Hallo
Das Kind x ist minderjährig und lebt von Montag-Freitag im betreuten
Wohnen.Bekommt dort die Verpflegung und Unterkunft gestellt ohne einen
Beitrag zu zahlen.Ist in diesem Fall die Mutter nicht mit zum
Barunterhalt verpflichtet?
So wie bei einem volljährigen da ja Kind x nicht zuhause lebt?
Das Kind x ist minderjährig und lebt von Montag-Freitag im betreuten
Wohnen.Bekommt dort die Verpflegung und Unterkunft gestellt ohne einen
Beitrag zu zahlen.Ist in diesem Fall die Mutter nicht mit zum
Barunterhalt verpflichtet?
So wie bei einem volljährigen da ja Kind x nicht zuhause lebt?