Hallo!
Der Vater meines 7-jährigen Sohnes zahlt seit 10 Monaten nicht einen Cent an Unterhalt.
Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet und sämtliche Zahlungen (sollten) an das JuA geleistet werden. Da ich bisher von ALG II gelebt habe, wurde der Unterhaltsanspruch an das JobCenter abgetreten. So bekam ich gar nicht mit, dass da gar kein Unterhalt geflossen ist. Der zuständige Beistand hat es auch nicht für nötig gehalten, mich über diesen Umstand zu informieren.
Lt. Aussage des Beistandes hätte der Vater vor über einem Jahr einen Herabsetzungsantrag gestellt, der aber nicht bearbeitet werden konnte, weil der Vater die entsprechenden Unterlagen nicht einreichte. 2 x wurde er aufgefordert, entsprechende Belege vorzulegen. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Im März hat er die Zahlungen dann eingestellt. Seitdem ist NICHTS mehr passiert. Das Jugendamt hat es schlicht und ergreifend nicht geschafft, den Vater anzumahnen. Er als ich eine Bescheinigung über den Unterhalt brauchte, kam ich hinter die ganze Geschichte.
Telefonisch hatte ich mit dem Beistand vereinbart, dass SOFORT gepfändet werden sollte, ohne weitere Ankündigung. Es besteht ein rechtskräftiger Titel, den er nicht bedient hat. Der Beistand hat es aber vorgezogen, den Vater erst mal aufzufordern, Unterhalt zu zahlen. Ich wollte Anzeige erstatten gegen den Vater nach § 170 StGB wegen Unterhaltspflichtverletzung. Allerdings hat man mir gesagt, dass der Vater sich darauf berufen kann, dass er den Bescheid über seinen Herabsetzungsantrag abwarten wolle. Somit sei das nicht vorsätzlich gewesen.
1.) stimmt das?
2.) Wenn dem so ist, dann hat das Jugendamt doch durch seine Untätigkeit dazu beigetragen, dass Unterhaltsschulden in Höhe von mittlerweile 4.000 € aufgelaufen sind. Ist das nicht Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung?
Was ratet ihr mir nun zu tun
a) gegen den Vater
b) gegen das Jugendamt/den Beistand?
Liebe Grüße
Leasanne
Der Vater meines 7-jährigen Sohnes zahlt seit 10 Monaten nicht einen Cent an Unterhalt.
Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet und sämtliche Zahlungen (sollten) an das JuA geleistet werden. Da ich bisher von ALG II gelebt habe, wurde der Unterhaltsanspruch an das JobCenter abgetreten. So bekam ich gar nicht mit, dass da gar kein Unterhalt geflossen ist. Der zuständige Beistand hat es auch nicht für nötig gehalten, mich über diesen Umstand zu informieren.
Lt. Aussage des Beistandes hätte der Vater vor über einem Jahr einen Herabsetzungsantrag gestellt, der aber nicht bearbeitet werden konnte, weil der Vater die entsprechenden Unterlagen nicht einreichte. 2 x wurde er aufgefordert, entsprechende Belege vorzulegen. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Im März hat er die Zahlungen dann eingestellt. Seitdem ist NICHTS mehr passiert. Das Jugendamt hat es schlicht und ergreifend nicht geschafft, den Vater anzumahnen. Er als ich eine Bescheinigung über den Unterhalt brauchte, kam ich hinter die ganze Geschichte.
Telefonisch hatte ich mit dem Beistand vereinbart, dass SOFORT gepfändet werden sollte, ohne weitere Ankündigung. Es besteht ein rechtskräftiger Titel, den er nicht bedient hat. Der Beistand hat es aber vorgezogen, den Vater erst mal aufzufordern, Unterhalt zu zahlen. Ich wollte Anzeige erstatten gegen den Vater nach § 170 StGB wegen Unterhaltspflichtverletzung. Allerdings hat man mir gesagt, dass der Vater sich darauf berufen kann, dass er den Bescheid über seinen Herabsetzungsantrag abwarten wolle. Somit sei das nicht vorsätzlich gewesen.
1.) stimmt das?
2.) Wenn dem so ist, dann hat das Jugendamt doch durch seine Untätigkeit dazu beigetragen, dass Unterhaltsschulden in Höhe von mittlerweile 4.000 € aufgelaufen sind. Ist das nicht Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung?
Was ratet ihr mir nun zu tun
a) gegen den Vater
b) gegen das Jugendamt/den Beistand?
Liebe Grüße
Leasanne