mitspracherecht in schulischen Dingen aberkannt war.
      Führerschein, Auslandssemester u.a.m. sind heutzutage keine "Wünsche", sondern absolute Notwendigkeiten für eine gute Berufsausbildung, die leicht 5-stellige Beträge kosten kann - excl. Bafög.
      Ich selbst hatte mein Studium mit Nebenjobs finanzieren müssen, was zu einer erheblichen Überschreitung der Regelstudienzeit führte und dazu, daß ich wegen Schulden erst vier Jahre nach Uni-Abschluß mein Fahrrad gegen einen gebrauchten VW-Käfer umtauschen konnte. Ein ähnliches Schicksal blieb meinen Söhnen nach meiner Scheidung nur erspart, weil andere uneingennützig mitgeholfen haben, ihr Studium in der Regelzeit abzuschließen. Sie haben heute einen Lebensstandard erreicht, an dem sie ihre geschiedenen Eltern gut und gern teilhaben lassen.
      Dein in vielen Beiträgen dokumentiertes coaching macht ganz deutlich, daß Du die "Scheidungsbeschlüsse", die Dein Freund akzeptiert hat, akzeptieren mußte, damit endlich Schluß war, immer noch nicht respektieren willst.
      So ist es doch wohl klar, daß die Ex alle Schotten dicht gemacht hat, auf den Buchstaben des Gesetzes beharrt. Sie wird nie und nimmer einer vorzeitigen Änderung der gerichtlichen Beschlüsse zustimmen oder sich dazu in irgendwelche Gespräche einlassen, vor Gericht eine Bestätigung des Lebensmittelpunktes der Tochter wegen Kontinuität bekommen. Warum sollte sie denn auch ?
      Sie erlaubt und duldet, daß ihre Tochter jetzt in Deinem Haus wohnt. Mehr kannst Du wirklich nicht von ihr erwarten. Und ob sich die Tochter auf Dauer Deiner "Hausordnung" unterwerfen wird, bleibt noch abzuwarten.
      Ich finde, mit Deinem Vorhaben, die Tochter gegen Zahlung des KU unter Bezug auf Ehestreit und nervigen Halbbruder in Dein Haus aufzunehmen, überschreitest Du wohl nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, ja Du kannst nicht mal ausschließen, daß Deine Rolle vor Gericht zur Sprache kommen könnte.
      Zum Abschluß ein persönliches Wort: ich würde niemals wem auch immer erlauben, in meine väterliche Verantwortung wie auch immer hineinzureden. Ich würde das als Schmälerung meiner väterlichen Autorität empfinden, die Kinder sicherlich ebenso sagen: Papa hat nichts zu sagen (kommt in besten Familien vor). Ich würde von meinem Einkommen ohne Murren schon von Anfang an den KU dorthin gezahlt haben, wo der Lebensmittelpunkt der Kinder mit meiner Zustimmung ist. Nur unter vier, bzw. sechs Augen würde ich über Zusatzleistungen reden, z.B. Taschengeld, Prämien für gute Schulnoten, Zeugnisse, Tanzschule, Schulveranstaltungen etc.; für Kleidung sind Mütter zuständig.
      Nun, Väter sind alle verschieden, ihre Situationen ebenso. Und jeder sieht es eben mit anderen Augen, Du eben mit den Deinen.
      Nix für ungut (wie Du immer sagst)
      Think about (sage ich)
      take care
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo,

      ich kann vieles von dem was skydiver hier schreibt durchaus nachvollziehen.

      Sie ist ja schliesslich hier keine Statistin sondern steht mitten in der Sache mit drin. Natürlich sind viele Dinge Sachen, die von den Eltern des Kindes entschieden oder zwischen ihnen geklärt werden müssen. Aber als neuer Partner ist man nicht "aussen vor" sondern in vielem, nicht unbedingt allem, mitbeteiligt. Es betrifft ja nun zu 100 Prozent auch das Leben des neuen Partners, wenn das Kind des Andren mit den Haushalt zieht. Und es betrifft den neuen Partner auch finanziell, ob hier ungerechtfertigte Zahlungen fließen oder nicht. Da kann man nicht einfach sagen: was ER von seimen Gehalt macht hat sie nichts anzugehen. Als Familie betreffen finanzielle Dinge doch die ganze Familie. Ich gehe doch auch nicht hin, und sage: mein Gehalt (welches höher ist als die Rente, die mein Mann bekommt), ist einzig und allein für mich gedacht und nur ich entscheide darüber, wie es ausgegeben wird.

      Und wenn das Mädchen nun man jeztt ganz bei Vater lebt, müssen auch die Finanzen geregelt werden, und das heisst, der KU muss nicht mehr zur Mutter fließen, gleiches gilt für das Kindergeld. Man kann eine angemessene Zeit verstreichen lassen, aber wenn der STatus quo dann so bleibt, dann sollte auch dies geregelt werden. Und die Bemerkung, an der sich Opa Hans so srört: "die Ex wird toben, aber egel", finde ich durchaus legitim. Klar wird sie toben, wenn sie plötzlich weitaus weniger Geld zur Verfügung hat, aber wenn es ihr nun mal aufgrund der Umstände nicht mehr zusteht, dann kann es mir doch echt egal sein, ob sie tobt oder nicht.

      Ich kenne die Situation nur zu genüge und finde den Beitrag von Opa Hans ziemlich einseitig. Ich finde durchaus, wenn das Kind meines Partner mit in "meinem" bzw. "unserem" Haushalt lebt, ich in vielen Dingen durchaus mitzureden habe. Auch in grundlegenden "sog. Erziehungsfragen" wie Mithilfe im Haushalt, Bettzeiten, allegemine Umgangsregeln. DAs würde ich von jedem andren Menschen, der bei mir unter meinem Dach leben will, genauso erwarten. Zu sagen: mein Kind geht nur mich was an und nicht meinen neuen Partner, finde ich dem Partner gegenüber - der sich ja genauso in die Familie einbringt - ziem.ich rücksichtslos. So nach dem Motto: du darfst für mein Kind mitsorgen, sprich kochen, waschen, putzen, aber sonst hast du dich rauszuhalten?

      Mein Mann und ich haben immer alles, was die Scheidung und sein Kind betraf gemeinsam besprochen. Sicher waren wir nicht immer einer Meinung, und manchmal habe ich auch mal nachgeben müssen und mich seiner Entscheidung beugen müssen, aber genauso hat mein Mann auch in dem einen oder andren Fall erkannt, dass ich Recht habe und entsprechend gehandelt.

      VG Ruth
    • @ Ruth




      besser hätte man es nicht sagen können !



      Ich unterschreib das !!!



      Dieses Geschwafel von Opa Hans ist unerträglich, nicht nur hier .

      Es ist vollkommen unrealistisch und meistens am Thema vorbei.



      Als Next sollte man sich um ein gutes Verhältniss zu den Kids kümmern und das geschieht hier.

      Sonst würde das Kind wohl kaum dort leben wollen.



      Ein gutes Verhältniss zur Ex ist für die Kinder wünschenswert, aber Ihr deshalb freiwillig Geld in den Rachen werfen ??

      Und dann noch der Next vorzuwerfen, sie reduziert das Thema auf das Geld ?? Sie fordert doch nichts für SICH !

      Der Mann hat scheinbar noch eheliche Schulden abzutragen, da ist Grosszügigkeit gegenüber der Ex zu fordern einfach unverschämt.



      Einen zahlenden Vater fragt auch niemand, wie er eine Wohnung finanziert,

      die gross genug ist um die Kinder am Besuchswochenende vernünftig unterzubringen.



      Gruss Alida
    • Hallo,

      mir schmeckt es nicht, wenn man die "Zweitfrau" (allein dieser Begriff ist schon fast beleidigend, obwohl ich ihn ja selber benutze, hat so einen Touch von "zweitrangig") darauf reduziert, dem Partner seelisch und finanziell zur Seite zu stehen, seine Kinder an den Wochenenden wie selbstverständlich mit zuversorgen, aber wenn es darum geht, mitreden zu wollen oder müssen, in die Ecke stellt und sagt: das geht dich nichts an......

      Es ist sehr, sehr oft die Zweitfrauen, die unterhaltspflichtige Männer überhaupt erst in die Lage versetzen, Unterhalt zu zahlen.

      Als ich meinen Mann traf, war er grade in Scheidung, war mit nichts quasi vor die Türe gesetzt worden um dem "Nachfolger" Platz zu machen. Ich war damals grade selber sehr klamm nach einer gescheiterten BEziehung und Selbständigkeit. Wir haben dann jeden Cent umgedreht, und den Unterhalt gezahlt, auch wenn er sicher damals schon unter dem Selbstbehalt lag.

      Wir haben dann relativ schnell geheiratet, und ich war immer noch ohne Job. Hätten wir uns damals drauf berufen, dass er mir auch unterhaltspflichtig wäre, hätte das Kind quasi nichts mehr bekommen.

      Also habe ich mir einen Job gesucht, damit es uns ALLEN besser geht. Allerdings wäre es mir hier schon gegen die Hutschnur gegangen, arbeiten zu gehen, um das Geld jemandem zu geben, dem es nicht zusteht. Da es hier ums das Kind ging, war das selbstverständlich.

      Dann hatten wir selber Nachwuchs, uns spätestens dann wären wir ein extremer Mangelfall geworden es es wäre fast nicht mehr an Unterhalt raus gekommen. Aber auch da war uns klar, dass wir das irgendwie stemmen wollen und müssen. Also habe ich nach 10 Monaten wird ganztags angefangen zu arbeiten, mein Kind in die Kita gegeben und mich dieser extremen Doppelbelastung gestellt, nicht zuleztt um den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, nebenbei war das Kind aus 1. Ehe jedes Wochenende bei uns, und alle Ferien fuhr er - wenn wir es uns mal leisten konnten - mit uns weg, ansosnten war er bei uns.

      Und dann soll ich mich immer ruhig verhalten, mich nicht einmischen, wenn es letztendlich auch um MEIN Geld geht.? um meine Familie und mein Zuhause?

      VG Ruth
    • Hallo, Ruth
      -1. es ist doch völlig unbestritten, daß KU+KG immer dorthin zu zahlen ist, wo Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben.
      Im "Fall" Skydiver ist der Lebensmittelpunkt für die beiden Töchter mit Zustimmung ihres GSR-Vaters aber nun einmal bei der Mutter -- und das schon von Anfang an bis zu deren Volljährigkeit !
      Daran kann Skydiver -- stellvertretend für die Tochter -- nichts mehr ändern, unter Berufung darauf, daß die Tochter mit der Schwester ein Zimmer teilen müsse, der Halbbruder nerven würde sowie Mutter und Stiefvater miteinander streiten würden, schon gar nicht. Die Tochter hat sich vielmehr an die "Hausordnung" zu halten, so wie alle Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern/Stiefeltern leben (müssen).
      Der Fall ist also juristisch schon vor Jahren eindeutig geklärt worden. Änderungswünsche Dritter, die nur indirekt betroffen sind, machen nur dann Sinn, wenn sie durchgesetzt werden könnten. Das ist hier aber absolut nicht der Fall.
      Jeder Versuch einer Änderung würde allein schon mit dem Argument Kontinuität abgeschmettert werden, wäre vielleicht sogar contraproduktiv bezüglich der -- jetzt von der Mutter gelockerten -- Umgangsregelungen (ohne ihre Erlaubnis und Duldung könnte die Tochter doch überhaupt nicht vier Wochen lang bei Skydiver wohnen).
      -2. Ruth, Du kannst Dich nicht mit Skydiver vergleichen, solidarisieren, denn der Lebensmittelpunkt Deines Stiefsohnes ist bei Dir. Du könntest Dich also nur mit dem Stiefvater vergleichen, bei dem die beiden Töchter dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt haben und dessen finanzielle/sachliche Leisungen in Absprache mit der Mutter den KU, den der leibliche Vater zahlen muß, dauerhaft erheblich überschreiten. Dasselbe könnte -- jetzt nur noch theoretisch -- ebenso der Fall sein, wenn der Lebensmittelpunkt bei Vater und Skydiver wäre und diese nicht die Einstellung hätte: Hallo? Habe ich die in die Welt gesetzt?"
      -3. Aus der Sicht der Töchter leben also ihre leiblichen Eltern beide in wesentlich besseren finanziellen Verhältnissen als sie leben würden, wenn diese sich nicht getrennt hätten. So ist doch gut nachvollziehbar, daß die Töchter von ihrem Vater eben erwarten, verlangen, fordern ebenfalls die KU-Mindestgrenze zu überschreiten, so wie ihr Stiefvater es tut.
      Es ist aber auch das gute Recht des Vaters in Absprache mit Skydiver zu antworten: Tut mir leid, Mädels, mehr ist bei uns nicht drin.Ich trage schon die Kosten für den Umgang mit euch, Ihr habt Euer eigenes Besuchszimmer in Skydivers Haus und sie dafür ihr Arbeitszimmer im Keller, sie kauft Euch hin und wieder neue Klamotten, außerdem zahlt Skydiver die hohen Prozeßkosten, die im Streit mit Eurer Mutter wegen Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht entstanden sind. Mehr ist bei uns finanziell auch in Zukunft wirklich nicht drin.
      Ebenso ist es Skydivers gutes Recht zu sagen, sorry, girlys meine Großzügigkeit gilt nur Eurem Vater, "was ich tue, tue ich aus freiem Willen". Die Große kann bei mir nur auf Dauer wohnen, wenn die Mutter dafür KU+KG zahlt.
      Klare Ansagen, wenn sie denn doch nur so deutlich auch erfolgt wären!
      -4. Skydiver ist -- was die Tochter anbelangt -- für mich überhaupt nicht glaubwürdig. Ihrem Coaching ist es doch zu verdanken, daß dem Vater das Mitspracherecht in schulischen Dingen aberkannt wurde, er dafür von der Mutter nur informiert wird. Die Tochter hat es allein ihrer Mutter zu verdanken, daß sie aufs Gymnasium gekommen ist, Abitur machen und studieren kann. In Skydivers Beiträgen ist deutlich nachzuvollziehen, daß sie die Tochter für ungeeignet und einen "Schulwechsel, ggfs. mit Wiederholung einer Klassenstufe" für längst geboten hält -- doch wohl nicht, um die höheren Kosten für eine akademische Ausbildung zu sparen? Jetzt will sie, daß in den neuen Paß der Tochter ihre Adresse und nicht die ihrer Mutter eingetragen wird. Weitere Auseinandersetzungen nach Schulabgang sind da vorprogrammiert.
      Zu einer ihrer z-a-a-a-a-lreichen Attacken gegen die Mutter hattest Du, Ruth selbst mal geschrieben "solche Machtkämpfe und Spielchen sind kontraproduktiv und machen es den Kindern schwerer".
      Solch jahrelanges m.E. Fehlverhalten und die Einstellung "Hallo? Habe ich die in die Welt gesetzt?" sind nun mal die Gründe, weshalb ich den Spruch "Ex....wird (wieder!) toben. Aber egal...."
      eben ganz anders interpretiere als Du.
      So long
      Opa Hans 8)



      P.S.: ist bin der Meinung, daß es sich hier um kein Unterhaltsproblem handelt und schlage deshalb der Forumleitung vor, dieses Thema von UNTERHALT zu ZWEITFAMILIEN zu verschieben.
      Hallo Alida, Suessstueck
      -- Bezeichnungen wie Zweitfrau oder Zweitmann finde ich stigmatisierend, diskriminierend, keine Frage. Es gibt nur noch viele andere Bezeichnungen im deutschen Familienrecht, die ich hasse: z.B. Scheitern
      -- bleibt bitte fair: es geht hier um zwei ZweitFAMILIEN, die beide ihre Interessen, Argumente und Rechte haben. Skydiver Recht geben ist eine Sache, eine andere ist ein verlorener Prozeß ihres Freundes. :thumbup:
    • TS Skydiver ist keinesfalls ein Mangelfall.
      Nach ihren eigenen früheren konkreten Angaben zum Einkommen fehlen ihrem kinderlosen Zweitfamilienhaushalt die 400€ nicht wirklich. Sie schreibt ja jetzt auch:
      ZITAT:"Und 400€ mehr im Monat kann mein Freund für seine Tochter ja vielleicht auch noch gut anlegen -- die großen Wünsche kommen noch: Führerschein, Auslandsaufenthalt nach dem Abi etc.".
      Demgegenüber werden aber sicherlich dem Zweitfamilienhaushalt mit drei Kindern der Ex ihres Freundes die 400€ aktuell fehlen. Und wenn die Ex für den Umgang mit ihrer Tochter nicht dazu auch noch so viele zusätzliche Leistungen erbringt wie derzeit von Skydivers Zweitfamilienhaushalt erbracht werden, wird es für die Tochter letztendlich ein "Verlustgeschäft". Sie muß ja ohnehin schon mit dem Problem leben, daß Mutter und Stiefmutter ganz unterschiedlicher Meinung zu ihrer Schul-und Berufsausbildung mindestens gewesen sind.
    • nach meinem Verständnis ist das hier ein DISKUSSIONSforum, auf dem im gegenseitigen Respekt unterschiedliche Meinungen mit sachlichen Argumenten und Gegenargumenten ausgetauscht werden - grundsätzlich.
      Und was "Selbstdarstellungen" anbetrifft, so fühle ich mich hier über einen nur etwas längeren Zeitraum gesehen in guter Gesellschaft.
      TS Skydiver ist bereits postwendend kompetent geholfen worden: siehe Beiträge No. 2, 3, und 5.
      Finales Fazit für sie: respektiere endlich den Rechtsfrieden, der vor Jahren bis zur Volljährigkeit der beiden Stieftöchter geschlossen worden ist!
      Opa Hans 8)