nachehelicher Unterhalt nach Jobwechsel in Trennungzeit

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    • nachehelicher Unterhalt nach Jobwechsel in Trennungzeit

      Hallo zusammen,

      folgende Info vorab:
      Nettoeinkommen Mann: 3800€ unbereinigt, neues Gehalt, 40 Std., LSTKl.1
      Nettoeinkommen Frau: 1200€ unbereinigt 3/4 Stelle LSTKl.2
      Beruf der Frau: gelernte Erzieherin, arbeitet derzeit als Hilfskraft Teilzeit, ab Juli 2013 dann als Erzieherin Vollzeit,
      1,5 Jahre zu Beginn der Ehe war sie als Leiterin einer Kindertagestätte (30 Kinder) tätig gewesen

      2 Kinder: 9 und 12 Jahre, beide ADS ohne Medikation, mit guten Schulnoten, KU=725€
      Dauer der Ehe: von 1999-2012=13 Jahre, davon 1,5 Jahre getrennt

      Nach derTrennung von meiner Frau habe ich etwa 1/2 Jahr später begonnen, Bewerbungen zu schreiben, und konnte dadurch mein Jahresgehalt um ca. 29% steigern. Die Tätigkeit ist deutlich anspruchs- und verantwortunsvoller. In meinem alten Betrieb wäre diese berufliche Entwicklung nicht möglich gewesen.
      Während der Trennungszeit hat mein RA leider nicht auf die berufliche Veränderung (Thema Karrieresprung) reagiert. Während der Trennung wurde deshalb der Trennungsunterhalt mit dem neuen Gehalt berechnet. Bezahlt habe ich dann ca. 10 Monate lang den TU mit diesen hohen Gehalt.
      Nach 1,5 Jahren erfolgte die Scheidung (auch von meinem damaligen RA) und nun bin ich ohne Rechtsbestand und Ex-Frau unterwegs. Die Gegenpartei fordert nun praktisch den gleichen Ehegattenunterhalt wie während der Trennungszeit, mit der Begründung, dass ich ja damals den EU nach hohem Einkommen berechnet bezahlt habe, und dies nun weiter so gilt. Eine Änderung wäre verwirkt.

      Mein Ex-Frau beginnt im Sommer 2013 eine neue 100%-Stelle und wird dann 1700€ verdienen.

      Die RA fordert nun von mir erneut eine Verdienstauskunft über das letzte Jahr und will den EU neu berechnen.
      Der KU steht für mich nicht zur Debatte...

      Nun meine Fragen:
      1) bin ich überhaupt zum nachehelichen EU verpflichtet?
      2) ich habe geltend gemacht, dass meine Exfrau direkt nach der Scheidung eine 100%-Stelle hätte antreten müssen, dafür habe ich das fiktive Gehalt einer Leiterin (Kindergarten) recherchiert und lege dies zu Grunde. Ist das soweit richtig?
      3)Die RA meiner Ex schreibt sinngemäß: "Das Gehalt meiner Mandantin..liegt bei der neuen Stelle deutlich über dem Gehalt einer Leiterin einer Einrichtung, die auf Grund geringer Berufserfahrung (1,5 Jahre) und langer Pause (durch die Ehe) niedriger eingestuft worden wäre." Wie kann ich hier entgegenhalten?
      4) Ist mein Anspruch wirklich verwirkt, den EU nach altem Gehalt zu berechnen, weil mein "lieber" Anwalt während der Trennungszeit das neue, hohe Einkommen für die Berechnung des Trennungsunterhalt herangezogen hat?
      5)Wie soll ich weiter vorgehen?
      6)Teueren Anwalt aufsuchen oder eine Klage abwarten?
      7)Vorher einen Titel für den KU erstellen lassen, damit der Streitwert nicht so groß ist?

      Eine gütliche Einigung ist leider nicht möglich.

      Ich bin trotz dem hohen Gehalt dermaßen in finanzielle Schräglage gerutscht (ich muss auch noch die ETW (1000€) bezahlen), dass ich zeitweise nicht mal mehr Geld für Nahrungsmittel hatte. Dank meiner Mutter!!!! und der Kündigung meines Anwalts (seine Rechnungen konnten noch nicht mal von der RA-Kammer nachvollzogen werden) ist das finanzielle Desaster langsam überwunden...

      Allen Lesern: Durchhalten und nicht unterkriegen lassen!!!

      Vielen Dank schon Mal für die Antworten!

      Viele Grüße
      caprice
    • Hallo Caprice
      7)Vorher einen Titel für den KU erstellen lassen, damit der Streitwert nicht so groß ist?
      Wenn kein Titel vorhanden ist, so könnte man die Titelerstellung für die minderjährigen Kinder einklagen und Du hast die Kosten am Bein. Also unterhaltsrelevantes Einkommen ermittlen, Bedarf und anschließend Titel beim Jugendamt mit Befristung Volljährigkeit erstellen.
      4) Ist mein Anspruch wirklich verwirkt, den EU nach altem Gehalt zu
      berechnen, weil mein "lieber" Anwalt während der Trennungszeit das neue,
      hohe Einkommen für die Berechnung des Trennungsunterhalt herangezogen
      hat?
      Das ist ziemlicher Unsinn, was der Ra da von sich gibt. Ein Blick ins Gesetz gibt Dir Klarheit.

      § 1361 BGB formuliert zum Bedarf beim Trennnungsunterhalt ein Ehegatte kann von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

      §1578 BGB formuliert zum Bedarf beim nachehelichen Unterhalt das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

      Du siehst, es kommt nicht auf Dein aktuelle Einkommen an, sondern auf das Einkommen während der Ehe.

      Auf welcher Anspruchsgrundlage fordert der Ra nachehelicher Unterhalt?
      Die Vermutung liegt nahe, das der Ra die Anspruchsgrundlage nach § 1572 Abs. 2 (Aufstockungsunterhalt) nutzt.

      Im Gegensatz zu den übrigen Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt besteht die Besonderheit des Aufstockungsunterhalts darin, dass er von der Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit des Unterhaltsbedürftigen ausgeht. Aufstockungsunterhalt fordert als Voraussetzung, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehe einer angemessenen Erwerbstätigkeit (40 Std) tatsächlich nachgeht und daraus tatsächlich Einkünfte erzielt.

      BGH Urteil vom 18.01.2012 - XII ZR 178/09, Rn 22
      "Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder ausüben kann"
      Insofern wäre das Einkommen einer 40 Std. Beschäftigung zugrunde zu legen.
      Damit sollte Dein Frage 2 beantwortet sein. Was der Rechtsanwalt mit diesem Satz unter Frage 3 meint, verstehe ich ehrlicherweise nicht. Welchen angemessenen fiktiven Betrag man zugrunden legt ist sicherlich schwierig, vor allem, wie Richter dies sehen würde. Sind die 1700 € die unterste Grenze oder kann Sie mehr verdienen? (1200 € *4 /3=1600 € wäre auch eine mögliche Rechenweg) Hier wäre die entscheidene Frage, ob sich ein Streit hierüber lohnt.
      1) bin ich überhaupt zum nachehelichen EU verpflichtet?
      Also die Anspruchsgrundlage wäre sicherlich gegeben. Ob ein Bedarf jedoch existiert kann nur beantwortet werden wenn Dein unterhaltsrelevantes Einkommen bekannt ist. Dazu wird zunächt erstmal das aktuelle Einkommen benötigt um den Kindesunterhalt auszurechnen. Im zweiten Schritt ist das unterhaltsrelevante Einkommen und der Bedarf nach § 1578 zu ermitteln.
      6)Teueren Anwalt aufsuchen oder eine Klage abwarten?
      Wenn Du den Anwalt aufsuchst kosten es Dich erstmal Geld. Ich würde abwarten.
      5)Wie soll ich weiter vorgehen?
      1.) Unterhalt der minderjährigen Kinder berechnen und titulieren lassen.
      Kannst Du das aktuelle unterhaltsrelevante Einkommen ermitteln ?
      2.) Unterhaltsrelevantes Einkommen mit Einkommen Ehe berechnen. Abzug Kindersunterhalt.
      3.) Bedarf nach § 1578 berechnen

      Du schreibst etwas von Schulden und das Du nicht über die Runden kommst. Was sind das für Schulden, Entstehungszeitpunkt, Zweck etc.?
      Du zahlst nur den Kindesunterhalt von 725 € nach Einkommenstufe 4 (2301 - 2700) ? Treuungsunterhalt ist seit Scheidung weggefallen. Es gibt also keinen Titel? Wer hat den Kindesunterhalt über 725 € festgelegt?
      Gruß

      Beno
    • Guten Tag caprice,

      ich habe einen ähnlichen Fall "am laufen". Ich habe mir das ISUV-Merkblatt Nr. 31 "Die ehelichen Lebensverhältnisse/Karrieresprung" (Preis für Nicht-Mitglieder 3,-€; Mitglieder 50% Ermäßigung) bestellt, und die dort aufgeführten Beispiele (neben den Beiträgen im Thread zu meinem Fall (Einkommenserhöhung nach Trennung vor Scheidung ) haben mich darin bestärkt, dass in meinem Fall auch das alte Gehalt als Basis für den nacheheleichen Unterhalt gelten sollte. Ich bin soweit davon überzeugt, dass ich es auf eine Klage ankommen lassen würde, falls es nötig sein sollte.

      Mein RA hat die Erhöhung während der Trennung übrigens auch nicht wahrgenommen, ich musste sie ihm für die Brücksichtigung beim nachehelichen UH selbst nahelegen.

      Zu Deinem Fall kann ich sonst leider nichts Fundiertes beitragen. Bitte sei so freundlich, und stelle die Entwicklung Deines Falles weiter hier ein, damit wir alle davon profitieren!

      Beste Grüsse,

      Vater44
    • Hallo Caprice,
      offenbar wurde vom Gericht im Scheidungsverfahren kein nachehelicher Unterhalt von deiner Frau verlangt und auch nicht gerichtlich festgelegt.
      Nun versucht ihr Anwalt, aufgrund deines nach der Ehezeit gesteigerten Einkommens, das nicht eheprägend ist, daraus nachehelichen Unterhalt zu konstruieren. Sein Mittel heißt Einschüchterung und Aufstellen falscher Behauptungen. Sein Motto: Man kann es ja mal versuchen...
      Meine Meinung deckt sich mit der von Beno und Vater44: Soll er dich doch auf nachehelichen Unterhalt verklagen. Ich halte die Erfolgsaussicht für sehr gering.
      Den Kindesunterhalt kannst du bei einem Jugendamt deiner Wahl kostenlos berechnen und titulieren lassen.
      Sofern du ehebedingte Schulden (für das Haus?) - ggf. allein - tilgst werden auch die vom Einkommen abgezogen, bevor Unterhalt berechnet wird.
      Das ISUV-Merkblatt Nr. 11 "Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen" zum Preis von 3,50€ bzw. 1,75€ (Mitglieder) hilft dir bei der genauen Berechnung.

      Gruß
      ein Mann
    • Hallo,

      vielen Dank für die excellente Ausführung! Ich bin froh, dass mein Vorgehen soweit richtig zu sein scheint und dies als Basis für mein weiteres Vorgehen dienen kann.
      Nun hat die RA die letzten 12 Gehaltsabrechnungen (hauptsächlich mit neuem Gehalt) angefordert und ich werde ihr sie zuschicken. Ich sehe es als Einschüchterungsmaßnahme...

      Übrigens zu meinem damaligen Anwalt: Er hat auch mit Klage gedroht usw., will aber partout keine detaillierte Aufstellung der Kosten zuschicken. Also gibt's auch die letzten 1200€ nicht von mir. In den letzten 3 Monaten habe ich nichts mehr von ihm gehört....


      Zu den anderen Fragen werde ich am WE etwas schreiben.

      @Vater44: Ich habe Deinen Fall auch schon gesehen und viele Parallelen entdeckt. Wir sollten unbedingt in Kontakt bleiben und uns hier über die Erfahrungen austauschen.

      Also vielen dAnk noch mal
      caprice
    • gerichtliche Einigung

      Hallo zusammen,

      etwas verspätet, aber ich will hier auch über die Auflösung berichten:

      Ich habe eine recht versierte Anwältin in meiner Nachbarstadt empfohlen bekommen und bin dort mit meinem Vorhaben (unvorhergesehener Gehaltssprung) angetreten. Sie meinte, dass das ein sehr dünnes Brett wäre, das wir bohren würden, aber wir könnten es probieren.
      Aus meiner Erfahrung mit meinem vorherigen Anwalt habe ich mich selbst um alles gekümmert und auch die Termine überwacht, die nach Festlegung des Gerichtstermins durch das Gericht datiert wurden. Das war auch gut so, weil die Anwältin 2 Termine fast verpennt hätte.
      Auch die Argumentation habe ich ihr vorbereitet, damit genau meine Strategie auch so ans Gericht geht. Sehr viele Passagen hat sie copy&paste übernommen.

      Nach der ersten, schriftlichen Anhörung gab es eine erste Stellungnahme vom Richter und er stimmte dem Argument des unvorhergesehenen Karrieresprung (durch Jobwechsel) zu.

      Es kam zur mündlichen Verhandlung und auch dort ist der Richter nicht von seiner Linie abgewichen. Er fordert aber auch dem Grundsatz nach, dass nach einer Scheidung, wenn Kinder aus der Ehe hervorgingen, der Unterhaltspflichtige nach der Formel Ehejahre/3 lang Unterhalt zahlen soll. Gab es keine Kinder aus der Ehe, verkürzt sich die Unterhaltsdauer auf Ehejahre/4.
      Bei dem Gerichtstermin haben wir uns dann so geeinigt, dass die berechnete Gesamtsumme (ca. 10.000€ über 4 Jahre) innerhalb von einem Jahr in Raten abgezahlt werden muss. Danach gibt es gegenseitig keine Verpflichtungen mehr gegeneinander.

      Meine Anwältin riet mir noch, dass ich vor dem Gerichtstermin beim Jugendamt einen Titel erstellen lassen solle, es würde bzgl. Gerichtskosten Geld sparen. Das habe ich tunlichst nicht gemacht und ich denke, dass ich damit besser fahre. Einen Titel bekommt man schnell, ihn abzulegen /ändern kostet Geld und Energie. Ich zahle nach wie vor den Kindesunterhalt und das mache ich gerne, weil es meine Kinder sind. Leider verwendet meine Ex-Frau die über 800€ nicht für die Kinder. :cursing: Ich lege meinen Kindern aber alles offen, sodass sie sich selbst ein Bild machen können und versorge sie zudem noch mit Kleidern.
      Die Gerichtskosten beliefen sich übrigens auf 144€, meine Anwältin hat für den Streitfall (nur der Unterhaltsfall) 3000€ bekommen.
      Für die eigentliche Scheidung hat mein erster Anwalt 5000€ (6200€ gefordert) erhalten (1200€ seiner Forderung sind noch offen, weil er sie nicht nachweisen kann/will. Selbst die Anwaltskammer Stuttgart konnte seine Rechnungen nicht nachvollziehen).

      Mitte nächsten Jahren bin ich also bzgl. Unterhalt ggü. meiner Ex-Frau frei. Für mich steht aber auch definitiv fest, dass ich nie mehr heiraten werde, egal ob mit Ehevertrag oder ohne. Wer mit mir zusammen sein möchte, der kann das auch ohne Heirat sein.

      Das Vorgehen, keinen Unterhalt nach der Scheidung an meine Ex-Frau zu zahlen war in meinem Fall absolut richtig. Ich hätte das zu viel bezahlte Geld nie mehr wieder gesehen bzw. hat sich der Richter bzgl. meiner Ausgaben, an denen sich meine Ex-Frau nie beteiligt hat, für Wohnungsverkauf/renovierung der gemeinsamen Wohnung gänzlich gar nicht interessiert und es wurde auch nicht bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

      Viele Grüße
      caprice