Hallo ISUV-Gemeinde,
bei der Berechnung des Sonder-Mehrbedarf wird das bereinigte Netto angesetzt, abzüglich 1200 Euro Selbsterhalt. Beim bereinigten Netto werden die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt.
Was ist, wenn man bei den Zahlungen von Unterhalt und Mehrbedarf unter den Selbsterhalt von 1000 Euro kommt?
bei der Berechnung des Sonder-Mehrbedarf wird das bereinigte Netto angesetzt, abzüglich 1200 Euro Selbsterhalt. Beim bereinigten Netto werden die Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt.
Was ist, wenn man bei den Zahlungen von Unterhalt und Mehrbedarf unter den Selbsterhalt von 1000 Euro kommt?