Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2013?

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    • Hallo,

      eigentlich dürfte sich nichts ändern, da sich das sächliche Existenzminimum, wonach die DDT gebildet wird, nicht geändert hat.
      Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes und § 1612 a BGB.
      Zur Zeit beträgt das sächliche Existenzminimum 2.184 Euro, dieses wird mal 2 genommen und dann durch 12 Monate geteilt. Dies ergibt den Mindestunterhalt (100%) für die zweite Altersstufe. Für die erste nimmt man davon 87% und für die dritte 117% usw..

      Wobei im Focus-Magazin zu lesen war, dass es eine Erhöhung geben soll. Die Frage wäre nur mit welchem rechtlichen Hintergrund.

      Gruß Excalibur
    • Hallo zusammen,

      es wird aller Voraussicht nach keine Änderung der Unterhaltsbeträge geben. Die Ausführungen von Excalibur sind in soweit zutreffend, da eine Änderung des sächlichen Existenzminimum derzeit nirgendwo zur Debatte steht.

      Was sich aber vermutlich ändern wird ist die Höhe des Selbstbehaltes. Dies ist in den entsprechenden Gremien die sich mit dem Thema Unterhalt / Düsseldorfer Tabelle beschäftigen in der Diskussion. Ich gehe dabei stark von einer Erhöhung des Selbstbehaltes aus.

      Gruß,
      Beistand79

      P.S. Den Artikel des Focus empfinde ich übrigens als eine Frechheit...Der strotz nur so von Halbwissen und entbehrt jeder Grundlage.
    • Hallo,

      der Freibetrag ist nach Vorgabe des Verfassungsgerichtes zu ändern sofern er das Existenzminimum ncht abdeckt. In dem für Mitte November erwartete aktuelle Existenzminimumbericht wird wa wohl zu einer Erhöhung des Freibetrages für Erwachsene auf 8.124 Euro (bisher 8.004) kommen. Eine weitere Erhöhung auf 8.352 Euro sei für 2014 geplant, was dann auch Auswirkungen auf den Freibetrag für Kinder haben wird.
    • Hallo und guten Morgen,

      auf der HP des Deutschen Familiengerichtstages steht,
      dass das Bundeskabinett am 18.11. entschieden hat, weder
      den Kinderfreibetrag noch das sächliche Existenzminimum
      eines Kindes zum 01.01.2013 anzuheben.

      Damit gibt es zu diesem Termin auch keine Erhöhung der
      Unterhaltsbeträge.

      Eine Anhebung ist für 2014 angedacht.

      Quelle: www.dfgt.de
      LG
      Triene


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      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo zusammen,
      gemäß der heutigen Pressemeldung des OLG Düsseldorf wird morgen früh (05.12.2012) um 10:00 die neue Tabelle für das Jahr 2013 vor gestellt. Diese gilt dann ab dem 01.01.2013
      Original Zitat aus der Pressemitteilung " Eine Änderung der Tabelle ist erforderlich, weil der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt, angepasst werden wird".

      Gruß
      Denker