Sozialamt will Unterhalt von meiner Ex-Frau . muss sie wirklich zahlen?

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    • Sozialamt will Unterhalt von meiner Ex-Frau . muss sie wirklich zahlen?

      Hallo Zusammen.

      Ich bin seit einiger Zeit voll erwerbsgemindert, jedoch nicht auf Dauer.
      Von daher beziehe ich zur Zeit Leistungen vom Sozialamt nach SGB XII Kapitel 3.

      Nun hat das Sozi meine Ex-Frau angeschrieben und sie um eine komplette Finanzauskunft gebeten um festzustellen ob sie da etwas zurückholen können, sprich ob mene Ex-Frau evtl Unterhalt zahlen muss..

      Meine Ex-Frau ist Körperbehindert - GdB 100 mit Merkzeichen G, AG und H - und nur halbtags Berufstätig.
      Ihr Nettoeinkommen liegt bei ca 1080,-€ plus 235 ,-€ Pflegegeld für Pflegestufe 1.
      Da Sie sehr sparsam lebt hat sie jedoch einen Betrag von ca. 10000 € angespart für das Alter.
      Was wird da angerechnet?

      Muss meine Ex-Frau evtl. wirklich noch für mich zahlen?
      Und evtl. sogar die Alterssicherung angreifen?
      Das wäre mir sehr unangenehm, - wir haben uns in Frieden getrennt und jetzt soll ich Ihr auf der Tasche liegen?
      Sie hat es doch schon so schwer genug...

      Ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mich da aufklären könntet.

      Vielen Dank im voraus,

      Blecky
    • Hallo


      Blecky
      ,

      Hier wird m.E. der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geprüft.

      Die 1080€ müssten noch bereinigt werden.

      Sie hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1050€. Geld für Pflegestufen wird m.w. nicht angerechnet.

      Ich sehe da keinen finanziellen Raum für Unterhalt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      zuerst mal vielen Dank für die Info.
      Das von mit Ihren 1080,- € monatlichen Winkommen vermutlich nichts zahlen muss erleichtert mich,
      denn ich möchte meine Ex wirklich nicht mehr belasten.

      Aber, - wie schaut es mit den ca. 10000,- € "Vermögen" auf ihrem Konto aus?
      Muss sie das eventuell für meinen Unterhalt einsetzen?

      Im Zivilrecht gibt es da ja einen gewissen Freibetrag den man pro Lebensjahr besitzen darf, damit wäre sie wohl aus dem Schneider.
      Aber wie sieht das im Sozialrecht aus?
      Darf das Sozi auf dieses Spargeld zurückgreifen?

      Nochmals danke für die Hilfe!!!

      Blecky
    • Hallo Blecky ,


      Im Zivilrecht gibt es da ja einen gewissen Freibetrag den man pro
      Lebensjahr besitzen darf, damit wäre sie wohl aus dem Schneider.

      Aber wie sieht das im Sozialrecht aus?
      Das bezieht sich aber auf den Sozialgeldempfänger.

      Wenn Sie familienrechtlich nicht mehr unterhaltspflichtig ist dann ist Sie m.E."raus".

      Unterhaltspflicht nach SBG besteht nur für Verwandte in "gerader Linie", d.h. Eltern/Großeltern für leibliche Kinder, Kinder für leibliche Eltern/Großeltern.


      Unterhalt wird i.d.R vom Einkommen berechnet.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Im Zivilrecht müsste Sie nichts zahlen, das habe ich schon herausgefunden, - aber im Sozialrecht gibt es wohl andere Bemessungsgrenzen....

      Ich dachte auch das man im SGB nur in gerader Linie unterhaltspflichtig ist, aber warum wird meine Ex.Frau dann angeschrieben?

      Vom (bereinigten) Einkommen her müsste sie auch nach Sozialrecht wohl nichts zahlen, aber wie sieht es mit den gesparten 10000,- € aus?
      Kann /darf das Sozi darauf zugreifen?

      Danke nochmals für die Mühe!

      Alles liebe,

      Blecky
    • Hi Blecky,

      wenn familienrechtlich keine Unterhaltspflicht (mehr) besteht, dann hat auch das Sozialamt keine Ansprüche gegen die Ex. Also ist völlig egal wieviel sie verdient und ob sie 10 Tsd. oder 10 Mio. Erspartes hat! Sie muss dann auch keine Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilen!
    • Hallo Blecky,

      ich das ähnlich wie meine Vorschreiber. Du solltest zunächst verinnerlichen, dass das SGB dem BGB nachranggig ist. Wenn also familienrechtlich keine Unterhaltsverpflichtung besteht, kann das SGB keinen Anspruch konstruieren.

      Vermögen muss der Unterhaltspflichtige auch nur dann verwerten, wenn er privilegierten Kindern anders den Mindestunterhalt nicht sichern kann. Da es hier um nachehelichen Unterhalt geht, bleibt das Vermögen also außenvor.

      Wie lange seid ihr denn eigentlich schon geschieden?

      LG chico
    • Geschieden sind wir seit August diesen Jahres.

      Bei der Scheidung haben wir zwar den gegenseitigen Verzicht auf den Versorgungsausgleich erklärt, welcher auch in das Urteil aufgenommen wurde,
      jedoch haben wir leider NICHT den nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen.
      Das erschien uns nicht nötig da zivilrechtlich bei dem Einkommen meiner Ex-Frau sowieso kein Unterhalt für mich zu zahlen gewesen wäre und wir zu diesem Zeitpunkt auch nicht an eine volle Erwerbsminderung meinerseits und eventuelle Forderungen vom Sozialamt unter Zugrundelegung des Sozialrechtes gedacht haben.

      Irgendwie habe ich da ein ungutes Gefühl bei der ganzen Sache, - so richtig traue ich dem Amt nicht über den Weg.

      Alles liebe,

      Blecky
    • Hallo Blecky

      Du hast Recht, das man dem Amt nicht über dem Weg trauen sollte. Ich muss mich aber dem Schreiber Chico anschließen. Es gibt keine Unterhaltspflicht nach SGB sondern nur nach BGB. Die Unterhaltspflicht geht vor gegenüber Leistungen nach SGB. Leistungen nach SGB können erst dann geleistet werden, wenn eine evtl. Unterhaltspflicht geprüft wurde und kein Unterhaltsanspruch besteht.
      Gruß

      Beno
    • Nun, ich denke das meine Ex-Frau dann aus dem Schneider ist.

      Ich habe nach der Scheidung keinen Unterhalt bekommen, auch das Jobcenter hat im Rahmen meines ALG-II Bezuges bei meiner Frau keine Ansprüche gestellt obwohl sie da auch so eine Einkommenserklärung abgeben musste.
      Wenn da ein Anspruch auf Unterhalt bestanden hätte dann hätte das Jobcenter das doch sicher bei mir angerechnet bzw. bei meiner Ex-Frau eingefordert..

      Wenn nun das Sozi sich auch an die gleichen Regeln - BGB - zu halten hat wie das Jobcenter kann man doch davon ausgehen das auch das Sozialamt keinen Unterhalt fordert???

      Liebe Grüße,

      Blecky