Berlin (dpa) - Seit der Reform des Unterhaltsrechts 2008 wird für Geschiedene die sogenannte nacheheliche Solidarität auf ein Minimum beschränkt - für Frauen kann das existenzgefährdend sein. Jetzt wird korrigiert: Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht im Fall langer Ehen entschärfen. Künftig soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein sozialer Abstieg verhindert werden. Geschiedene Frauen können damit rechnen, mehr und länger Unterhalt zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren.
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