Hallo zusammen,
folgende Info vorab:
Nettoeinkommen Mann: 3800€ unbereinigt, neues Gehalt, 40 Std., LSTKl.1
Nettoeinkommen Frau: 1200€ unbereinigt 3/4 Stelle LSTKl.2
Beruf der Frau: gelernte Erzieherin, arbeitet derzeit als Hilfskraft Teilzeit, ab Juli 2013 dann als Erzieherin Vollzeit,
1,5 Jahre zu Beginn der Ehe war sie als Leiterin einer Kindertagestätte (30 Kinder) tätig gewesen
2 Kinder: 9 und 12 Jahre, beide ADS ohne Medikation, mit guten Schulnoten, KU=725€
Dauer der Ehe: von 1999-2012=13 Jahre, davon 1,5 Jahre getrennt
Nach derTrennung von meiner Frau habe ich etwa 1/2 Jahr später begonnen, Bewerbungen zu schreiben, und konnte dadurch mein Jahresgehalt um ca. 29% steigern. Die Tätigkeit ist deutlich anspruchs- und verantwortunsvoller. In meinem alten Betrieb wäre diese berufliche Entwicklung nicht möglich gewesen.
Während der Trennungszeit hat mein RA leider nicht auf die berufliche Veränderung (Thema Karrieresprung) reagiert. Während der Trennung wurde deshalb der Trennungsunterhalt mit dem neuen Gehalt berechnet. Bezahlt habe ich dann ca. 10 Monate lang den TU mit diesen hohen Gehalt.
Nach 1,5 Jahren erfolgte die Scheidung (auch von meinem damaligen RA) und nun bin ich ohne Rechtsbestand und Ex-Frau unterwegs. Die Gegenpartei fordert nun praktisch den gleichen Ehegattenunterhalt wie während der Trennungszeit, mit der Begründung, dass ich ja damals den EU nach hohem Einkommen berechnet bezahlt habe, und dies nun weiter so gilt. Eine Änderung wäre verwirkt.
Mein Ex-Frau beginnt im Sommer 2013 eine neue 100%-Stelle und wird dann 1700€ verdienen.
Die RA fordert nun von mir erneut eine Verdienstauskunft über das letzte Jahr und will den EU neu berechnen.
Der KU steht für mich nicht zur Debatte...
Nun meine Fragen:
1) bin ich überhaupt zum nachehelichen EU verpflichtet?
2) ich habe geltend gemacht, dass meine Exfrau direkt nach der Scheidung eine 100%-Stelle hätte antreten müssen, dafür habe ich das fiktive Gehalt einer Leiterin (Kindergarten) recherchiert und lege dies zu Grunde. Ist das soweit richtig?
3)Die RA meiner Ex schreibt sinngemäß: "Das Gehalt meiner Mandantin..liegt bei der neuen Stelle deutlich über dem Gehalt einer Leiterin einer Einrichtung, die auf Grund geringer Berufserfahrung (1,5 Jahre) und langer Pause (durch die Ehe) niedriger eingestuft worden wäre." Wie kann ich hier entgegenhalten?
4) Ist mein Anspruch wirklich verwirkt, den EU nach altem Gehalt zu berechnen, weil mein "lieber" Anwalt während der Trennungszeit das neue, hohe Einkommen für die Berechnung des Trennungsunterhalt herangezogen hat?
5)Wie soll ich weiter vorgehen?
6)Teueren Anwalt aufsuchen oder eine Klage abwarten?
7)Vorher einen Titel für den KU erstellen lassen, damit der Streitwert nicht so groß ist?
Eine gütliche Einigung ist leider nicht möglich.
Ich bin trotz dem hohen Gehalt dermaßen in finanzielle Schräglage gerutscht (ich muss auch noch die ETW (1000€) bezahlen), dass ich zeitweise nicht mal mehr Geld für Nahrungsmittel hatte. Dank meiner Mutter!!!! und der Kündigung meines Anwalts (seine Rechnungen konnten noch nicht mal von der RA-Kammer nachvollzogen werden) ist das finanzielle Desaster langsam überwunden...
Allen Lesern: Durchhalten und nicht unterkriegen lassen!!!
Vielen Dank schon Mal für die Antworten!
Viele Grüße
caprice
folgende Info vorab:
Nettoeinkommen Mann: 3800€ unbereinigt, neues Gehalt, 40 Std., LSTKl.1
Nettoeinkommen Frau: 1200€ unbereinigt 3/4 Stelle LSTKl.2
Beruf der Frau: gelernte Erzieherin, arbeitet derzeit als Hilfskraft Teilzeit, ab Juli 2013 dann als Erzieherin Vollzeit,
1,5 Jahre zu Beginn der Ehe war sie als Leiterin einer Kindertagestätte (30 Kinder) tätig gewesen
2 Kinder: 9 und 12 Jahre, beide ADS ohne Medikation, mit guten Schulnoten, KU=725€
Dauer der Ehe: von 1999-2012=13 Jahre, davon 1,5 Jahre getrennt
Nach derTrennung von meiner Frau habe ich etwa 1/2 Jahr später begonnen, Bewerbungen zu schreiben, und konnte dadurch mein Jahresgehalt um ca. 29% steigern. Die Tätigkeit ist deutlich anspruchs- und verantwortunsvoller. In meinem alten Betrieb wäre diese berufliche Entwicklung nicht möglich gewesen.
Während der Trennungszeit hat mein RA leider nicht auf die berufliche Veränderung (Thema Karrieresprung) reagiert. Während der Trennung wurde deshalb der Trennungsunterhalt mit dem neuen Gehalt berechnet. Bezahlt habe ich dann ca. 10 Monate lang den TU mit diesen hohen Gehalt.
Nach 1,5 Jahren erfolgte die Scheidung (auch von meinem damaligen RA) und nun bin ich ohne Rechtsbestand und Ex-Frau unterwegs. Die Gegenpartei fordert nun praktisch den gleichen Ehegattenunterhalt wie während der Trennungszeit, mit der Begründung, dass ich ja damals den EU nach hohem Einkommen berechnet bezahlt habe, und dies nun weiter so gilt. Eine Änderung wäre verwirkt.
Mein Ex-Frau beginnt im Sommer 2013 eine neue 100%-Stelle und wird dann 1700€ verdienen.
Die RA fordert nun von mir erneut eine Verdienstauskunft über das letzte Jahr und will den EU neu berechnen.
Der KU steht für mich nicht zur Debatte...
Nun meine Fragen:
1) bin ich überhaupt zum nachehelichen EU verpflichtet?
2) ich habe geltend gemacht, dass meine Exfrau direkt nach der Scheidung eine 100%-Stelle hätte antreten müssen, dafür habe ich das fiktive Gehalt einer Leiterin (Kindergarten) recherchiert und lege dies zu Grunde. Ist das soweit richtig?
3)Die RA meiner Ex schreibt sinngemäß: "Das Gehalt meiner Mandantin..liegt bei der neuen Stelle deutlich über dem Gehalt einer Leiterin einer Einrichtung, die auf Grund geringer Berufserfahrung (1,5 Jahre) und langer Pause (durch die Ehe) niedriger eingestuft worden wäre." Wie kann ich hier entgegenhalten?
4) Ist mein Anspruch wirklich verwirkt, den EU nach altem Gehalt zu berechnen, weil mein "lieber" Anwalt während der Trennungszeit das neue, hohe Einkommen für die Berechnung des Trennungsunterhalt herangezogen hat?
5)Wie soll ich weiter vorgehen?
6)Teueren Anwalt aufsuchen oder eine Klage abwarten?
7)Vorher einen Titel für den KU erstellen lassen, damit der Streitwert nicht so groß ist?
Eine gütliche Einigung ist leider nicht möglich.
Ich bin trotz dem hohen Gehalt dermaßen in finanzielle Schräglage gerutscht (ich muss auch noch die ETW (1000€) bezahlen), dass ich zeitweise nicht mal mehr Geld für Nahrungsmittel hatte. Dank meiner Mutter!!!! und der Kündigung meines Anwalts (seine Rechnungen konnten noch nicht mal von der RA-Kammer nachvollzogen werden) ist das finanzielle Desaster langsam überwunden...
Allen Lesern: Durchhalten und nicht unterkriegen lassen!!!
Vielen Dank schon Mal für die Antworten!
Viele Grüße
caprice