Alleiniges Sorgerecht

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    • Alleiniges Sorgerecht

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      Susanne - 20.09.2012



      Hallo,
      mein Mann hat sich im Februar von mir getrennt und wir haben 2 gemeinsame Kinder, einen Jungen 2 Jahre und ein Mädchen 8 Monate.
      Nun gibt es folgendes Problem, mein Mann kümmert sich nur um den Sohn aber nicht um die Tochter, ich habe schon mehrmals versucht mit ihm über einen Bindungsaufbau zu dem Kind zu reden aber es ist zwecklos, er hat immer andere Ausreden und kommuniziert so gut wie gar nicht mehr mit mir, nur über den Anwalt.
      Nun möchte ich gerne für die Tochter das alleinige Sorgerecht beangtragen da er sich gar nicht um sie kümmert und sie ihren Vater auch dadurch nicht kennt, habe ich da Chancen oder wird es schwierig. Hat jemand damit Erfahrungen?
      Lg nasch31
    • Hallo nasch,

      fehlender Umgang zwischen Umgangselternteil und Kind ist kein Grund, das Sorgerecht allein auf das Betreuungselternteil zu übertragen. Was versprichst Du Dir davon? Dadurch würden sich beide nur noch weiter entfernen.

      Gib dem KV etwas Zeit. Vielleicht fühlt er sich mit der Betreuung von zwei Kindern überfordert. Wenn er mit dem 2jähgrigen zurecht kommt, könnte er der Ansicht sein, ein Kind im Alter von 8 Monaten macht es nur noch komlizierter.

      Um einem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen, bedarf es schon schwerwiegender Verfehlungen als fehlender Umgang.

      LG chico
    • Hallo, Nasch
      wenn Du zu Einzelthemen hier unterwegs bist, ist es etwas schwierig Deine reale Situation zusammenzupuzzeln.
      wenn Ihr beide anwaltlich vertreten seid, ist es auch gut, kostet eben viel...mehr. Wichtig für Dich ist nur, daß Du ein Vertrauensverhältnis mit Deinem Anwalt hast.

      Ich rate Partnerschaft und Elternschaft strikt auseinanderzuhalten. Alleiniges Sorgerecht ist Schnee von gestern. Früher war es die Regel, heute ist es die absolute Ausnahme. Gott sei Dank!

      Daß die Anwältin Deines Mannes einen Prozeß wegen der Waschmaschine riskieren will, wundert mich eigentlich, Deinen Anwalt nicht?

      Bring dann doch eben Deinen unwilligen Mann in Zugzwang. Laß Deinen Anwalt den Scheidungsantrag sofort stellen, 12 Monate Trennung sind gegeben (kontrolliert eh keiner), Grundlage für nachehelichen! Unterhalt ist der Steuerbescheid von 2011, derzeit keine weiteren Anträge und ab die Post.
      Soll er dann klagen, wenn er sich selbst ins Unglück stürzen lassen! will.

      Wie ich das im einzelnen meine, kann Dein Anwalt im ISUV-Forum unter Opa Hans nachlesen( "Scheidung legal-light" und "Anwalt nehmen oder nicht"). Nur er allein kann jetzt beurteilen, ob Dir damit geholfen werden kann oder nicht, oder anders.

      Und noch ein Tipp: denke im Zusammenhang und erarbeite mit Deinem Anwalt ein Gesamtkonzept, das Ihr gemeinsam durchzieht.
      Einzelfragen mal gestern, mal heute, mal morgen, mal hier, mal da zu Hausrat, (Trennungs-!)Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht bringen Dir wirklich nix, wenn Du hierzu nun einmal einen Anwalt hast.

      Du kannst gern auch unter PN Kontakt zu mir aufnehmen.

      Viel Glück wünsche ich diesmal Dir und den Verstand Deinem Mann

      Opa Hans :thumbsup:
    • Hallo, Susanne,

      die von imi angeregte Verschiebung finde ich gut. Es gehört zusammen, was zusammengehört. Wie ist aber jetzt sichergestellt, daß TS nasch31 auch erfährt, wohin sie verschoben worden ist?

      Ich habe jetzt auf diesem mir noch ungewohnten Forum herausgefunden, daß TS nasch31 schon seit dem 30. Mai 2012 hier in verschiedenen Teilaspekten ihrer Trennung unterwegs ist.

      Ich meine, sie überfordert sich damit. Jetzt, wo sich -für mich - herausgestellt hat, daß sie einen (ISUV-Kontakt?)Anwalt hat, gilt es doch wohl ihr Vertrauen in ihn zu stärken und ihre Scheidung sofort "durchzuziehen".
      Ich würde mich freuen, wenn andere ForumTeilnehmer, die es ebenso sehen, das hier auch einmal zum Ausdruck bringen und damit TS nasch31 den Rücken stärken würden.

      Einen anderen Aspekt der Trennungsproblematik will ich hier nur andeuten:
      in Spanien ist seit einer wirklichen Reform in 2005 Trennung=Scheidung, d.h. das oft grausame "Trennungs-Vorspiel" gibt es nicht mehr. Aus meiner Sicht ist das ein entscheidender Beitrag gewesen zur Vermeidung von physischer und psychischer Gewalt und Gewaltandrohung (in all ihren Formen) vor einer Scheidung, die z.B.hier auch noch mit einem nutzlosen Sorgerechtsantrag unnötig lange verzögert werden könnte.

      So long
      Opa Hans 8)
    • Hallo,

      es gibt Väter, die erst mit grösseren Kindern was anfangen können.
      Das war zB bei dem Mann einer Freundin von mir so, bei der ersten Tochter hat er es noch irgendwie versucht, bei der zweiten, war ihm klar, dass er nix mit ihr anfangen konnte solange sie ein Baby war.
      Vielleicht ist es bei dem Vater deiner Kinder ja ähnlich.
      Da die beiden verheiratet waren haben sie sich mit der Situation arrangiert, er hat sich einfach mehr um die grössere Tochter gekümmert und es war kein Problem.
      In einer intakten Beziehung geht das. Da kommt dann die Mutter nicht gleich auf die Idee dem Vater das Sorgerecht entziehen zu wollen.
      Was hat denn eigentlich dein Kind davon, wenn du seinem Vater das Sorgerecht für es entziehst?

      Grüsse
      BIMS
    • Grüß Gott, Ihr alle, die am Trennungsschicksal der TS nasch Anteil nehmt,



      ein Alleiniges Sorgerecht gibt es nicht (mehr). Es gibt nur Altfälle, die nicht mehr abgeändert werden können.
      Vielleicht läßt sich auf diesem Forum eine dementsprechende Kennzeichnung einführen. Findet sich TS nasch, die woanders gestartet ist, hier wieder?



      1. Heute gibt es nur noch die gemeinsame elterliche Verantwortung (d.h. 2 x 100%!).
      Dafür hat der ISUV mal jahrelang gekämpft (ich hätte mir dazu gewünscht, daß elternschaftliche Regelungen erst nach der Scheidung zugelassen würden:
      erst die Partnerschaft, dann die Elternschaft - wenn dann noch notwendig).
      2. Wir alle wissen nicht, ob TS nasch sich scheiden lassen will oder ihr Mann oder sie beide. Wir wissen nicht, ob sie noch insgeheim hofft, daß ihr Mann wieder zurückkommt. Sie hat sich hier nicht eindeutig erklärt.
      3. Deshalb kann ich nur abstrakt erklären, was ich zuletzt mit psychischer Gewalt und Gewaltandrohung in der Trennungsphase gemeint hatte:
      ER verläßt seine Familie wegen einer Anderen und hält sich nicht an getroffene Vereinbarungen: macht Abzüge vom Trennungsunterhalt, will nachträglich mehr vom Hausrat (den er gar nicht braucht?) und 300 € für eine Waschmaschine (weil er sie nicht braucht). SIE kontert mit Eigentumsrechten an der Waschmaschine und bringt jetzt die Kinder ins Spiel (Umgang). Es werden also Anträge und Gegenanträge in das Scheidungsverfahren eingebracht, wodurch sich die Trennungsphase........... ve r l ä n g e r t und immer unerträglicher wird.
      4. So können heutzutage ganz legal Familien "zerrüttet" werden -- trotz des sog. "gemeinsamen Sorgerechtes". Neuanfang? für ihn ? für sie? für die Kinder?
      Ich hoffe also sehr, daß die Anwälte sich auf eine kurzfristige Zustimmungsscheidung ohne Anträge verständigen - und was wohl fast genauso wichtig ist - diese auch ihrer jeweiligen Mandantschaft erklären können.



      So long Opa Hans :thumbup:
    • @ Opa Hans: Hallo!
      Mir ist wahrscheinlich entgangen, dass es das alleinige Sorgerecht nicht mehr gibt. Andererseits hat doch der Bundesrat erst in der vergangenen Woche eine Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung der gemeinsamen elterlichen Sorge veröffentlicht! Ich gehe daher fest davon aus: Das alleinige Sorgerecht gibt es noch.
      Oder beziehst du deine Äußerung auf die Rechtslage in Spanien?

      Viele Grüße
      ein Mann

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ein Mann ()

    • Hallo, ein Mann,



      nur mal ganz kurz:
      1.. für mich ist Trennung/=Scheidung nicht eine Frage von Recht und Gesetz sondern von Vernunft und Verstand - nicht zuletzt auch von Anstand.
      Mit dieser Botschaft bin ich auf diesem Forum seit dem 15. Juli 2012 unterwegs.
      Du kannst mich gern "verfolgen", hier ist ja alles öffentlich.



      2. Du hast recht/Recht: das alleinige Sorgerecht gibt es. Jeder Anwalt/jede Anwältin kann hierzu ein Verfahren einleiten, das die Einschaltung von JA, Gutachtern etc. auslöst, u.a. zu Befragungen von Eltern und Kindern durch Psychologen führt und in der Folge zu temporären oder permanenten Kontaktsperren, zu Umgangsregelungen, die weniger den kindlichen Bedürfnissen und Wünschen als den unterschiedlichen Interessen ihrer Eltern entsprechen.
      Besser kann doch Kindern garnicht erklärt werden, wie unfähig, wie bevormundungsbedürftig, wie wenig vorbildhaft ihre eigenen Eltern sind - oder wie "ideologisch" sie von Dritten beraten werden?



      3. Ich versuche TSnasch vor der irreversiblen Dummheit zu bewahren, die Elternschaft in den Partnerschaftskonflikt einzubeziehen -- mit welchem Rechtsanspruch auch immer. Erst wenn sie ihre Zustimmungsscheidung ohne solche und andere Anträge hoffentlich in ca. sechs Monaten hinter sich hat, ist der richtige Zeitpunkt, anhand geklärter Wohn-und Beziehungsverhältnisse sich Gedanken über die Elternschaft zu machen (und den Verbleib der Waschmaschine).



      4. Spanisch ?? Die Spanier gelten als kinderlieber als die Deutschen. In Spanien kommt keine Mutter oder Vater auf die "absurde" Idee von sich aus abogados zwischen sich und ihre Kinder einzuschalten. Es bleibt einfach alles so wie es ist. Jedenfalls ist das mein Eindruck, habe allerdings keinen abogado befragt, ob das auch seine Erfahrung ist. Meine Einstellung ist es allemal und die gründet sich auf Erfahrung.



      So long
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo Nasch,
      daß Du etwas empört über das Verhalten Deines Ex bist, ist natürlich sehr verständlich.
      Möglw. vermischt er emotional die partnerschaftliche- mit der Elternebene, aber darüber zu diskutieren, halte ich nach den vorliegenden Infos für müßig ( dazu müßte man schon den Vater in die Diskussion mit einbeziehen ).
      Auch gleich den Hammer hervorzuholen und ihm die gesamte Sorge entziehen zu wollen, finde ich etwas reichlich grob. Besonders da es nicht den besten Interessen des Kindes entspricht. Es braucht beide Eltern und es ist deren Pflicht, diesem Kindesrecht zu entsprechen.
      Und den Barunterhalt in die Sache mit hineinziehen zu wollen, ist sicherlich auch nicht gerade friedensstiftend.

      Seit Sept 2009 haben wir das neue FamFG. Das hat für solche Fälle ein paar alte und untaugliche Vorgaben geändert, resp. angepasst. Seitdem ist es möglich, den Umgang wirkungsvoll vollstrecken zu lassen.
      Dazu ist zunächst eine vollstreckbare Umgangsregelung vonnöten. Sofern es zwischen Euch noch keine gibt, ist es Eure Aufgabe, jetzt eine auszuhandeln, da ansonsten ja Streit im Raume steht.
      In einer einvernehmlichen Vereinbarung müssen die Daten und Algorithmen zum Umgang klar und eindeutig erkennbar sein, damit sie vollstreckbar wird.
      Hält sich ein Elternteil nicht daran, kann die Vollstreckung bei Gericht beantragt werden, d.h. er wird zunächst wahrscheinlich nur mündlich verwarnt, im Wiederholungsfall gibt es aber Ordnungsmittel, die das Gericht nach eigenem Ermessen und mit dynamischer Steigerung festsetzt ( können im Antrag schon angeregt werden ), bspw. ein Ordnungsgeld bis 25000€ u./o. Entzug von Elternrechten bis hin zum Sorgeentzug. Im Normalfall wird also erstmal ein Ordungsgeld von vielleicht etwa 250-500€ beschlossen, beim zweiten mal möglw. das doppelte, beim Dritten mal kann schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht i.S.Umgang entzogen und vorläufig auf einen Umgangspfleger, oder den anderen Elternteil ( sofern der die Wahrnehmung des Umgangs besser garantiert ) übertragen werden.
      Das gilt dann für beide Elternteile in beide Richtungen.

      Also würde ich zunächst versuchen eine einvernehmliche Vereinbarung schriftlich vorzuschlagen. Bei Ignorierung oder Ablehnung das gleiche noch mal mit Fristsetzung wiederholen.
      Klappt das wieder nicht, wird ein Umgangsantrag formuliert und, unter Beifügung der Nachweise für das Scheitern der Einigung, bei Gericht eingereicht.

      Ein Beispiel, wie so ein Antrag in etwa aussehen kann, findest Du hier:
      Link entfernt (siehe Nutzungsbedingungen)
      Susanne 30.09.2012


      Ich kenne mittlerweile mehrere Fälle in denen das zum Erfolg geführt hat. Nicht nur, daß der Hallodri das Umgangsrecht des Kindes wieder respektierte, auch der Kontakt zwischen den Eltern entspannte sich zunehmend, was für das Kind auch eine sehr große Entlastung war.

      Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht.

      Viel Glück, besonders natürlich für die Tochter

      Gruß.........Fiete
      Respekt immer!
      Angst nie!
    • Hallo, Fiete

      Deinen heute in aller Herrgottsfrühe gemachten Vorschlag finde ich super:
      während der Vater weiter mit seinem Sohn spielt, wechselt seine neue Lebensgefährtin dem Baby die Windeln.

      Beide Noch-Eheleute sind bereits anwaltlich vertreten. Vielleicht haben die vier ja eine noch bessere Lösung, z.B. alles zu seiner Zeit.


      So long
      Opa Hans ;)
    • Hallo Nasch,

      momentan werden deine Aussichten auf die alleinige Sorge nicht so gut sein. Sollte dein Mann allerdings sein Verhalten, sich nicht für die Tochter zu interessieren, dauerhaft an den Tag legen, steigen deine Chancen auf die alleinige Sorge sicherlich. Warum sollte dein Mann ein Sorgerecht haben, wenn er sich nicht sorgt? Wichtig ist für dich, dass du die Dinge, die du ihm angeboten hast, um sein Verhältnis zur Tochter zu verbessern, detailiert aufschreibst. Du solltest ebenfalls seine Reaktionen festhalten. Gut wäre es auch, wenn du dafür Zeugen notieren würdest.

      Vielleicht verzichtet er ja sogar freiwillig auf das Sorgerecht. Das kannst du ihm vorschlagen.

      Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich sein Verhältnis zur Tochter verbessert, wenn er jetzt überhaupt kein Interesse zeigt. Das ist schon sehr seltsam. Irgendwann wird es auch für eure Tochter schwer. Ihr Vater ist für das Kind ein völlig fremder Mann. Einem Kind kann man nicht zumuten, dass es vielleicht irgendwann einmal zum Vater für längere Zeit muss, obwohl es ein fremder Mann ist.

      Die Scheidung würde ich an deiner Stelle noch nicht einreichen. Komische Vorschläge, die hier kommen!

      Gruß!
    • Hallo Fasching, hallo Fiete,

      ich hatte mich hier im Sinne des ISUV-Slogans "eine faire Chance zum Neuanfang" eingebracht. Was soll daran so "komisch" sein ?

      ganz offensichtlich wollt Ihr die TS-nasch-Familie aber in einen Rosenkrieg schicken.

      Ich mache Euch einen Vorschlag:
      TS nasch hat bereits einen Anwalt, ihr Mann hat eine Anwältin. So wie ich Anwälte und Anwältinnen recht gut kenne, machen sie ihre Arbeit, wie sie es für richtig halten, lassen sich nicht in ihr Geschäft reinreden, sind da sehr "sensibel". Einen Scheidungstermin wird es nur geben, wenn die Anwaltschaft dem Familiengericht signalisiert, daß Einvernehmen zu erwarten ist.

      Warten wir's doch einfach mal ab. Wir sind jetzt nicht mehr gefragt.

      So long
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo opa hans,

      du räts der TS deutsche Gesetze durch Falschaussage zu umgehen. Das ist mehr als komisch! Eine frühe Scheidung kann der Frau mit zwei sehr kleinen Kindern zudem erhebliche finanzielle Nachteile bringen. Eine Zerrüttung der Familie ist bereits vorhanden. Die Frau steht mit zwei kleinen Kindern alleine da. Der Mann verweigert den Umgang zu einem Kind und verlangt jetzt noch so sinnlose Dinge wie die Waschmaschine. Die Frau ist gar nicht in der Position in allem klein beizugeben und die Forderungen des Mannes zu erfüllen. Du erwartest, dass die Frau die Dinge, die der Mann diktiert, annimmt nur um den Familienfrieden, der nicht vorhanden ist, irgendwie aufrecht zu erhalten. Das Ganze versuchst du noch mit einer unterschwelligen Schuldzuweisung an die Frau und an uns (in Rosenkrieg hetzen) zu verkaufen.

      Hast du eigentlich eine Ahnung was es bedeutet in einer solchen Situation vom Mann mit den sehr kleinen Kindern allein gelassen zu werden? Ich finde für die TS ohnehin erstaunlich, dass sie noch versucht eine Verbindung zwischen Vater und Tochter aufzubauen.

      Gruß
    • Hallo, Fasching

      1. ich hatte letztens auch Dir den ganz konkreten Vorschlag gemacht:
      "warten wir's doch einfach mal ab".
      TS nasch hat bereits den Anwalt ihres Vertrauens. O.K. ??

      2. für Auseinandersetzungen in der "Grauzone" zwischen dem ISUV-Werbeslogan "eine faire Chance zum Neuanfang" und dem ISUV-Preisausschreiben zum Thema Rosenkrieg im Report 132 ist hier nicht der richtige Ort.

      3. für alle Besucher, die hier mitlesen, zu ihrem Verständnis folgende Klarstellungen (bezogen auf Normalfälle a la TS nasch):
      --- das Bundesministerium der Justiz hat zuletzt 2009 nochmals klargestellt, daß "für Gerichte letzlich unbeachtlich bleibt, was zum Scheitern der Ehe geführt oder was die Ehefrau oder der Ehemann dazu beigetragen oder verschuldet hat".
      "Ehezerrüttung" kommt im maßgeblichen BGB nicht einmal als Wort vor.
      Ehekonflikte sind und bleiben grund(gesetzlich)sätzlich Privatsache !
      "Ehen vor Gericht" gibt es seit Abschaffung des §152 StGB real nicht (mehr), nur noch in unseren Köpfen.
      --- demzufolge sind alle gerichtsrelevanten Begriffe wie Prozeß, Kläger/-in, Beklagte/-r Urteil, Rechtsmittel etc. auch entfernt und durch neutrale Begriffe ersetzt worden.
      --- Familienrichter ehescheiden aufgrund ihrer "unwiderlegbaren Vermutung"(Erklärung siehe Wikipedia) NUR bei Einvernehmen, d.h. z.B. Angaben zu Verlauf und Dauer der Trennungszeit dürfen bei Übereinstimmung nicht überprüft werden; "falsche (übereinstimmende) Aussagen" sind damit möglich und auch üblich; "richtige(sich widersprechende) Ausagen" machen keinen Sinn, denn wer kann schon seine Ehe gegen den erklärten Willen des anderen fortsetzen wollen ?
      --- die Höhe des nachehelichen Unterhaltes ist unabhängig vom Scheidungstermin. Grundlage hierzu ist das Einkommen im letzten intakten Ehejahr nach §1578(1) BGB (eheliche Lebensverhältnisse), d.h. für alle Ehen gilt bundesweit der gleiche objektive Maßstab.
      Damit sollen auch "Manipulationen" in der Trennungszeit verhindert werden (z.B. arm rechnen).
      Je länger ein Doppel-Verfahren (Trennung+Scheidung) dauert, desto heftiger wird es und umso mehr fließt in fremde Taschen.

      So long
      Opa Hans :thumbup:
    • Hallo opa hans,

      opa hans schrieb:

      --- das Bundesministerium der Justiz hat zuletzt 2009 nochmals klargestellt, daß "für Gerichte letzlich unbeachtlich bleibt, was zum Scheitern der Ehe geführt oder was die Ehefrau oder der Ehemann dazu beigetragen oder verschuldet hat".
      "Ehezerrüttung" kommt im maßgeblichen BGB nicht einmal als Wort vor.
      Ehekonflikte sind und bleiben grund(gesetzlich)sätzlich Privatsache !
      das ist ja richtig. Es hilft nur der TS nicht weiter. Sie muss allerdings mit den Folgen der Trennung leben. Ein Neuanfang ist für sie nicht so leicht möglich. Sie hat zwei kleine Kinder, die sehr viel Aufmerksamkeit benötigen. Der KV verweigert zum Teil die Unterstützung. Die Problem der TS sind mit einer schnellen Scheidung nicht gelöst.

      opa hans schrieb:


      --- Familienrichter ehescheiden aufgrund ihrer "unwiderlegbaren Vermutung"(Erklärung siehe Wikipedia) NUR bei Einvernehmen, d.h. z.B. Angaben zu Verlauf und Dauer der Trennungszeit dürfen bei Übereinstimmung nicht überprüft werden; "falsche (übereinstimmende) Aussagen" sind damit möglich und auch üblich; "richtige(sich widersprechende) Ausagen" machen keinen Sinn, denn wer kann schon seine Ehe gegen den erklärten Willen des anderen fortsetzen wollen ?

      Das setzt allerdings ein Mindestmaß an Kommunikation voraus. Das ist in dem Fall nicht gegeben. Der KV spricht nicht mehr. Er kommuniziert nur noch über Anwälte. Die Ehe wird solange fortgesetzt bis das Trennungsjahr vorbei ist und eine Partei Scheidungsantrag einreicht.

      opa hans schrieb:

      --- die Höhe des nachehelichen Unterhaltes ist unabhängig vom Scheidungstermin. Grundlage hierzu ist das Einkommen im letzten intakten Ehejahr nach §1578(1) BGB (eheliche Lebensverhältnisse), d.h. für alle Ehen gilt bundesweit der gleiche objektive Maßstab.
      Damit sollen auch "Manipulationen" in der Trennungszeit verhindert werden (z.B. arm rechnen).
      Je länger ein Doppel-Verfahren (Trennung+Scheidung) dauert, desto heftiger wird es und umso mehr fließt in fremde Taschen.
      Es geht nicht nur um den nachehelichen Unterhalt. Der Trennungsunterhalt kann viel höher sein. Das kann für eine Mutter mit einem Baby und einem Kleinkind wichtig sein. Von daher ist dein Ratschlag für die Mutter unter Umständen richtig schlecht.

      Gelegentlich kommt es im Trennungsjahr auch zur Versöhnung. Allein deshalb finde ich deinen Vorschlag bedenklich. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber das Trennungsjahr vorgeschrieben.

      Gruß
    • Und wieder so ein sinnlos Posting von Opa Hans, der seit Jahren im Ausland lebt ...

      Wann hast Du eigentlich das letzte mal in Deutschland eine Scheidung miterlebt ?

      Grad erlebt beim Gericht:

      1. Wir wissen nicht wie lange die Ehe hier Bestand hatte, aber je später die Scheidungseinreichung, desto länger die Ehezeit, ergo länger ist auch der Nacheheliche Unterhalt. Rechenbeispiel : Trennung nach 7 Jahren, Scheidungsantrag nach 5 Jahren in denen Trennungsunterhalt floss heisst in Deutschland : 12 Jahre Ehezeit und kann durchaus 5 Jahre nachehelichen Unterhalt bedeuten. Da interessiert niemanden, das schon 5 Jahre Trennung-Unterhalt geflossen ist. Dies kann Nasch also entgegenkommen .Anders gesagt : Einem Mann muss man immer zum schnellen Einreichen raten, Frau sollte sich Zeit lassen :cursing:

      2. Welch ein Blödsinn mit der Berechnungsgrundlage : Nach den besagten 5 Jahren werden die Lohnabrechnungen des letzten Jahres und der letzte Steuerbescheid heran gezogen. Nicht die aus dem Trennungsjahr. Wohlgemerkt beim Ehegattenunterhalt ! Rein rechtlich ist das nur beim Kindesunterhalt richtig, interessiert aber aktuell bei Gericht niemanden. Man könnte höchstens dagegen vorgehen wenn ein Karrieresprung eine immense Gehaltssteigerung mit sich brachte, dann muss der Zahler dies aber nachweisen, das es auf Anstrengungen nach der Ehezeit zurück zu führen ist.

      Recht haben und Recht bekommen sind beim deutschen Familiengericht 2 Paar Schuhe ....

      PS: Und natürlich steht in den Unterlagen Die Klägerin , der Beklagte , und am Ende steht ein ScheidungsURTEIL :rolleyes:
    • Hallo Fasching,




      der Trennungsunterhalt ist grundsätzlich niedriger: z.B.Steuerklasse 1, trennungsbedingter Mehraufwand (zweiter Wohnsitz, Umgang, Anwaltskosten)
      und bei TS nasch konkret keine Überstunden lt. Arbeitgeber
      dem nachehelichen Unterhalt liegt dagegen das vor der Trennung liegende Einkommen zugrunde (§1578 BGB), d.h. Steuerklasse 3 und geleistete Überstunden.
      Warum wollen wir denn nicht endlich mal dem Anwalt der TS nasch überlassen, daß er schon die bestmögliche Lösung für seine Mandantin finden wird?




      Hallo Alida,




      beim ISUV gibt es für 30 € einen sog. Rechtsgutschein.
      Laß Dich doch dafür mal von einer oder einem ISUV-RA(in) über den Umgang mit dem geltenden deutschen Scheidungsrecht aufklären.




      hasta la vista
      Euer nettikette Opa Hans :thumbup:
    • opa hans schrieb:

      der Trennungsunterhalt ist grundsätzlich niedriger: z.B.Steuerklasse 1, trennungsbedingter Mehraufwand (zweiter Wohnsitz, Umgang, Anwaltskosten)
      und bei TS nasch konkret keine Überstunden lt. Arbeitgeber
      dem nachehelichen Unterhalt liegt dagegen das vor der Trennung liegende Einkommen zugrunde (§1578 BGB), d.h. Steuerklasse 3 und geleistete Überstunden.
      Warum wollen wir denn nicht endlich mal dem Anwalt der TS nasch überlassen, daß er schon die bestmögliche Lösung für seine Mandantin finden wird?
      Hallo opa hans,

      diese Aussage ist falsch! Es ist noch nicht einmal sicher, ob nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss.

      Gruß
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