Wer kennt sich mit Versorgungsausgleich und Beamtenrecht aus ?

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    • Wer kennt sich mit Versorgungsausgleich und Beamtenrecht aus ?

      Hallo zusammen,

      ich hätte ein kleines Anliegen. Vorausgesetzt ein Beamter geht aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten in den vorzeitigen Ruhestand, ab wann ist der vereinbarte Versorgungsausgleich überhaupt fällig ? Wenn die Exfrau die gesetzliche Altersgrenze erreicht, oder früher ?

      Wie ist der Beamte dann versichert und zu welchem Prozentsatz ? Kriegt er die gleichen Leistungen bei Krankenkasse und Beihilfe ?

      Wieviel darf der Beamte zu seiner Frührente dazuverdienen ?

      Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte.



      Danke im voraus
    • hy , ist sehr allgemein gestellt.

      im Versorgungsausgleich wird/wurden die Renten-Anteile aufgeteilt. Mit dem Ergebnis geht es dann weiter in den jeweiligen Kassen.

      da wurde dann auch festgestellt bzw. berechnet welchen %-Satz Du dann als Pension erhälst. wie weit sich das seitdem durch weitere Leistungen geändert hat kann hier niemand wissen.

      Laß es Dir von einem Rentenberater bzw. der Rentenkasse berechnen, erläutern. Adressen müßtest Du vom Arbeitgeber, der zuständigen Beihilfestelle bekommen.
      Mit schwarzgelben Grüßen der Hemshöfer
      ISUV-Mitglied seit 1987
    • Hallo Punica,
      deine Fragen beziehen sich auf verschiedene Rechtsbereiche: Es geht um den Versorgungsausgleich, Steuerrecht und mindestens auch um Beamtenrecht.
      Wie Hemshöfer bereits schreibt: Genaue Auskunft erhältst du/der/die Betreffende u. a. bei den genannten Stellen.
      Bei Landesbeamten ist auch wichtig, in welchem Bundesland der Beamte tätig ist.
      Wurde dort schon nachgefragt?

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo,

      wenn ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat, gibt es auch nur die gekürzten Versorgungsbezüge (ab dem ersten Monat).

      KV:
      Wenn im Ruhestand weiterhin ein (unveränderter) Beihilfeanspruch besteht, ändert sich grundsätzlich nichts. Allenfalls bei Soldaten, die zuvor "freie Heilfürsorge" und ihre private Restkostenversicherung nur als Anwartschaft hatten. Die müssen ihre PKV dann für Leistungen aktivieren, was natürlich auch mehr kostet.

      LG