Hallo,
Vorweg mal Kurz meine Geschichte in Stichpunkten:
- 1. Kind mit Freundin X. - Freundin X geheiratet. - Getrennt von Frau X. - 2. Kind mit Freundin Y. - Getrennt von Freundin Y.
Jetzt mit Frau X nach 2,5 Jahren wieder versöhnt mit ernsthaften Absichten (Zusammenziehen) für die Zukunft.
Wir verbringen jeden Tag zusammen, gehen überall gemeinsam hin, Essen zusammen, schlafen gemeinsam im Bett, tragen unsere Eheringe wieder... Nur haben wir aktuell noch 2 Wohnungen...
Nun zu meinen Fragen:
Wann darf ein Steuerklassenwechsel beantragt werden und wo muss dies geschehen?
Ist es dafür relevant, das wir noch 2 Wohnungen haben?
Bekomme ich den Steuerklassenvorteil rückwirkend für 2012 noch?
Muss beim Einwohnermeldeamt ein offizielles Zusammenleben angegeben werden, so wie damals die Getrenntmeldung?
Vielen Dank schon mal im Vorraus...
Vorweg mal Kurz meine Geschichte in Stichpunkten:
- 1. Kind mit Freundin X. - Freundin X geheiratet. - Getrennt von Frau X. - 2. Kind mit Freundin Y. - Getrennt von Freundin Y.
Jetzt mit Frau X nach 2,5 Jahren wieder versöhnt mit ernsthaften Absichten (Zusammenziehen) für die Zukunft.
Wir verbringen jeden Tag zusammen, gehen überall gemeinsam hin, Essen zusammen, schlafen gemeinsam im Bett, tragen unsere Eheringe wieder... Nur haben wir aktuell noch 2 Wohnungen...
Nun zu meinen Fragen:
Wann darf ein Steuerklassenwechsel beantragt werden und wo muss dies geschehen?
Ist es dafür relevant, das wir noch 2 Wohnungen haben?
Bekomme ich den Steuerklassenvorteil rückwirkend für 2012 noch?
Muss beim Einwohnermeldeamt ein offizielles Zusammenleben angegeben werden, so wie damals die Getrenntmeldung?
Vielen Dank schon mal im Vorraus...