Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung?

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    • Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung?

      Hallo!

      Der Vater meines 7-jährigen Sohnes zahlt seit 10 Monaten nicht einen Cent an Unterhalt.
      Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet und sämtliche Zahlungen (sollten) an das JuA geleistet werden. Da ich bisher von ALG II gelebt habe, wurde der Unterhaltsanspruch an das JobCenter abgetreten. So bekam ich gar nicht mit, dass da gar kein Unterhalt geflossen ist. Der zuständige Beistand hat es auch nicht für nötig gehalten, mich über diesen Umstand zu informieren. X(

      Lt. Aussage des Beistandes hätte der Vater vor über einem Jahr einen Herabsetzungsantrag gestellt, der aber nicht bearbeitet werden konnte, weil der Vater die entsprechenden Unterlagen nicht einreichte. 2 x wurde er aufgefordert, entsprechende Belege vorzulegen. Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen. Im März hat er die Zahlungen dann eingestellt. Seitdem ist NICHTS mehr passiert. Das Jugendamt hat es schlicht und ergreifend nicht geschafft, den Vater anzumahnen. Er als ich eine Bescheinigung über den Unterhalt brauchte, kam ich hinter die ganze Geschichte.

      Telefonisch hatte ich mit dem Beistand vereinbart, dass SOFORT gepfändet werden sollte, ohne weitere Ankündigung. Es besteht ein rechtskräftiger Titel, den er nicht bedient hat. Der Beistand hat es aber vorgezogen, den Vater erst mal aufzufordern, Unterhalt zu zahlen. Ich wollte Anzeige erstatten gegen den Vater nach § 170 StGB wegen Unterhaltspflichtverletzung. Allerdings hat man mir gesagt, dass der Vater sich darauf berufen kann, dass er den Bescheid über seinen Herabsetzungsantrag abwarten wolle. Somit sei das nicht vorsätzlich gewesen.

      1.) stimmt das?
      2.) Wenn dem so ist, dann hat das Jugendamt doch durch seine Untätigkeit dazu beigetragen, dass Unterhaltsschulden in Höhe von mittlerweile 4.000 € aufgelaufen sind. Ist das nicht Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung?

      Was ratet ihr mir nun zu tun
      a) gegen den Vater
      b) gegen das Jugendamt/den Beistand?

      Liebe Grüße
      Leasanne
    • Hallo Leasanne,

      wenn Du mit der Arbeit des Beistandes nicht zufrieden bist, kannst Du die Beistandschaft jederzeit aufkündigen und selber tätig werden.

      Du erhälst dann die vollstreckbare Ausfertung des Titels und könntest selber pfänden lassen. Das kannst Du selbstständig, bei der Gerichtsvollzieherverteilstelle des zuständigen Amtsgerichts veranlassen, oder aber einen Fachanwalt für Famnilienrecht damit beauftragen.

      Genen den Beistand würde ich nicht weiter vorgehen. Das kostet nur Geld und Nerven. Die Schulden sind aufgelaufen und tituliert, damit nicht verlohren.

      LG chico
    • Hallo,
      wer sagt denn das bei einem Herabsetzungsantrag keine Strafanzeige gestellt werden kann? Wenn jemand meint er könne statt 300 nur 150 Euro zahlen, darf er doch Zahlung nicht ganz einstellen. Ich würde Strafanzeige stellen.

      Bist Du immer noch in Hartz IV? Falls ja, sind die Unterhaltsforderungen in Höhe der Leistungsfähigkeit auf das Jobcenter kraft Gesetz übergegangen. Eine Abtretung von Unterhaltsforderungen bei Hartz IV kenne ich nicht. Wenn der Unterhalt dem Jobcenter zusteht könnte eine eigene Pfändung womöglich ausgeschlossen sein.
    • Hallo,
      eine Strafanzeige dient eigentlich nur zur Unterstützung, damit Zahlungen wieder aufgenommen werden. Bei Kontaktaufnahme von Staatsanwaltschaft/Polizei bekommt ein(e) Unterhaltspflichtige(r) ja auch Hinweise dahingehend, dass bei Aufnhame von Zahlungen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens möglich ist.
      Gruß und schönens WE
    • Hallo Ernst,
      eine Strafanzeige dient grundsätzlich der Prüfung, ob (vorsätzliches) Fehlverhalten im strafrechtlichen Sinne vorliegt.
      Davon hat der Unterhaltsberechtigte noch keinen Cent Unterhalt. Diesen muss er in der Regel zivilrechtlich einklagen.
      Ob bei Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht im Adhäsionsverfahren gleichzeitig auch der zivilrechtliche
      Teil abschließend geklärt werden kann entzieht sich meiner Kenntnis.
      Mit meiner in meinem vorherigen Beitrag gestellten Frage wollte ich den TS darauf hinweisen, dass er eben nicht automatisch Unterhalt bekommt, wenn er eine Strafanzeige stellt.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo,

      Bei einer Verurteilung werden die bisherigen Unterhaltsschulden auch "insolvenzfest". Das heißt, dass auch bei einer Insolvenz diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und weiter vollstreckt werden können.

      Das spricht auch für eine Strafanzeige.

      Grüße bot
    • Hallo Leasanne,

      ich habe zunächst eine kurze Verständnisfrage. Du schreibst, dass Du bisher Leistungen nach dem ALG II erhalten ahst. Ich gehe dann also richtig in der Annahme, dass das Jobcenter auch den Unterhalt für Deinen Sohn übernommen hat !?

      Sollte das so sein, dann verstehe ich die Aufregung nicht so ganz, weil Dir ja dadurch höchstwahrscheinlich gar kein Schaden entstanden ist (noch dazu sind die Ansprüche ja nicht verfallen), weil ja das Jobcenter den Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte. Oder war der Unterhaltsanspruch so hoch, dass er über die ALG-II Leistungen hinaus gegangen wäre !?

      Ich will hier übrigens nicht versuchen ein eventuelles Fehlverhalten eines anderen Beistands zu entschuldigen, aber oftmals ist es halt so, dass viel Wirbel um nichts bzw. teilweise nur des Prinzips wegen gemacht wird.

      Gruß Beistand79
    • Hallo Leasanne,

      unter diesen Umständen kann man da sicher zustimmen, dass es zumindest ärgerlich ist. Das Jugendamt bzw. den Beistand deswegen rechtlich belangen zu wollen, schießt aber meiner Meinung nach doch ziemlich über das Ziel hinaus und ist noch dazu, zumindest in der von Dir angedachten Form, nicht möglich

      Auch andere Wege halte ich in der gegebenen Konstellation für aussichtslos, da Dir selber bzw. Deinem Kind kein finanzieller Schaden entstanden ist. Höchstens das Jobcenter hätte für die Vergangenheit ein Interesse daran gehabt, dass der Beistand das Geld zeitnah eintreibt.

      Aus meiner nunmehr 10 jährigen Tätigkeit als Beistand kann ich sagen, dass sicherlich nicht immer alles glatt läuft, jedoch sind wir auch nur Menschen und da wo gearbeitet wird, passieren natürlich auch mal Fehler. Wenn dazu noch Überlastung kommt (was bei vielen Beiständen der Fall sein wird, Fallzahlen von bis zu 400 Beistandschaften sind sicherlich keine Ausnahme und dazu kommt noch das sonstige Tagesgeschäft), dann kann man nicht immer alles so zeitnah bearbeiten wie es sein muss bzw. sein sollte. Gerade die Fälle, wo die Kinder Leistungen nach dem ALG II erhalten werden nicht immer mit der allerhöchsten Priorität bearbeitet, weil die Kinder dann zumindest unterhaltstechnisch abgesichert sind.

      Das ist keine Entschuldigung, da Du bzw. Dein Kind nunmal den Anspruch darauf hat, aber vielleicht ein kleiner Denkanstoss für ein wenig mehr Verständnis.

      Ich kann Dir nur raten das Gespräch zu suchen, damit dem Beistand das ganze nicht nochmal passiert. Sollte sowas natürlich häufiger vorkommen, kann man sicherlich auch eine Besschwerde einreichen, aber im Sinne der zukünftigen Zusammenarbeit weiß ich nicht, ob das wirklich der richtige Weg ist.

      Und im Zweifel kann die Beistandschaft jederzeit gekündigt werden und ein Rechtsanwalt kann beauftragt werden. Der kann die Sache vielleicht schneller bearbeiten, kostet aber auch Geld und lass Dir gesagt sein, dass ein erfahrener Beistand auf dem Gebiet des Unterhaltsrecht sicher wesentlich fitter ist, als es so mancher Rechtsanwalt ist.

      Gruß,
      Beistand79