Umgangsrecht

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    • Hallo Nicole,

      erstmal herzlich willkommen hier.
      Bitte mach dir klar, dass hier ganz normale Menschen Freizeit opfern, um sich gegenseitig mit Informationen und Ratschlägen zu helfen. Allein deswegen wird hier eine gewisse Höflichkeit erwartet, die eine Begrüßungsanrede und einen Schlussgruß umfasst.

      Wenn du deine Frage so stellst, kannst du leider keine wirklich sinnvolle Antwort erwarten. Dafür bietest du einfach zu wenig Information. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Sorgerecht aus? Besteht denn ein GSR? Hat eventuell die KM das ABR? Ist denn der eigentliche Aufenthaltsort der Kinder bei deinem Lebensgefährten? Nur dann könnte man überhaupt von Entführung sprechen.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo ,


      Kurtkurt schrieb:
      Bitte mach dir klar, dass hier ganz normale Menschen Freizeit opfern, um sich gegenseitig mit Informationen und Ratschlägen zu helfen. Allein deswegen wird hier eine gewisse Höflichkeit erwartet, die eine Begrüßungsanrede und einen Schlussgruß umfasst.
      Dieser Meinung schließe ich mich voll an.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo nicole,

      ich hatte so etwas im september d.j. hinter mir. bitte - ihr müßt folgendes SOFORT beim letzten zuständingen familiengericht machen:

      1. antrag auf übertragung des ABR

      2. lest euch folgende links durch - das hilft saumäßig weiter

      wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/157038

      wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/163383

      wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/152126

      3. die unrechtmäßige kindesmitnahme OHNE genehmigung des sorge- und ABR-berechtigten elternteils stellen einen beweis für mangelnde erziehungseigung dar! bei mir hat der richter am OLG MÜ meiner ex folgendes gesagt:

      die unrechtmäßige kindesmitnahme stellt eine kindsentführung dar, die strafbewehrt ist!

      das war der schlüsselsatz und ihre anwältin hat daraufhin freiwillig die beschwerde gg die eAO des AF FS zurückgenommen!

      also: sofort antrag stellen, situation schildern! wichtig ist, daß ihr das kind entsprechend betreuen könnt! spielt keine rolle, wie alt das kind ist! DIE MUTTER IST NICHT ERZIEHUNGSFÄHIG!!!!!!!!!!!!!! das wird durch ihr verhalten offenkundig!

      antrag auf rückführung stellen, eure wohnung für die ankunft des kindes vorbereiten! widersprecht der anmeldung des kindes am wohnort - sofort! mit nachweis! keine schulanmeldung!

      wichtig: sofort mit dem zuständigen jugendamt in verbindung treten! dort die unrechtmäßige kindesmitnahme melden! evtl. sofort gespräch mit KM anberaumen lassen! die jugendämter sind momentan ziemlich sensibel, was das anbelangt! so meine meinung! wichtig: nett sein mit den leuten! durchfragen - wer zuständig ist - nicht abwimmeln lassen - sofort termin vereinbaren - evtl. sofortige anzeige gg KM wegen kindesentführung/kindesentzug! das ist strafbar - nicht abwimmeln lassen!



      bei fragen - bitte email oder hier im forum!

      ich weis mittlerweile genug darüber! keine angst vor gegnerischen rechtsanwälten! DIE WISSEN DASS IHRE MANDANTEN UNRECHTMÄSSIG HANDELN!!!!!!!!!!!

      bb

      netlover
    • Hallo, Nicole
      Kindesentführung muß natürlich SOFORT bei der Polizei angezeigt werden. Hilfreich wäre hierzu die Angabe des Ortes, wohin die Kinder gegen ihren Willen verschleppt worden sind, damit eine "Rückführung" umgehend in die Wege geleitet werden kann.
      Kindesentführung ist strafbar, (voreilige) falsche Anschuldigungen sind es aber ebenso.
      Geht's vielleicht auch eine Nummer kleiner?
      "saumäßig gut" weiterhelfen würde sicherlich, jetzt SOFORT die Weihnachtsgeschenke für die Kinder liebevoll zu verpacken und dorthin zu bringen, wo eben diesmal die Kinder eine friedliche Weihnacht verbringen werden. Vielleicht engagiert Ihr auch noch einen (Studenten-o.ä.-)Weihnachtsmann für die Geschenkübergabe. Kommt bei Kindern immer gut an.
      Und nächstes Jahr macht Ihr es einfach andersherum.
      Beweist doch erst einmal, daß es Euch wirklich um das Wohlergehen der Kinder geht.
      Eine friedvolle Weihnacht wünscht Euch
      Opa Hans 8)



      P.S.: Hallo, Kurt und Edy
      wir "opfern" nicht unsere Zeit, wir "spenden" sie. o.k.? :)
    • Hallo Opa Hans,

      opa hans schrieb:

      wir "opfern" nicht unsere Zeit, wir "spenden" sie. o.k.? :)


      Okay, das kann ich so unterschreiben. Unabhängig davon stört mich und Edy wohl auch, wie Leute manchmal hier im Forum aufschlagen und ihre Frage hinknallen ohne Anrede und Gruß und ohne weitere Informationen, die eine sinnvolle Antwort unmöglich machen.
      Auch eine auf "Spenden" basierende Einrichtung ist keine Dienstleistungsinstitution, was nicht heißt, dass nicht auch dort, wie überall, eine gewisse Höflichkeit und Kinderstube angebracht wären.

      Frohe Weihnachten!

      Kurt
    • nicole - worauf wartet denn dein mann noch??????????????????????????

      er soll beim FG den antrag auf erteilung des ABR fuer alle kinder stellen unter bezug auf die von m-ir genannten links! stelle er sich nicht so an!

      ER BEEKOMMT DAS ABR ZUGESPROCHEN WENN ER DIE BETREUUNG SICHERSTELLEN KANN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      so einer mutter ist nicht mehr durch schoenreden beizukommen - nur durch extreme haerte!!!!!!!!!!!!!!!!!

      gerne az von mir per email!!!!!!!!!!!!!



      bb

      netlover
    • Hallo, netlover

      so großen Erfolg mußt Du in Deiner eigenen Sache wohl doch nicht gehabt haben, wenn Du an Heiligabend um 18.41 Uhr allein am Computer sitzt.
      Wo sind denn Deine Kids, für deren "Rückführung" Du Deine "Wohnung vorbereitet" hattest?
      Glaubst Du gar, Deinen Kids der bessere Elternteil und anderen ein Vorbild zu sein, wenn Du Deine schon zwei Tage zuvor verbreiteten "saumäßig hilfreichen" Kampfparolen ausgerechnet am Weihnachtsabend wiederholst -- und das auch noch auf einem Forum, dessen "Häuptling" vorher auf der Startseite zu Besinnung und Versöhnung aufgerufen hatte?
      Ich wünschte mit vielen Kindern, daß es den Knecht Ruprecht mit der Rute wirklich gäbe.

      Opa Hans X(
    • hallo opa, unser gemeinsames kind hat erfolg vor dem OLG MUEnchen gehabt - nicht wir!

      ich kann die verzweiflung vieler eltern verstehen - wenn einer unrechtmaessig mit den kindern weggeht!

      dafuer entscheiden die gerichte mittlerweile sehr konsequent fuer den verlassenen elterteil! siehe links! nichts anderes ist bei uns geschehen!

      unser kind verbringt weihnachten bei seiner mama, was ich sehr unterstuetze!

      noch fragen - opa?

      bb

      netlover
    • Hallo Netlover,
      du schreibst, euer Kind habe den Erfolg vor Gericht erzielt. Hat es sich allein vor Gericht vertreten? Doch wohl kaum!
      Und was bei dir erfolgreich war muss nicht unbedingt für alle ähnlich gelagerten Fälle vor jedem Familiengericht gelten.
      Deine sehr große Hoffnungen erweckenden Aussagen halte ich zumindest für gewagt, denn der Themenstarterin wird etwas in Aussicht gestellt,
      das in der Form, wie bei dir geschehen, nicht zwangsläufig bei ihr bzw. ihrem Mann eintreten muss.
      Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen Fakten geschaffen wurden, die dann von den Gerichten nicht wieder geändert wurden.
      Für richtig halte ich jedoch sofortiges, der Situation entsprechendes Handeln.

      Gruß
      ein Mann
    • hallo nicole

      hallo mann

      aaaaaaaaaaalsooooooo:

      die o.a. links beschreiben genau nicols situation bzw ihres mannes!

      der ertrotzten kontinuitaet wird durch die familiengerichte momentan gnadenlos entgegengewirkt! ich wecke dadurch keine erwartungen!

      aber - dieses umziehen zeigt eine gewisse erziehungsunfaehigkeit! das wird der knackpunkt sein!

      frage an nicole: hat dein mann gem. sorgerecht und gem ABR????????????????

      wenn ja - ist ein antrag trotz geschaffener fakten beim AG/FG im letztzn landkreis schnellstens angebracht, die dringlichkeit mittels entsprechender beweise zu untermauern und eine eAO bez ABR entsprechend zu stellen. das FG zird binnen 10 tagen einen termin bestimmen, pro kind einen verfahrenspfleger einsetzen und die kinder anhoeren!

      also ran - ihr habt sehr gute karten!

      ich kann euch gerne ausfûehrlich auskunft geben: love-and-games-at-freenet.de

      bb

      netlover
    • Hallo, netlover
      ----------------- noch fragen - opa? -----------------
      Ja, "Opa" hat zwei (rhetorische) Fragen:
      --- wie lange hat Dein Sorgerechts-/Umgangsrechtsverfahren insgesamt gedauert und gekostet?
      --- wie groß ist der "immaterielle" Schaden, der im familiären Umfeld angerichtet wurde?




      Hallo, Kurt und Edy
      bei der TS Nicole legt Ihr großen Wert auf "Höflichkeit und Kinderstube" und zur weihnachtsabendlichen "Extrem-Härte-Show" des netlover schweigt Ihr?




      Hallo, Nicole
      aus Deinen ausführlichen Darlegungen entnehme ich, daß in der Zeit von der Scheidung Deines Mannes in 2006 bis 2009 der Umgang wohl nicht gerichtlich geregelt gewesen ist. Erst in 2009 hat Dein Mann mit Hilfe eines RA für Umgangsregelungen gesorgt. Nach dem Umzug seiner Ex von Pforzheim nach Essen in 2010 hat er mit Hilfe einer RAin dementsprechende neue Umgangsregelungen getroffen; von Kindesentführung kann da also nicht die Rede sein, zwei Jahre später schon gar nicht. Die Umzüge in Essen spielten sich zwischen eng benachbarten Straßen ab, so daß damit weder ein Schulwechsel noch ein JA-Zuständigkeitswechsel verbunden gewesen sein dürfte.
      Deinen Einwand gegen meinen Vorschlag, Weihnachtsgeschenke noch rechtzeitig zu überbringen oder überbringen zu lassen (und es eben nächstes Jahr andersherum zu machen), würden wegen der Entfernung von 380 km (= 4,5 DB-Reisestunden) nicht möglich sein, lasse ich nicht gelten.
      Wenn Du mit einem eigenen Kind (oder mehr?) einen Mann mit drei Kindern heiratest und noch ein gemeinsames Kind dazu kommt, dann ist das eine sog. patchwork-family (ein schrecklicher Ausdruck, aber jeder weiß, was damit gemeint ist). Es ist das eine äußerst sensible Familienstruktur, die sich tagtäglich neu beweisen muß - und in der Schuldzuweisungen keinen Platz haben.
      kleiner Hinweis: ich hatte meine Kinder nicht zu meiner Zweithochzeit eingeladen, sie wären ihrer Mutter zuliebe auch gar nicht gekommen.
      Meiner Meinung nach bist Du hier mit falschem (unzutreffendem) Thema eingestiegen. Du solltest es vielleicht noch einmal z.B. mit "wer hat patchwork-familiy-Erfahrungen?" o.ä. in der Kategorie "Zweitfamilien" versuchen.
      Sicherlich hilft Dir beim "Umsteigen" das Forum-team.
      Ich wünsche Dir gute Einsichten und bessere Aussichten.
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo, Nicole
      ................was sollen wir tun???.................
      --- zuerst solltest Du Deinen Mann bitten, hier selbst aufs Forum zu kommen und unter "Umgang" die im Sommer 2011 getroffene Umgangsregelung im Detail bekanntzugeben (z.B. einseitige 25.000€-Strafandrohung, Umgang mit dem Vater nur in (welchen?) Ferien).
      Nur hieraus ließe sich erkennen, was evtl. juristisch getan werden könnte.
      --- Deinen ohnehin unter "Unterhalt" falsch zugeordneten Thread "Kindesentführung" solltest Du beenden, so daß weitere "Irritationen" ausgeschlosssen sind (unter "Neubeginn" oder "Patchwork" könntest Du evtl. mehr profitieren).
      Wenn schon 2011 mit Kontinuität argumentiert worden ist, dann gilt das in 2013 erst recht.
      ein Mann hatte Dich ja schon darauf hingewiesen wie änderungsresistent Gerichte sind.
      --- mit Behauptungen und Einschätzungen wie "Kindesentführung" oder "die Kinder haben Angst vor ihrer eigenen Mutter" oder "ihr geht's am Arsch vorbei" usw. usw. solltest Du Dich zurückhalten. Sie schaden der Sache mehr als daß sie nützen. Ein Wettbewerb um den Titel "die bessere Mutter" ist nicht angesagt.
      Du unterstellst der KM Neid, Eifersucht und Haß (groß geschrieben!), sie fürchtet dagegen, daß Du ihr ihre Kinder abspenstig machen wolltest und ist deshalb vielleicht sogar nach Essen "geflüchtet".
      Wenn's in Essen nicht ordnungsgemäß läuft, sind dortige Behörden zuständig. Bei GSR muß der Vater wegen der besorgniserregenden Schulberichte dort (möglichst gemeinsam mit der Mutter) vorstellig werden; ist er wohl auch gewesen.


      Mich persönlich würde interessieren, was jetzt in der Weihnachtszeit gelaufen ist. Sind die Kinder "auf Ferien" bei Euch gewesen? Sind anderenfalls die Geschenke an die Euch doch bekannte aktuelle Adresse in Essen noch rechtzeitig überbracht worden ?
      So long
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo, Nicole
      kurz und knapp:
      1. daß Du das Thema "Kindesentführung" in "Umgang" umbenannt hast, finde ich richtig. Nur solltest Du dann auch dafür Sorge tragen, daß das derzeit geltende Umgangs-"Urteil" des KV hier im genauen Wortlaut bekannt wird. Deine subjektiven Zitate daraus helfen nicht weiter.
      2. wenn im Umgangs-"Urteil" drin steht, daß die Kinder eine Woche in den Winterferien mit dem KV verbringen sollen, dann hätte er (mit dem Urteil in der Hand) sie (mit Katze) nach Voranmeldung in Essen abholen und dorthin zurückbringen müssen -- egal, was die KM dazu tatsächlich oder vermeintlich meint (der KV kann eine neutrale Person bitten dabei zu sein, damit die KM nicht ihrerseits Kindesentführung ins Spiel bringen kann).
      Tut oder versucht der KV das nicht, dann nehmen die Kinder natürlich selbst an, daß er nichts von ihnen wissen wolle, da braucht die KM nicht einmal nachzuhelfen.
      3. die Geschichte mit den Weihnachtsgeschenken finde ich absolut nicht in Ordnung -- auch unglaubwürdig, denn Du schreibst jetzt von Freunden, die Ihr in Essen habt.
      Ich wäre da als Kind sehr enttäuscht gewesen, hätte mich arg im Stich gelassen gefühlt (so etwas prägt die Kinderseele!).
      Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. (ich hatte doch z.B. mit einem Mausclick herausgefunden, daß die von Dir genannten Straßen in Essen alle dicht beieinander liegen. "Mietnomaden" ziehen in andere Städte, bleiben nicht in nächster Umgebung).
      4. Mäßige Dich bitte in Deinen Äußerungen über die KM. Üble Nachrede? Das könnte Dir auch zum Verhängnis werden bei den vielen Details und Namensangaben, die hier jeder nachlesen kann.
      So long
      Opa Hans :!:
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