Hallo zusammen,
ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein Beamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte Versorgungsausgleich überhaupt fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze erreicht, oder früher ?
Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz ? Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und Beihilfe ?
Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?
Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte.
Danke im voraus
ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein Beamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte Versorgungsausgleich überhaupt fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze erreicht, oder früher ?
Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz ? Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und Beihilfe ?
Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?
Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte.
Danke im voraus